ALG II für die Mutt...
 
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ALG II für die Mutter

 
(@sanctus)
Schon was gesagt Registriert

Vorgeschichte:

Ich (22 Jahre) und meine Ex-Freundin (23 Jahre) haben im Juni ein Kind bekommen. Sie hat ihr Beschäftigungsverhältnis momentan auf Eis gelegt und bezieht momentan Elterngeld (680 Euro) und Kindergeld (164 Euro) also 844 Euro im Monat. Ihr Nettolohn vorher betrug 1050 Euro.

Sie hat ALG II beantragt und gestern ist dann bei mir ein Brief vom Amt gekommen und die wollen jetzt natürlich in meine Taschen greifen (324 Euro monatlich).

Jetzt frage ich mich, wieso die das Geld von mir holen wollen? Ich habe gegenüber der Kindesmutter nach der Trennung schließlich keine Verpflichtungen. Meine Verpflichtung besteht meiner Meinung nach darin, Geld für _mein_ Kind aufzubringen um dessen Unterhalt zu sichern und nicht den Unterhalt einer Frau, mit der ich 1 Jahr zusammen war und zu der ich sonst keine Verbindung habe.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2009 13:59
 elwu
(@elwu)

Deine Meinung ist falsch.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2009 14:03
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin!

Elwu hat aber sowas von recht.

Die Mutter ist, wenn ich das richtig erinnere, bis zum dritten(??)Lebensjahr des Kindes nicht zur Arbeit verpflichtet. D.h., Du mußt nicht nur Kindesunterhalt, sondern auch den Unterhalt für die Mutter zahlen. Was die Höhe angeht, kann ich nix sagen, aber unterhaltspflichtig bist Du auf jeden Fall.

Ein Beispiel von mir aus eigenen Erleben aus dem Jahr 2002. Mama, bekam damals Sozialhilfe und wurde schwanger. Für den Zeitraum von sechs Wochen vor der Geburt, bis drei Monate nach der Geburt, hat sich der Sozialhilfeträger jeden verdammten Euro vom Mamas Sozialhilfe von mir zurückgeholt. Hinzu kam, daß ich einen Teil der Entbindungskosten, sowie einen Teil einer  Haushaltshilfe nach der Geburt(Ich war beruflich seinerzeit im Kosovo) zahlen mußte.

Klarstellen muß ich aber auch, daß war mir bekannt. Ich hatte im Vorfeld mit dem Sozialhilfeträger Kontakt aufgenommen und wir haben keinerlei Auseinandersetzungen deshalb gehabt. Da ich das Gelübde der ewigen Armut abgelegt habe, ich bin Beamter, wurde über die Beamtenversorgung(ähnlich einer Familienmitversicherung bei den gesetzlichen Kassen) ein Teil abgerechnet. Das ist kein Beamtenprivileg, das bekommt hier jeder in Deutschland. :note:

Ich finde es auch gerecht, wenn die Väter für die Mütter von so kleinen Kids zahlen. Diese haben schließlich die ganze Arbeit und Verantwortung für so einen Säugling. Sich als Vater mit den Worten, "hier haste zweihundert Euro für das Kind, jetzt sieh zu wie Du klar kommst", zu entschuldigen, ist gelinde gesagt, suboptimales väterliches Verhalten. 😡

Das Kind habt ihr beide gemacht, also steh auch dazu. Einen Tipp noch von mir, versau es Dir nicht mit der Mutter!! Wenn die will, zieht sie Dich völlig legal noch eine lange Zeit über den Tisch. Genügend Beispiele für sowas  findest Du hier im Forum.

Ich kann nur hoffen, daß Du Deine Verantwortung für das Kind nicht nur mit Geld abmachst.

Grüße

Thomas

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2009 14:27
(@sanctus)
Schon was gesagt Registriert

So ich hab jetzt heute nochmal mit ihr geredet.

Ergebnis war folgendes:

Sie bleibt jetzt doch 3 Jahre zu Hause und ich soll jeden Monat 342,97€ für ihren Unterhalt bezahlen + nach Düsseldorfer Tabelle bei meinem monentanen Netto-Lohn (als Lehrling) den Grundbetrag von 251€. Unterhalt für mein Kind. Macht alles in allem vom Februar 2008 bis zum Ende meiner Lehre im August 2010 bereits 6516 € für ihren Unterhalt + dazu 4967 € Unterhalt für das Kind. Macht dann bis ich mit der Lehre fertig bin einen Gesamtbetrag von 11285 €.

