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Abänderungsklage und Scheidungsurteil

 
 Ossi
(@ossi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Gemeinde,

ich bin nach ca. 10 jähriger Ehe seit nunmehr gut einem halben Jahr geschieden und hab zwei Kinder die bei meiner Ex wohnen (7 & 10 Jahre alt)

Laut dem Scheidungsurteil zahle ich vorerst bis Ende 2012 nachehelichen Unterhalt an meine Ex. Ihr wird dabei ab 2010, 400 € und ab 2011, 600 € fiktiv als Einkommen zugerechnet. Entsprechend vermindert sich dann mein nachehelicher Unterhalt.
Meine Exfrau hat vor unserer Ehe ausschließlich halbtags als Verkäuferin gearbeitet. In unserer Ehe war sie neben der Kinderbetreuung "arbeitssuchend" gemeldet, hat aber dabei nie viel Ehrgeiz entwickelt.

Nun steht in meinen Scheidungsurteil folgende schwammige Formulierung:

"Die Parteien befristen den Unterhalt derzeit bis zum Ablauf des Jahres 2012. Sie gehen davon aus, dass ab diesem Zeitpunkt die Antragsgegnerin in der Lage ist, ihre ehebedingten Nachteile durch eigene Arbeit zu erwirtschaften.
Sollte dies nicht der Fall sein und sich ein weiterer Aufstockungsunterhalt oder möglicherweise Betreuungsunterhalt oder Unterhalt aus sonstigen Gründenergeben, sind sich die Parteien einig, dass bei einer späteren Abänderung die dann herrschenden wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse der Neuberechnung zu Grunde gelegt werden."

Ich bin entgegen meinem damaligen Anwalt der Meinung, dass diese Formulierung alles offen lässt und ich wohl auch nach 2012 für sie weiterbluten werde. Sie selbst hält nicht viel von einer eigenen Erwerbstätigkeit und lässt sich lieber weiterhin von mir bzw. dem Staat durchfüttern.

Meine Fragen hierzu:
Wie soll ich mich verhalten wenn die Arge anklopft, wenn sie Harz IV beantragt (Im Moment zahl ich hierfür zu viel Unterhalt)?
Reicht diese Formulierung im Urteil aus um nicht ewig zahlen zu müssen oder muss ich in einer Abänderungsklage auf eine andere Formulierung drängen?
Wo sind nach 4 Jahren nachehelichen Unterhalt die "ehebedingten Nachteile" wenn sie dann auch, wie vor der Ehe, halbtags arbeiten kann (müsste)?

Weiter steht bereits jetzt fest, dass ich ab Okt. 2010 monatlich netto ca. 600 € (mehr als 10 %) weniger Einkommen erzielen werde, da Übergangsgelder aus einer vorherigen Beschäftigung wegfallen.
Bis wann muss spätestens die Abänderungsklage eingereicht werden, damit es bei meinem weiteren Unterhaltszahlungen berücksichtigt wird und kann ich ggf. dann auch gleich die schwammige Formulierung aus dem Scheidungsurteil zur Dauer des Unterhaltes abändern lassen?

Kennt jemand einen guten Anwalt in München der schnell und zuverlässig arbeitet?
Mein bisheriger Anwalt hat 4 Wochen für einen Brief gebraucht... und auch die Schreiben der Gegenseite erst nach Wochen an mich weitergeleitet.

Danke an alle die mir einen Tip geben können.
Danke auch den Iniziatoren des Forums!!!

Gruß Ossi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.07.2009 10:30
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Ossi,

deine Befürchtungen sind berechtigt.

Ich verstehe diese Passagen genauso wie du.

Deine Ex hat überhaupt keinen Grund, ihre wirtschaftliche Situation zu verbessern und die Arge wird sich freuen, dich als Blutspender fest in ihrer Matrix zu installieren.
Schließlich hast du dich ja in dieser Übereinkunft, dazu bereit erklärt, dauerhaft für ihre Bedürfnisse einzutreten.

Dass du diesen Anwalt als deinen ehemailgen Anwalt ansiehst ist absolut richtig.
Ob dich ein anderer Anwalt da wieder raus graben kann, ist fraglich.

