KM Mutter weigert sich die Anlage U zu unterschreiben.
Sie möchte den Mietwert und die Nebenkosten gedeckelt wissen / begrenzen.
Der Mietwert liegt deutlich über dem was Sie sich vorstellt.
Tipps und Ratschläge ?
Vermutlich soll hier auch ein Prozess wiedermal angestrengt werden.
Sorry, da brauche ich es deutlicher. Was will sie wie gedeckelt wissen? Du musst ihr den Nachteil dich sowieso ausgleichen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Sie möchte die Miete auf einen festen Betrag reduziert haben und hier soll alles inbegriffen sein 2 Garagen 2 Stellplätze ca. 190qm Wohnfläche alles für eine Person.
Dazu noch den Kindesunterhalt. Das ich Sie davon frei spreche und das der von mir geleistet wird. Kinder wohnen bei mir.
Wenn du dazu ja sagst, lasse ich mich auch von die scheiden 😉
Aber das ändert nichts am Kern. Sie unterschreibt, du musst ausgleichen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Das ist schon klar. Aber sie möchte nicht unterschreiben . Druckmittel !!!
Und .. selbst wenn sie hier unterschreibt ... Zugewinn nicht geregelt. ( Dauer 10-15 Jahre )
Der Mietwert übersteigt das was in der Anlage U als Höchstsatz geltend gemacht werden kann.
( Vermutlich denkt Sie / Ihr Anwalt das dies ein Anerkenntnis auf die Miete hat )
Insofern verstehe ich auch nicht warum Sie damit ein Problem hat.
Steuerdifferenz wird ausgeglichen . Klar
Wieso zahlst du ihr überhaupt Unterhalt, wenn sie sich solch ein Haus leisten kann und du auch noch die Kinder betreust?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin
Insofern verstehe ich auch nicht warum Sie damit ein Problem hat.
vs.
Wenn du dazu ja sagst, lasse ich mich auch von die scheiden 😉
Bist Du wirklich so naiv gestrickt? Junge, wach auf. Denn wer einmal 'Ja' sagt - da geht noch mehr.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
also einfach zu meinem Verständnis:
Ihr lebt in Trennung und der Scheidungsantrag ist gestellt.
Kinder leben bei Dir ---> damit ist die KM für die Kinder unterhaltspflichtig, auf Unterhalt der Kinder kann nicht verzichtet werden, Du könntest die KM davon aber freistellen solange Du damit klar kommst. KM hat in diesem Fall definitiv keinen Anspruch auf Unterhalt für die Kinder.
Möglich wäre, dass ihr euch dahingehend einigt, dass Du nachehelichen Unterhalt für z.B. 5 Jahre in Höhe des KU zahlst. Damit müsste sich nichts zahlen und Du auch nicht.
Während der Trennung wird Trennungsunterhalt fällig und Du möchtest, dass die KM die Anlage U unterschreibt damit es bei Dir steuerlich berücksichtigt wird.
Wenn Sie die Anlage U nicht unterschreiben will, dann solltest Du ihr ein Schreiben mit Zustellungsurkunde schicken, mit gesetzter Frist zur Unterschrift, und Klagedrohung, wenn sie nicht unterschreibt. Wichtig ist, dass Du bei der Klage auch eine Nachteilsausgleichserklärung abgibst.
Du solltest anwaltlich vertreten sein. Besprich es mit Deinem Anwalt. Siehe hier <a href="http://www.asp-rechtsanwaelte.de/anwalt-fuer-familienrecht-scheidungsanwalt/unterhalt/anlage-u-begrenztes-realsplitting/>Anlage" U</a>.
VG Susi
Ihr lebt in Trennung und der Scheidungsantrag ist gestellt.
das ist so korrekt.
Kinder leben bei Dir ---> damit ist die KM für die Kinder unterhaltspflichtig, auf Unterhalt der Kinder kann nicht verzichtet werden, Du könntest die KM davon aber freistellen solange Du damit klar kommst. KM hat in diesem Fall definitiv keinen Anspruch auf Unterhalt für die Kinder.
Möglich wäre, dass ihr euch dahingehend einigt, dass Du nachehelichen Unterhalt für z.B. 5 Jahre in Höhe des KU zahlst. Damit müsste sich nichts zahlen und Du auch nicht.
Kinder leben bei mir . Beide auch das ist korrekt. Aufgrund des starken Einkommensverhältnissen geht man davon aus das der Kindesunterhalt von meinem Nettoeinkommen abgezogen wird und im Anschluß sich daraus der Unterhalt berechnet.
Es wurde von Ihrem Anwalt jedoch noch nichts konkretes vorgetragen.
Während der Trennung wird Trennungsunterhalt fällig und Du möchtest, dass die KM die Anlage U unterschreibt damit es bei Dir steuerlich berücksichtigt wird.
Wenn Sie die Anlage U nicht unterschreiben will, dann solltest Du ihr ein Schreiben mit Zustellungsurkunde schicken, mit gesetzter Frist zur Unterschrift, und Klagedrohung, wenn sie nicht unterschreibt. Wichtig ist, dass Du bei der Klage auch eine Nachteilsausgleichserklärung abgibst.
Der Trennungsunterhalt wird von Ihr in Form von Miete + NK in Anspruch genommen . Sie wohnt alleine im Haus.
Auch hier wurde von Ihrem Anwalt nicht vorgetragen.
Die Miete und NK übersteigen den Höchstsatz der Anlage U. Sie meint es wäre weitaus weniger als das was der Höchstbetrag der Anlage U besagt. Mein Anwalt hat nun den Höchstsatz Anlage U ihr zukommen lassen. Diesen hat Sie unterschrieben. Jedoch mit Ausschluß aller
rechtlichen Dinge etc....
und weiter geht es im Scheidungskrieg. Den alles wird bis zum Anschlag getrieben.
Herrausgabe der eigenen Sachen Nachweisbar durch Belege nun noch beim OLG ... gab es einen Teilerfolg. Alle Verfahren werden durchgezogen.
ich sehe es mittlerweile mit einer Gelassenheit.
Änderung durch Malachit: Ich hab' versucht, die Zitate als solche kenntlich zu machen.
@Well - mache dich bitte mit der Funktion "Zitat einfügen" vertraut; wenn du magst, kannst du im Testforum üben.
Hallo,
ok bei sehr großem Einkommenunterschied kann es sein, dass Du auch barunterhaltspflichtig gegenüber Deinen Kindern, die bei Dir leben sind. Wenn das vorrangig vom Einkommen abgezogen ist, dann ist das auch in Ordnung. Für alles andere werdet ihr euch leider weiter streiten, aber mit etwas Abstand wird alles besser.
VG Susi
So ist es Susi....
Einfach mit sehr viel Gelassenheit das ganze sehen.....
Moin,
wenn das Haus eine sich in ihrem (Teil)Eigentum befindliche Immobilie befindet, dann dürfte es bei dieser Größenordnung auch einen ordentlichen Wohnwert ergeben.
Aber, selbst wenn nicht. Wovon lebt sie denn derzeit?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Richtig: es ist ein ordentlicher Wohnwert. ca. 190qm Wohnfläche mit 2 Stellplätzen +2 Garagen + Gartennutzung sowie Nebenkosten also 4 stellig.
Sie kommt derzeit gerade mal netto auf ca. 1150 netto und arbeitet dabei nicht Vollzeit desweiteren arbeitet Sie mehr wird aber gegen "Urlaub"
aufgerechnet bzw. vermutlich über 400 Euro Job der Schwester abgerechnet. ( Die natürlich nicht arbeitet ! )