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angeblicher Unterhaltsrückstand

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(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Schönen guten Morgen,

gefordert wurden 989,50 plus Zinsen 207,94 plus anwaltsgebühren155,30 also1352,74 Euro.

Die summe von 989,50 kann ich schon nachvollziehen, dank der genauen Aufstellung meiner Ex. Darum geht es mir auch nicht, ob es nun 5 Euro mehr oder weniger sind.

Aber es kann doch nicht sein, dass Sie mir erst über Ihre Anwältin klar macht, dass Sie genau mit diesem Betrag ihren Anteil am Dispo ausgeglichen hat und dann wenn ich den Dispo dann ganz alleine bezahlt habe, sagt, so nun will ich dieses Geld als Unterhalt wieder zurück.

In Ihrer Aufstellung wegen der Disporückzahlung heisst es ausdrücklich dass

401, 50 Unterhaltsrückstand Januar -Mai 06
588,00 offener Unterhalt von Juni bis Dezember 06, bei Zahlung von 570 € anstatt 654 €

sind als Zahlung für den Dispo anzurechnen.

Das muss doch gültig sein.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2009 09:19
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

du bist manchmal so direkt, dass es richtig weh tut !! :boxer:

Ich glaube, du verwechselst mich!

Ich bin immer der Umgängliche und Geschmeidige!   :prost:

Für das Direkte sind Brille und elwu zuständig

Aber wenn du jetzt aus 257,50 plötzlich 1.352,74 zauberst, neige ich auch mehr zur direkten Variante.

:schmoll:


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2009 09:27
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Entschuldigt bitte.

Ich hatte gestern absolut keinen Durchblick wieso die Anwältin das von mir forderte.

Meine liebe Zweitfrau, soulsister, hat mir durch Nachforschungen in meinen Kontoauszügen dann Klarheit verschafft, dass dies alles doch nachvollziehbar ist.

Schimpft jetzt nicht auch noch mit mir, denn diesen Anschiß habe ich schon von soulsister bekommen. Sie kann auch absolut nicht verstehen, wieso ich meiner Ex gegenüber damals immer so blind war.
Ich habe noch lange, lange Zeit geglaubt, ihr Vertrauen zu können. Wenn wir mündlich etwas ausgemacht hatten, habe ich immer gedacht, da könne ich mich schon darauf verlassen.

Sie hat mich mit tausenden von Schulden sitzen lassen, und ich Idiot habe ihr immer noch vertraut.

Ich habe eben einfach weniger Unterhalt überwiesen, weil Exilein gesagt, hat, " das passt schon, das ist dann eben meine Rückzahlung von dies oder jenem." Dass ich ihr mir damit vollkommen ausliefere, war mir einfach nicht bewusst.
:knockout: :knockout: :knockout:

Ich war, als ich mein erstes Posting in diesem Thread hier geschrieben habe, wirklich davon überzeugt, keinerlei Unterhaltsschulden zu haben.
Im Laufe des gestrigen Tages ist mir dann , dank soulsister, ganz langsam bewusst geworden, dass ich ein Riesenidiot bin. ;( ;( ;(

Nun denkt nicht, dass ich ein Vater bin, der seinen Unterhalt nicht bezahlen möchte. Nein, ganz im Gegenteil. Aber wisst ihr, Ex oder die Kinder haben absolut nichts davon, wenn sie mich jetzt um 1300 Euro schröpft. Das Geld geht ans Arbeitsamt. Es fehlt dann hier in meiner Familie, es fehlt meiner Tochter, die hier bei mir lebt, für die Ex übrigens seit 2 Jahren KEINEN cent Unterhalt bezahlt, obwohl sie das eigentlich müsste. Und es nutzt meiner Ex absolut nichts. Nur ihren Rachegefühlen, die sie nun hegt, weil ich mich bei Gericht gegen sie durchgesetzt habe und sie mir das medizinische Sorgerecht nicht nehmen kann, und ich durchgesetzt habe, dass mein Sohn in eine andere Schule gehen durfte, in der er übrigens jetzt sehr glücklich ist.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2009 09:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na da sind wir doch schon wieder bei dir! :troesti:


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2009 09:51
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke für den Trost, elwu.

