Hallo,
ich bin ganz neu hier und habe mich mal registriert, in der Hoffnung, eine patente Antwort auf meine Frage zu bekommen 😉
Ich bin durch die Heirat mit meinem Mann, dem Angler, gleichzeitig Stiefmutter von sechs Kindern geworden. Fünf davon sind noch minderjährig und bedürfen KU.
Leider bin ich arbeitslos und habe gerade einen Bewilligungsbescheid für die Arbeitslosenhilfe bekommen. Dort wurde der Anger auf 730€ SB gesetzt. KU wurde anerkannt. Trotzdem soll er monatlich jetzt mit 73€ für mich aufkommen und die Arbeitslosenhilfe wurde dementsprechend gekürzt.
Der Angler hat einen Ratenvertrag mit dem Zahnarzt abgeschlossen, er zahlt regelmäßig 51€ für Zahnersatz ab und dieses wurde beim KU berücksichtigt. Das Arbeitsamt hat dieses nicht berücksichtigt, ebenfalls die Kosten für den Umgang nicht.
Hat jemand eine Ahnung, ob das alles so rechtens ist? Ich habe ja schon davon gehört, dass Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammengelegt werden soll. Aber müssen nicht zumindest die Zahnarztkosten berücksichtigt werden?
Gruß
eskima
Moin moin Eskima,
na, wir beide sind ja schon ein gutes Stück Weg gemeinsam gegangen. Danke dafür und dass Du Dich hier eingefunden hast.
Ich muss zugeben, eine Antwort zu finden ist knifflig, da Unterhaltsrecht und Sozialrecht nicht so viele Berührungspunkte haben. Ich versuche es mal aus meinem Allgemeinverständnis heraus.
Anders als beim Arbeitslosengeld fließen bei der Arbeitslosenhilfe die Einkünfte des Partners (FreundIn, Ehemann/-frau) mit ein und mindern ggf. die Höhe der Arbeitslosenhilfe. Der Angler, vermute ich, da Selbstbehalt bei 730 Euro, ist auch arbeitslos, wenn gleich der SB doch dann 720 Euro wäre. Ansonsten ist der Selbstbehalt als Existenzminimum ja bekanntermaßen 840 Euro.
Zahnersatz wird leider nicht anerkannt, es sei denn es handelt sich um eine Maßnahme, die auch Otto Normalverbraucher zustünde. Hat sich der Angler jedoch eine besondere Krone oder Brücke gegönnt, greift das leider nicht. Der Angler kann allerdings versuchen, die Fahrtkosten für die Umgangskontakte abzusetzen. Vielleicht klappt es.
Ferner solltet ihr überlegen, ob ihr nicht Anspruch auf Sozialhilfe habt. Dies hätte des Vorteil, dass sich das Sozialamt an den Fahrtkosten des Umgangs beteiligt und ihr ferner je Kind und Tag den Tagessatz an Kindersozialhilfe beantragen könnt und auch erhalten werdet.
Liebe Grüße
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deep Thought,
in Schleswig-Holstein beträgt der SB 920€, bei Mangelfallberechnung 820€.
Der Angler arbeitet Vollzeit. Durch meine Arbeitslosigkeit kommt er jetzt von seinem SB des Jugendamtes auf den SB des Sozialamtes, der beträgt in seinem Fall 718€. Abgezogen wurden Fahrtkosten mit PKW zur Arbeit und Arbeitskleidung.
Die Raten für den Zahnersatz wurden bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt, da Mangelfallberechnung. Es handelt sich um einfache Brücken, die aufgrund einer Paradontosebehandlung benötigt wurden.
Aber ich werde im Widerspruch noch ausführlicher auf die Umgangskosten eingehen, vielleicht ist das eine Möglichkeit.
Gruß
eskima