Jetzt frage ich mich, ob sich diese Beträge während diesen 18 Monaten anhäufen und ich diese dann als Lehrling nach der Lehre abbezahlen muss oder ob erst nach der Lehre der Bezugzeitraum beginnt, für den ich aufkommen muss.

Desweiteren will sie alle Angelegenheiten (Besuchzeiten, Unterhalt für das Kind usw.) über das Amt abklären lassen, obwohl ich davon überzeugt bin dass es mit 2 privaten Verträgen die sowohl ihre Unterhaltssicherung als auch die Unterhalssicherung für das Kind sicherstellt die bessere Lösung wäre. Das wollte sie aber nicht.

Dann kommt noch dazu dass sie mit dem Kind 100km von meinem Heimatort entfernt ziehen will und ich das Kind dann alle 2 Wochen mal sehen darf.

Dann kommt ebenfalls dazu dass sie heute auf dem Amt den Antrag für das geteilte Sorgerecht nicht unterschreiben wollte.

Es geht hier nicht darum, dass ich nicht bereit bin zu bezahlen sondern darum dass sie mich einfach nach Strich und Faden ausnehmen will und auch nach 4 Stunden Diskussion sturr auf ihrer Position beharrt.

Wird es dann soweit kommen, bleiben mir nur 2 Wege offen. Ich melde mich nach der Lehre selbst Arbeitslos für die nächsten 2 Jahre und gehe erst wieder arbeiten wenn meine Unterhalspflicht ihr gegenüber endet.

Andere Möglichkeit wäre den Kontakt vollständig abzubrechen, in die Schweiz zu ziehen und dann können sich die Ämter die Finger mit etwaigen Forderungen wundschreiben.

Wobei diese beiden Möglichkeiten meine absolut letzte Lösung wären. Ich hoffe sie kommt nun noch zur Vernunft und wir können das privat regeln ohne irgendwelche Ämter miteinzubeziehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2009 18:26
(@franzi73)
Rege dabei Registriert

Hi,

sag mal - um was geht es dir eigentlich??? Dein Geld oder dein Kind 😡 Ich lese nur Geld. Kein Wort von Umgang und Kind.

Franzi mit ??????

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2009 18:46
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

So, jetzt sortieren wir erstmal ein wenig:

So ich hab jetzt heute nochmal mit ihr geredet.

Ergebnis war folgendes:

Sie bleibt jetzt doch 3 Jahre zu Hause

Das ist ihre Entscheidung und das darf sie sogar.

und ich soll jeden Monat 342,97€ für ihren Unterhalt bezahlen + nach Düsseldorfer Tabelle bei meinem monentanen Netto-Lohn (als Lehrling) den Grundbetrag von 251€. Unterhalt für mein Kind.

Wie hoch ist denn dein Lehrlingsgehalt? Dein SB beträgt 900 € ggü. dem Kind und 1.000 € ggü. der KM

Macht alles in allem vom Februar 2008 bis zum Ende meiner Lehre im August 2010 bereits 6516 € für ihren Unterhalt + dazu 4967 € Unterhalt für das Kind. Macht dann bis ich mit der Lehre fertig bin einen Gesamtbetrag von 11285 €.

Jetzt frage ich mich, ob sich diese Beträge während diesen 18 Monaten anhäufen und ich diese dann als Lehrling nach der Lehre abbezahlen muss oder ob erst nach der Lehre der Bezugzeitraum beginnt, für den ich aufkommen muss.

Wenn ein Titel oder ein Urteil existiert in dem diese Beträge stehen, dann mußt du sie monatlich auch begleichen. Zur Not wird gepfändet. Solche Schulden bleiben auch lange bestehen. Aber die Frage, ob du so gut verdienst, das du in dieser Höhe überhaupt leistungsfähig bist.

Desweiteren will sie alle Angelegenheiten (Besuchzeiten, Unterhalt für das Kind usw.) über das Amt abklären lassen, obwohl ich davon überzeugt bin dass es mit 2 privaten Verträgen die sowohl ihre Unterhaltssicherung als auch die Unterhalssicherung für das Kind sicherstellt die bessere Lösung wäre. Das wollte sie aber nicht.

