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abweichender Selbstbehalt bei 4 Kindern???

 
 Ave
(@ave)
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Hallo,
ich habe mal wieder eine Frage zum KU (ich zahle für 4 Kinder, die auch regelmäßig an Wochenenden bei mir sind), und zwar zum SB:
Der SB soll ja bekanntermaßen auch alle Kosten, die durch den Umgang entstehen, abdecken. Die eine Kindergeldhälfte war ursprünglich ebenfalls dafür gedacht, dem KU-Pflichtigen sein Umgangsrecht finanziell zu ermöglichen.
Durch die 135%-Regel bleibt mir wegen Mangelfall natürlich kein Kindergeldanteil... ;(

Der SB-Richtwert beinhaltet aber nur anteilige Umgangskosten für 1-2 Kinder, nehme ich an.
Jetzt meine Fragen: :question:

Kennt jemand Fälle, in denen der SB erhöht wurde bei z.B. mehr als 3 Kindern, weil dies vom Regelfall abweicht?

Gibt es irgendein Gesetz oder eine Verordnung, in der die Zusammensetzung des SB geregelt wurde (Mietanteil, Umgangskosten, Lebensmittel usw.)?

Im Übrigen soll es derzeit ein Verfahren zu diesem Thema geben, ist dies jemandem bekannt?

Da ich meinen Umgang weiterhin wahren möchte, muß ich unbedingt mehr zu diesem Thema wissen, weil ich finanziell mit dem normalen SB nicht auf Dauer weiterkomme !!! (4 Kinder= 4x Geburtstag, 4x Weihnachten, 4x Ostern, 4x hungrige Mäuler, ausreichend großes Auto, Autokindersitze, genug Platz in der Wohnung – wo mir theoretisch nur 45m2 zustehen .... mehr muß ich wohl nicht dazu erläutern)

Vielen Dank im Voraus für viele hilfreiche Antworten...

Ave

[Editiert am 18/2/2006 von Ave]

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.09.2005 20:24