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Änderung Unterhaltszahlung: Wäre das so in Ordnung?

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(@tri-city-maniac)
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Hallo,

mit meiner Frau hatte ich vor ein paar Monaten, mit Rücksprache bei den Ämtern, einen bestimmten Unterhaltsbetrag ausgemacht (nach Abzug eines Kredites, meiner Fahrtkosten & meiner Altersvorsorge). Den Unterhalt für meinen Sohn (254) und etwas für sie (100). War ja auch alles ok so und die Ämter haben es abgesegnet.

Nun ist es so, dass ich ab Januar nächsten Jahres durch Wechsel in die Lohnsteuerklasse 1 weniger verdiene. Dann werde ich ab Januar nur noch den Unterhalt für meinen Sohn zahlen und das wars dann, sie selbst würde der Rechnung nach nichts mehr bekommen. Bei den 254 Euro für meinen Sohn kann man ja eh nichts machen, da hier wohl kaum weniger gehen wird (wäre mir aber auch egal, da ich das für meinen Sohn gern tue).

Frage: Es ist doch rechtens so, wie ich das dann ab Januar handhabe oder? Werde die ARGE (wegen meiner Frau) dann informieren und über die Änderung berichten.

Cu

Tom

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.12.2007 05:01
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wenn du es so ausgerechnet hast, dann soll es wohl ok sein. Hier lässt sich das wegen nicht vorliegender Zahlen nicht prüfen.

Die ARGE hast nicht du zu informieren, sondern deine Ex, denn sie ist Leistungsbezieher. Die ARGE wird sich umgehend mit dir in Verbindung setzen und um Offenlegung deiner Einkünfte auffordern. Dann geht das Spiel los, dass die ARGE vermutlich nicht das anerkennen wird, was ihr gemeinsam bisher vereinbart habt.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2007 11:54
(@tri-city-maniac)
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Naja, ich hatte ja geschrieben, dass die ARGE unsere bisherige Vereinbarung auch anerkannt hatte ... die 254 für den Sohn und die 100 für die Frau. Die hatten ja meine ganzen Unterlagen schon vorliegen und haben mir danach geschrieben, dass es so passt. Und nun, wenn ich im Januar weniger verdiene, dann fallen die 100 Euro für sie halt weg und das ist ja auch rechtens so.

Dann bekomme ich ungefähr 1350 Euro netto ... abzüglich 254 Euro Kind = 1100 Euro ... damit läge ich 100 Euro über dem Selbstbehalt. Da aber von den 1100 Euro noch der Kredit, meine Altervorsorge und eigentlich auch meine Fahrtkosten abgezogen werden, dann bleibt halt für sie einfach nichts mehr. Das ist bei mir eh schon alles an der Grenze, da ich Altersvorsroge und Fahrtkosten dann eigentlich eh nicht mehr abziehen kann, weils eh schon zu wenig ist. Und bei den 254 Euro fürs Kind kann ich ja eh nichts ändern.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.12.2007 19:36
(@tri-city-maniac)
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Wie sieht es nun aus? Müsste doch eigentlich richtig liegen mit meiner Vermutung oder (Zahlen hatte cih ja nachgeliefert)?

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Themenstarter Geschrieben : 06.12.2007 01:04
(@PhoeniX)

Moin

Es ist wie Deep schon geschrieben hat uns nicht möglich das zu überprüfen. Nenne genaue Zahlen.

Die ARGE-Mitarbeiter bekommen ein richtig feuchtes Höschen wenn die 5 Euro mehr von dir bekommen können. Die ARGE wird das mit Sicherheit nur angenommen haben, weil du mehr gezahlt hast als du gemußt hättest.

Teile der Ex schriftlich mit das du ab Januar aufgrund des Steuerklassenwechsels nur noch die Summe X verdienst und das so nur noch Summe Y gezahlt werden kann. Dann ist es ihre Aufgabe sich darum zu kümmern.

>>HIER<< kannst du deinen Nettolohn ausrechnen.

Nenn bitte noch konkrete Zahlen (Tilgungsrate etc) und evtl. den Grund der Kreditaufnahme (wegen Eheprägung) und dann kann dir eine genauere Zahl (ohne Gewähr) genannt werden.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2007 01:18
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

der SB gegenüber der Ex beträgt 1.000 €. Unter den von dir genannten Bedingungen bliebe für TU/EU kein Raum. Das muss auch die ARGE so akzeptieren. Immer unter dem Aspekt, dass KU auch nach deren Auffassung vorgeht, was ja ab dem 01.01.2008 mit Inkrafttreten der Unterhaltsrechtsreform der Fall sein wird.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

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Geschrieben : 06.12.2007 10:23
(@tri-city-maniac)
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*Vollquoting gelöscht*

So 1000%ig genau kann ich das auch nicht sagen ...

