Hallo,
in wie weit sind temporärer Mietzuschuss als Basis für den Kindesunrterhalt anrechenbar ?
Habe bis letzten Monat, mein ALG über meinem Pfändungsbeitrag von 720 Euro an Unterhalt gezahlt.
Jetzt bekomme ich mit dem ALG 2 noch eine Regelleistung von 345 Euro +
529 Erhöhter Mietzuschuss.
Dieser wird spätestens nach 6 monaten auf 261 Euro Mietzschuss gekürzt.
Muß wärend diesem Zeitraum der Betrag über 720 nun an Kindesunterhalt gezahlt
werden oder darf dieser für seinen Sinn, den höheren Mietaufwand zu tragen genutzt werden ?
Anders gesagt, solange ich noch in der zu teuren Wohnung lebe, kann ich noch Kindesunterhalt zahlen. Wenn ich billiger Wohne, wird meine Ex und ihr Kind wohl auch zu, sozialfall ....
Seltsame Regelungen ....
Hallo!
Die Regelungen dafür sind mir auch nicht im einzelnen klar. Vielleicht helfen ein paar grundsätzliche Gedanken dazu:
Der Mietzuschuss wird von den Ämtern für die Wohnung gezahlt. Er ist zweckgebunden und damit nicht für andere Leistungen des Antragstellers bestimmt! Bei Zuwiderhandlungen kann die Wohngeldstelle (oder andere Ämter) das Wohngeld zurückfordern. Die Schlußfolgerung: Der Mietzuschuss hat nichts mit dem Unterhalt zu tun und darf eigentlich auch nicht dafür verwendet werden.
Wie es nun bei der Bewilligung seitens des Arbeitsamtes ist, weiß ich nicht, aber sooo viel anders dürfte das nicht sein...
Jetzt wäre noch interessant, wie das OLG die Leitlinien verfasst hat. Darin steht in meinem Fall, dass gezahltes Wohngeld als Einkommen bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen ist. Ich habe damit ein kleines Problem, denn diese Aussage vom OLG ist doch ein Widerspruch zu dem, was ich vorher geschrieben habe, oder? So gesehen müsste ich selbst einen Teil des Wohngeldes als Unterhalt (anteilmäßig) abgeben. Nix zweckgebunden! Deshalb: Schau bitte auch dort nach! Oder frage beim Arbeitsamt nach, wie die es mit dem "zweckgebundenen Wohngeld" sehen.
Vielleicht konnte ich dir weiterhelfen...
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Hallo Papa Nico,
du bringst es auf den Punkt.
Die 2 Gesetze stehen im grassen widerspruch.
Nachdem der Unterhalt direkt gepfändet wird,
wird es nicht lange dauern, bis die eine oder
andere Seite dies klarstellt.
Ich hoffte nur das es diesmal ohne Gerichtsverhandlung
geht ... Wird wohl nix.
Wäre schön wenn noch jemand was dazu sagen könnte.