Alles so verwirrend...
 
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Alles so verwirrend! Sie klagt uns an!

 
(@hallgrim)
Rege dabei Registriert

Hallo ihr Lieben,

nun ist es soweit.
Die erste Ex-Frau meines LG hat nach 2 1/2 Monaten auf ihr Konto gesehen und nun auch endlich bemerkt das er nicht den titulierten KU zahlen kann.

Durch seine Arbeitslosigkeit seit 3 Monaten hat sein Anwalt Ihrer Anwältin mitgeteilt dass er KEINEN KU zahlen kann. Aber er ist zahlungswillig und überweis 86 Euro. Natürlich bei Weitem nicht ausreichend aber das soll hier nicht das Thema sein. (Von den 68 Euro weiß die Anwältin aber gar nichts.)

Sie schrieb mir gestern auf mein Handy (das tut sie immer) und meinte dass er sich schämen solle ect. Sie würde die Kommunion des Sohnes 9 auch alleine finanzieren. Wir wussten bis dato gar nichts von einer Kommunion! Ich habe ihr dann mitgeteilt das Ihr Anwalt auf das Schreiben, dass GAR KEIN KU kommt nicht inmal geantwortet hat. Weiterhin steht jedoch einen KU-Forderung nach DDT von ihr im Raum über 514 Euro monatlich.
Er hat aus der Ehe und den Unterhaltsvorauszahlungen die übrigens zu hoch angerechnet waren insgesamt 36 000 Euro Schulden.

Sie gibt immer an an den Schulden, speziell dem Kredit über 25 000 Euro nichts abzahlen zu können/wollen.
Nun schrieb ich ihr also gestern, dass er ja arbeitslos sei und leider nicht mehr geht. Er hätte aber wohl bald wieder etwas. Sie meinte daraufhin, dass wenn man Arbeit finden wolle, man auch eine finden würde. Sie wird jetzt Klage einreichen. Weil sie sich auch von ihm nichtmehr alles gefallen lässt (wer muss sich ständig was gefallen lassen?- Ja wohl wir) Und das er alles auf den Kinder-Rücken austragen würde. Aha.
Das wir über 100 Absagen binnen 3 Monaten erhaten haben und der schriftliche Teil nichtmal 50% von den versandten Bewerbungen entspricht habe ich ihr nciht gesagt.
Und das er den fehlenden Unterhalt nachzahlen wolle habe ich ihr auch nicht gesagt da sie wiedereinmal übelst ausfallend wurde.

Nun meinte sie aber noch, dass sie 3 Kinder hätte (2 von meinem LG, eines vom neuen Ehemann) und 2 Jobs hätte!!!!
Nun meine Frage(n)!

Vor der Arbeitslosigkeit, also bis Dez. 2005) verdiente er monatlich 1.100 Netto. Momentan bekommt er 861 Euro aAbeitslosengeld mit dem SB von 770 Euro sind das, vom Anwalt berechnete 43 Euro pro Kind. er hat 3. Die dritte KM möchte aber keinen KU von ihm das gerade die Stifkindadoption ins Rollen kommt und sie daher aus eigenen Angaben darauf verzichtet.

Ich selbst verdiene 903 Euro Netto.
Wir sind jedoch nicht verheiratet ect. aber das scheint nicht relevant zu sein.
Titulierter Unterhalt sind 125 pro Kind der ersten Ex. Die Beiden sind 9 und 7.

Die Schulden aus der vergangenen Ehe balaufen sich auf exakt 25.000 Euro Kredit. Bei den Telefonaten mit dem Schuldner stellten heraus das bei ihr nichts zu holen ist, außer sie würde über 3000 Euro verdienen was nicht der Fall ist.
Über die angehende Insolvenz weiß Madame noch nichts aber es wird bei den nächsten Anwalts-Diskussionen bestimmt mit dabeisein.

So, ich hoffe das warn alle Infos!

Nein, es fehlt ja noch ihr Forederung von insgesamt 514 Euro monatlichen KU nach DDT. Worüber unser Anwalt schallend lachen musste. Es bechämt uns natürlich das wir/er nicht den vollen KU zahlen kann aber es geht einfach nicht anders. Er bewirbt sich monatlich mit über 50 schriftlichen Bewerbungen und nur Absagen!