Das mit dem Nettolohn hatte schon so in etwa gestimmt ... durchschnittlich nun 1400 Euro (nach deinem Link). KU zahle ich 254 Euro. Die Kreditrückzahlung beträgt 107 Euro und ein paar Zerquetschte. Grund des Kredites. Kontenausgleich beider Ehepartner (Umschuldung). Meine Lebensversicherung betragt 80 Euro. Es ist eine Kapital-Lebensversicherung und sogar laut ARGE eine Altervorsorge.

Wegen Fahrkosten ... arbeite jetzt in 2 wechselnden Schichten. Soll heißen, dass es nicht so ist ... 1 Woche Früh, dann Spät, sondern sehr unterschiedlich und wird immer an die Auftragslage der Firma angepasst. Auch das hatte die ARGE anerkannt, da die Firma in nem kleinen Kaff ist, wo es mit der öffentlichen Verkehr nicht so prickelnd aussieht.

Cu

Tom

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.12.2007 18:45
(@PhoeniX)

Moin

Wie Deep schon geschrieben hat ist deine Berechnung soweit in Ordnung. Mir ging es jetzt haupsächlich noch mal darum um beurteilen zu können ob der Kredit eheprägend war/ist.

Ohne die genauen Fahrtkosten anzurechen ist sogar noch ca 500€ Spielraum (im Jahr) evtl. für Weihnachtsgeld

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2007 01:17
(@tri-city-maniac)
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Meine Frau sagte mir, dass ich angeblich nur noch den Mindestsatz von 196 Euro zahlen müsste für den Sohn. Eigentlich sind es 254 Euro. Darum komme ich doch eh nicht herum oder?

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Themenstarter Geschrieben : 16.12.2007 21:26
(@PhoeniX)

Moin

mit 1400 Euro liegst du laut DDT bei 107% des Regelsatzes. Demnach wären die Daten wie folgt (mit Anrechnung des hälftigen Kindergeldes):

0-5 Jahre 217 – 21 = 196  / 6-11Jahre 263 – 9 = 254 / 12-17 Jahre 309 – 0 = 309

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2007 01:55




(@tri-city-maniac)
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Naja, dann passt ja mit den 254 Euro ... die bekommt sie ja und fertig.

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Themenstarter Geschrieben : 25.12.2007 22:44
(@tri-city-maniac)
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Jetzt blicke ich endgültig nicht mehr durch ... sind es in meinem Falle auch nach der neuen Düsseldorfer Tabelle für 2008 - 254 Euro für den 7-jährigen Sohn?

Ein Titel besteht nicht und letztes Jahr hab ich jeden Monat 254 Euro bezahlt.

Ich lese nun immer was von 322 Euro Unterhalt bis 1500 Euro Nettoeinkommen (bei mir ab diesem Jahr 1400 Euro netto bei Lohnsteuerklasse 1) bei nem 6-11-jährigen Kind. Nach Anrechnung des hälftigen Kindergelds wären es 245 Euro ...  so wie es auch hier im Anhang steht:

http://www.famr.eu/news_aus_Gesetzgebung_und_Rechtsprechung/Duesseldorfer_Tabelle_2008

@PhoeniX: Warum dann 263 – 9 = 254? Mir gehts hier um das Verständnis. Aber ne Anrechnung des Kindergelds geht doch in meinem Falle nicht oder?`Dann wären es ja 322 Euro? Oder kann ich von dem hier ausgehen, da mir das Kindergeld zur Hälfte angerechnet wird (aber anscheinend erst ab 2008), da meine Frau unserer Kind betreut?

http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/Unterhalt/unterhalt_5.htm

Sorry, aber nachdem ich mir grad etliche Seiten durchgelesen hatte, wurde ich vom Zahlenwust erschlagen ... danach bin ich kopfmässig zusammengebrochen :puzz: ... Zahlenspielereien sind leider überhaupt nicht mein Ding oder die Trennung hat mir meine letzten Gehhirnzellen geraubt :knockout: ... also wenn mir das mal jemand wie in meinem Falle nochmal vorrechnen könnte ... *schäm* ...

Fakt wären nun 322, 254 oder 245 Euro?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2008 05:18
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Morgen Tri-City,

da kein Titel besteht gilt wohl die neue DDT für dich. D. h. auch das du vom Tabellenbetrag das hable KG abziehen darfst. So steht es zumidenst im Anhang der DDT. Somit wären das 245 €.

Allerdings hab ich jetzt bei bei dir leider nicht im Kopf, ob es weitere Unterhatsberechtigte gibt. U.U. kannst du in der Tabelle hochgestft werden, wenn du nur für ein Kind un keine weitere Person zahlst.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 16.01.2008 09:36
(@tri-city-maniac)
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Naja, es müsste ja irgendwas zu 100% feststehen ... entweder wird das Kindergeld seit Anfang 2008 zur Hälfte angerechnet oder nicht. Es gibt doch normalerweise hier nur ein Ja oder Nein.

Muss sonst keiner anderen Person Unterhalt zahlen. Von den 1400 Netto wird noch ein in der Ehe abgeschlossener Kredit mit 100 Euro abbezahlt, meine Altersvorsorge und meine Fahrtkosten. Nach Abzug des Unterhalts für das Kind bleiben eh nur 1000 Euro, sodas ich für meine Noch-Frau nichts zahle.

Das mit dem Titel (der nicht vorhanden ist) müsste passen, da ich nie was unterschrieben habe. Wir hatten der Arge meiner Noch-Frau nur mitgeteilt, was ich ihr (2007 hatte ich ihr auch noch was gezahlt, da ich noch Lohnsteuerklasse 3 hatte) und dem Kind zahle und die hatten mir dann mitgeteilt, dass das so in Ordnung ist. Das dürfte ja kein Titel sein.

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Themenstarter Geschrieben : 16.01.2008 14:03
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also das hälftige KG darfst du abziehen. Die Frage ist nur noch vom welchem Betrag.

Gegenüber deinem Kind hast du einen SB von 900 € alles darüber kann für den KU verwendet werden.

Laut ber. Nettoeinkommen bist du bei 100% also 322 €, da die DDT aber von 3 Berechtigten und nicht nur von 1 ausgeht kann um 2 Stufen hochgestuft werden, sofern der SB dadurch nicht unterschritten wird.

Nun müßte man halt ausrechnen womit du besser fährst. Bekläßt ud alles beim alten oder zahlst weniger (wegen der neuen DDT). Bei zweiterem kann es sein das deine Ex neu berechnen läßt und beim JA aufschlägt und die rechnen dann natürlicht mit der Hochstufung. Müßte mal rechnen wieviel das dann ausmachen würde.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 16.01.2008 14:23
(@tri-city-maniac)
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Wie jetzt ... KANN oder MUSS höher gestuft werden? Ist das wieder so ne Fall zu Fall Entscheidung? Wenn ich die 254 Euro weiterzahle müsste es ja kein Problem sein oder?

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Themenstarter Geschrieben : 16.01.2008 14:33
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Tja, die Anmerkungen der DDT sprechen von kann, aber in der Praxis hat sich das wird durchgesetzt.

Schau dir die DDT mal an und geh 2 Stufen höher, zieh das halbe KG ab und schau mal ob das mehr als 254 wäre.

Ne, solange kein Titel besteht ist es ok. Aber nur du kannst einschätzen inwiewet deine Ex vielleicht dein Einkommen wieder überprüfen läßt oder sonstiges vorhat.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2008 15:01
(@tri-city-maniac)
Zeigt sich öfters Registriert

Ne, meine Frau hat nichts dergleichen vor. Wo steht das eigentlich, dass das Ganze dann 2 Stufen höher wäre?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2008 15:07
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf
aus, bezogen auf drei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht
identisch mit dem Zahlbetrag; dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anmerkungen.
Bei einer größeren/ geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung
in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein.
Anmerkung 6 ist zu beachten

entnommen aus den <Anmerkungen zur DDT>

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2008 15:27
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

Ne, meine Frau hat nichts dergleichen vor. Wo steht das eigentlich, dass das Ganze dann 2 Stufen höher wäre?

wird so angenommen, bei einem Kind.

In den Anmerkungen der DT steht....

Bei einer größeren/ geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein.

Edit: Tina war schneller

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2008 15:27




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