Hallo eskima,
ich schreibe Dich persönlich an , weil ich deinen Namen schon sehr oft gelesen habe.
Denke auch,daß Du sehr belesen bist und mir einen Rat geben kannst.
Habe eine Tochter aus zweiter Ehe, die ich aber schon seit ca.5 Jahren nicht mehr gesehen habe,sie ist jetzt 13.
Das ist das Projekt meiner Ex.
Vor ca.4 Jahren hatte ich mir einen Beratungsschein auf dem Amtgericht geholt.
Ging um Unterhalt für meine Tochter.
Die Anwältin sagte damals,ich brauche nichts zu bezahlen.
Überwies aber freiwillig 70 Euro. Habe zur Zeit 1000 Euro Pension.
Vier Jahre hat sich keiner daran gestört,weder das Jugendamt noch der Anwalt.
Jetzt vor 14 Tagen bekam ich Post von einem anderen Anwalt der meine Ex vertritt.
Er schrieb,mir stehen nur 770 Euro zu und der Rest wäre Kindesunterhalt.
Ich schrieb ihm eine Liste von meinen Ausgaben im Monat.
Lebe mit meiner Partnerin zusammmen wo ich die fälligen Kosten wie,Miete,NK,Strom,Fersehen,Versicherungen,etc.etc.
den Monat bezahle,sowie ca.70 Euro Apotheke.
Dann ich meine Pension weg.
Meine Partnerin bezahlt dafür,Essen,Trinken,Kleidung,Hygieneartikel von A-Z, Nebenkostenabrechung(letztes Jahr 1000Euro Nachzahlung) etc.etc.
Es kommt ungefähr auf den gleichen Betrag heraus.
Letztes Jahr im Juni habe ich eine EV geleistet.
Der Gerichtsvollzieher sagte,das wäre eine gute Idee,den Unterhalt mit meiner Partnerin so zu machen.
So eskima,diese Ausgaben habe ich also dem Rechtsanwalt geschrieben.
Es kam ein Brief zurück ohne ein Wort von dem was ich geschrieben habe.
Ich bekomme nur 770 Euro und der Rest Kindesunterhalt,oder es wird gepfändet,auch von meiner Pension.
Also holte ich mir wieder einen Beratungsschein und nahm mir einen Anwalt.
Es ist nicht der Richtige,aber wer weiß das vorher.
Ging zu ihm und er sagte gleich,770 Euro Eigenbedarf mehr ist nicht drin.
Ich sagte u.a. ich brauche alleine monatlich ca.70 Euro für die Apotheke.
Außerdem,kann ich doch nicht alle Versicherungen kündigen.
Wenn dann was passiert ist es noch schlimmer.
Ich konnte sagen was ich wollte,es half nichts.
Nebenbei sagte er noch,Kinder in die Welt setzen und nicht bezahlen wollen.
Ich wurde sauer.
Er meinte später,er will der Gegenseite schreiben wegen den Arzneimittel,vielleicht geben sie ja nach.
Aber trotzdem würde es mir nicht viel helfen.
So wie meine Partnerin und ich den Unterhalt zwischen uns leisten,geht die Sache gerade so auf.
Wenn ich jetzt nur noch 770 Euro bekäme,mache ich jeden Monat ca.230 Euro minus.
Ich bezahle jetzt 70 Euro Unterhalt.Wenn ich noch 30 Euro dazu lege,würde die Gegenseite darüber lachen.
Was soll ich machen???
Soll ich es riskieren daß ich verklagt werde????
Mit 770 Euro komme ich nicht über die Runden.
eskima,entschuldige daß mein Brief so lange war,aber so ist die Geschichte.
Würde mich freuen,wenn Du mir antworden würdest.
Bin 60 Jahre.
Gruß Manni1
*abgetrennt*
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Was bedeutet "abgetrennt"?
Hallo Manni,
als nicht Erwerbstätiger hast Du einen Selbstbehalt von 770 Euro. Wenn Du chronisch krank bist, musst Du versuchen, den Selbstbehalt um diese Kosten zu erhöhen. Alle anderen Aufwendungen musst Du von Deinem Selbstbehalt bestreiten, sind sie zu hoch, musst Du sie versuchen zu mindern.
Dein Kind kann für seinen Unterhalt mit 13 Jahren nicht arbeiten gehen.
Deine LG kann das.
Für das Kind trägst Du Verantwortung, für Deine LG nicht.
Das ist so inhaltlich das, was der Anwalt Dir völlig korrekt wieder gegeben hat. Der Mindestunterhalt nach DDT beträgt für ein 13jähriges Kind 295 Euro. Diese bist Du bei 1000 Euro nicht in der Lage zu erbringen. Wenn Du 770 Euro plus 70 Euro für krankheitsbedingten Mehrbedarf veranschlägst, würden Dir 840 Euro verbleiben, 160 müsstest Du dann mindestens zahlen. Ich glaube nicht, dass Du diese Summe noch drücken kannst.
Gruß, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."