Bin zum Glück ein wenig klüger geworden, dank meiner Zweitfrau.

Weißt, ich konnte mir früher einfach nicht vorstellen, dass man so böse und gemein sein kann wie meine Ex. Ich bin da ganz anders. Aber was solls. Zum Glück warnt mich soulsister jetzt immer, bevor ich wieder irgendeinen Mist mache. Da sie auch eine Frau ist, kann sie sich anscheinend besser in das Gehirn und die Denkensweise einer anderen Frau hineinversetzen. Sie sagt oft zu mir " Glaub mir, wir Frauen können sowas von gemein sein, da würdest du nie auch nur dran denken, sowas zu tun. "
Seltsamerweise tut sie ihrem Ex aber überhaupt nichts an. Sie sagt immer, er soll sein Leben leben und glücklich sein und ich lebe meins und bin glücklich. Warum können nicht alle Exfrauen so denken ?

@ elwu

Die Anwältin konnte das Geld ja nicht früher anmahnen, da die Verhandlung ja erst 2006 war und damals der Unterhalt rückwirkend so festgesetzt wurde.

so, und nun geh ich arbeiten. Einer muss ja was tun, damit Geld ins Haus kommt. Bis später.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2009 10:04
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Morgen!

... und was heißt das jetzt? Du bezahlst?

in der Sitzung vom 29. März 2006 wurde ein Vergleich dahingehend geschlossen, dass ihr Herr Mandant ab 1. Oktober 2005 für die Kinder

Unterhaltsrückstände vor 29.März 2006 verjähren in 30 Jahren. Unterhaltrückstände ab 29.März 2006 verjähren in 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt am Ende vom Jahr zu laufen. Beispiel: Rückstand April 2006 verjährt am 1.1.10
Desweiteren kann die Verjährung während der Minderjährigkeit gehemmt sein.

n Ihrer Aufstellung wegen der Disporückzahlung heisst es ausdrücklich dass

401, 50 Unterhaltsrückstand Januar -Mai 06
588,00 offener Unterhalt von Juni bis Dezember 06, bei Zahlung von 570 € anstatt 654 €

sind als Zahlung für den Dispo anzurechnen.

Aus diesen Schreiben (vielleicht nur ein Teil) geht nicht hervor, das du von der Zahlung "befreit" bist, sondern nur das es anzurechnen ist.  Könnte auch heißen, überweise - ich überweise zurück und wir rechnen es auf den Dispo an.

Ich würde der RA schreiben, dass du grundsätzlich zur Zahlung bereit bist und sie keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten soll.  Sie aber darauf hinweisen, das ihre Mandantin eine Aufstellung gemacht hat und diese Beträge auf den von dir abbezahlten Dispo angerechnet wurde. Gleichzeitig würde ich auch eine Auflistung der Schulden und Abzahlung deinerseits vorlegen und den anteiligen Betrag fordern (mit Fristsetzung zur Zahlung).
Sollte sie nicht darauf eingehen, bleibt dir nichts anderes übrig, als zu bezahlen (auch die Anwaltsrechnung) und für die Rückzahlung des Dispos ein "eigenes Schlachtfeld" aufzumachen.

Grüße,
kosmos


AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2009 10:15
 elwu
(@elwu)

Ich würde der RA schreiben, dass du grundsätzlich zur Zahlung bereit bist und sie keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten soll.  Sie aber darauf hinweisen, das ihre Mandantin eine Aufstellung gemacht hat und diese Beträge auf den von dir abbezahlten Dispo angerechnet wurde. Gleichzeitig würde ich auch eine Auflistung der Schulden und Abzahlung deinerseits vorlegen und den anteiligen Betrag fordern (mit Fristsetzung zur Zahlung).
Sollte sie nicht darauf eingehen, bleibt dir nichts anderes übrig, als zu bezahlen (auch die Anwaltsrechnung) und für die Rückzahlung des Dispos ein "eigenes Schlachtfeld" aufzumachen.

Hallo,

stimme zu, bis auf die Anwaltsrechnung. Dazu würde ich in ersten Schrieb gar nichts schreiben und im ggf. zweiten nur den üblichen Satz beifügen 'Wegen Ihrer Gebührenforderung wenden Sie sich an Ihre Auftraggeberin'. Ach ja, und zwei, drei sehr deutliche Worte zum ausstehenden Kindesunterhalt und gesteigerter Erwerbsobliegenheit der Ex würde ich auch unterbringen.

/elwu,

ich krieg' hier noch nen Vogel, weil man sogar alten Hasen immer wieder jede relevante Info einzeln abkämpfen muss.


AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2009 11:27
(@soulsister)

Hallo,

sagt mal, ist ein Vergleich ein titulierter Unterhalt ?

Könnt ihr mir da mal den Unterschied erklären, falls es einen gibt ?

Danke


AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2009 23:41
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das sind 2 völlig verschiedene Dinge.

Ein Unterhaltstitel ist die Verpflichtung, einen bestimmten Betrag an Unterhalt zu bezahlen.
Inklusive der Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, also Pfändung bei Nichtzahlung

Dieser entsteht entweder durch eigenhändige Unterschrift beim JA oder einem Notar oder durch ein Gericht.

...

Ein Vergleich ist das Ergebnis eines Gerichtsverfahrens durch Einigung.
Normalerweise entscheidet ein Richter in Form eines Urteils oder Beschluss.

Manchmal erzielt man vor Gericht aber auch eine Einigung der beide Parteien zustimmen.
Das ist dann ein Vergleich.

Ein Urteil wird also vom Richter gesprochen und muss von ihm begründet werden. Wenn das einer Partei nicht gefällt, kann sie Berufung einlegen.

Ein Vergleich ist wie ein freiwilliger Vertrag zwischen den Parteien anzusehen.
Dagegen kann kein Widerspruch eingelegt werden, da die Parteien ja selbst zugestimmt haben.
Da der Vergleich dem Richter weniger Arbeit macht, da er keine Begründung schreiben muss und er darüberhinaus nicht Gefahr läuft eine Revision zu verlieren gefällt ihm der Vergleich viel besser.
Deswegen versuchen sie gerne die Parteien zu einem Vergleich zu überreden. Manchmal auch durch Erpressung.
Den Anwälten gefällt der Vergleich auch besser, weil sie 50% mehr Honorar dafür bekommen. Deswegen raten sie dem Mandanten oft zu, auch wenn der Vergleich nachteilig ist.
Für den Mandanten, der darauf rein fällt hat das viele Nachteile:
1. Teurer
2. Nicht anfechtbar
3. Oft nicht mal änderbar, da sich für eine Änderung eines Vergleichs, die Grundlagen ändern müssen.
Oft sind aber gar keine Grundlagen angegeben, und somit gibt es keine Möglichkeit, ihn ändern zu lassen.
Wenn z.B. im Vergleich steht, "A zahlt an B jeden Monat 1.000,- €" dann muss A eben jeden Monat 1.000,€ bezahlen.
Egal ob es dafür noch einen Grund gibt oder nicht.

Bestandteil und Ergebnis eines Urteils oder Vergleichs kann dann auch ein Unterhaltstitel sein.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2009 23:52
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ihr werdet nicht glauben , was ich heute entdeckt habe.! Wir hatten doch im letzten Jahr schon eine Verhandlung wegen Unterhalt, weil meine Ex mehr Geld wollte.

Damals waren die Kinder kurze Zeit bei mir , und irgendwie waren dann durch Hin- und Her bei mir ein wenig Unterhaltsschulden aufgelaufen, die meine Ex bei dieser Verhandlung auch einklagte.

Der Richter ging aber damals nicht groß auf ihr Gejammer ein und speiste sie mit 100 Euro pauschal ab. Damals erwähnte sie auch nichts von den Unterhaltsschulden, die ich jetzt angeblich bei ihr habe.

Wir haben uns heute nochmals diesen Vergleich angesehen und da steht :

" Der Kläger ( also ich ) zahlt an die gesetzliche Vertreterin der Beklagten  für bis 31.05. 2008 aufgelaufenen Unterhaltsrückstände einen Betrag von 100 Euro pauschal. "

Für mich heisst das, dass SÄMTLICHE Unterhaltsrückstände, also auch die von 2005 und 2006 damit erledigt sind. Oder sehe ich da was falsch ?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2009 19:09




(@bronze)
Registriert

Moin dwh,
damit solltest Du aus dem Schneider sein, denke ich.

Was ich jetzt aber nicht verstehe ist, dass Deine Ex in mehr Geld für die Kinder wollte und die Kinder die Beklagten sind ??? Oder sich ich da was falsch?

Grüße
Till


Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2009 19:50
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Wir haben uns heute nochmals diesen Vergleich angesehen und da steht :

" Der Kläger ( also ich ) zahlt an die gesetzliche Vertreterin der Beklagten  für bis 31.05. 2008 aufgelaufenen Unterhaltsrückstände einen Betrag von 100 Euro pauschal. "

..... und wieder nur die Hälfte  :exclam:!

Woher sollen wir wissen, was gefordert war - Klageschrift lesen und Wortlaut der Forderung einstellen.

Grüße,
kosmos


AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2009 21:24
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

@ Bronze

Das ist eine lange Geschichte. Ich habe drei Kinder, letztes Jahr kam meine Tochter zu mir. Ex meinte dann, da ich ja nun für diese Tochter keinen Unterhalt mehr zahlen müsse, solle ich gefälligst für die beiden anderen mehr bezahlen. Ich erklärte mich bereit, für die beiden anderen weiterhin genausoviel zu zahlen wie bisher, obwohl ich ja jetzt die Belastung für meine Tochter alleine hatte, da Exilein, ja keinen Unterhalt für das Kind bezahlt.

Doch das war Ex nicht genug. Sie wollte mehr. Diese ganze Sache lief noch über die Anwälte, ein hin und her. Meine Anwältin hatte dann die Faxen dick und berechnetet meinen Unterhalt neu. Und was stellte sich raus, ich habe über all die Jahre hin viel zu viel bezahlt. Sie teilte dies der Anwältin meiner Ex mit , kürzte meinen Unterhalt und beantragte bei Gericht eine Unterhaltsabänderung. Deshalb war ich der Kläger. Am Ende musste ich auf jeden Fall nur noch die Hälfte von dem zahlen was ich vorher zahlen musste. Mir war nämlich die ganzen Jahre hindurch nur ca. 500 Euro Selbstbehalt geblieben und das war natürlich viel zu wenig.

@ kosmos

Was interessiert heute, was damals gefordert war ?  :question:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2009 22:57
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Dadwihtouthope!

Es macht echt keinen Spass, wenn du nur halbe Sachen schreibst und wenn man fragt, statt einer Antwort eine Gegenfrage erhält.

Woher sollen wir wissen, ob eine Antwort (Vergleichsurteil) richtig ist, wenn man die Frage (Antrag auf Abänderung) nicht kennt  :knockout:!

Es existieren anscheinend zwei Urteile: einmal warst du Beklagter und einmal Kläger (Abänderungsklage)

Zur Abänderungsklage:
Du kannst einen Antrag auf Abänderung stellen - z.B. das vom 2005 bis 2008 nur noch 100 Euro Unterhalt geschuldet wird - der Antrag könnte auch lauten - z.B. das v om 01.2008 bis 05.2008 nur noch 100 Unterhalt geschuldet wird.

Deine Frage:

Wir haben uns heute nochmals diesen Vergleich angesehen und da steht :

" Der Kläger ( also ich ) zahlt an die gesetzliche Vertreterin der Beklagten  für bis 31.05. 2008 aufgelaufenen Unterhaltsrückstände einen Betrag von 100 Euro pauschal. "

Für mich heisst das, dass SÄMTLICHE Unterhaltsrückstände, also auch die von 2005 und 2006 damit erledigt sind. Oder sehe ich da was falsch ?

Was interessiert heute, was damals gefordert war ?  question

Anscheinend dich! Bei Beispiel 1 wären keine Unterhaltsrückstände vorhanden bis 31.05.2008 - bei Beispiel 2 wären Unterhaltrückstände von xxxx bis 31.12.2007 vorhanden.

Ich stell dir auch mal eine Frage: War heute beim Einkaufen und habe ein echt günstiges Schmuckstück erworben und mir sind noch 100 Euro geblieben. Findest du nicht, dass es günstig war?

Die Frage kannst du sicher nicht beantworten, weil du nicht weisst, was ich davor im Geldbeutel hatte.

Verstehst du was ich meine?

Grüße,
kosmos


AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2009 11:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo kosmos,

ehrlich gesagt verstehe ich deinen Ansatz auch nicht.

Wenn damals alle offenen  Forderungen mit 100,-€ abgegolten wurden, ist der Fall doch erledigt oder nicht?
Worauf könnte sich jetzt noch eine ältere Forderung stützen?
Ich wüßte auch nicht, welche relevanten Angaben da noch fehlen sollten.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2009 12:02
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo!

Na zum Beispiel mü/ste geklärt werden, ob es sich um genau die gleichen Forderungen bzw. Ansprüche handelt, um die es jetzt geht. Es kann ja damals  um Ansprü8he von Kind 1 gegangen sein, jetzt aber um die von Kind 2, 3 und Ex. Dann wäre der Fall diesbezüglich nicht erledigt, sondern nur insoweit, wie er Kind 1 betrifft.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2009 14:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da hast du wahr!


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2009 14:24
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Beppo!

Worauf könnte sich jetzt noch eine ältere Forderung stützen?

Auf den Vergleich von 2006, welcher eventuell nicht abgeändert wurde  :wink:!

Eine Abänderungsklage muss ja nicht für die Zukunft erhoben werden, sondern kann auch rückwirkend erhoben werden (bei JA-Urkunden, Vergleichen, ..... ist das zulässing).

Ich erkläre es dir nochmal:
1. Mutter erwirkte Titel von Datum 2005- unbefristet
2. KV verdient ab 01.2008 weniger und zahlt nicht mehr den vollen Unterhalt - erhebt im Januar 09 Abänderungsklage
3. Urteil: KV muss  auf die Rückstände nur noch 100 Euro zahlen

Hat KV jetzt in der Klage nur den Antrag gestellt ab 06.2008 nur noch x Euro zu bezahlen - sind für den Zeitraum davor Schulden aufgelaufen. Hat KV aber den Antrag gestellt ab 01.2008 weniger zu bezahlen, sind keine Schulden aufgelaufen.

Woher soll wir nun wissen, wenn wir nur Punkt 3 kennen, wie der Antrag lautete und ob Schulden aufgelaufen sind?

Ist doch nicht so schwierig, für jede Klage muss ein Klageantrag gestellt werden und der ist entscheidend.

Du kannst doch auch nicht sagen, dass ein Urteil gut ist, wenn dir jemand das Ergebnis des Urteils mitteilt und du nicht die Forderung kennst.

Grüße,
kosmos


AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2009 14:56
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gut aber die Frage war ja nicht, ob das Urteil gut oder schlecht ist, sondern ob hiernach:

" Der Kläger ( also ich ) zahlt an die gesetzliche Vertreterin der Beklagten  für bis 31.05. 2008 aufgelaufenen Unterhaltsrückstände einen Betrag von 100 Euro pauschal. "

Noch irgendwelche Altforderungen eingetrieben werden können.
Und das können sie meiner Meinung nach nicht. Egal was vorher noch beschlossen wurde.
Zumindest nicht von dieser Beklagten und ihrer Vertreterin.

Aber ich will jetzt nicht noch mehr Korinthen k....n

Gruss beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2009 15:09
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

kurz zur Klärung eventuell noch offener Fragen : es ging immer um Ansprüche von Kind 1, 2 und drei.  Und niemals um Ansprüche der Ex.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.10.2009 17:58




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