Hallo,
meine Ex und ich haben zur Zeit das Wechselmodel, ich habe die Kleine im Schnitt ca. die Hälfte des Monats. Wobei ich vermute, dass sie es bewusst so anstellt, dass immer ein zwei Tage fehlen, damit ich die Mehrheit hätte.
Unterhalt zahle ich aktuell keinen, das ging auch schon übers Jungendamt und die hatten zugestimmt das beim Wechselmodel nichts zu zahlen ist.
Ich bekomme auch das Kindergeld und zahle dafür alle Schulkosten (mehr als das KG).
Es geht aktuell nun darum dass meine Ex verziehen will, ich werde wohl versuchen meine Tochter zu mir zu holen, falls das nicht gelingt, werde ich dann wohl auch Unterhalt bezahlen. Es ist selbstverständlich dass man für sein Kind aufkommt.
Allerdings sieht es bei mir im Moment so aus, dass ich am 15. des Monats immer schon wieder Pleite bin, wobei ich nicht schlecht verdiene. Wir hatten aber aus den 14 Jahren noch einen Kredit, vom dem sie mir zwar die Hälfte wiedergibt, dafür hat sie mich mit dem Auto sitzen lassen, das auf mich läuft und noch bis 2018 zu bezahlen ist. Leider ist der Restwert (verdellt) wesentlich weniger als der Kreditwert.
Meine Frage ist nun, was kann, wenns denn soweit kommt als Belastungen aufführen? Mit Sicherheit den Kredit und das Auto, was ist mit Benzin, Kreditkarten, Raten für Zahnkronen etc.?
Kennt sich jemand aus?
Es empfiehlt sich einen eigenen Thread auf zu machen, anstatt uralte neu zu reanimieren. Das macht diese Threads nämlich sehr unübersichtlich, und da jeder Fall für sich eigen ist auch sehr schwer beantwortbar.
Hallo,
was für den Unterhalt wie angerechnet wird ergibt sich aus den <a href="http://www.famrb.de/unterhaltsleitlinien.html>Unterhaltsleitlinien</a>" das zuständigen OLG (wo das Kind wohnt).
Prinzipiell abzugsfähig sind berufsbedingte Ausgaben und Altersvorsorge. Bei Dir sollten auch ehebedingte Schulden angerechnet werden.
Genaueres ergeben wie gesagt die Unterhaltsleitlinien.
Bei der DDT muss man beachten, dass die Einstufung auch von der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen ausgeht. Bei nur einer Person (Kind) wird in der Regel eine Stufe höher eingestuft. Von den Werten in der DDT ist das hälftige Kindergeld abzuziehen und ergibt dann den Zahlbetrag.
Im Prinzip ist die Unterhaltsberechnung nicht zu kompliziert. Das JA kann den Unterhalt für die KM ausrechnen, diesen Service gibt es nur für den BET. Dazu musst Du der KM bzw. dem JA bei nicht selbständiger Tätigkeit die Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate und den letzten Steuerbescheid zukommen lassen.
Du solltest die Rechnung nicht blind glauben sondern hier einstellen und nachfragen ob es so stimmt.
Sollte ein Titel gefordert werden, dann kannst Du Dich dem nicht verweigern, das Kind hat Anspruch auf einen dynamischen Titel. Du solltest aber darauf achten, dass der Titel auf das 18. Lebensjahr des Kindes begrenzt wird (JA-Fomulare enthalten dies nicht, es kann aber ergänzt werden!)
Die Schulkosten sind, da ihr euch geeinigt habt das Kind auf eine schulgeldpflichtige Schule zu schicken Mehrbedarf und damit gequotelt nach Einkommen von beiden Eltern zu bezahlen sind.
Prnzipiell kannst Du Dich natürlich auch mit der KM auf was auch immer einigen, da ihr aber schon deshalb beim JA wart, glaube ich nicht an eine interne Lösung.
Du solltest auch die Frage des Umgangs und der Umgangskosten ansprechen. Da die KM wegzieht und damit die Entfernung schafft sollte sie sich auch an den erhöhten Kosten beteiligen.
Bleibt Deine Tochter bei Dir hast Du selbstverständlich Anspruch auf KU für das Kind, die Schulkosten sind wie gesagt Mehrbedarf und zu quoteln.
VG Susi