Vielleicht solltest du noch etwas mehr vom Text hier rein stellen, damit wir evtl. Ansatzpunkte für einen Hebel suchen können aber so sieht es erstmal düster aus.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2009 12:29
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Es klingt eher wie ein Vergleich, nicht wie ein Urteil. Steht denn da auch eine Abänderungsklausel drin für den Fall geänderter Verhälntnisse während der Vergleichslaufzeit? Die zitierte bezieht sich wohl nur auf den Ablaufzeitpunkt?

Ich könnte mir vorstellen, dass eine Abänderung vor Ablauf ins leere läuft, wenn Du nicht durch die Gehaltsminderung zum Mangelfall wirst. Und das glaube ich eher nicht, kommt ja das fiktive Gehalt, und ich würde mal vermuten, dass da auch noch Steuererstattungen aus dem Realsplitting sind, die nicht Teil der Vergleichsgrundlage sind? Ab 2010 kommt eine Steuersenkung durch den Abzug der Krankenbeiträge, dazu vielleicht noch Gehaltserhöhungen,  da wird nichts übrigbleiben, was eine Abänderung wegen 26 Monaten veranlasst, wo dann der Streitwert höher als die Prozesskosten sind.

Hab ich Recht beim Realsplitting?

Und bezieht sich Deine Frage wegen dem möglichen ALG-2 Antrag auf den Ablauf Ende 2012 oder schon auf das Einsetzen der "fiktiven Treppe" in 2010 oder 2011?

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2009 12:40
 elwu
(@elwu)

Nun steht in meinen Scheidungsurteil folgende schwammige Formulierung [...]

Hallo,

diese Formulierung klingt nicht nach einem Urteil sondern nach einem Vergleich. Wie auch immer, dein Anwalt hat Recht. Dem Wortsinne nach ist der Unterhalt laufzeitbegrenzt bis Ende 2012, du kannst dann ohne weitere Fisimatenten die Zahlungen einstellen. Wenn sie weiter Unterhalt will, muss sie den erst mal begründen und durchsetzen.

Einer Abänderungsklage solltest du unter diesen Gesichtspunkten genau überlegen. Zum einen ist die bei einem Vergleich eher schwer. Und selbst wenn das ein Urteil sein sollte, kein Vergleich, kann es durchaus sein, dass bei einer Abänderung eine Laufzeitbegrenzung nicht mehr aufgenommen wird.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2009 12:42
 Jan
(@jan)
Schon was gesagt Registriert

Ich kann Dir eine gute Anwältin aus München empfehlen, die ich damals für meinen Fall hier in Ruhrgebiet immer einfliegen ließ 🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2009 13:11
 Ossi
(@ossi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo nochmal. Danke für Eure Meinungen!

Also der ganze Krampf steht im Protokoll zum Scheidungsurteil Stichpunkt "Nachehelicher Unterhalt"  weiter "Vereinbarung". Das ganze war eine "einvernehmliche Scheidung", dass heist ... sie hat alles bekommen. :knockout:

Die Kosten der Scheidung wurden gegeneinander aufgehoben, was eher für einen Vergleich spricht.

Der Richter wollt ursprünglich überhaubt keine Befristung. Das neue Unterhaltsgesetz war noch nicht so ganz  zu ihm vorgedrungen.
Bei meinem Zahlenwerk sind bereits der Realsplittingvorteil usw. mit berücksichtigt. Hab mir die Unterhaltszahlungen als Freibetrag eintragen lassen. Weiter werde ich Steuererstattungen nächstes Jahr vermeiden. Der Staat ist eh Pleite.

Mein damaliger Anwalt meinte, wenn sich das Einkommen um mehr wie 10% (unverschuldet) ändere könne man ohne große Propleme eine Änderung des Unterhaltes erwirken. Eine extra Abänderungsklausel wäre nicht nötig.
Weiter sagte er "sie muss es schon besonderst begründen, wenn sie über diesen Zeitraum noch Unterhalt benötigt" auch müsse sie dann anhand von 30-50 Bewerbungen monatlich über den gesamten Zeitraum nachweisen dass sie sich um eine entsprechende Beschäftigung bemüht hat. Auch sind dann keine ehebedingten Nachteile mahr vorhanden, da sie ja jetzt auch wie vor der Ehe halbtags arbeiten könne. Kinderbetreuungsmöglichkeiten sind in der Stadt wo sie wohnt auch ausreichend vorhanden und die Kinder sind (derzeit) auch gesund und benötigen keine besondere Betreuung durch die Mutter. Ebendso läge kein Fall von "langer Ehedauer" mit eindeutiger "Rollenverteilung" vor was einer Befristung wiedersprechen könnte.
Naja, ich werds erleben....

