Anrechnung Unterhal...
 
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Anrechnung Unterhalt

 
(@ivaldi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
ich habe zwar schon die sufu genutzt, konnte aber nicht wirklich etwas eindeutiges rauslesen zu den Fragen die ich habe. Vielleicht könnt ihr mir helfen.
Ich habe einen 13jährugen Sohn wo ich zur Zeit 330€ KU zahle.
Zu meiner Vorgeschichte. Ich habe vor einigen Jahren einen Job gehabt, wo ich der Zahlung auch immer nachgekommen bin. Nach meiner Kündigung habe ich Bafög wegen einem Studium bezogen und war somit befreit. Jetzt bin ich wiederum in Arbeit aber 300 km außerhalb meines Wohnsitzes und verdiene rund 2300€.
Damit ich dort arbeiten kann habe ich rund 800€ Ausgaben für die Zweitunterkunft und Benzinkosten im Monat.
Ich lebe seit 7 Jahren mit meiner neuen Partnerin in einer Lebensgemeinschaft. Sie brachte eine Tochter mit in die Beziehung und seit kurzem haben wir noch eine gemeinsame Tochter. Meine Partnerin bezieht rund 700€ Elterngeld. Jetzt zu meiner Frage.
Wird die doppelte Haushaltsführung, meine Zieh wie auch meine eigene Tochter und meine Partnerin mit einberechnet?Wie sieht es mit dem Krippenplatz von meiner kleinen Tochter aus? Werden die Kosten auch mit einberechnet? Da meine Partnerin ja auch unter ihrer Grenze lebt, komme ich somit natürlich auch für sie auf.
Ich habe dem JA zwar schon alles eingereicht, sprich Rechnungen, Verdienstnachweise e.t.c. ,warte aber schon rund 4 Monate darauf. Ich bin bis jetzt immer gerne meinen Verpflichtungen nach gekommen aber die Antworten interessieren mich schon.
Danke im Vorraus

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2013 18:45
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Ivaldi,

deine 2. Tochter wird mit gezählt, tatsächliche Ausgaben jedoch nicht.
Ebenso deine Frau aber nicht deine Stieftochter.

Deine Ausgaben würden auch mitberücksichtigt werden, das ganze hat nur seine Grenze darin, dass die 330,-€, genauer gesagt 334,-€ bereits den Mindestunterhalt für ein Kind über 12 darstellen.
Darunter kommst du nur, wenn dich deine Jobkosten und der Unterhalt für die beiden Kinder unter den Selbstbehalt von 1.000,-€ bringen würden.

Das ist aber offensichtlich nicht der Fall.
2.300-800-334-225=941,- und damit nur wenig unter deinem SB.
Dieser Fehlbetrag wird aber von den Behörden und Gerichten sehr gerne mit fiktivem einkommen aufgefüllt, so dass es sich vermutlich nicht lohnen würde darum zu kämpfen.
Du kannst mit dem JA zwar gerne darüber streiten aber vor Gericht würde ich damit nicht gehen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2013 18:57