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Anrechnung von Kosten fürs Kind

 
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Servus zusammen,

mal eine naive Frage: Vater zahlt der Mutter den Kindesunterhalt, Kindergeld geht zu 100% an die Mutter.

Die Mutter weigert sich jetzt, für das Kind Kleidung zu kaufen, daß es für Krippe/Kindergarten/Schule benötigt. Das könne ja der Vater kaufen. Wenn nicht, dann geht das Kind eben ohne diese Kleidung oder gar nicht.

Kann der Vater unbürokratisch die Kleidung kaufen und die Kosten vom Kindesunterhalt abziehen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.10.2017 14:20
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

leider nein.
Kleidung ist in dem KU als Pauschale mit enthalten und darf vom UET nicht einfach gekürzt werden.

Es ist die Aufgabe des BET Kleidung für das Kind zu kaufen und auch für einen Umgang bereitzustellen. Aber dies kann uach nur theoretischen Charakter haben, denn Du wirst es nciht wirklich durchsetzen können, wie die KM den KU zu verwenden hat. So kann sie auch günstige Kelidung auf dem Flohmarkt beziehen, sie ist in der Gestaltung völlig frei.

Alternativ würde ich vielleicht nichts machen.
Kaif dem Kind Kleidung, welches es bei Umgängen bei Dir anzieht und wenn es zur KM zurück geht, dann zieht es die Kleindung der KM wieder an. Die Resultate dürften nciht lange auf sich warten lassen. Auf die Kleidung bei Dir kann die KM nicht klagen und wenn das Kind bei der KM in zu kurzer Kleinung herumläuft, fällt dies nur bei ihr auf.

Ich interpretiere dies als typische "Sparaktion"!

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2017 14:30
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es geht nicht um Kleidung für den Umgang sondern für die KITA?
Wie will sie das Kind dort abgeben, nackt :question:

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2017 20:39
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wie will sie das Kind dort abgeben, nackt :question:

Auch eine möglich Drohung, die nicht unbedingt neu wäre ...

Ich sehe solche Ansinnen immer unter dem Aspekt der Unterhaltsmaximierung. Ich gebe - ohne Kindesunterhalt zu bekommen - im Monat 200 bis 300 Euro für Kinderklamotten aus. Weil ich möchte das die Kids vernünftig herumlaufen... ok, das pupertierende Etwas schlägt da höher zu buche, wie die kleine Prinzessin, die ich noch mit Kuscheln ködern kann  :wink:!

Seh es gelassen und geh auf die Forderung nicht ein. Kauf Deinem die tollsten Klamotten die Du Dir leisten und finden kannst ... und lass es die Sachen nur bei Dir anziehen. Punkt. Keine Diskussionen und die Tüte Chips spendiere ich.

Liebe Grüße
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2017 21:11
(@mutterzubesuch)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich schätze es geht um sowas wie Matschsachen, Hausschuhe etc für die Kita?

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2017 23:01
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Selbst wenn ...

Die Mutter weigert sich jetzt, für das Kind Kleidung zu kaufen, daß es für Krippe/Kindergarten/Schule benötigt.

Die Antwort wäre die gleiche ...

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2017 23:54