Hallo,
ich bin selbständig und streite mich momentan um den TU und BU.
Gutachter hat Gutachten über das unterhaltsrelevante Einkommen erstellt. Daten stammen aus 2007 - 2009. Neben LV Beiträge zur Altersvorsorge in Höhe von mtl. ~400 EUR habe ich mir ein Mehrfamilienwohnhaus gekauft, welches ich über ein Bauspardarlehen finanziere. Ich zahle also in einen Bausparvertrag ein, der bei Zuteilung den Kredit für das Haus ablösen soll.
Jetzt ist es so, daß das Gericht diesen Bausparvertrag nicht als Altersvorsorge akzeptieren will. Meine RA meinte, daß dies nicht richtig ist, da mein Haus sehr wohl als Altersvorsorge dient und ich ja mit meinen LV´s alleine meinen Lebensabend nicht bestreiten kann. Zum anderen bin ich mit meinen LV Beiträgen weit unter meiner möglichen Altersvorsorge in Höhe von 25 % meines Bruttoeinkommens. Erst mit Hinzurechnung des Bausparvertrags wäre ich nahe den 25 %.
Würde dieser Bausparvertrag als Altersvorsorge anerkannt werden, wäre ich nämlich nicht in der Lage Unterhalt zu zahlen bzw. nur sehr wenig.
Hat jemand schon so eine Situation erlebt und weiss hier Rat ?
Danke
lg Michael
Moin,
eine pauschale Aussage lässt sich hier kaum treffen; allerdings auch keine, die lautet "ein Unterhaltspflichtiger darf unter allen Umständen ein Viertel des Einkommens als Altersvorsorge in Anrechnung bringen".
Es wird konkret auf die gesamte Einkommenssituation ankommen; ebenso, welches Erwerbsmodell Ihr für Eure Ehe gewählt habt. Und da Unterhaltsentscheidungen immer Einzelfallentscheidungen sind, kann es durchaus sein, dass ein Gericht sinngemäss urteilt "es geht nicht an, dass der Unterhaltspflichtige Vermögen in Form einer Immobilie bildet, während der Unterhaltsberechtigte finanziell in die Röhre schaut."
Auch eine Altersvorsorge muss man sich leisten können; genauso wie eine nicht arbeitende Ehefrau. Vorrang vor Unterhaltspflichten hat die AV jedenfalls nicht, wenn dann der Steuerzahler für Deine Ehefrau aufkommen müsste.
Vielleicht stellt Du mal aktuelle EK-Zahlen von Dir und ihr ein; dann rechnen wir mal.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Brille,
also hier die Zahlen :
Berechnung laut Gutachten ( anteilige PKV Beiträge, ohne Bausparvertrag als Altersvorsorge )
Monatsnetto : 2402,05 EUR
10 % 240,20 EUR
---------------------------
2161,85 EUR
KU 532,00 EUR
---------------------------
1629,85 EUR
Berechnung mit Abzug der von mir tatsächlich geleisteten PKV Beiträge ( ohne Bausparvertrag als Altersvorsorge )
Monatsnetto : 2214,44 EUR
10 % 221,44 EUR
---------------------------
1993,00 EUR
KU 532,00 EUR
---------------------------
1461,00 EUR
Berechnung mit Abzug der von mir tatsächlich geleisteten PKV Beiträge und Bausparvertrag für Mehrfamilienhaus
Monatsnetto : 1926,44 EUR
10 % 192,64 EUR
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1733,80 EUR
KU 532,00 EUR
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1201,80 EUR
Vom Gutachter bestätigte Altersvorsorge in Höhe von ~4500 EUR / Jahr. Den Bausparvertrag fülle ich mit mtl. ~300 EUR
Meine Ex arbeitet 5 Stunden am Tag und verdient netto 770 EUR. Sie ist als Lehrkraft tätig und hat somit auch noch in den Schulferien frei.
