Abänderungsklage Un...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Abänderungsklage Unterhalt

Seite 1 / 2
 
 coco
(@coco)
Rege dabei Registriert

Hallo Ihr Lieben,

ihr wisst ja, dass unsere Abänderungsklage bezüglich des neuen
Unterhaltsgesetzes für die Ex seit Februar läuft.  :thumbup:

Einen Gerichtstermin mussten wir schon wegen unseres Urlaubs verschieben,
der neue wird wohl auch nichts, da Ex da im Urlaub ist. Mal sehen!

Gestern kam die Klageerwiderung der Gegenseite - viel bla bla bla bla - wie immer.

Aber zu Anfangs auch die Mitteilungihres Anwalts, dass der Unterhalt für die Kinder sich erhöhen würde
wenn Ex weniger bekäme und wir das ab Mai ja schon mal freiwillig zahlen könnten  :rofl2: (man ist doch
sicher, dass der Unterhaltsanspruch für Ex so ok ist??? :knockout:)

aber jetzt meine Frage:
- Fall der Unterhalt an Ex ganz wegfällt bzw. weniger wird, verändert sich dann tatsächlich eine Stufe der DT??? :question:

Ich dachte immer, der Unterhalt für die Kinder wird nur vom Gehalt abhängig gemacht??

Auf den Gesamtausgang bin ich eh gespannt wie Flitzebogen.

Liebe Grüße
🙂
coco


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2008 13:00
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die Düsseldorfer Tabelle geht von 3 Unterhaltsberechtigten aus. Sind es mehr kann runtergestuft werden, sind es weniger kann hochgestuft werden.

Beispiel:
                                              bei 1 UB            bei 2 UB          bei 3 UB          bei 4 UB            bei 5 UB
zu Zahlen Stufe 4                Stufe 6              Stufe 5              Stufe 4            Stufe 3              Stufe 2

UB =Unterhaltsberechtigte

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2008 13:04
 coco
(@coco)
Rege dabei Registriert

Vielen Dank Sopie,

das ging ja schnell.

Ok, habe ich verstanden  :thumbup:

Na dann warten wir mal den Verlauf der ganzen Geschichte ab.

coco


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2008 13:14
 coco
(@coco)
Rege dabei Registriert

Noch eine Frage meines Mannes:

Der gegnerische Anwalt kommt jetzt mit der Geschichte Steuererstattung/Splitting bezüglich unserer
Ehe (sind jetzt seit 3 Jahren verheiratet - hat vorher keinen interessiert).

Wird die Steuerstattung aus unserem Einkommen mit in die Berechnung mit einbezogen wird, wenn ja inwieweit
mein Einkommen berücksichtigt wird (ich bin nämlich der Meinung nein, da gibt es doch das BGH-Urteil zu)???

Schon mal Danke.

coco


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2008 13:34
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es gibt die Möglichkeit das der Steuerbescheid aufgeteilt wird (wohl gleich vomFinanzamt aus), kann aber auch der Lohnsteuerhilfeverein.

Und zwar ist dein Mann auskunftspflichtig über seine Steuererstattung/Nachzahlung. Deine geht Ex nichts an. Und das muss entsprechend herausgerechnet werden.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2008 13:43
 coco
(@coco)
Rege dabei Registriert

Hi Alle,

hier die aktuellesten Neuigkeiten!

Unser Gerichtstermin wurde jetzt zum zweiten mal verschoben und ist jetzt für den
voraussichtlich den 30. Juli terminiert  :thumbup:

Beim Hin- und Herschreiben und Unterlagen einreichen ist aufgefallen, das mein
Mann jetzt wohl knapp laut DT eine Stufe höher gekommen ist und wir Zahlen dann
mal ab Juli 50,- € im Monat mehr und natürlich 😡 ab Mai nach  :gunman: :gunman:

*Ironie an = Super! Läuft doch schon wieder alles klasse =Ironie aus*

Könnte gerade :crash: :gunman: :knockout: :boese020: :devil2: :wiking:

Von der Anwältin gab es auch keine positiven Mitteilungen.

so, musste ich kurz loswerden

Danke  😉


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2008 14:25
 coco
(@coco)
Rege dabei Registriert

Hallo,

bitte drückt uns morgen alle die Daumen. :thumbup:

Morgen haben wir unseren Termin!!!!!

Ich bin total nervös (kann kaum essen, denke an nichts anderes, mir ist schlecht, ich träume davon...)
aber auch super froh das es nun endlich so weit ist.

Ich bin wirklich gespannt wie alles ausgeht.