Das ist zwar ärgerlich, aber ihr gutes Recht. Zudem solche Privatverträge nicht viel bringen, da sie sich nicht daran halten muß und sobald finanziell ein Amt mit im Boot ist, es sowieso egal ist, was sie dir vielleicht versprochen hat.

Dann kommt noch dazu dass sie mit dem Kind 100km von meinem Heimatort entfernt ziehen will und ich das Kind dann alle 2 Wochen mal sehen darf.

Eine sehr unschöne Situation. Allerdings solange sie ALG II bezieht wird sie sich kaum an den Umgangkostne beteiligen müssen.

Dann kommt ebenfalls dazu dass sie heute auf dem Amt den Antrag für das geteilte Sorgerecht nicht unterschreiben wollte.

Du kannst sie zu dieser Unterschrift leider nicht zwingen.

Es geht hier nicht darum, dass ich nicht bereit bin zu bezahlen sondern darum dass sie mich einfach nach Strich und Faden ausnehmen will und auch nach 4 Stunden Diskussion sturr auf ihrer Position beharrt.

Was verstehst du unter ausnehmen? Du bist deinem Einkommen gemäß in Höhe x zum KU verpflichtet und solange das Kind noch keine 3 jahre alt ist eben auch der KM. Schlimmer noch, sollte sie arbeiten gehen und deshalb keinen Unterhalt von dir bekommen, dann müßtest du dich an den Betreuungskosten für euer Kind beteiligen.

Wird es dann soweit kommen, bleiben mir nur 2 Wege offen. Ich melde mich nach der Lehre selbst Arbeitslos für die nächsten 2 Jahre und gehe erst wieder arbeiten wenn meine Unterhalspflicht ihr gegenüber endet.

Tja, da stößt du dann an das Problem "gesteigerte Erwerbsobliegenheit". Die bedeutet, das du alles unternehmen mußt, um den Mindestunterhalt für euer Kind zu sichern. Arbeitslos melden reicht da nicht. Es werden x Bewerbungen pro Monat gefordert und bei Zweifeln an der Ernsthaftigkeit derBewerbungen kann soagr gefordert werden, das du die Ablehnungsschreiben der pot. Arbeitgeber vorlegst.

Andere Möglichkeit wäre den Kontakt vollständig abzubrechen, in die Schweiz zu ziehen und dann können sich die Ämter die Finger mit etwaigen Forderungen wundschreiben.

Klar, denn die Schweizer warten nur auf sich. Auch dort wirst du nur bleiben können, wenn du arbeitest und auch in der Schweiz dürfen Deutsche gepfändet werden.

Wobei diese beiden Möglichkeiten meine absolut letzte Lösung wären. Ich hoffe sie kommt nun noch zur Vernunft und wir können das privat regeln ohne irgendwelche Ämter miteinzubeziehen.

Ich hab da aber noch eine 3. Möglichkeit. Allerdings erst fürs nächste mal. Entweder die paar Euro für Kondome investieren oder sich einer Vasektomie unterziehen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2009 18:49
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

H sanctus

Hast Du denn schon irgendetwas unterschrieben? Gebe mal - wie bereits angedeutet - Informationen zu Deinen Einkünften. Die Ansprüche von Kind + KM sind berechtigt. Ob Du leistungsfähig bist aber offen. Die Arge rechnet gerne grosszügig zu ihren Gunsten, nicht umsonst verliert sie die Hälfte ihrer Prozesse. Was UH für die Vergangenheit betrifft ist wichtig zu wissen, wann das erste mal (am besten schriftlich) von Dir Auskunft bzgl. UH gefordert wurde.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2009 19:28
(@sanctus)
Schon was gesagt Registriert

Danke für einige Informationen an dich midnightwish.

Nein, es geht mir nicht um mein Geld. Ich bin gerne bereit mehr als das geforderte Geld für den Unterhalt meines Kindes zu bezahlen, allerdings bin ich nicht gewillt, für die KM den Unterhalt bezahlen, denn sie sagte bereits zu Beginn der Schwangerschaft, dass sie spätestens 1 Jahr nach der Geburt wieder arbeiten gehen will und der Sinneswandel von heute rührt aus der reinen Wut auf mich.

Desweiteren kommt dazu, dass sie mit allen von mir freiweillig bezwahlten Leistungen besser wegkommt, als wenn sie das ganze Geld vom Amt bezieht.

