Hallo
Ich habe ein frage betr. ALG 2 und BU Exilein versucht jetzt mit Hilfe von ALg2 an BU zu gelangen.
Exilein hat im vor einigen Monaten ihr Stelle aufgegeben Arbeitslosengeld läuft aus und sie würde in ALG2 rutschen , jetzt versucht sie evtl. über die Arge an BU zu kommen.
Meine Situation KInd 7 Ganztagesschule bis 16 uhr Trennung (nicht verheiratet).
vor fast 5 Jahren es wurde nie BU bezahlt .
Exilein hat jedoch 2 x RA beauftragt betr. Klage wurde duch meine RA aber verhindert, möcht jetzt nicht schon wieder Geld zu meinem RA tragen darum auch die Frage ändert sich die Lage jetzt duch evtl. ALG 2???
Danke
Hallo Guru,
Du schreibst ein wenig wirr, aber wenn ich richtig verstehe, dass ihr nie verheiratet wart, Du seit 5 Jahren getrennt bist und keinen BU gezahlt hast, das Kind 7 und ganztagsbetreut ist, dann sage ich mal wagemutig: NÖ! Keine Chance!
Denn die Unterhaltskette ist gebrochen, das Kind ist älter als 3 Jahre alt und es liegen keine im Kind (!) begründeten Ursachen vor, die KM an der Erwerbstätigkeit hindern. Zur Not muss sie eben Fritten braten gehen oder putzen.
Ergänzung: Um KM / der ARGE das mitzuteilen, brauchst Du keinen RA, dafür können wir hier gemeinsam was basteln.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM
sorry für meine Schreibweise bin gerade noch am Kinderbetreuuen 🙂
Genau war nie verheiratet bezahle 110% KU + 70 Essensgeld Schule usw. usw.
Also ich versuch schon zu helfen wo es nur geht aber diese Geldgier kotz mich langsam immer mehr an .
Sie hat die letzten 3 -4 Jahre immer selbst verdient 80-90 %Job 1200 Euro - 1350 Euro wollte aber immer die Differnz im Rahmen von BU von mir.
Wurde aber nix letztes Jahr wollte sie ein Vergleich konte durch mein RA und euch abgewehrt werden :thumbup:
Jetzt ist sie schon einige Monate ohne Arbeit und versucht eben über ALG2 O ton Exilein :glaube mir ich brauch jetzt kein RA mehr das Amt holt sich schon was es braucht"
ich sehe ihrer Chancen zwar gering aber wollte hier lieber einmal fragen!!
Hallo Guru,
anhand deiner mitgeteilten Informationen gehe ich davon aus, dass sich nichts ändert. Warum auch? Nur weil Madame keine Lust hat zu arbeiten und sie freiwillig gekündigt hat?
1. Es wurde nie BU geleistet
2. Seit 5 Jahren ist die Unterhaltskette abgebrochen
3. Das Kind ist älter als 3 Jahre und vollzeit betreut
4. Mutti hat bewiesen, dass sie auch ohne deine Kohle auskommt.
5. Wer arbeitsunwillig ist, bekommt auch keine Kohle vom Staat - warum dann von dir?
Womit du rechnen musst, sind nette Briefe vom Jobcenter. Einen Anwalt brauchst du erst, wenn es vor Gericht geht. Dann allerdings dank Scheinzypresse zwangsweise.
Du wirst eine Überleitungsanzeige nach §33 SGB II bekommen und zur Auskunft über Einkommens- und Vermögenswerte (obwohl diese gar nicht für BU zur Disposition stehen) aufgefordert werden.
