Hallo zusammen,
bisher hatte ich die private Altersversorgung immer vor mich hergeschoben und nichts unternommen. Die anstehende Trennung mag wohl ein guter Zeitpunkt sein, um dieses Vorhaben endlich anzugehen. Hierzu habe ich ein paar kurze Fragen.
1. Bei der Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens für den Unterhalt kann man ja Aufwendungen zur privaten Altersversorgung bis zu 4% des Vorjahres-Bruttogehalts vom Einkommen abziehen. Gibt es hier eine Deckelung im Sinne von "4% oder max. XXX Euro/Jahr"?
2. Mein AG bietet im Rahmen der jährlichen Bonuszahlung eine Entgeltumwandlungsvereinbarung für die betriebliche Altersversorgung an. Gehe ich recht von der Annahme aus, dass im Rahmen der Entgeltumwandlungsvereinbarung gezahlte Beträge ebenfalls bei der Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens berücksichtigt werden?
3. Ob man eine Altersvorsorge mittels Riester oder der betrieblichen Altersversorgung macht, daran scheiden sich ja die Geister. Aber wäre es rein ökonomisch sinnvoll, bis zum förderungsfähigen Maximalbetrag vom 2.100 €/Jahr zu riestern und und den darüber hinausgehenden Betrag bis zur Erreichung der 4% vom Brutto in die betriebliche Altersversorgung zu stecken.
4. Wenn ich jetzt einen Riester abschließen würde, dann könnte ich die Kinderzulage nicht in Anspruch nehmen, wenn die Kinder ihren überwiegenden Aufenthalt bei der Mutter haben (Kinderzulageberechtigt ist nur derjenige, der auch Kindergeldberechtigt ist), richtig? Die Mutter meiner Kinder hat keine private Altersversorgung und ich lege meine Hand ins Feuer dass sie dies auch nie machen wird. Gibt es irgendeine Möglichkeit doch an die Kinderzulagen zu kommen?
Vorab vielen Dank.
Schildkröte
Hallo,
zu 1. Nein, es gibt keine Einschränkung der max. 4% vom Brutto, es sei denn Du bist ein Mangelfall.
zu 4. Die Kinderzulage ist an die Zahlung des Kindergelds gebunden, dass die KM erhält, wenn das Kind bei ihr seinen Lebensmittelpunkt hat. Inwieweit hier Vereinbarungen greifen kann ich nicht sagen, insbesondere kann ich nicht abschätzen welchen Einfluss das auf den Status Alleinerziehend hat und den damit verbundenen Vorteilen.
Sowohl Riester als auch die betriebliche Altersvorsorge haben Nachteile über die man sich vorher informieren sollte.
VG Susi