Tja, da stößt du dann an das Problem "gesteigerte Erwerbsobliegenheit". Die bedeutet, das du alles unternehmen mußt, um den Mindestunterhalt für euer Kind zu sichern. Arbeitslos melden reicht da nicht. Es werden x Bewerbungen pro Monat gefordert und bei Zweifeln an der Ernsthaftigkeit derBewerbungen kann soagr gefordert werden, das du die Ablehnungsschreiben der pot. Arbeitgeber vorlegst.

Ganz ehrlich, solche Dinge mögen in den Statuten der sozialen Einrichtungen stehen, daran halten tut sich in Wirklichkeit kein Mensch. Ich hab genug Beispiele in meinem Freundskreis die das sogar belegen. Wenn ein Hartz IV Empfänger 1 Euro Jobs ablehnt kann er wenn überhaupt in 2-3 Jahren mit einer Minderung seiner Sozialhilfe rechnen. Die einzige staatliche Institution die mir Unbehagen bereitet ist das Finanzamt. Alles was mit Arbeitsamt, Jugendamt, etc. zu tun hat bewegt sich in meinem Sorgenspektrum irgendwo zwischen einem Pudel der mir in den Schuh beisst und der Frage, wann ich das nächste mal aufs Klo muss.

Wo ich dir widersprechen muss ist das Argument der Lohnpfändung. Ich arbeite in der Schweiz und in meinem schweizer Arbeitsvertrag steht explizit dass Lohnpfändungen egal aus welchen Gründen ausgeschlossen sind (auch für deutsche Bundesbürger). Dazu kommt ebenfalls, dass ich mein Geld auf zwei schweizer Konten führe die dem schweizer Bankgeheimnis unterliegen. Wenn es also hart auf hart kommt werde ich meinen Wohnort in die Schweiz verlegen und glücklich bis an mein Lebensende dort bleiben.

an oldie:

Ich habe erst vor 2 Tagen den Bescheid vom Amt bekommen, dass ich für den Unterhalt der KM aufkommen muss. Unterschrieben habe ich bisher natürlich noch nichts und Auskünfte werden sie von mir nicht erhalten mit Ausnahme einer Kopie meines Lehrvertrags.

Achja, um das jetzt nochmal klarzustellen, es geht mir hier definitiv nicht ums Geld.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2009 21:07
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na, wenn du meinst. Dann tu es doch so. Allerdings gibt es druchaus JÄ, die eine Unterhaltspflichtverletzung nicht so gerne sehen und Klage erheben. Dann wirst du hier in der BRD verurteilt, ob sich das während der Ausbildung bei einem Schweizer Unternehmer so gut macht und ob der bei einer Anfrage der Pfändiung dich weiterbeschäftigen will.. nu ja, du wirst es sehen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2009 21:14
(@sanctus)
Schon was gesagt Registriert

Das ist auch nur meine absolute Notfall Lösung. Momentan setze ich immernoch alles daran die ganze Angelegenheit im Guten zu lösen, nur wenn man mir bei jedem Schritt immer wieder Steine in die Füße wirft, ist auch meine Geduld irgendwann aufgebraucht.

Was mich halt nun noch interessiert ist, ob zwei Verträge zur Regelung der Unterhälte sinnvoll wären. Denn schlussendlich sind auch Verträge zwischen zwei Privatpersonen rechtlich im ZGB geregelt und sie unterliegen denselben rechtlichen Pflichten. Die Verträge dienen schlussendlich ja nicht meiner Absicherung sondern zur Absicherung der Mutter und des Kindes ohne das ein Amt eingreift. Denn mein Vertrauen in staatliche EInrichtungen hat sich schon seit mehreren Jahren in Luft aufgelöst.

Mein Vorschlag an sie war, dass ich statt der 342 Euro einfach 250 Euro pro Monat für ihren Unterhalt aufbringe (und zwar auch jetzt schon in der Lehre, muss ich halt kürzer treten) und das ganze per Vertrag regle inklusive Anwesenheit eines Notars der das ganze beglaubigt falls sie das wünscht. Selbiges gilt für den Unterhalt des Kindes. Leider hat sie beides abgelehnt und ich war schlussendlich mit meinem Latein am Ende.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2009 21:33




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Weißt du,

wir können alle nicht in die Kristallkugel sehen.

BU für die KM ist nur dann fällig, wenn du auch leistungsfähig bist.