Nur wenn offensichtlich kein Unterhalt zusteht, wirst du um die Auskunft herum kommen. Die Hirnis vom Amt prüfen erst, wieviel Geld fliessen könnte, bevor sie prüfen, ob überhaupt noch eine Unterhaltspflicht besteht. Das muss man nicht verstehen. Ich rate dazu, es auch gar nicht erst zu versuchen, sonst endest du wie Asterix und Obelix auf der Suche nach Passierschein 33 (oder welcher war das gleich?).
my 2 cents
Gruß, iLike
Moin,
trotzdem würde ich mir den Spaß machen und den ARGE-Hirnis ein wenig das Leben schwer machen. Also die Nachfrage, welche Paragraphen des BGB aus Dir eine BU-Pflicht hervorpressen sollen und so. Oder auch noch mal schildern, wie die Situation sich darstellt (nie verheiratet, 5 Jahre getrennt, Kind in Vollzeitbetreuung, Job mutwillig verloren). Kann nämlich gut sein, wenn da ein SB mit Grips sitzt, dieser selbst feststellt, dass es idiotisch ist, weil es schlicht keine Rechtsgrundlage gibt.
Mann mann..... manche Weiber :knockout:
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ok werde ich machen LBM danke auch an Ganja
was ich nicht ganz verstehe warum ich für die Arbeitslosigkeit meiner Ex FREUNDIN aufkommen sollte.
laut BGH kennt §1615 (glaube ich) doch keine BU Anspruch bei nicht ehelichen Kindern wegen Krankheit und Arbeitslosigkeit oder ??
ALG 2 in diesem Fall ist ja weg. Arbeitslosigkeit ??
kann mir das jemand erklären??
O ton Exilein :glaube mir ich brauch jetzt kein RA mehr das Amt holt sich schon was es braucht"
Dein Exilein weiß aber schon, dass sie davon rein gar nichts hätte wenn du BU zahlen WÜRDEST?
Selbst das Essensgeld für die Kids, welches du zahlst wird ihr im Falle von Hartz IV voll angerechnet. Jeder Cent den du mehr zahlst, bekommt sie 1:1 weniger. Solange sie im ALG II hängt bleibt das so UND muss sich Tag für Tag mit denen rumärgern, Bewerbungsnachweise bringen und ist permanent irgendwelchen Sanktionen ausgesetzt.
Lehn dich zurück und warte genüsslich auf den nächsten O Ton von Exilein - er wird dir Tränen vor Schadenfreude bereiten 🙂
trotzdem würde ich mir den Spaß machen und den ARGE-Hirnis ein wenig das Leben schwer machen.
So zum Beispiel, sollte der Fragebogen vom Jobcenter kommen - natürlich abgeändert fürs SGB 😀
http://www.gez-abschaffen.de/Datenschutz.htm
iLike
was ich nicht ganz verstehe warum ich für die Arbeitslosigkeit meiner Ex FREUNDIN aufkommen sollte.
Weil die Leiharbeiter beim Jobcenter klare Anweisungen haben, wo immer möglich Geld einzusparen. Sie versuchen es einfach und kommen auch oft genug damit durch. Risiken haben sie KEINE. Sie zahlen noch nichtmal für die Prozesse, die sie verlieren.
Du hast mit Unterhaltsansprüchen wegen Alter/Gesundheit/Arbeitslosigkeit, etc... nichts am Hut.
Als nicht-verheirateter trifft dich nur der BU. Bis 3 Jahre garantiert. Mit 7 Jahren und vollzeit betreut und gesund... no chance!
laut BGH kennt §1615 (glaube ich) doch keine BU Anspruch bei nicht ehelichen Kindern wegen Krankheit und Arbeitslosigkeit oder ??
Korrekt! Der kennt BU als Schadensersatzleistung für den "Schaden Kind" in den ersten drei Jahren nach der Geburt. B in BU steht ja auch für BETREUUNG und nicht für "Lebenslange Ausrede für egal welchen Grund, dass KM nicht arbeiten kann".
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ok so sehe ich diese Sache eigentlich auch danke für die Info
Habe mich bis jetzt noch nie mit ALG2 beschäftigen müssen!
vielen dank !!!
Guru
O ton Exilein :glaube mir ich brauch jetzt kein RA mehr das Amt holt sich schon was es braucht"
O Ton die 2.
Recht hat sie schon, fällt mir gerade auf. Das Amt wird sich holen, was es braucht! Nachweise über Bewerbungsbemühungen von Exilein!!! 😀