Moin,
ich habe ein Problem wo ich nicht mehr weiter weiss.
Ich bin 2-facher Unterhaltszahler. Mein Monatliches Nettoeinkommen beträgt 1.070,00 Euro. Davon wurde ich zu 100 % des Regelsatzes verdonnert, also 392,00 Euro für beide Kinder.
Im Januar des Jahres (08) wurde ein Vergleich geschlossen.
Dieser lautet wie folgt:
Der Beklagte verpflichtet sich, ab 01.03.08 für das Kind ..., geb. am ....., einen Kindesunterhalt in Höhe von 100 % des Regelbetrages der Düsseldorfer Tabelle der jeweiligen Altersstufe zu zahlen, sowie
für das Kind......, geb. am ......, ab 01.03.08 einen Kindesunterhalt in Höhe von 100 % des Regelbetrages der Düsseldorfer Tabelle der jeweiligen Altersstufe zu zahlen.
Die Zahlungen haben zu Händen der Klägerin monatlich im voraus, spätestens bis zum 3. Werktag zu erfolgen.
2. Der Beklagte verpflichtet sich, einen rückständigen Kindesunterhalt für die Kinder .... und...... für den Zeitraum bis einschliesslich Februar in Höhe von 550 € an die Klägerin zu zahlen.
Die Parteien sind sich einig, dass damit der rückständige Kindesunterhalt bis einschliesslich Februar 2008 abgegolten ist.
3. Der Beklagte verpflichtet sich, unverzüglich der Klägerin mitzuteilen, sofern er ein höheres Nettoeinkommen als monatlich 1.500 € bezieht.
4. Die Kostenentscheidung wird der Entscheidung es Gerichtes übertragen.
Die Kosten des Rechtsstreites werden gegeneinander aufgehoben.
Der Streit- und Vergleichswert wird auf 7.766 € festgesetzt.
Nun meine Frage. Im Dezember 06 und Januar 07 war ich auf 400 Euro Basis beschäftigt. Diese Beschäftigung musste ich auf ausdrückliches Verlangen meines Haupt-Arbeitgebers niederlegen.
Im Vergleich wurde mein tatsächliches Einkommen nicht berücksichtigt, sondern fiktiv 1.500 € angenommen.
Ich musste jetzt wegen über 100TEUR Schulden vom gemeinsamen Haus in die Privatinsolvenz.
Meine Ausgaben sind wie folgt:
Nettoeinkommen 1.070,00 €
-Unterhalt 392,00
-Miete 300 €
-Nebenkosten ca. 100 €
-Benzin
-Auto
Mietvertrag hatte ich zum damaligen Zeitpunkt noch keinen, da ich bei meinen Eltern untergekommen bin. Nun muss ich jedoch Miete bezahlen und kann mir den Unterhalt in dieser Höhen nicht berappen.
Kann ich hier aufgrund des Vergleiches eine Abänderungsklage machen? Wie stehen die Chancen?
Ich weiss nicht, wie ich mich hier verhalten kann, bzw. soll.
Eine Nebentätigkeit untersagt mir mein Arbeitgeber. Aufgrund der Insolvenz und des daraus resultierenden negativen Schufa Eintrages, kann ich mir aber auch nicht ohne weiteres einen neuen Arbeitgeber suchen.
Also mal ehrlich, von AL-Geld würde mir mehr zum Leben zur Verfügung stehen.
Danke und Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
😉
Hallo eins vorab der Unterhalt schlägt alles und steht über allem! Da wird es den Anwalt deiner EX nicht kümmern ob Du unter die Brücke gehst.
:puzz:
Bei derartigem Einkommen wie ich Deine Zahlen in meinem Taschenrechner sah sieht es vmtl gleich wie bei vielen aus. Es bleibt im endeffekt nix über.
😡
Für Dich sollte sich die Frage stellen was mit der Immobilie ist ? Steht die Leer ?? Vermietet dann schnapt sich durch die Inso der Treuhänder dieses Geld und bringt dich so damit ohne weiteres durch auch solltest Du dich fragen was Du für Vergleiche geschlossen hast den die sind bei Inso alle Futsch.
Das hat vor und Nachteile den jemand anderes nimt das Ruder in die Hand und langfristig ist das die Lösung all deiner Problem und glaub mir der Treuhänder wird nicht ausschließlich daran intressiert sein alles zu vernichten den er Verdient 15% von der Schulden Summe.
Eher ist langfristig nachdem dann ruhe durch den Treuhänder eintrat von Vorteil weil so ist Zeit sich auf das eigetnliche dein Leben sich zu Konzentrieren z.B. eine Kur.