Er hätte nun die Möglichkeit 400 Euro zu verdienen, aber wie ist es dann mit dem Selbstbehalt? Er könnt dann immernoch nicht den titulierten KU zahklen da er ja nur 165 Euro zum Arbeitslosengeld verdienen dürfte und der Rest vom Arbeitslosengeld abgezogn wird. Oder würde der Selbstbahalt steigen bei einem kleinen Erwerb?

Da er keine Ausbildung abgeschlossen hat wird er Verdiensttechnisch immer um 1.200 Euro maximal sein.
Wir haben alles beim Anwalt, dieser jedoch meint, dass wir auf eine Klage warten sollen, da er mit diesem Minimalbetrag zeigt dass er Zahlungswillig ist. Meiner Meinung nach ist dieses "Kopf in den Sand-Stecken" nicht der richtige Weg. Vor Gericht mit einer Abänderungsklage seinerseite hätte er keine Chancen. Somit müssten wir abwarten bis sie klagt. Was ja nun auch der Fall ist. Es ist alles so kompliziert und ich werde das Gefühl nicht los das unserer gemeinsame Zukunft immer mehr verbaut wird durch diese Streitigkeiten!

Er tut wirklich alles um einen Job zu bekommen aber es ist sehr schwer. Wir sind jedoch zuversichtlich

-- Nun bin ich total verunsichert! Wäre es von Vorteil ihr zu schreiben, dass wir wenigstens versuchen 200 zu zahlen und den Rest in Raten zusätzlich nachzahlen? Was wenn sie damit nicht einversatnedn ist? Sollten dann wir, bzw. er einen Abänderungsantrag stellen. Ich denke, er hat da wenig Chancen da die Titel ohnehin nur 125 Euro betragen. Der Anwalt riet uns, zahlungswillig zu sein und die Klage abzuwarten um bessere Karten durch die Zahlungsbereitschaft zu symbolisieren und dadurch eventuell eine Abänderung zu erreichen?!

Oder sollten wir froh sein "nur" 250 Euro zahlen zu müssen und diese irgendwie zzusammenbekommen?

Vielen Dank für eure Hilfe!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.03.2006 12:57
(@papi74)
Registriert

Hallo Hallgrim,

wenn ein Titel besteht hat er diesen zu bedienen! Die ersten 6 Monate der Arbeitslosenzeit zählen leider nicht, da hier von einem temporären Zustand ausgegangen wird.

Was Ihr machen könnt, holt Euch einen Pfändungsschutz und dann strebt eine Abänderungsklage an.

Wenn Dein Freund einen Job auf 400 € Basis nachgehen kann, so soll er dass machen...auch wenn er davon nur 165 behalten kann und der Rest angerechnet wird.

So hat er allerdings 165€ mehr die er an Unterhalt zahlen kann.

Wenn ich Euch richtig verstanden habe, bereitet Ihr gerade eine private Insolvenz vor...Nicht das Euch dann die verringerte Zahlung mal auf die Füsse fällt...Bin aber auch nicht so fit auf diesem Gebiet.

Mfg

Papi74

[Editiert am 21/3/2006 von papi74]


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2006 16:25
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Hallgrim,

wichtig wäre auch noch das ihr jede der Bewerbungen belegen könnt damit ihm nicht vorgeworfen werden kann er würde sich in seiner"Arbeitslosigkeit ausruhen".Ausserdem kann ihm ein fiktives Einkommen zu Grunde gelegt werden.Wie das genau geht ...kann ich Dir nicht sagen ,soll aber dazu gut sein das der Unterhaltszahlende sich nicht absichtlich in eine Arbeitslosigkeit reinmanöveriert um sich von etwaigen Zahlungsverpflichtungen zu drücken.

Gruss Delphin


EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2006 17:20
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

In diesem Zusammenhang hätte ich einmal eine Frage, die ich bisher nicht wirklich verstanden habe.
Nun wird der Unterhaltspflichtige arbeitslos. Ist in der heutigen Zeit wirklich nichts ungewöhnliches und kann schnell passieren.
Nun habe ich schon öfters gelesen, das die Arbeitslosigkeit ja nur ein "vorübergehender" Zustand ist und Unterhaltszahlungen erst nach frühstens 6 Monaten angepasst werden können.
Weiterhin gibt es dieses fiktive Einkommen, welches selten Rechnung trägt, dass die Gehälter (mit Ausnahme der Besoldungsgrößen) seit Jahren rückläufig sind. Dann wird der Selbstbehalt runtergesetzt, und und und.

