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Abziehbarkeit der Aufwendungen für einen Autokredit

 
(@chris34)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

ist bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts der Zahlbetrag für einen Autokredit (eheprägende Verbindlichkeit, bestand sogar schon vor der Ehe) abziehbar?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2008 20:48
(@jemmy)
Registriert

Hallo Chris

Wenn der Kredit schon vorher bestand, dann ist er auch nicht eheprägend.

LG Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2008 01:12
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Jemmy,

das sehe ich, ehrlich gesagt anders!

Zahlungen für einen Kredit, die auch während der Ehe geleistet wurden, können durchaus eheprägend sein.
Schliesslich war dieses Geld auch während der Ehe nicht für andere Dinge verfügbar.
Auf jeden Fall würde ich bei meiner Rechnung dieses erstmal so darlegen.

Ob es dann vom Richter anerkannt wird ist dann nochmal ne andere Frage.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2008 14:19
(@jemmy)
Registriert

Hallo Beppo

Ob es dann vom Richter anerkannt wird ist dann nochmal ne andere Frage.

Klar, probieren kann man es. Bei mir hat es nicht funktioniert. Bei mir ging es um ein Auto, welches in der Ehe genutzt wurde, aber mit einem Kredit auf meinen Namen vor der Ehe angeschafft wurde.

LG Jemmy

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AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2008 15:03
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

ich denke, solange mann kein Mangelfall, bzgl. KU, ist dann ist die Wahrscheinlichkeit höher, daß der (eheprägende) KFZ-Kredit berücksichtigt wird.
Ansonsten ... Ermessenssache  :knockout:

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2008 15:12
 elwu
(@elwu)

ist bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts der Zahlbetrag für einen Autokredit (eheprägende Verbindlichkeit, bestand sogar schon vor der Ehe) abziehbar?

Hallo,

sofern genug Unterhalt gezahlt werden kann: gemeinhin ja. Beim TU jedenfalls. Beim EU sieht das bei vielen Richtern merkwürdigerweise anders aus. Mir wurde für den Trennungsunterhalt Verluste aus Vermietung und Verpachtung für ein Appartement, das ich vor der Ehe angeschafft hatte, abgezogen. Ebenso Abzahlungen für ein Wertpapierdarlehen, in der Ehe eingegangen. Für den nachehelichen Unterhalt sollte beides nicht mehr anerkannt werden. Weil ja einseitige Vermögensbildung zu Lasten der Unterhaltsberechtigten nicht zulässig ist. Dass die Raten sehr wohl eheprägend waren weil das Geld schlicht nicht für andere Dinge zur Verfügung stand, interessierte in dieser kuriosen Argumentation nicht.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2008 15:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also es ist nicht von vornherein aussichtslos. Daher auf jeden Fall versuchen.
Es schadet auf jedenfalls nichts. Auch wenn die ganze Geschichte mit der Eheprägung auch immer mehr Makulatur wird.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2008 15:32