;(
Eine Abänderungsklage macht dazu sinn egal ob mit oder ohne Inso den So geht es ja nicht zu realisieren das wird jeder erkennen Prüfe ob Du abschläge zahlst oder zur Gesundung z.B. eine komplette Zahlpause machst dann aber womöglich überall. Dazu müstest du aber einen gesamt Überblick haben das schafst meist nicht ganz alleine durch die hohe Doppelbelastung.
:exclams:
Das Gesetz sagt es MUSS eine Inso gemacht werden um Kids und Co. zu bevorteilen auf Dich nimt dabei keiner Rücksicht dabei DU bist dann ganz raus und hast Dein Geld für Dich ich meine wenn Du unsicher bist frag nach oder mach es damit 2009 eine steile Aufwärtskurve für Dich zu erkennen ist.
:crash:
Verdienen tuen es die Anwälte und du kannst das nicht verhindern zieh einfach deine Pespektive in Betracht und geh dem Streß aus dem Weg ....Langfristig sicher Erfolgreich!!
Moin,
wie kann man nur einem Vergleich zustimmen, in dem man zugibt ein Einkommen von 1.500 € erzielen zu können, jedoch nur knapp über 1.000 € tatsächlich verdient? Wie kann man überhaupt einem Vergleich in Unterhaltssachen zustimmen?
So weit dazu.
Ich halte den Vergleich für anfechtbar wegen der Privatinsolvenz. Hierzu solltest du dich anwaltlich beraten lassen. Und nochmals: Niemals schließe einen Vergleich in Unterhaltssachen!]Niemals schließe einen Vergleich in Unterhaltssachen! Es ist vollkommen egal, wer dich womit verbal in der Verhandlung erpresst. Nicht häufig wird gekniffen, wenn's in Schriftform gegossen werden muss.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
ich habe draus gelernt, dass es falsch war, dem zuzustimmen. Da ich für zwei Monate ein zusätzliches Einkommen bei meinen Eltern (angemeldet) hatte, hat die Richterin ein fiktives einkommen angesetzt.
Sie hat gesagt, sie haben 2 gesunde Arme und 2 gesunde Beine. Suchen sie sich eben einen anderen Job oder arbeiten Sie nebenbei.
Ich habe sie auf das Nebenbeschäftigungsverbot meinerseits hingewiesen.
Antwort darauf: Wenn Sie den Vergleich nicht annehmen, muss ich sie verurteilen.
Heute denke ich, hätte ich mich doch verurteilen lassen. Nach genauer Prüfung hätte sie mich vielleicht nur zur Hälfte verdonnern lassen müssen.
Der Wortlaut im Vergleich war, wenn ich über 1.500 Euro verdiene, muss ich es ihr angeben. Heisst das mitunter auch, dass mir in diesem FAll 1.500 fiktiv angerechnet wurden, die ich gar nicht habe?
Hab ich eine reelle Chance auf eine Abänderungsklage? Also am besten zum FAM - RA und beraten lassen wegen Abänderung des Unterhaltes, bzw. Anpassung?
Die Privatinsolvenz ist unumgänglich. Es wird ein gerichtliches Verfahren über 6 Jahre geben.
Danke und Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
:redhead:
die Anwaltliche beratung dürfte wohl ergeben das zwar eine Abänderungsklage zwingend erforderlich sei jedoch ist es weit hergeholt deswegen 6 Jahre Inso zu schieben das dürfte der Inso Richter und die Gläubiger mangels Masse nicht mitmachen.
Kommst Du den nicht ins Haus ?
Mein Anwalt hat eine Prognose unter genau deinen Angabe zu 100 Euro Unterhalt gestellt. Allerdings am Gericht der Ex und da bewegt sich derzeit nix weil so die Mutmassung inofizell das keiner will weil meine Ex dann immer noch nicht zahlen müste und auch nix bekommt bedingt durch die Inso.
:question:
Für mich hörte sich das nach Schein Aktion an weil dann hätte ja der in der Scheidung beauftragte Anwalt das Vermögen auf dem Gewissen und das ist doch eher unwahrscheinlich so unfähig ist kein Anwalt schließlich will er Geld verdienen daran.
:rofl2:
Fraglich also wie Zahlungen bereits eingestellt wurden oder sinnvoll eingestellt werden sollten.
Abschließend anzumerken macht ein Anwalt zwar das was sein Mandant will jedoch muss er die Zweckmässigkeit sicherstellen und nicht eine Soziale Gefährdunggarantieren auch wenn auf Deine Persönliche Belange keine Rücksicht genommen würde.
