achtung schwierig.....
 
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achtung schwierig.......doch hoffentlich lösbar

 
(@midenkgolenk)
Rege dabei Registriert

mutter erwirkte unterhaltstitel gegen mich.....
dort soll ich ab januar 2008 je 245,00 eur rappen
eins der kinder 13 jahre alt wohnt jetzt seit drei monaten bei mir(das andere Kind 9 jahre jung) mit dem einverständnis der mutter und klärung vorm jugendamt.....
heute erhalte ich von der gegenseite eine unterhaltsverzichtserklärung von der mutter unterschrieben das sie vom 08.11.09 auf den kindesunterhalt (für den 13 jährigen)verzichtet wenn jedoch das kind wieder bei mir einzieht sie mir per einschreiben mitteilt das der titel wieder gilt.?????
ist das okay so?????
ich beziehe zur zeit unterhalt für das kind von der Arge???

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2010 20:49
 elwu
(@elwu)

mutter erwirkte unterhaltstitel gegen mich.....
dort soll ich ab januar 2008 je 245,00 eur rappen
eins der kinder 13 jahre alt wohnt jetzt seit drei monaten bei mir(das andere Kind 9 jahre jung) mit dem einverständnis der mutter und klärung vorm jugendamt.....
heute erhalte ich von der gegenseite eine unterhaltsverzichtserklärung von der mutter unterschrieben das sie vom 08.11.09 auf den kindesunterhalt (für den 13 jährigen)verzichtet wenn jedoch das kind wieder bei mir einzieht sie mir per einschreiben mitteilt das der titel wieder gilt.?????
ist das okay so?????
ich beziehe zur zeit unterhalt für das kind von der Arge???

Verstehe keinen Ton.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2010 21:19
 wedi
(@wedi)

Moin midenkgollenk

Erst mal son bischen aufräumen.

mutter erwirkte unterhaltstitel gegen mich.....
dort soll ich ab januar 2008 je 245,00 eur rappen

Also Unterhaltzahlungen beider Kinder ab jan 2008

eins der kinder 13 jahre alt wohnt jetzt seit drei monaten bei mir(das andere Kind 9 jahre jung) mit dem einverständnis der mutter und klärung vorm jugendamt.....

13 Jähriger wohnt seit Okt/Nov bei dir, das 9 Jährige Kind noch bei der Mutter.

heute erhalte ich von der gegenseite eine unterhaltsverzichtserklärung von der mutter unterschrieben das sie vom 08.11.09 auf den kindesunterhalt (für den 13 jährigen)verzichtet wenn jedoch das kind wieder bei mir einzieht sie mir per einschreiben mitteilt das der titel wieder gilt.?????

Sie verzichtet auf Unterhalt, der ihr sowieso nicht mehr zu steht?
Wenn das Kind(13Jahre) wieder zu ihr zieht, gilt der Titel wieder?

ich beziehe zur zeit unterhalt für das kind von der Arge???

Für das 13 Jährige Kind erhältst du im Moment Unterhalt von der Arge?

Für mich schwer verständlich, aber ich hoffe du klärst mich/uns auf.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2010 21:28
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich orakel mal:

heute erhalte ich von der gegenseite eine unterhaltsverzichtserklärung von der mutter unterschrieben das sie vom 08.11.09 auf den kindesunterhalt (für den 13 jährigen)verzichtet wenn jedoch das kind wieder bei mir ihr einzieht sie mir per einschreiben mitteilt das der titel wieder gilt.?????

Also, Aussetzung des Titels für die Zeit, die das Kind beim Vater lebt. (Man beachte den Subtext!)

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2010 21:29
 wedi
(@wedi)

Hab zu lange überlegt, elwu und LBM waren schneller.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2010 21:30
(@midenkgolenk)
Rege dabei Registriert

yep  alle alles verstanden,......
aber nu meine frage ist da okay so???????
ich meine solange ich bei der arge bin und die bezahlen soll es mir ja noch egal sein
aber
wenn ich aus der arge bin und nicht genung verdiene und ich auf unterhalt angewiesen bin was ist dann???
und was ist mit der betitelung für die kleine??????
stände mir dann nicht auch ein titel für den großen zu?????
oder sollte ich alles so lassen und denken na egal....lass sie doch????

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2010 21:34
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo midenkgolenk,

oder sollte ich alles so lassen und denken na egal....lass sie doch????

Hm. Wenn es für dich im Moment keinen so großen Unterschied macht, dann würde ich sagen: Lasse vorerst alles so, wie es ist, und denke dir dabei, dass du bei dieser KM besser keine schlafenden Hunde weckst.

Dein Kind ist erst seit drei Monaten bei dir. Was wird wohl passieren, wenn du von der KM nicht nur den Titel "KV zahlt an KM" zurück haben willst, sondern ihr außerdem noch einen Titel "KM zahlt an KV" in Aussicht stellst? Genau: Schneller als ein Wiesel bieseln kann, ist das Kind wieder zurück bei Muttern ... guckst du hier:

Also, Aussetzung des Titels für die Zeit, die das Kind beim Vater lebt. (Man beachte den Subtext!)

Übersetzung von KM-Subtext in Malachit-Klartext: KM rechnet bereits fest damit, dass Kind schon bald wieder bei ihr ist.

Wenn das Kind mal längere Zeit bei dir ist (Stichwort: Kontinuität), kann man der Dame mal vorsichtig die Folterwerkzeuge zeigen. Im Moment geht so ein Schuss vermutlich nach hinten los ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2010 21:47
(@midenkgolenk)
Rege dabei Registriert

gut danke erstmal ich glaube auch das ich das so handhaben sollte
aber eines noch
soltte in der verzichtserklärung aber dennoch nicht besser stehen
das sie auch auf den unterhalt für das andere kind verzichtet sonst läuft der titel doch durch für die kleine und ich zahle und sie zahlt eben nicht
ich meine wenn ich das vernüftig sage ist es doch okay oder........das müßte sie doch verstehen :rofl2:.......

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2010 21:58
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo midenkgolenk,

das sie auch auf den unterhalt für das andere kind verzichtet sonst läuft der titel doch durch für die kleine und ich zahle und sie zahlt eben nicht
ich meine wenn ich das vernüftig sage ist es doch okay oder........das müßte sie doch verstehen

Du kennst deine Ex logischerweise besser als ich. Aber auf all zu viel Verständnis würde ich da nicht unbedingt setzen. Es gibt eine gewisse Sorte von Frauen, die Gleichberechtigung wie folgt definieren:

  • Gleiche Rechte für Frauen: Ja gerne und sofort; am liebsten sogar deutlich mehr als nur gleiche Rechte.
  • Gleiche Pflichten für Frauen: Aber pfui, kann ja gar nicht sein, bedenket die Jahrtausende alte Benachteiligung der Frau, diese Schuld müssen die Männer erst einmal mit Zins und Zinseszins abtragen, bevor an so etwas überhaupt nur zu denken ist (usw. usw.)

Zum Glück sind längst nicht alle Frauen so. Aber erfahrungsgemäß findet sich diese Sorte recht häufig unter den Exen, mit denen wir es hier bei vatersein.de zu tun haben 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2010 22:25
(@midenkgolenk)
Rege dabei Registriert

😉 ich glaube,....nein ich bin mir sicher so eine hatte ich..... :rofl2: bzw. habe ich jetzt oder wie auch immer..............................
das schönste ist der kleine liegt drüben und schläft das zählt.................... 🙂
und meine andere darf jetzt auch viel öfter zu mir und auch mal zwischendurch bei mir schlafen wurde mir schon mitgeteilt.......na vielleicht wird sie jetzt klüger wenn  sie merkt das ihr die kidis wegrennen und ihr den rücken zudrehen(was ich persöhnlich sehr traurig für meine ex empfinde)
nun denn schlaft gut....tu ich auch
und danke euch

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2010 23:27