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(@lebe-das-leben)
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Hallo an alle,

habe ne Frage an Euch, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen, bevor ich einen Anwalt aufsuchen muß.

Bin seit 3 Wochen geschieden, war innerhalb 20 min erledigt.

Nun wollen wir den Zugewinn noch aussergerichtlich klären, wir sind uns durch beiderseitige Kompromisse einig geworden. Ich werde aber dazu einen Kredit aufnehmen müssen, um ihren Anteil an einer Beteiligung auszuzahlen.
Nun frag ich mich, kann ich dann die Schuldzinsen bei der Unterhaltsermittlung dagegen rechnen?
Und die Zinsen, die sie jetzt erwirtschaften kann, sind das jetzt bei ihr anrechenbare Einkünfte?

Vielleicht hat jemand dazu Wissenswertes aus der Praxis?

Grüßle Jo

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.12.2004 12:01
(@Melly)

Hallo @ Leben,

tja...den Kredit kannst nicht in die Unterhaltsberechnungen einfließen lassen.
Hört sich ungerecht an ist so.
Mein Mann hat seine Ex auch ausgezahlt, kann aber die Tilgungsraten nicht abziehen 😡
ABER...die Zinsen , die Deine Ex-Frau durch das Vermögen erwirtschaften "könnte" kannst Du schon als Einkommen in die Berechnung einfließen lassen.
Da spielt es keine Rolle, ob Ex das Geld verprasst oder anlegt.
Man nimmt da den durchschnittlichen Zins her, der bei Anlage rausspringen würde.

So wurde es damals bei meinem Mann gemacht, als der nacheheliche Unterhalt fällig war.

Sollte es sich hier um eine Immobilie handeln, vergiß bitte nicht, daß Dir dann ein Wohnvorteil zu Lasten gelegt wird.
Da steigt gerne mal der Unterhalt 🙁
Auch so meinem Mann passiert*grummel

Vielleicht werdet Ihr Euch , was Unterhalt betrifft auch außergerichtlich einig, bzw ohne Anwälte.
Das Geld könnt Ihr Euch wirklich sparen, wenn noch ne Basis des Verhandeln da ist.
Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2004 13:25
(@lebe-das-leben)
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Hallo Melly,

danke für die Antwort.
Ist mir klar, die Tilgungsraten kpl. kann ich nicht abziehen.
Mir gehts nur um die Schuldzinsen. Das sind z.B. bei 10000,- Euro im ersten Jahr ca. 800,- , monatlich 66,- Euro, jeder die Hälfte = 33,-.
So müßten diese doch auch ansetzbar sein wie die auf der Guthabenseite?

Gruß Jo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.12.2004 18:01
(@Melly)

Hallo @ Leben,

Schreib doch mal was Du da ausgleichen mußt.
Wenn Du der Ex-Frau das Haus auszahlen mußt oder eine Wohnung, kannst Du die Raten bzw die Tilgung dann nicht vom Unterhalt abziehen.
Das ist halt leider so.
Wie gesagt, mein Mann konnte auch die Kreditraten für den Ausgleich nicht in die Unterhaltsberechnung einfließen lassen.

Wenn es sich um ehebedingte Schulden handelt, gilt da ne andere Rechtsprechung, wenn der Ex-Mann die alleine übernehmen würde.
Aber den Kredit den Du jetzt zum Zugewinnausgleich aufnimmst, haben nix mit dem Unterhalt zu tun.

Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2004 18:20
(@lebe-das-leben)
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Hallo,

also, es geht um den Anteil an einer Firmenbeteiligung als stiller Gesellschafter, die ich während der Ehe begonnen habe.
Die Hälfte des vorhandenen Kapitals erhält meine Ex, dafür erhalte ich ein Darlehen von der Firma. Für dieses fallen Schuldzinsen an, das Darlehen wird über die Gewinnbeteiligung in den nächsten Jahren wieder getilgt.

Wenn noch mehr Infos benötigt, bitte fragen

Gruß Jo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2004 13:30
(@Melly)

Hallo @Leben,

also Du mußt ihr den Zugewinn auszahlen.
Heißt Du nimmst dafür nen Kredit auf .
Heißt also für Dich, daß Du diese Schulden nicht im nachehelichen Unterhalt abziehen kannst.
Das will ich Dir die ganze Zeit ja sagen.
Du würdest Dich laut Gesetz bereichern auf Kosten der Ex.
Hört sich blöd an, aber sie würde halt weniger bekommen, wo Du die Schulden abzahlst und wieder auf ihre Kosten ins Plus zu kommen.
Also vergiß es..zahl die Schulden und schluck runter und sei froh, daß es sich hier nicht um Hunderttausende handelt.

Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2004 13:34