Ich sage nur Anwalt beauftragen wegen Unterhalt und auf Treuhänder Bluffs nicht reinfallen.
Dem Druck dabei zügig durch sinnvolle Zahlungseinstellung aus dem weg gehen. UND immer schön auf den Ursprungsanwalt verweisen weil der ist der Berater!! des Treuhänders.
:phantom:
Dann noch UNBEDINGT zusätzlich einen Inso Anwalt verpflichten sodann der die Akte komplett Kopierte kannst Dir sicher sein das da mehr im Busch POSITIV ist für Dich.
Hallo Zusammen!
die Anwaltliche beratung dürfte wohl ergeben das zwar eine Abänderungsklage zwingend erforderlich sei jedoch ist es weit hergeholt deswegen 6 Jahre Inso zu schieben das dürfte der Inso Richter und die Gläubiger mangels Masse nicht mitmachen.
Wie wird den die zwingend erforderliche Abänderungsklage nach § 323 BGB begründet?
Welche Gründe sind nach dem Vergleich eingetreten, die zum Zeitpunkt des Vergleichs nicht vorhanden waren?
Welche wesentlichen Änderungen sind eingetreten?
(1) Tritt im Falle der Verurteilung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen eine wesentliche Änderung derjenigen Verhältnisse ein, die für die Verurteilung zur Entrichtung der Leistungen, für die Bestimmung der Höhe der Leistungen oder der Dauer ihrer Entrichtung maßgebend waren, so ist jeder Teil berechtigt, im Wege der Klage eine entsprechende Abänderung des Urteils zu verlangen.
(2) Die Klage ist nur insoweit zulässig, als die Gründe, auf die sie gestützt wird, erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung, in der eine Erweiterung des Klageantrages oder die Geltendmachung von Einwendungen spätestens hätte erfolgen müssen, entstanden sind und durch Einspruch nicht mehr geltend gemacht werden können.
Ich habe sie auf das Nebenbeschäftigungsverbot meinerseits hingewiesen.
Welche Begründung hat der Arbeitgeber?
OLG Naumburg 9.10.2006 4 UF 22/06 § 1603 I BGB, Art. 12 GG: Grundsätzlich kein Verbot einer Nebentätigkeit durch Arbeitsgeber
Der Wortlaut im Vergleich war, wenn ich über 1.500 Euro verdiene, muss ich es ihr angeben. Heisst das mitunter auch, dass mir in diesem FAll 1.500 fiktiv angerechnet wurden, die ich gar nicht habe?
Hab ich eine reelle Chance auf eine Abänderungsklage?
Du hast einen Vergleich zugestimmt, indem du zugestimmt hast, das du 1500 Euro erwirtschaften kannst.
Du wusstest zu diesem Zeitpunkt bereits, dass du keine Nebentätigkeit aufnehmen darfst.
M.E. stehen die Chancen sehr schlecht!
Die Insolvenz hat nicht ´s mit der Unterhaltszahlung zu tun, da du hier Pfändungsfreibeträge von deinem Einkommen erhälst.
Grüße,
kosmos
Moin,
sorry, für die verspätete Antwort.
Also, ich erkläre mal kurz den Sachverhalt.
Ex und ich haben Ende 05 eine DHH gekauft. KP 110.000 Euro voll finanziert (mein damaliges Brutto 1.650 Euro). Sie - kein Einkommen, zeitweise auf 400 Euro Basis.
Haus ist unbewohnbar (hat sich erst später rausgestellt) durch Schadstoffe. Rückabwicklung läuft seit fast 3 Jahren. Gutachten liegt vor.
Die Bank geht jetzt in die Vollstreckung, weil denen das jetzt zu lange dauert. Ich hatte schon Kontopfändungen usw.
Jetzt die Privat Inso.
Zum Vergleichszeitpunkt wurden die monatlichen Darlehnszahlungen (ca. 500 Euro monatl.) von der Bank "gestundet". Jetzt möchte die Bank Kohle sehen.
Durch den "jetzt negativen" Schufa eintrag, nimmt einen auch nicht jeder Arbeitgeber mit "Kusshand".
Vom Netto nach Abzug des Unterhaltes bleiben mir genau noch 600 Euro zum leben. Ohne Versicherung, usw...
Die Frechheit ist, dass der Unterhalt nicht der "tatsächlichen Leistungsfähigkeit" angepasst wird. Die Richterin hat damals ca. 1 1/2 Seiten ausargumentiert, dass meine Einkommen usw. ja nicht genau geprüft wurde und so weiter...
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25