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Änderung Unterhalt wenn neuer Partner ein Kind bekommt?

 
(@mohikaner1)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

nach 3 harten Jahren habe ich die Scheidung endlich geschafft.
Wir haben einen Vergleich geschlossen vor Gericht der wie folgt aussieht:

Mein Nettoeinkommen beträgt 2200,-EUR. Hinzu kommen noch 300,-EUR PKW Dienstwagen Vorteil.
Ich habe 2 Kinder im Alter von 8 und 11 Jahren. Bei erhalten lt. Düsseldorfer Tabelle 654,-EUR monatlich.
Meine Ex arbeitet als Pflegerin im Schichtdienst. Der Richter hat leider nicht das neue Gesetz angewand sondern
Ihr nahegelegt statt einer 1/2 Stelle ein wenig aufzustocken. Nebenbei arbeitet Sie noch als Putzfrau und hat
Ihr Pflegeexamen wie ich mitbekommen habe nachgeholt.
Ich gehe davon aus, dass Sie ca. 900,-EUR im öffentlichen Dienst hat bei einer 1/2-3/4 Stelle mit Wochenendarbeit usw. + 400,-EUR Putzstelle + Kindergeld 300,-EUR + 654,-EUR von mir für die Kids
+ noch 300,-EUR Ehegattenunterhalt =  2554,-EUR + noch Einkommen was auf privater Basis läuft.

Die Ex bekommt die 300,-EUR von mir noch 4 Jahre bis mein Kleiner das 5te Schuljahr bestanden hat.

Ich habe zum Glück eine neue Partnerin, welche ein Kind von mir bekommt. Sie verdient mehr Geld als ich und müsste nach der Geburt in Mutterzeit.

Meine Frage: Wenn mein 3tes Kind auf der Welt ist, muss ich dann weniger Ehegattenunterhalt + Unterhalt an meine Kids zahlen (derzeit 954,-EUR) ?
Wenn meine neue Freundin in Mutterschutz geht, wirkt sich das dann auch auf meine bisherigen Zahlungen an meine Ex aus?

Ich hab leider keine Kraft und kein Geld mehr um mich mit Anwälten rumzuschlagen, welche mich mit über 10.000,-EUR ausgenommen haben und ich letzendlich die Gerichtsverhandlungen samt Vergleich selbst machen musste.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.08.2011 17:46
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Wir haben einen Vergleich geschlossen vor Gericht ...

Schade. Dummes Foul.
Einen Beschluss zu deinen Lasten könntest du leichter anfechten, als einen Vergleich dem du (mehr oder minder) "freiwillig" selbst zugestimmt hast. Bzw. den dein Rechtsverdreher für dich ausgehandelt hat.

Mein Nettoeinkommen beträgt 2200,-EUR. Hinzu kommen noch 300,-EUR PKW Dienstwagen Vorteil.
Ich habe 2 Kinder im Alter von 8 und 11 Jahren. Bei erhalten lt. Düsseldorfer Tabelle 654,-EUR monatlich.
Meine Ex arbeitet als Pflegerin im Schichtdienst. Der Richter hat leider nicht das neue Gesetz angewand sondern
Ihr nahegelegt statt einer 1/2 Stelle ein wenig aufzustocken. Nebenbei arbeitet Sie noch als Putzfrau und hat
Ihr Pflegeexamen wie ich mitbekommen habe nachgeholt.
Ich gehe davon aus, dass Sie ca. 900,-EUR im öffentlichen Dienst hat bei einer 1/2-3/4 Stelle mit Wochenendarbeit usw. + 400,-EUR Putzstelle + Kindergeld 300,-EUR + 654,-EUR von mir für die Kids
+ noch 300,-EUR Ehegattenunterhalt =  2554,-EUR + noch Einkommen was auf privater Basis läuft.

Die Ex bekommt die 300,-EUR von mir noch 4 Jahre bis mein Kleiner das 5te Schuljahr bestanden hat.

Arbeitet dein RA gerne vor Gericht?
Dann sollte er vielleicht mal anfangen, das zu lernen ...

Nach Df-Tab bist du einerseits mit 2500 EUR p.m. (bereinigtes?) Netto in Stufe vier richtig eingruppiert.
Anderseits gilt die Df-Tab seit 1.1.2010 regulär für zwei (bis 31.12.2009: drei) Unterhaltsberechtigte.

Das heißt rein formal wäre eine Herabstufung schon im Unterhaltsbeschluss im Rahmen der Scheidung angemessen gewesen. Da du dem Vergleich jedoch selbst und freiwillig zugestimmt hast, kommst du aus der Nummer so einfach nicht mehr raus.

Allerdings stehen bei euch ja gravierende Änderungen ins Haus ...

Du hast derzeit drei, demnächst fünf Unterhaltsberechtigte zu versorgen.

Da kommt mindestens eine Stufe weniger lt. Df-Tab zusammen.

Bei Abwägung aller Bedarfe und Selbstbehalte ggf. sogar noch eine.

Ich habe zum Glück eine neue Partnerin, welche ein Kind von mir bekommt. Sie verdient mehr Geld als ich und müsste nach der Geburt in Mutterzeit.

Meine Frage: Wenn mein 3tes Kind auf der Welt ist, muss ich dann weniger Ehegattenunterhalt + Unterhalt an meine Kids zahlen (derzeit 954,-EUR) ?
Wenn meine neue Freundin in Mutterschutz geht, wirkt sich das dann auch auf meine bisherigen Zahlungen an meine Ex aus?

Herzlichen Glückwunsch auch an die Next.
Ich bewundere ja immer den Mut, mit dem ihr Gebeutelteten euch ins neue Familienglück stürzt ...
Respekt. Hut ab!
Und meine besten Wünsche für euch drei bzw. fünf.

Ich hab leider keine Kraft und kein Geld mehr um mich mit Anwälten rumzuschlagen, welche mich mit über 10.000,-EUR ausgenommen haben und ich letzendlich die Gerichtsverhandlungen samt Vergleich selbst machen musste.

Da es diesen Vergleich nun mal gibt, führt an einer Abänderungsklage deinerseits vermutlich kein Weg vorbei. Was du bislang über die Mutter deiner beiden älteren Kinder schreibst, lässt mich den Vorschlag, mit ihr eine gütliche, außergerichtliche  Einigung zu suchen, gar nicht erst machen.

Ein kostengünstiger Weg, die Sache vorzubereiten, wäre eine Unterhaltsberechnung des JA zugunsten des neuen Babys und dessen Mama. Falls ihr nicht verheiratet seid, ist dieser Service für Mutter und Kind kostenlos. Das kann sie unmittelbar nach der Geburt im Rahmen der Vaterschaftsanerkennung ohne große Mitwirkung deinerseits veranlassen. Das wird voraussichtlich eine Mangelfallberechnung. Wenn man alle Bedarfe in deinem Fall addiert, fehlen am Ende 286 Euro pro Monat. Dieses Manko müssen alle Unterhaltsberechtigten sich teilen.

Falls dein Einkommen sich bis zur Geburt deines jüngsten Kindes nicht ändert, sollten die neuen Zahlen dieses Ergebnis haben. Da muss deine Next auf dem Amt ein bischen auf Zack sein, dann klappt das ganz gut. 

Mit dieser amtlichen Berechnung - geh davon aus, dass man dort bemüht sein wird, aus deiner Next und ihrem Nachwuchs keinen Sozialfall zu machen -  spazierst du dann zum AG und beantragst in der Geschäftsstelle eine "Einstweilige Anordnung" (EA) auf Unterhaltsabänderung mit einem "Aussetzung der Vollstreckung" (=also Pfändungs-Verbot).

Dein Rechtsschutzsbedürfnis nach der Eilentscheidung im Rahmen einer EA besteht insoweit, dass bei euch die Unterhaltstabestände sich innerhalb weniger Stunden drundlegend ändern können:

Falls deine Next (was Gott verhüten möge) kein lebendes Kind zur Welt bringt, bleibt alles wie es ist und du bleibst an diesen Vergleich zu deinen Lasten gebunden.

Falls sie (was ich euch von Herzen wünsche) ein gesundes, lebensfähiges Kind zur Welt bringt und dieses im Rahmen des gesetzlichen Mutterschutzes anfangs selbst betreut, hast du binnen Stunden zwei weitere Unterhaltsempfänger auf deiner Rechnung.

Leider führt kein Weg daran vorbei, dass du die EA im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens, d. h. mit einer formvollendeten Abänderungsklage endgültig festzurrst. Für die seit dem 1.9.2009 nach §114 FamFG ebenfalls Anwaltszwang besteht.

Der Streitwert in diesem (aus meiner persönlichen Sicht unvermeidlichen) Verfahren ist die Differenz p.a. zwischen dem, was du bislang "freiwillig" entsprechend eurem Vergleich an deine Erst-Familie bezahlst und dem, was du laut Abänderungsbeschluss künftig zahlen musst. Bei der Gelegenheit kommen voraussichtlichetwas über 210 Euro pro Monat weniger Unterhalt für die erste Familie heraus. D. h. der Streitwert liegt liegt bei knapp unter 2600 €, die dein Anwalt als Berechnungsgrundlage für sein Honorar nehmen wird. Exakte Zahlen verrät dir eine Tabellenkalkulation in Kombination mit der Mangelfallberechnung der Df-Tab sowie ein Onlinerechner für Verfahrenskosten.

Deine Ermattung nach dem Scheidungsmarathon und deine Unlust auf weitere Verfahren kann ich sehr, sehr gut nachfühlen, lieber Mohikaner. Dennoch sehe ich deine Next, dich und euer gemeinsames Kind nicht in der Situation, großzügig jeden Monat auf mehr als 200 Euro zu verzichten. Erst recht nicht, wenn das Einkommen der Next demnächst vorübergehend entfällt.

Die besten Wünsche von

Biggi


Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2011 23:16
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Einfach ausgedrückt, dein SB gegenüber Ehepartnern von 1050,-Euro bleibt selbst bei Geburt des Kindes gewahrt.

Abänderung lohnt m.E. nicht.

Herzlichen Glückwunsch auch an die Next.
Ich bewundere ja immer den Mut, mit dem ihr Gebeutelteten euch ins neue Familienglück stürzt ...
Respekt. Hut ab!

Da steckt doch ein wenig Sarkasmus dahinter. 😉

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2011 00:11
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Einfach ausgedrückt, dein SB gegenüber Ehepartnern von 1050,-Euro bleibt selbst bei Geburt des Kindes gewahrt.

Abänderung lohnt m.E. nicht.

Ansichtssache.
Ob die Zweitfamilie (ohne das bislang gute Einkommen der Zweit-Mama) 200 Euro mehr oder weniger auf dem Konto hat, fide ich nicht ganz unerheblich.Immerhin lebt der TO mit KM2 zusammen.

Dein Einwand wäre berechtigt, wenn Mohikaner sowohl von KM1 als auch von KM2 als auch von allen Kindern getrennt lebte.

Sobald mindestens ein leibliches Kind sowie weitere Unterhaltsberechtigte im Haushalt des Pflichtigen leben, steigert deren Bedarf automatisch das Haushaltseinkommen der aktuellen Familie.

Nee, das war kein Sarkasmus.
Wir waren selbst so mutig.
Und ich beglückwünsche alle, die wie wir an den Sieg der Hoffnung über die Erfahrung glauben.
Oder geglaubt haben ...

Gute N8! Biggi


Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2011 01:24
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Biggi

Sobald mindestens ein leibliches Kind sowie weitere Unterhaltsberechtigte im Haushalt des Pflichtigen leben, steigert deren Bedarf automatisch das Haushaltseinkommen der aktuellen Familie.

Das lasse ich gerade vom OLG prüfen, da das FamG. dieses bei meiner Berechnung nicht so gesehen hat, im Gegenteil, das war noch der Meinung meinen SB zu senken, da ich mit meiner LG'in und Mutter meiner Tochter zusammenlebe und somit eine Haushaltsersparnis habe. :knockout:

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2011 10:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wedi, dass ist aber nicht mal vor der deutschen Justiz die Regel.

Ich würde auch auf jeden Fall die Änderungskklage einreichen, den Pfändungschutz beantragen und dann sofort die Zahlung senken, damit der Richter sich auch bewegt.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2011 11:48
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Wann wurde der Vergleich geschlossen?  Welches OLG ist zuständig?
Wenn keine wirklich besonderen Gründe seitens des gelebten Ehemodells vorliegen, dürfte EU bei dem Alter der Kinder obsolet sein. Für BU sehe ich keine Veranlassung, wenn eine halbwegs akzeptale Hortbetreuung etc. möglich ist. Diese Regelung

Die Ex bekommt die 300,-EUR von mir noch 4 Jahre bis mein Kleiner das 5te Schuljahr bestanden hat.

ist gerade erst wieder vom BGH abgestraft worden (Altersphasenmodell). Zudem, wenn es sich um BU handelt, ist eine Befristung ungesetzlich. Nur in einem Vergleich kann solch unrecht ermöglicht werden. Daher halte ich eine Abänderung dieses Vergleichs für durchaus erfolgversprechend. Zumal dann, wenn der neue Erdenbürger das Licht der Welt erblickt.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2011 12:19