Wir haben zwei Kinder 5 und 8 für die eine Ganztagsbetreuung gebucht ist und auch tgl. bis ca. 15 od. 16 Uhr in Anspruch genommen wird.
Die von uns während der Ehe aufgebauten Verbindlichkeiten aufgrund des gehobenen Lebenstandards in Höhe von 30000 EUR wurden hier nicht berücksichtigt. Das Firmenkonto wurde regelrecht geplündert und somit trage ich heute alle Schulden.
Vielen Dank
lg Michael
Moin.
Was sind denn das für 10%, die du da immer vorab abziehst?
Und was steht in deinen OLG-Leidlinienin, bzw. in welchem OLG-Khalifat wohnst du?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
OLG Süddeutschland
5.2 Es gilt der Halbteilungsgrundsatz, wobei jedoch Erwerbseinkünfte nur zu 90 % zu berücksichtigen sind (Abzug von 1/10 Erwerbstätigenbonus vom bereinigten Nettoeinkommen).
Leistet ein Ehegatte auch Unterhalt für ein Kind und hat dies die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt, so wird sein Einkommen vor Ermittlung des Erwerbstätigenbonus um diesen Unterhalt (Tabellenbetrag ) bereinigt (vgl. auch Nr. 23.1, 2 Absatz) Erbringt der Verpflichtete sowohl Bar- als auch Betreuungsunterhalt, so gilt Nr. 10.3 (BGH FamRZ 2001, 350).
Hätte erst den KU abziehen müssen und dann die 10 % Bonus.
Hätte erst den KU abziehen müssen und dann die 10 % Bonus.
oder ?
Moin,
oder ?
Ja.
Der Abzug von bis zu 24% AV (also incl. Bausparvertrag) ist mit den Leidlinien konform, insofern wäre Deinem RA hier Recht zu geben ...
... das nützt Dir im Zweifelsfalle aber erstmal gar nix, wenn ein Richter in seiner Einzelfall-Herrlichkeit "nö" sagt.
Wobei sich primär ohnehin die Frage stellen würde, was Exilein von Vollzeit-Tätigkeit abhält ...
Besten Gruß
United
Hallo,
was bedeutet eigentlich dieser Satz
"Leistet ein Ehegatte auch Unterhalt für ein Kind und hat dies die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt"
lg Michael
Moin,
"Leistet ein Ehegatte auch Unterhalt für ein Kind und hat dies die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt"
dieser Satz findet beispielsweise Anwendungen in Fällen, in denen einer der Ehegatten ein weiteres, nicht eheliches Kind zu unterhalten hat, das vor oder während der Ehe entstand. Denn dieses Geld stand ja auch während der Ehe nicht zum Konsum zur Verfügung; mithin ist diese UH-Pflicht als eheprägend anzusehen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin.
Denn dieses Geld stand ja auch während der Ehe nicht zum Konsum zur Verfügung; mithin ist diese UH-Pflicht als eheprägend anzusehen.
Was ja in dieser Ausprägung auch gegen das Gesetz ist, denn dort steht explizit seit 2008, dass Minderjährige grundsätzlich Vorrang vor Exen haben und nicht nur voreheliche.
Im Übrigen kann ich auch keine sachlichen Gründe für die Nichtanerkennung der Altersvorsorge erkennen, außer dem gefühligen:
"Da will sich dieser gierige Unternehmer auf Kosten seiner armen Exfrau ein fettes Haus zulegen und sich noch weiter bereichern, und sie hat, trotz liebevoller Aufopferung für die Kinder und sogar noch einer ehrenvollen und anstrengenden Lehrertätigkeit noch nichtmal den Mindestsatz von 1.050,- € für sich. Aber nicht mit mir!"
Ob der volle Altersvorsorgesatz auch im EU Mangelfall anzuwenden ist oder nicht, müsste im Zweifelsfall wohl ein OLG entscheiden.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.