hallo, habe mal ne frage. bin seit geraumer zeit von meiner ex getrennt, wir haben zusammnen ne 3 jährige tochter. nun kam der brief vom jugendamt zum unterhalt, wo mir ganz ehrlich etwas hoch erscheint.
die daten:
NETTOEINKOMMEN DER LETZTEN 12 MONATE ; 1153 €
anrechnung KINDERGELD NACH § 1612 abs. V : 56 €
UNTERHALTSZAHLUNG LT. jugendamt : 233 €
minus 56 € kindergeld =177 €
kommt mir etwas hoch vor da ich ja laut " düsseldorfer tabelle " zu 203 € minus 77 € kindergeld verpflichtet bin.
kann mir jemand helfen , ob das nen fehler vom amt ist oder wie ???
danke im vorraus.
Foren-Regeln beachten (Nr. 5).
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
kommt mir etwas hoch vor da ich ja laut " düsseldorfer tabelle " zu 203 € minus 77 € kindergeld verpflichtet bin.
Nun ja. Das ist nicht so. Bei (ich glaube) Szufe 2 hast Du ganze 4 Euro Kindergeldanteil.
So und jetzt an die Tafel und 100 mal schreiben:
Ich soll die Leitlinien des OLGs, die Düsseldorfer Tabelle mit Bemerkungen und die Anhänge der Düsseldorfer Tabelle lesen. :rofl2:
Gruss,
Michael