Wir versuchen aufgrund unserer langjährigen Gerichtserfahrungen (natürlich nur schlecht, immer gegen uns)
ohne Erwartungen in den Termin zu gehen. Natürlich haben wir Hoffnungen und Wünsche, aber.... - ihr wisst ja selbst
wie das laufen kann.

Werde euch am Donnerstag gleich berichten.

Liebe Grüße
coco


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2008 13:50
 coco
(@coco)
Rege dabei Registriert

Hi,

hier bin ich wieder.

Gestern war ja besagter Termin vor dem AG Hamm.

Gleich als wir ankamen teilte uns unsere Anwältin mit, dass die Bewilligung für die Stellenaufstockung
von 40 % auf 80 % bei Ex nicht bewilligt wurde. Das Fax ging wohl am Morgen noch dort ein. Da gerieten wir
erst einmal in Panik.
Der Termin war auf 45 Minuten anberaumt und diese Zeit wurde auch voll genutzt.
Die Richterin hat einen Vergleich vorgeschlagen:
Ex bekommt rückwirkend ab dem 1.6. nur 325 € (bis jetzt 395 €) und ab dem 1.4.2009 000000000000000000000000, nix, niente, alle, aus

A B E R

nach kurzer Beratung der Gegenseite wurde natürlich dieser Vergleich nicht angenommen ("Meine Mandantin möchte ein Urteil"). War klar. Hätte uns auch überrascht wenn es anders gelaufen wäre.

Jetzt heißt das für uns wieder warten. In 14 Tagen soll das Urteil verkündet werden.

Wir haben gestern trotzdem gefeiert. Die Tendenz ist da. Es ist abzusehen, in welche Richtung es läuft. Und die Richtung ist richtig geil!!!!!!

Im Termin sagte die Richterin auch mehrmals zur Ex, sie müsse jetzt für sich selber sorgen, sie könne doch nicht denken immer Geld vom Exmann zu bekommen, die Kinder sind alt genug (14 und 16), soll sich um Nebenjob kümmen....

Jetzt möchte ich von Euch erfahrenen Hasen natürlich gerne wissen, wie kann dieses Urteil aussehen. Halten sich dann die Richter voll an ihren Vergleich? Kann doch noch der Schuss nach hinten losgehen?

Natürlich wird Ex dann vors OLG rennen, niemals wird sie das so hinnehmen. Aber da müssen wir dann durch. Unsere Anwältin meinte das OLG entscheidet meist noch strenger in der neuen Unterhaltsreform als die AG Richter.

Wir sehen ein Licht am Ende des Tunnels. Nach 7 Jahren!

Liebe Grüße von der erleichterten und glücklichen coco


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2008 10:25
(@neuesglueck)

Glückwunsch, das sieht ja richtig gut aus.
Bei mir ist "erst" 6/09 Schluss mit Zahlemann (aussergerichtlicher Vergleich).
Offenbar hat der Exen-RA ihr klargemacht, dass mehr nicht drin ist...
Egal, hauptsache Schluss mit der Schamrotzerei...

:thumbup: :rofl2: 😉

NG


AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2008 10:36
(@babbedeckel)
Registriert

Hi Coco,

erstmal  :sofajump:

naja ich nenne es mal Teilerfolg  😉 ...eigentlich hätte es heißen müssen ... ab JETZT kein EU ...
Wie das Urteil letztendlich lauten wird, kann ich dir natürlich nicht sagen.
Mein Richter meinte damals, als ich kein Vergleich wollte, daß ein Urteil genauso aussehen wird, wie der
vorgeschlagene Vergleich.
Zumindest könnt ihr Euch mal zurücklehnen, und der Dinge harren, die da kommen.
Was mich positiv stimmt, ist, das dies eine Richterin war, da ich in meiner
Abänderungsklage ebenfalls eine Richterin habe.
Ich wollte ich wäre schon so weit ...  :exclam:

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2008 11:01




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi coco,

ich möchte mal so sagen: Der vom Gericht vorgeschlagene Vergleich orientiert sich am früheren Altersphasenmodell. Wenn das jüngste Kind 15J alst ist kann eine Vollzeittätigkeit erwartet werden. Und genau das würde durch den Vergleich festgeschrieben werden. Unabhängig von der neuen Gesetzeslage vermute ich mal, das Gericht kann das auch in ein Urteil giessen ohne der Gefahr ausgesetzt zu sein, dass das Urteil von der nächsten Instanz kassiert werden würde. Andersherum, ihr solltet auch nicht darunter bleiben in euren Forderungen.