Nun kann man ja einem nacken Menschen nicht in die Tasche greifen ... wo ist der Sinn? Wenn kein Geld mehr da ist, ist keines da. Wenn ich lese, das jemand von 700 Euro Selbstbehalt leben muss / kann? / stelle ich mir die Frage, wo die Gemeinden wildes campieren erlauben!

Es häuft sich Unterhaltsrückstand an ... und dann folgt der Gang in die Insolvenz.

Kann mich jemand aufklären?

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2006 17:33
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

@Kasper

Deutsches(Un)recht :question: Das gilt im übrigen auch für mich als Mutter die noch keine Erwerbsobliegenheit hatte es wurde ein fiktives Einkommen eingesetzt was nicht dem tatsächlichen entsprach und mit dem des KV gegengerechnet ...

Gruss Delphin


EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2006 17:44
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

Der Anwalt riet uns, zahlungswillig zu sein und die Klage abzuwarten um bessere Karten durch die Zahlungsbereitschaft zu symbolisieren und dadurch eventuell eine Abänderung zu erreichen?!

das macht ja auch Sinn.

Wenn ich das richtig verstanden habe, hat Dein LG

Kind 1 und Kind 2 mit Frau 1
Kind 3 mit Frau 2

Kind 3 wird demnächst vom jetzigen Ehemann von Frau 2 adoptiert.

Ich nehme an, bei dem titulierten Unterhalt für Kind 1 und Kind 2 handelt es sich um eine Urkunde vom Jugendamt? Egal, wie in dem anderen Thread schon erklärt, fällt durch die Adoption von Kind 3 ein Unterhaltsberechtigter weg. Allein das ist schon ein Grund für Frau 1 den Unterhalt neu festsetzen zu lassen. Eine Abänderung nach unten halte ich eher für unwahrscheinlich, weil 1. Arbeitslosigkeit als vorübergehend gilt (mind. 6 Monate) 2. an den (arbeitslosen) Unterhaltspflichtigen hohe Anforderungen gestellt werden (Erwerbsobliegenheit), 3. der Selbstbehalt gekürzt werden kann, wenn sich durch den gemeinsamen Haushalt eine Ersparnis ergibt, 4. ein Unterhaltsberechtigter wegfällt, theoretisch also mehr Verteilungsmasse vorhanden ist – wenn man von einem zukünftigen Netto von 1200€ augeht.

Sorry, ich musste allen mal Nr. geben, sonst blickt da ja keiner durch.

Gruss
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2006 18:50
(@kleinegon)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Hallgrim,

Über die angehende Insolvenz weiß Madame noch nichts aber es wird bei den nächsten Anwalts-Diskussionen bestimmt mit dabeisein.

Falls ihr diesen Schritt tut, überlegt, ob ihr das in Frankreich tun könnt. Dort ist die Insolvenzzeit wesentlich kürzer. Genaueres könnt ihr in der Schuldnerberatung erhalten (es gab mal darüber einen Fernsehbericht bei Frontal).
Bei 25000EUR Schulden und bei einem Einkommen von max. 1200 + 900 EUR (wenn beide arbeiten können), wäre der Gang zur Schuldnerberatung sinnvoll. Evtl. wissen die auch genaueres über geschuldeten Kindesunterhalt in solch einem Falle.
Aber bitte seid vorsichtig: bei einer Insolvenz wird alles verwertbare auch verwertet, z.B. ein Auto.

Ansonsten würde ich mich vorläufig auf euren RA verlassen. Es klingt vernünftig, was er sagt.

Übrigens mußt Du Dich über die Ex gar nicht aufregen -- dazu hat sie nicht das Recht-- also gib ihr auch nicht die Macht! 😉
Gruß
Kleinegon


Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2006 19:36
(@hallgrim)
Rege dabei Registriert

Guten Morgen,

vielen leiben Dank für eure Antworten.
Ich werde versuchen gleichmal alle Fragen zu beantworten.

Also:

- Ein eigenes Auto haben wir nciht. ich fahre einen Geschäftswagen den er ohnehin nciht
direkt nutzt da er keinen Führerschein hat.
-

- Die Privatinsolvenz ist bereits beim Anwalt, die Gesamtshculd beläuft sich auf 42000 Euro
und das ist bei Gott nicht mehr alleine zu schaffen.

