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Abgetrennt: Wohnvorteil, Vergleichsmieten

 
(@flyinglizard)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Mitstreiter,

ich kämpfe auch gerade mit dem Wohnwertvorteil.
Ich zahle ca. 700 € jeden Monat an die Bank ( Zins u. Tilgung ).Jetzt kam die Gegenseite auf die Idee ich hätte einen Wohnwervorteil von 900 € .Dieser soll zu stande kommen sein, da ich mein Haus angeblich für 1600 € vermieten könnte.
Dieser Vorteil von 900 € wird dann auf mein Nettolohn aufgeschlagen und dadurch wird natürlich der KU und EU steigen.

Meine RA meinte die einzigste Möglichkeit sich dagegen zu wehren sei,Vergleichsmieten anzuzeigen. Dieses gelingt mir ganz gut ,da ich ein Reihenhaus besitze und in meinem Gebiet mehrere davon vermietet sind . Die Miete für die Objekte beläuft sich auf 700€ bis 800€.

Außerdem kann man noch Sanierungskosten abziehen,die man anspart.

Gruß


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.01.2010 10:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die obige Rechnung stimmt ja, daher hat dein RA recht.
Du musst die 1.600,- runter kriegen.

Seid ihr noch im Trennungsjahr?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2010 10:46
(@flyinglizard)
Schon was gesagt Registriert

Nein, sind schon geschieden.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.01.2010 10:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann gibt es bei der Tilgung noch Einschränkungen.

Beim Wohnwert ist sie auf die Höhe der Afa als Werterhalt begrenzt.
Der Rest kann noch als zusätzliche Altersvorsorge gewertet werden, auch die ist aber begrenzt auf 4% vom Brutto.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2010 10:51
(@flyinglizard)
Schon was gesagt Registriert

Aber dieAfA gilt doch nur für bewegliche Güter ?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.01.2010 12:36
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, die gilt, nach eigenen Regeln auch für Immobilien.

Ich würde da mit 2-2,5% vom Immobilienwert ran gehen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2010 12:52
(@sukram)
Rege dabei Registriert

@Beppo...wohnwerter Vorteil...schlage ich auch mit rum in meinem OLG Hamm steht bei KU ..voller Betrag ( Markmiete) unter Abzug der Kosten ( bei mir lastenfrei) ,die ein Mieter nicht tragen muss?...ist ja kaum etwas ..wird ja alles umgelegt.... und der konkret nachweisbaren Aufwendungs...blah blah  AfA kann für ein Gebäude nicht abgezogen werden.....wo hast du etwas zur Afa gelesen?...habe mich für KU -ohne Gutachten zur einfachen Variante entschieden.... wohnwert ja , aber nicht in der geforderten Höhe??...habe diesbezüglich auch keine Urteile im Netz gefunden,wo die AfA abgezogen wird!
Gruss Sukram


AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2010 19:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hier unter 5.4

Man muss aber sehr genau lesen.

Pappasorglos hat das letztens hier rein getragen.

Grundgedanke ist, dass der Wert des Objektes erhalten wird.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 19.01.2010 19:40
(@sukram)
Rege dabei Registriert

...sorry Beppo...rall ich nicht...sehe nichts von AfA...bei mir lastenfreis Haus und kann nichts gegenrechnen....außer Gutachten für viel Geld erstellen lassen ..was dann rumkommt??...k.A


AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2010 19:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Andersrum!

Weil die AfA nicht abgezogen werden kann, kann soviel der tatsächlichen Tilgungsleistung in Abzug bringen, dass der Werterhalt gewährleistet ist.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 19.01.2010 19:58




(@sukram)
Rege dabei Registriert

...ich lese den Link zum x ten mal...sehe aber nicht....Werterhalt gewährleistet ist....gilt da auch bei einer lastenfreien Immobilie?


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Geschrieben : 19.01.2010 20:15
(@sukram)
Rege dabei Registriert

."gilt das auch bei einer lastenfreien Immobilie?"...sorry ..habe jetzt erst gemerkt,das es ein wenig verwirrend ist !!...sollte so heißen. -> lastenfreie Immobilie    wohnwert nach Mietspiegel abzgl. AfA? - oder muss man erst einen Gutachter für soetwas befragen??


AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2010 19:39
(@old-man-river)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen,

ich habe zu dem Thema auch schon rumgedoktort - so wie ich es verstanden habe, kann man Sanierungskosten geltend machen, also wenn die Fenster undicht sind und die Heizungsanlage nicht gescheit funktioniert, usw. kann man das schätzen lassen, da es einem Mieter nicht zumutbar wäre.
Rein kosmetische Sachen - z.B. neuer Anstrich des Hauses ohne Not oder was weiss ich - bunte Türen überall - ist nicht notwendig und kann natürlich nicht geltend gemacht werden.

Falls das in meinem Fall nötig sein sollte, werde ich das wohl per Gutachter schätzen lassen - habe schon eine lange Liste vorliegen.
Unglaublich das man in so einer Bruchbude überhaupt noch leben kann... lol  😉

Gruss -

Gerald


AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2010 21:54
(@flyinglizard)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Old man river,

hast du noch ein paar Tips für mich ?

Gruß concanus67


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2010 11:04