Hallo Forum,
meine Bank hat mir ein Angebot gemacht zur Riester-Rente. Einmal 3% (Deckel der staatlichen Förderung), einmal 5%.
Soweit ich weiß, darf ich als 'Generation Golf' 5% meines Bruttoeinkommens zur Alterssicherung aufwenden. Allerdings habe ich in Erinnerung, dass ich das nur dann machen kann, wenn ich dies schon vor der Trennung begonnen hatte.
Ich würde gerne mittelfristig eine Riester-Rente beginnen; nach Trennung und vor Scheidung. Gibt es irgendwelche Urteile, die untermauern, dass ich das darf und unterhaltsrechtlich anerkannt bekomme, auch wenn ich es nicht in der ehe begonnen habe?
Dann frage ich mich auch noch, ob ich besser die 3% und die 5% nehme. Kennt sich jemand mit dem Thema Riester besser aus?
Gruß und Dank,
Michael Degener
Hallo Michael,
die Frage der unterhaltsrechtlichen Anerkennung bei nachträglichem Abschluss kann ich Dir nicht beantworten, denke aber es ist bei soliden wirtschaftlichen Verhältnissen eher kein Problem.
Zu Höchstbetrag kann ich Dir aber weiterhelfen:
Im Endausbau (ab 2008) kannst Du 2100 Euro jährlich als Sonderausgaben abziehen.
Ich denke, das ist Dein Limit, nicht die Regeln zur Zulage. Die Zulage wird durch die Günstigerprüfung gegen den Sonderausgabenabzug wieder rausgerechnet und spielt somit keine Rolle.
Ob diese 2100 Euro jetzt 3 oder 5% von Deinem Brutto sind hängt von Deinem Brutto ab, es sind einfach 2100 Euro. Punkt.
Mathematisch erschwerend (auch für Physiker) kommt jetzt aber dazu, dass die Zulage (154 Euro pro Jahr) trotzdem ausgezahlt wird und erst bei der Steuererklärung wieder kassiert, und die zählt mit zum Höchstbetrag, also Dein monatlicher Zahlbetrag in den Vetrag sollte dann (2100-154)/12 = 162 Euro sein. Mehr macht keinen Sinn.
Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 40% hast Du dann noch eine Steuerersparnis von:
40%*2100 - 154 = 686 Euro, monatlich also 57 Euro.
Der Vertrag kostet Dich also netto nur 162-57 = 105 Euro und nur das mindert strenggenommen Dein bereinigtes Einkommen, es sei denn, es merkt keiner.
Hallo weisnich,
aus dem Bauch heraus: Die private Altersvorsorge kann m.E. berücksichtigt werden, wenn sie nach Trennung aber vor Scheidung abgeschlossen wird. Glaubhaft gemacht werden muss m.E., dass der Grund für die Altersvorsorge nicht auf der Trennung beruht.
Zur Höhe (3% oder 5%) kann ich nichts sagen, hab ich sozusagen "no files" auf dem Gebiet.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse