Hallo,
ich grätsch hier mal kurz rein.
Sehe ich das richtig, dass ich ein Jahr nach der räumlichen Trennung
automatisch in Steuerklasse 1 falle?
Wie siehts dann mit den Kinderfreibeträgen und bei mir im öffentlichen
Dienst, den Kinderzuschlägen aus???
Und ist es ratsam den Unterhalt ( EU und KU ) ohne Anwalt bzw Gericht
in einem Vertrag zu regeln?
Nicht das der Vertrag nicht Wasserdicht ist und ich dann nach einiger Zeit
einen Batzen nachzahlen darf!!!!
MfG
Hallo "Reingrätscher",
Sehe ich das richtig, dass ich ein Jahr nach der räumlichen Trennung
automatisch in Steuerklasse 1 falle?
Fast richtig. In Steuerklasse 1 fällst du im auf die Trennung folgenden Kalenderjahr (In Steuerklasse 2, falls minderjährige Kinder bei dir im Haushalt wohnen).
Wie siehts dann mit den Kinderfreibeträgen und bei mir im öffentlichen
Dienst, den Kinderzuschlägen aus???
Das wurde hier irgendwo soweit ich mich erinnere schon mal lang und breit diskutiert. Hab ich aber nur überflogen, da es nicht meine "Baustelle" ist.
Tipp: Das Forum hat ne Suchfunktion. Vielleicht wirst du dort "fündig" :wink:?
Und ist es ratsam den Unterhalt ( EU und KU ) ohne Anwalt bzw Gericht
in einem Vertrag zu regeln?Nicht das der Vertrag nicht Wasserdicht ist und ich dann nach einiger Zeit
einen Batzen nachzahlen darf!!!!
Vergleiche (nichts anderes sind entsprechende Verträge) sind nur was für "Profis". Bei wenig bis gar keiner Ahnung empfiehlt sich der Gang zum Fachmann (Anwalt).
Manchmal lassen sich jedoch Unterhaltsthemen nach anwaltlicher Beratung beider Parteien auch ohne Vertrag, Anwalt und Gericht regeln. Solche Fälle kenne ich persönlich, diese wirst du jedoch kaum hier im Forum finden.
Gruß
Martin
Hi,
zur Zeit ist noch kein Streit zwischen uns in Sicht. Deshalb wäre eine Einigung
ohne Anwalt eigentlich möglich.
Aber irgendwann heult sie sich bei ner Freundin aus, die sie dann zum Anwalt schickt,
und ich darf dann am Ende nachzahlen plus meinen Anwalt den ich dann auch noch brauche.
Habe aber in den letzten Tagen irgendwo gelesen das so ein Vertrag zwischen den Parteien
per Notar besiegeln zu lassen.
Aber wahrscheinlich kostet der Notar genausoviel wie der Anwalt!
MfG Markus
Hallo Markus,
lies dich mal hier im Forum ein - die Suchfunktion ist auch hilfreich.
Hast du noch weitere und konkretere Fragen, eröffne einfach einen neuen eigenen Thread (=erstelle einen neuen Beitrag).
Dieser Beitrag ist nämlich eigentlich der von Vic. Und wir fangen gerade an, diesen zu "zerfleddern" bzw. zu deinem Beitrag zu machen (Forums-Regel Nr. 5).
Nur noch ganz kurz zum Thema "Unterhalt": Unterhalt für vergangene Zeiten zu fordern ist generell schwierig.
Unterhalt kann "privatrechtlich" geregelt werden, was heißt, die "Ex" und du setzen ein Schriftstück auf, ihr unterschreibt beide. Zur Rechtswirksamkeit braucht man dazu weder Jugendämter, noch Rechtsanwälte oder Gerichte bzw. Notare.
ACHTUNG / WARNUNG:
Ein solcher Vertrag (nichts anderes ist ein Schriftstück) sollte aber nicht "mal eben so" erstellt und unterschrieben werden. Denn Ruck-Zuck hat man(n) dann einen lebenslangen Rentenvertrag für die "Ex" unterschrieben, aus dem man dann auch in Fällen der Not (z.B. Arbeitslosigkeit bzw. Erkrankung) kaum noch "herauskommt". Deshalb so etwas (wenn überhaupt) nur mit Beratung von Fachleuten machen.
Gruß
Martin
Nebenjobs sind genehmigungsbedürftig seitens des AG`s , ich bin auf ein Grundsatzurteil gespannt. Es scheint derweil ein gewisser Un- ruck eines gewissen Verständnisproblems durchs Land zu ziehen.
Lächerlich eigentlich, wie sich Massnahmen im Weg stehen können.
Wer steht als erster auf? Unter einem " Ruck" verstehe ich jedenfalls nicht ein einklemmen eines Schwanzes.
Moin,
1. Forenregeln beachten - in diesem Fall Nr. 5 :note:
Ob arbeitsvertraglich ein Nebenerwerbsverbot besteht, interessiert im Ernstfall die Gerichte nicht (>hier<).
Wer steht als erster auf? Unter einem " Ruck" verstehe ich jedenfalls nicht ein einklemmen eines Schwanzes.
Jaja, starke Worte. Fang doch einfach selbst an und warte nicht auf andere. Aber das hat in diesem Topic nix zu suchen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
