Hallo,
sind die Fahrtkosten zur Arbeit wirklich vor Berechnung des Kindesunterhalts als berufsbedingte Aufwendungen vom Netto abzugfähig ?
Ich bin vor einigen Jahren von meiner Ex (und damit von den Kindern) weg gezogen und habe aktuell > 120 KM in die Arbeit (einfach). Wenn das wahr wäre, falle ich ja locker eine Stufe tiefer in der DD. Können das mehrere Mitleser bestätigen ?
*abgetrennt*
Bitte Forenregeln beachten (Nr. 5).
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Bei mir wurden die Fahrtkosten zur Arbeit angerechnet.
ABER..... und das ist der Knackpunkt.. zuerst einmal wird der Richter von dir verlangen, dass du näher zu deiner Arbeitsstelle ziehst um dadurch die Fahrtkosten zu verringern.
Du musst sehr gute Gründe haben, warum du das nicht kannst.
Gruß
Dwh
Servus gemolkene_Kuh,
Du musst mal in die unterhaltsrechtlichen Leitlinien Deines zuständigen OLG schauen. Darin wirst Du genauere Aussagen dazu finden.
Fahrtkosten zur Arbeit kannst Du vor Berrechnung des KU abziehen. Allerdings kann es eben sein, dass ab 30 km ein verminderter Satz zu veranlagen ist (20 Cent anstellen von 30 Cent je km).
Es gibt noch einige weitere Punkte, die Du im Vorfeld berücksichtigen darfst. Am Ende hast Du dann Dein "bereinigtes Einkommen" anhand dessen der Ku ermittelt wird.
Schau Dich hier im Forum um. Da findest Du sehr viel Hinweise darauf.
Oder hier: http://www.vatersein.de/News-new_topic-6.html
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle