angeblicher Unterha...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

angeblicher Unterhaltsrückstand

Seite 1 / 2
 
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

also meine Ex hat wirklich nichts anderes zu tun, als den ganzen Tag nachzudenken, wie sie mir wieder Probleme machen kann. Heute kam eine Unterhaltsrückstandsforderung ihrer Anwältin ins Haus.

Ich schreib heute abend noch mehr, aber erst wollte ich mal kurz wissen, ob es für Rückstände eine Verjährungsfrist gibt. Sie fordert Unterhaltsrückstände an von 18.10 2005 bis 21.12.2006.

Schulden tu ich ihr zwar sowieso nichts, aber wollte es trotzdem mal wissen.

Mehr Erklärung gebe ich euch am Abend.

Danke


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.10.2009 17:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin dwh,

wenn es einen rechtsgültigen Titel gibt, liegt die Verjährungsfrist bei 30 Jahren. Schlichte Inverzugsetzung oder nachträgliche Forderungen reichen dafür allerdings nicht aus; Deine Ex müsste schon substantiiert darlegen, dass Du 2005 zur Zahlung eines Betrages X verurteilt wurdest (oder Dich zu selbiger verpflichtet hast) und Deinen Verpflichtungen nicht oder nur unvollkommen nachgekommen bist. Und selbst dann könnte noch von Dir eingewendet werden, dass sie ihre Forderung nicht "nachhaltig" verfolgt hat und Du darauf vertrauen konntest, dass sie es auch nicht (mehr) tun würde.

Mach Dir also mal keinen Kopp. Gelangweilten Exen fällt eine Menge ein, wenn der Tag lang ist und die "Freundinnen" ihr TV-Trash-Wissen mit ihr teilen....

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2009 18:05
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Also, dann will ich mal näher erklären was da so los ist oder sein soll.

Also es gibt folgendes Schreiben ihrer Anwältin von der Scheidung

Sehr geehrter Herr Kollege,

in der Sitzung vom 29. März 2006 wurde ein Vergleich dahingehend geschlossen, dass ihr Herr Mandant ab 1. Oktober 2005 für die Kinder..... je Euro 218 bezahlen soll, insgesamt also Euro 654 . Hiervon abzuziehen ist die Darlehensrate der..... in Höhe von 81,50. Das reduziert den Zahlbetrag auf 572,50 Euro. Geschuldet waren demnach von Oktober 2005 bis April 2006 4007,50 Euro. Bezahlt wurden 3750 Euro. Es ist damit ein Rückstand von 257,50 aufgelaufen. Bitte veranlassen Sie ihren Mandanten den Rückstand zu begleichen und seinen Dauerauftrag auf Euro 572,50 . ( Bezahlt werden momentan nur 570 Euro. )

Also, ich muss gestehen, diese 257,50 Euro habe ich niemals überwiesen. Aber das war auch zum Zeitpunkt der Scheidung, da sass ich vollkommen auf dem Trockenen und musste für zwei Wohnungen Miete bezahlen, riesige Handy- und Stromrechnungen die mir Exilein noch hinterlassen hatte, während sie das Konto, alle Sparer und Versicherungen leergeräumt und gekündigt hatte. Aber das ist alles schon gegessen.
Auf jeden Fall habe ich bis heute von ihr niemals eine Forderung für diese 257, 50 bekommen, sie hats nicht mal erwähnt.

Ich habe dann weiter bis zum Dezember 2006 meine 570 Euro überwiesen und dann ab Januar sogar die vollen 654 Euro. Wir hatten uns mündlich darauf geeinigt, dass sie ab Januar selber diese Darlehensrate überweist und ich ihr dafür den vollen Unterhalt bezahle.

Nun fordert sie durch ihre Anwältin von mir diesen Rückstand.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.10.2009 19:38
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin dwh,

mit dem von Dir zitierten Anwaltsschreiben bist Du rein rechtlich rechtswirksam in Verzug gesetzt worden, auch wenn Deine Ex diese Forderung ihrerseits nicht noch einmal eigens gestellt hat. Deine Vermutung

Schulden tu ich ihr zwar sowieso nichts,

geht insofern ins Leere.

Ob sie sich allerdings traut, deswegen eine Klage einzureichen - wer weiss? Das hängt unter anderem davon ab, ob sie PKH bekommt. Und davon, ob ihr Anwalt bereit ist, sich für einen solchen Pipi-"Streitwert" und das daraus resultierende fürstliche Honorar wirklich aus dem Fenster zu hängen. Ich persönlich würde es - aus rein sportlichen Gründen und weil ich diese "steht mir zu"-Einstellung nicht mag - darauf ankommen lassen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2009 19:51
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

dass Ihre Anwältin trotz diesem "Pipi- Streitwert " Klage gegen mich einreicht, daran habe ich keinen Zweifel.

