Anrechnung Rürup od...
 
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Anrechnung Rürup oder Basisrente auf Kindesunterhalt

 
(@petzi0865)
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Hallo liebe Forumsteilnehmer,

ich habe einen Rürup oder Basisrentenvertrag in den ich aufgrund finanzieller Engpässe einige Jahre nichts eingezahlt habe.
Nun geht es mir besser  :), und ich würde gerne was für meine Absicherung im Alter tun und wieder monatlich einzahlen.
Meine Frage ist ob diese Beiträge bei der Berechnung des Kindesunterhalt ( für ein minderjähriges Kind 15 Jahre) angerechnet werden können
und falls ja in welcher Höhe.
Ich weis das vor Jahren die Möglichkeit bestand diese Beträge vom Einkommen abzuziehen, bin mir aber nicht sicher ob die neuere Rechtsprechung
die Sache anders sieht.
Schon mal vielen lieben Dank für die Antworten
Gruss
Petzi


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2017 09:04
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus petzi!
Da für die Ermittlung der Zahlbeträge die Einkünfte der letzten zwei Jahre harngezogen werden, können meines Wissens zukünftige Beitragszahlungen erst mal nicht berücksichtigt werden.

Meine Frage ist ob diese Beiträge bei der Berechnung des Kindesunterhalt ( für ein minderjähriges Kind 15 Jahre) angerechnet werden können
und falls ja in welcher Höhe.

Guggst Du in unterhaltsrechtliche Leitlinien des für das Kind zuständige OLG, normalerweise kannst Du private Altersvorsorge bis max. 4% vom Brutto-Einkommen geltend machen, wenn tatsächlich geleistet.

Grüßung
Marco

**edit: Antwort ergänzt!


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2017 10:31
(@petzi0865)
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Wie 2 Jahre bisher war das immer ein Jahr.
Hat sich da was geändert?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2017 22:36
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Du hast recht. Weiterhin werden bei abhängig Beschäftigten die letzten 12 Monate bei der Einkommensbetrachtung  i.d.R. heran gezogen. Falls es bei Dir zeitl. Überschneidungen gibt achte darauf, dass auch entsprechend Deine Aufwendungen (wie Rürup) angerechnet werden. Gerade bei Einkommenserhöhung wird gerne erst ab dieser betrachtet (auch gerne, wenn sie erst z.B. drei Monate andauern) und auf die Zukunft angewandt. Allerdings sollte dies dann auch für die damit stattfindenden Aufwendungen gelten.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2017 00:25
(@petzi0865)
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Vielen Dank für die Antworten auf meine Fragen. :thumbup:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.09.2017 00:28