Gruss oldie

Edit: Wie babbedeckel schreibt, ein Erfolg (orientiert am neuen UH-Recht) wäre es, ab sofort keinen EU mehr zu zahlen.


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2008 11:01
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin coco,

Du weisst ja: Vor Gericht und auf hoher See...

Erfahrungsgemäss kann man jedoch sagen, dass ein Richter keinen Vergleich mit einer Befristung vorschlägt und aus diesem - wenn die Gegenseite ihn nicht annimmt - dann ein Urteil mit unbefristeten Zahlungen macht. Die "Entscheidungs-Tendenz" ist nach den Äusserungen der Richterin - insbesondere bezogen auf das Alter der Kinder - klar erkennbar; ich würde daher sogar mal vorsichtig orakeln, dass das Urteil noch ungünstiger für Madame ausfällt (kürzer, weniger Geld) als der Vergleichsvorschlag.

Der Gang zum OLG könnte schon an der PKH scheitern, die Madame dafür vermutlich nicht bekommt, denn Rechtsfehler oder andere Fakten als "ich will für immer alimentiert werden" kann sie nicht vortragen. Ich an Eurer Stelle würde die Champagnerflasche zwar noch nicht öffnen, aber durchaus schon mal in den Kühlschrank stellen...

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2008 11:08
 coco
(@coco)
Rege dabei Registriert

Vielen Dank für eure aufmunternden Worte.

Genau so sehe ich das auch! Ich habe auch nicht so viel Sorge
das jetzt noch was total schief läuft.

Unsere Richterin "begeitet" uns schon seit 7 Jahren und war immer konservativ und
eher zurückhaltend und noch nie für uns. Deshalb war uns schon mulmig.

Glaub mir, der Champus steht kalt!!!!!!!!!!!!!!!  :thumbup:

Vor allem sind wir froh, dass wir es hinter uns haben.

coco


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2008 11:41
 coco
(@coco)
Rege dabei Registriert

Hi,

die Spannung steigt, puh, ist wie warten aufs Christkind!!!  🙂

Mein Mann hat gerade mein Amtsgericht angerufen und erfahren, dass um 12.00 Uhr
das Urteil verlesen wird.
Um 12.15 Uhr kann er die Sachbearbeiterin wieder anrufen und bekommt den Tenor
telefonisch mitgeteilt.
Ich werde es auch also nachher noch wissen lassen!!

Schauen wir mal.

Drückt uns die Daumen.

Liebe Grüße
Coco dieeskaumnochaushält :redhead:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2008 11:48
 coco
(@coco)
Rege dabei Registriert

So,

jawoll,

jepp,

jepp....

Wir haben gerade in Kurzform unser Urteil erhalten (Ex war natürlich vor Ort zur Verkündung):

es bleibt bei monatlich 400,- bis Jan, ab Feb. 0000000000000000000000000

Das Urteil ist für uns um 80,- Euro besser als der Vergleich!

Hätte zwar mehr sein können  😉 aber man wird ja bescheiden.

Freu,

heute wird der Sekt rausgeholt!!!!!!!!!!!!!!!!

Mal schauen ob es noch weiter geht seiten der Ex (OLG???).

abwarten

Liebe Grüße

coco


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2008 14:30
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

:thumbup:


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2008 14:32
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo

ich gratuliere euch und hoffe,daß es bei mi auch endlich mal ein gutes ende niemt.

LG


AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2008 14:52
(@babbedeckel)
Registriert

Hi coco,

auch von mir Gratulatione  :3ertralala:
Ich würde bei der monatlichen Überweisung einen Ticker in der Art " Noch (x) - mal bis Zeckenende "
im Freitext eingeben  😉

Ich stell´mir gerade die Frage, wie wohl die Prozesskostenverteilung, läuft ?

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2008 15:05
 Uli
(@Uli)

Hi coco,

auch mir die besten Glückwünsche und ich hoffe, dass sie auch halten werden!

Mal schauen ob es noch weiter geht seiten der Ex (OLG???).

daswünsche ich euch wahrlich nicht! Zum einen stünde die Ungewissheit eines neuerlichen Verfahrens im Raum. Zum anderen habe ich ja so meine Erfahrungen mit dem OLG Hamm!

LG, Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2008 15:11
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mal schauen ob es noch weiter geht seiten der Ex (OLG???).

Hi Coco,

das wird wohl auch davon abhängen, ob ihr für das OLG PKH gewährt wird, also, ob tendenziell eien Aussicht auf Erfolg besteht, wenn die gegen das jetztige Urteil vorgehen will.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2008 15:11




Seite 1 / 2