Ich habe aber ein Schreiben, eben dieser Anwältin, in dem Sie mir darlegt, dass sämtliche " Unterhaltsschulden " die ich bei meiner Ex haben soll, auf die Abzahlung eines gemeinsamen Kontorückstandes  sind. Und dass meine Ex damit das Konto mit diesen Schulden " im Innenverhältnis " ausgeglichen hätte.

Jetzt nachdem ich endlich dieses Konto ausgeglichen habe, und es gelöscht wurde, kommt sie mit der Forderung des Unterhaltes. Was gilt nun ?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.10.2009 20:16
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na das klingt doch schon besser.

Das Schreiben solltest du gut aufbewahren.

Der Anwältin würde ich daraufhin nur antworten, dass keine rückständigen Schulden bestehen.
Oder gar nicht antworten.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2009 20:24
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hab dann aber noch eine Frage dazu.

Gehen wir mal davon aus, dass ich tatsächlich diese Schulden an Sie zahlen muss. Meine Ex bezieht seit Januar 2005 Hartz4. Sie hat dort immer die Zahlung vorgelegt, die ich geleistet habe, und hat dann aufstockend das Hartz 4 erhalten. Wem steht dann das Geld zu, falls ich es nachzahlen müsste ? Doch dem Arbeitsamt, oder sehe ich da was falsch ?

Im Schreiben der Anwältin ist erwähnt, dass ich das Geld nicht an meine Ex überweisen solle, sondern an die Anwältin als Bevollmächtigte. Warum wohl ?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.10.2009 20:25
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Brille:

Ich meine, dass Sky mir mal erklärt hat, dass die Verjährungsfristen für titulierten Unterhalt nur drei Jahre, §§ 197 (2) BGB i.V.m. § 195 BGB, da es sich um regelmäßig wiederkehrende Leistungen handelt.

Würde für DWH heißen, dass der Unterhalt von 2005-September 06 nicht mehr einforderbar ist.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2009 21:11
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Nochmal eine Frage zu der Sache.

Die Anwältin meiner Ex fordert in ihrem Schreiben, dass ich auch ihre Kosten für das Schreiben zu tragen hätte.

Geht das so einfach ? Hätte meine Ex mich nicht erstmal auffordern müssen zu zahlen , ohne Anwältin ? Sie hat ja nie irgendwas erwähnt, dass sie noch Geld von mir möchte.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.10.2009 22:40
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin!

Nix is! Wer das Orchester bestellt, bezahlt auch die Musik!

Also manche Leute sind doch echt dreist!

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2009 22:45




(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Und wie sieht es aus mit dem Zahlen, wenn ich jetzt zum Anwalt gehe um mich gegen die Forderung zu wehren ?

Muss ich dann für meine Anwältin selber zahlen, oder läuft sowas über Beratungsschein ?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2009 00:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Einen Anwalt mit der Abwehr zu beauftragen ist genauso blödsinnig, wie einen Anwalt mit der Forderung zu beauftragen!


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2009 00:31
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo, Beppo,

du bist manchmal so direkt, dass es richtig weh tut !! :boxer: Aber du hast ja recht.

Die Anwältin hat mir aber einen Termin gesetzt, und wenn ich bis dahin nicht zahle, dann " werden wir unserer Mandantschaft empfehlen, den geschuldeten Betrag nebst Zinsen gerichtlich beizutreiben, wodurch weitere Kosten entstehen ".

Du meinst also, ich soll erstmal gar nichts machen, nur abwarten ? Was kann die Anwältin eigentlich tun ? Muss sie da eine Vollstreckung beantragen oder was ?

Also hier ist mal der damalige Unterhaltsvergleich im Wortlaut :

Der Beklagte zahlt an die Klägerin  ab 1.10.2005 einen monatlichen im voraus fälligen Kindesunterhalt für ......in Höhe von je 88% des Regelbetrages nach der Regelbetragstverordnung abzüglich des nach §1612 b BGB anrechenbaren Kindergeldes.

Derzeitiger Zahlbetrag je 218 Euro pro Kind, insgesamt also 654 Euro.

Die Parteien sind sich darüber einig, dass auf die jeweiligen Zahlbeträge monatlich ab 01.03. 2006 bis 01.09.2007 die monatliche Darlehensrate in Höhe von insgesamt 81,50 Euro , die der Beklagte an die Firma..... zu erbringen hat, abgerechnet wird.

Das bedeutet doch auf gut deutsch, dass ich nur zur Zahlung von 572,50 Euro an meine Ex  verpflichtet bin, oder sehe ich da was falsch ?

Das Problem ist nämlich, dass ich bis zum April 06 diese Darlehensraten an diese Firma geleistet habe und ab Mai 06 meine Ex diese Zahlungen übernommen hat. Ich habe trotzdem weiter bis Dezember 06 nur 570 Euro bezahlt, da meine Ex damit einverstanden war die 81,50 als Rückzahlung für die Schulden unseres gemeinsamen Kontos zu verrechnen. Leider war ich so blöd dies nicht schriftlich zu machen, da ich ihr damals noch nicht zugetraut habe, dass sie lügt. ( Bin eines besseren belehrt worden !! )
Ich habe aber das oben genannte Schreiben ihrer jetzigen Anwältin, wegen dem Konto.
Aber eigentlich habe ich doch das bezahlt, was gerichtlich angeordnet war, oder sehe ich da was falsch ?

Sagt mir jetzt bitte nicht, dass ich doof bin oder war. Ich weiss das inzwischen selber. Dachte aber damals wirklich ich könne ihr vertrauen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2009 01:06
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

ich verweise noch mal auf meine Antwort 7, nach der der Unterhalt bis einschließlich September 06 verjährt sein dürfte, da die Verjährungsfrist nur 3 Jahre und nicht 30 Jahre beträgt.

Also bleibt für mein Empfinden die Zeit Oktober-Dezember 06 offen, mit einem sagenhaften Betrag von wieviel?
Ich würde da dieses "Elwu"-Schreiben rausschicken. Sinngemäß. "Ihr Schreiben vom xx.yy.zzzz habe ich zur Kenntnis genommen." und dann würde ich die klagen lassen.

Ergoogle Dir mal die §§ im BGB, die ich zitiert habe.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2009 01:29
 elwu
(@elwu)

Die Parteien sind sich darüber einig, dass auf die jeweiligen Zahlbeträge monatlich ab 01.03. 2006 bis 01.09.2007 die monatliche Darlehensrate in Höhe von insgesamt 81,50 Euro , die der Beklagte an die Firma..... zu erbringen hat, abgerechnet wird.

Das Problem ist nämlich, dass ich bis zum April 06 diese Darlehensraten an diese Firma geleistet habe und ab Mai 06 meine Ex diese Zahlungen übernommen hat. Ich habe trotzdem weiter bis Dezember 06 nur 570 Euro bezahlt, da meine Ex damit einverstanden war die 81,50 als Rückzahlung für die Schulden unseres gemeinsamen Kontos zu verrechnen. Leider war ich so blöd dies nicht schriftlich zu machen, da ich ihr damals noch nicht zugetraut habe, dass sie lügt. ( Bin eines besseren belehrt worden !! ) Ich habe aber das oben genannte Schreiben ihrer jetzigen Anwältin, wegen dem Konto. Aber eigentlich habe ich doch das bezahlt, was gerichtlich angeordnet war, oder sehe ich da was falsch ?

Hallo,

die 257,50€, wann wurden die angemahnt? Und von wann ist dieses Schreiben der Anwältin

'dass sämtliche " Unterhaltsschulden " die ich bei meiner Ex haben soll, auf die Abzahlung eines gemeinsamen Kontorückstandes  sind. Und dass meine Ex damit das Konto mit diesen Schulden " im Innenverhältnis " ausgeglichen hätte.'

und wie ist der exakte Wortlaut? Und darf ich dich bitten, eine Zusammenfassung der über diverse Postings verteilten Infos zu machen, wann du wie viel bezahlt hast? Es ist arg mühselig und fehlerträchtig, das alles zusammenzuklauben. Eine komplette Tabelle wäre hilfreich.

/elwu,

über anwaltliche Drohungen, der Mandantschaft eine Klage 'empfehlen zu werden', darf man in diesem Stadium noch getrost lachen. Auch über die Aufforderung, die Gebühren dieser Anwälte zu begleichen.


AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2009 01:33
 elwu
(@elwu)

Ich würde da dieses "Elwu"-Schreiben rausschicken.

Oh, ein Kompliment :redhead:


AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2009 01:46
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

@LBM

ich habe das gegoogelt und ich denke mal dass du zum Teil recht hast. Aber nur für die Beträge im Jahr 2005.

Die Beträge für 2006 verjähren erst im Dezember dieses Jahres, da die Verjährungsfristen immer mit Ende des Jahres in denen man das Geld schuldet beginnen . Also für das Geld 2005 , im Dezember 2005 , das wäre dann verjährt, und Dezember 2006 für die Schulden von 2006, das wäre dann erst im Dezember dieses Jahres.

Das habe ich herausgefunden, und da hast du recht., hoffe ich doch mal.

@ elwu

Das ist eine längere Geschichte. Im Januar 2007 forderte mich die Anwältin meiner Ex auf, SOFORT das noch aus der Ehe bestehende Gemeinschaftskonto auszugleichen und zu kündigen.

Sie schickte mir folgendes zum Unterschreiben:

Meine geschiedene Frau .... und ich sind Kontoinhaber des Kontos bei der ........

Das Konto lautet auf uns beide. Im Innenverhältnis hat Frau ..... nach der Scheidung sämtliche Ansprüche meinerseits beglichen. Es besteht keine Forderung mehr. Ich verpflichte mich, Frau ........ gegenüber der Postbank Berlin im Außenverhältnis von jeglicher Haftung freizustellen.

Wir wollen das Konto kündigen. Dies ist aber nur möglich, wenn der Minus-Bestand, der von mir stammt, ausgeglichen ist. Ich werde diesen Minus-Bestand unverzüglich ausgleichen und stimme bereits jetzt der Kündigung des o.a. Kontoverhältnisses zu.

Ich habe das damals nicht unterschrieben, da es einfach nicht stimmte, dass meine Ex ihren Anteil voll bezahlt hatte. Aber das ist ja nicht das Thema. Die ganze Sache zog sich dann ewig hin, ein Hin und Her zwischen unseren Anwälten. Irgendwann gab dann die gegnerische Anwältin Ruhe, da ich ja schön brav das Konto abbezahlte, ganz langsam.
Doch dann baute meine Ex Mist. Sie hatte ein neues Konto bei der selben Bank eröffnet, hatte es mit 6000 Euro ins Minus gebracht und sich nie wieder darum gekümmert. Die Bank kündigte ihr darauf hin das Konto und unsere Gemeinschaftskonto gleich mit ( und meinen Dispo bei meinem neuen Konto auch gleich mit !!! )

Darauf bekam ich eine Email von meiner Ex, in der sie mich wiedermal aufforderte schnellstens die Schulden zu bezahlen und wies mich daraufhin, dass sie ja ihren Anteil bezahlt habe, die Unterlagen dazu liegen bei ihrem Anwalt. Ich forderte daraufhin von ihrem Anwalt diese " Unterlagen " an und bekam eine " Disporückzahlungsaufstellung " meiner Ex, in der sie angibt, was sie an mich schon bezahlt hatte, und eben diese unterhaltforderungen. Genau mit Datum, und Betrag. Und die Daten und der Betrag stimmt auch ganz genau mit dem überein, was sie jetzt von mir einfordert..


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2009 01:59
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Habs vergessen zu schreiben

die Anmahnung ist vom 25. April 2006.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2009 02:02
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Aufstellung meiner Zahlungen

Also, nach Berechnung der Anwältin meiner Ex hätte ich zum Zeitpunkt ihres Schreibens

April 2006  257 Euro Unterhaltsrückstand gehabt.

Davon fallen auf Oktober . November, Dezember 2005 jeweils 62,50 Euro

Im Januar 06  510 Euro und die Überweisung von 81,50
    Februar 06  570 Euro  und die Überweisung von 81, 50
    März    06    570 Euro und die Überweisung von 81,50
    April    06    510 Euro  und die Überweisung von 81,50
und dann bis Dezember 06 je 570 Euro  und die überweisungen wurden von meiner Ex gemacht.

Frag mich nicht, warum ich im April nur 510 Euro überwiesen habe. Das war sicher wieder irgendeine Abmachung, die ich mit meiner Ex getroffen hatte, wo sie mir irgendwas zurückzahlen musste.Hab mir das aber nie schriftlich geben lassen, da ich ja ein vertrauensseliger Mensch war.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2009 02:14
 elwu
(@elwu)

Also, nach Berechnung der Anwältin meiner Ex hätte ich zum Zeitpunkt ihres Schreibens April 2006 257 Euro Unterhaltsrückstand gehabt. Davon fallen auf Oktober . November, Dezember 2005 jeweils 62,50 Euro

Die Verjährung ist vermutlich durch das Schreiben vom April 06 unterbrochen. Sofern das zutrifft, verjähren die Beträge aus 2005 erst Ende 2009. Wie sie davon auf 257,50€ bis einschließlich März kommt, kann ich allerdings nicht nachvollziehen. Egal.

Im Januar 06   510 Euro und die Überweisung von 81,50 [...]  April     06    510 Euro  und die Überweisung von 81,50
und dann bis Dezember 06 je 570 Euro  und die überweisungen wurden von meiner Ex gemacht.

Also kamen gegenüber dem Vergleich von Mai bis Dezember noch mal je 81,50€ dazu. Das Schreiben der Anwältin bzgl. des ausgeglichenen Innenverhältnisses ist unbeachtlich, ebenso jedwede mündliche Absprache mit deiner Ex. Also sind das noch mal 652€. Mit den 257,50€ wären das in Summe 909,50€. Und nun die große Frage: wie viel hat sie denn nun aktuell gefordert, die Anwältin? Und warum zum Geier muss man hier fast immer alle relevanten Infos einzeln abfragen? 

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2009 02:30




Seite 1 / 2