@sky
Das mit den Nummern ist schon ok! 😉
Ich finde auch, dass 250 Euro eine (für unserer Verhältnisse zwar hohe Summe, aber) angemessene Summe ist. Und eine Abänderung finde ich daher auch in schlechte Aussichten gestellt. Die Urkunden hat er beim Jugendamt erstellen lassen. Richtig.

@Kasper
Irgendwo ist es schon verständlich das der Vater Unterhalt zahlt, natürlich, aber es gibt so ungerechte Berechnungen. Zum Beispiel wird (wenn wir heiraten würden ect.) mein gehalt (sollte ich sehr viel Verdienen) aufgeschlüsselt und sein Selbsbehalt eventuell heruntergesetz. Da ich selbst aber nur 900 Euro verdiene fällt das weg.

@Delphin
Ja, wir heben jede Bewerbung, bzw. Absage auf die zurückkommt. Leider kommen nur 50% zurück. Wir haben schon weit über 200 versendet.... abernur rund 100 Absagen erhalten.

@Papi74
hoi, das hat unser Anwalt uns gar nicht gesagt! 😮

So, nun gibt es aber Neuigkeiten!!!!!
Ich habe gestern der ersten KM geschrieben, ob sie einverstanden ist, wenn wir ihr 170 Euro (ich hätte den Rest draufgelegt) so lange zahlen wie er arbeitslos ist und den Rückstand monatlich mit 50 Euro nachzahlen. Sie rif mich dann an und meinte, dass sie das Geld gar nciht wolle., Sie gehe nur vor Gericht weil der Vater sich nicht um die Kinder kümmert! - ich bin shr verwirrt. Denn s i e wollte ja nciht das die Kinder kommen.
Nun habe ich gestern meinem LG davon berichtet und ihm wäre es tatsächlich lieber sie würden nciht kommen, da wir ständig von der KM kontrolliert, beleidigt und beschuldigt werden. Aber die Kinder haben ein recht auf ihren Daddy. Wir werden sie also fragen ob es einmal im Monat ok wäre (zu Beginn) und dan die Bescuhszeiten erweitern.

Sie meinte auserdem, dass sie nciht auf den Unterhalt erpicht sei, er soll zahlen was er kann aber sie will das er sich um seine Kinder kümmert.

Jeden Monat eine andere Aussage aber nun warten wir trotzdem ab....


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.03.2006 10:29
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin moin,

versuch es irgendwie hinzubekommen, diese Aussage:

Sie meinte auserdem, dass sie nciht auf den Unterhalt erpicht sei, er soll zahlen was er kann aber sie will das er sich um seine Kinder kümmert.

schriftlich zu bekommen.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2006 11:20
(@hallgrim)
Rege dabei Registriert

Oje, das wird schwer. Aber vielleicht können wir das über unsere Anwälte laufen lassen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.03.2006 12:25




(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

also wenn es über die Anwälte läuft, dann klappt das unter Garantie nicht.

Das sollte so zwischen Tür & Angel passieren ...

Gruß & Erflog
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2006 13:25
(@monjawi)
Nicht wegzudenken Registriert

Wie alt sind die Kinder? Wieso bekommt die KM keinen Unterhaltsvorschuss von der Unterhaltsvorschusskasse? Mit denen könnt Ihr Euch dann in Frieden einigen!!!
Geht für 72 Monate oder bis zum 12. LJ der Kinder!!
Die stehen ein ,wenn in dieser Zeit der KV/ KM nicht zahlen kann. Wäre das eine Alternative? Die berechnen dann auch über die Beistandschaft den KU.
Hoffe, das hilft Euch!
Monja


AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2006 19:12
(@hallgrim)
Rege dabei Registriert

😀 Sie hat KU-Vorschuss bekommen bevor sie geheiratet hat. aber der Hochzeit war es vorbei mit dem Vorschuss.
Es hängt auch mit drin ind er Privatinsolvenz... ich glaube dass das Amt sich da ab sofort keine finanziellen Spritzen mehr abreden lässt.
Muss ja auch nicht sein. ich sehe das so.

In der Insolvenz hat er einen SB alles bis dahin wird an die Schuldner gehen. Die Insolvenz geht 7 jahre. Er zahlt 250 euro KU. Das kommt den Kindern zugute. Das Geld würde ihm ohnehin auf SB abgezogen werden. Also ob er es nun an Shculdner abgibt oder seinen Kiddies. Mehr hat er deshalb nicht. Und in 10 Jahren sind die Kinder auch volljährig. Schauen wir dann mal weiter.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2006 10:26