Natürlich könnt ihr 2 Verträge schließen, doch wenn diese unter den reell berechneten Beträgen sein sollten und sie dann bei einem Amt weitere Zuschüße beantragt, werden diese Ämter von den Verträgen nichts wissen wollen. Denn das wären dann Verträge zu Lasten Dritter und diese gelten dann als ungültig.

Aber wie gesagt, ohne dein Ausbildungeinkommen zu kennen können wir dir auch nicht sagen, ob die Forderung von 342 € gerechtfertigt ist oder nicht.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2009 21:44
(@romyh)
Registriert

Hallo,

ohne zu wissen wie hoch Dein Netto-Verdienst ist, können wir eh nur mutmaßen über etwaige Unterhaltszahlungen.
Wäre also nett wenn Du dies nachholen könntest.

MfG

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2009 21:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ sanctus,

Du scheinst das recht ein wenig nach persönlichem Gusto gestalten zu wollen. Das wird nicht funktionieren.

1. Du kannst keine Verträge zu Lasten Dritter abschliessen und mit der Mutter Eures Kindes einfach einen Unterhaltsbetrag X vereinbaren. Denn sobald diese feststellt "die Kohle reicht nicht" und sich an eine deutsche Behörde wendet, wird man auf Dich als Vater zurückkommen.

2. Sich in der Schweiz vor Unterhaltszahlungen "sicher" zu fühlen ist ziemlich dumm.
Zum einen: Wenn Du Deinen Arbeitsvertrag nochmals liest, wirst Du feststellen, dass der Passus mit den Lohnpfändungen mit einiger Sicherheit anders gemeint ist als Du denkst. Ich würde ihn dahingehend deuten, dass eine Lohnpfändung gleichbedeutend mit dem Ende Deines Arbeitsverhältnisses ist.
Zum anderen: Um in CH zu arbeiten und Geld verdienen zu dürfen, brauchst Du eine Ausländerbewilligung. Dafür muss gewährleistet sein, dass im Ausland keine Verfahren gegen Dich anhängig sind; das musst Du auch unterschreiben. Ansonsten findest Du Dich schneller diesseits der Grenze wieder als Du piep sagen kannst. Die Schweizer sehen sich nicht als Asyl für Unterhaltsklemmer. Und selbstverständlich gibt es hier auch Amtshilfe über die Grenze.

In Summe: Es wäre sicher sinnvoll, Wunschdenken und Phantasie durch Realitätssinn zu ersetzen.

Just my 2 cents
Martin
(der auch kein Verständnis dafür hat, wenn hier Steuergelder aufgewendet werden, damit jemand seine "Schweizer Konten" im Trockenen hat)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2009 21:56
(@sanctus)
Schon was gesagt Registriert

Das Recht nach den eigenen Anliegen zu gestallten liegt nunmal in der Natur des Menschen.

Mein Netto-Verdienst nach der Lehre wird zwischen 4500-5000 Euro liegen.

Der Sinn von den Verträgen besteht auch darin, dass falls das Geld nicht reichen sollte die Differenz von mir aufgestockt wird ohne das sie ein Amt darüber benachrichtigt. Deshalb ist der Punkt in Sachen zu Lasten Dritter bei mir gar nicht erst präsent.

Das die Schweiz kein Asylum für Drückeberger ist, ist meiner Meinung nach ein Trugschluss. Ich kenne mich im Schweizer Recht sehr gut aus und es gibt mehr als genug Mittel und Wege sich durch einen Umzug in die Schweiz vor etwaigen Zahlungen zu drücken. Beispiele dazu habe ich ebenfalls aus meinem Bekanntenkreis.

Lohnpfändung ist in der Schweiz kein präsenter Begriff. Wenn eine deutsche Behörde eine Firma in der Schweiz anschreibt und bei einem der Mitarbeiter eine Lohnpfändung vornehmen will, wird die Firma mit dem Hinweis auf die nicht Existenz dieses Begriffs abwimmeln. Firmen in der Schweiz sind dahingehend um einiges loyaler ihren Mitarbeitern gegenüber 😉

Der Ausländerausweis der Klasse C fällt ebenfalls weg, da ich als schweizer Staatsbürger etwas derartiges nicht mehr benötige.

Also falls noch jemand was zum Thema Schweizer Recht hier einbringen will, dann bitte als private Nachricht denn darum gehts hier nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2009 00:13
 elwu
(@elwu)

Das Recht nach den eigenen Anliegen zu gestallten liegt nunmal in der Natur des Menschen.

