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(@papi74)
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Sowas habe ich vom Jugendamt auch noch nicht erlebt:

Mail:Ihre Begründung in Ihrer Antwortmail vom 28.10.2013 ist deshalb einfach nicht nachzuvollziehen.So muss denn Ihr Sohn,dem Sie die Hose als Geschenk zugesagt hatten, für Ihren Mißmut herhalten. Erklären Sie mal Ihrem Sohn den "Tippfehler".

Als ich den guten Mann dann angerufen habe, um nachzufragen ob es in Ordnung ist, Kinder in finanzielle Auseinandersetzungen mit einzubeziehen...
Zitat:" Ich bin Fachmann und weiß genau was sich tue"!!!

Was soll man da als Vater noch sagen?
Kopfschütteln
Papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.10.2013 19:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Tja, ich fürchte, das war tatsächlich ein teurer Scherz.

Ob eine Zahlung tatsächlich als KU gelten soll, entnimmt man tatsächlich dem Überweisungstext.

Vielleicht hat da ja noch jemand ne dufte Idee aber ich denke, das sieht schlecht aus.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2013 19:42
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