Also sollen die Steuerzahler in Deutschland das fehlende Delta für die Betreuung und Versorgung deines Kindes finanzieren. Du bist wirklich ein echter verantwortunsvoller Held, der sich fortpflanzen darf, wie jeder Spacko. Davon unabhängig hoffe ich, dass die Alpenoase der Steuerflüchtlinge und Abseiler weiter trockengelegt wird, wie kürzlich im Fall UBS vs. USA bereits angedeutet. Und ebenso, dass dieser dein Provothread und dein Provoprofil alsbald geschlossen werden. Du stinkst.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2009 00:46
(@sanctus)
Schon was gesagt Registriert

Ich werde das Thema nun an dieser Stelle schließen. Auf einem derartig niedrigen Niveau auf dem elwu sich bewegt möchte ich hier nicht weiter diskutieren.

midnightwish, da du hier gute konstruktive Kritik geäussert hast, wäre ein Gespräch per MSN oder ICQ ganz hilfreich, falls du dazu bereit wärst. Es gibt auch einige Details die ich hier jetzt nicht genannt habe und die wahrscheinlich zur besseren Meinungsbildung beitragen würden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2009 01:00
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ sanctus,

ich schreibe Deine dümmlichen Äusserungen mal Deinem jugendlichen Leichtsinn zu. Dieser schützt Dich allerdings nicht vor der Anwendung geltenden Rechts. Abgesehen davon ist vatersein.de kein Forum für Wunschantworten.

Das Recht nach den eigenen Anliegen zu gestallten liegt nunmal in der Natur des Menschen.

Glücklicherweise gibt es Gesellschaftsordnungen, die solche Egoismen begrenzen. Und nein: In der Natur des Menschen liegt das nicht.

Auch so etwas wie

Lohnpfändung ist in der Schweiz kein präsenter Begriff. Wenn eine deutsche Behörde eine Firma in der Schweiz anschreibt und bei einem der Mitarbeiter eine Lohnpfändung vornehmen will, wird die Firma mit dem Hinweis auf die nicht Existenz dieses Begriffs abwimmeln. Firmen in der Schweiz sind dahingehend um einiges loyaler ihren Mitarbeitern gegenüber 😉

ist kompletter Stuss. In solchen Fällen wird beim zuständigen kantonalen Zivilgericht ein so genanntes "Arrestbegehren" beantragt. Dadurch wird der pfändbare Lohnanteil des Schuldners eingefroren. Die Zivilgerichte und Betreibungsämter geben auch deutschen Anwälten und Behörden gerne Auskunft, wenn diese nachweisen, dass der Anspruch zu Recht besteht. Das ist bei Unterhaltsfragen nicht wirklich schwierig.

es gibt mehr als genug Mittel und Wege sich durch einen Umzug in die Schweiz vor etwaigen Zahlungen zu drücken. Beispiele dazu habe ich ebenfalls aus meinem Bekanntenkreis.

Bist Du sicher, dass Dir solche Stammtischparolen und das "Wissen" Deiner Bekannten helfen, wenn ein fremder Finger auf Deinem Gehaltskonto liegt, um dort laufende und rückständige Zahlungen einzutreiben?

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2009 03:50
(@sanctus)
Schon was gesagt Registriert

brille, es geht mir nicht um Wunschdenken sondern um die Tatsache das deutsches recht schon immer biegbar wie eine Tanne war.
Alles was ich hier schreibe sind Tatsachen.

Ich kann leider nichts dafür wenn ihr von euren Ex-Frauen / Freundinnen etc. nach Strich und Faden ausgenommen werdet und nur doof dabei zusehen könnt. Ich werde mich vehement gegen derartige Vorgehen zur Wehr setzen und Wege dafür gibt es mehr als genug.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2009 12:29
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Evtl. bist du dann hier auch im falschen Forum. Es gibt 2 andere, in denen du dann besser aufgehoben bist.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2009 12:53
 Uli
(@Uli)

Mein Netto-Verdienst nach der Lehre wird zwischen 4500-5000 Euro liegen.

Nicht schlecht! Was ist das für ein Lehrberuf, der einem 22-jährigen einen Bruttoarbeitslohn von ca. 10.000,- EURO im Monat beschert ?!
Vor allem: warum stören dann ~ 350,- EURO/Monat für die Mutter ???

Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2009 13:08