Im Moment bin ich noch kein Mangelfall, ab  Oktober 2010 schon. Hab dann inkl. Realsplittingvorteil mtl. ca. 2350 € netto (noch nicht bereinigt). Bei Unterhalt für 2 Kinder (578 €), privater KV (175 €), 5% WK und 10 % Erwerbstätigenbonus ist die Verteilungsmasse nicht mehr so gewaltig.
Jetzt zahl ich an sie inkl. Kinder 1550 € mtl. Deshalb bin ich gezwungen den Unterhalt ändern zu lassen oder am Münchner Haubtbahnhof anschaffen zu gehen :thumbdown:

Ich denk das sie nach einer Änderungsklage schon in die Grundsicherung fällt, wenn sie nicht was dazuverdient. Bei dem momentanen Stufenmodell würde sie wohl eher nicht ALG II beziehen können, da sie das Kindergeld extra noch erhält.

Ein bischen Text hab ich noch gefunden. Ich denk damit müsst es vielleicht funktionieren, da auf die Höhe meines damaligen Einkommens genau eingegangen wird.

"Bei der Festlegung des Ehegattenunterhaltes gehen die Parteien davon aus, dass der Antragsteller ein durchschnittliche Nettoeinkommen von .......... € bezieht. Die Antragsgegnerin erziehlt derzeit kein Einkommen. Es wird ihr unterstellt angesichts des Alters der Kinder, dass sie im Jahr 2010 zumindestens eine Nebentätigkeit von 400 € und ab den 01.01.2011 eine Nebentätigkeit von halbtags, mit einem fiktiven Einkommen von ca. 600 € erreichen kann"

Was meint Ihr???

Wann muss ich spätestens sie Abänderungsklage durch einen Anwalt einreichen lassen?

Jan schick mir den Namen Deiner Anwältin bitte als persönliche Nachricht (oder so was)

Danke Ossi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.07.2009 15:05
 Jan
(@jan)
Schon was gesagt Registriert

Wenn ich jetzt wüsste, wie das geht ..... :question:

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2009 16:11
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Im Moment bin ich noch kein Mangelfall, ab  Oktober 2010 schon.

komm ich noch nicht mit, wenn Du 600 weniger verdienst und sie fiktiv 600 mehr, bleibt's doch nach Halbteilung in erster Näherung unterm Strich für Dich das gleiche.

Nur das sie durch dieses fiktive Gehalt die 200-300 Abstand, die sie jetzt noch zur Grundsicherung hat, bereits nahezu vollständig verliert. Jede Abänderung darüber hinaus bringt sie also in die Grundsicherung, wenn sie ihren A* nicht hochkriegt, und jetzt rate mal, wieviel Richter sowas unterschreiben?

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2009 17:03
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Privater Austausch: Hier entlang

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2009 17:03
 Ossi
(@ossi)
Schon was gesagt Registriert

Meine Rechnung für 2010 geht folgendermaßen:

Ich                                                                        Ex (fiktiv)
Netto                                2350 €                    400 €
private KV              -        175 €
WK pausch 5 %    -        108 €                        20 €
Kindesunterhalt    -        546 €
Erwerbsboni10% -        152 €                        38 €
Summe                =      1369 €                    342 €

KV Unterhalt Ex    -        150 €

Summe für Verteilung = 1561 € : 2 = 780,50 € jedoch Selbstbehalt gegenüber Ex = 1000 € = Mangelfall

Ab 2011 die Zahlen bei Ex mit 600 € und ohne KV Unterhalt für Ex, da jetzt Plichtversicherung durch Halbtagsjop angenommen wird (fiktiv)

Bisher veinbarte  Gesamtbelastung durch KU und EU von 1328 € mtl. in 2010

Vielleicht hab ich ja aber auch einen Denkfehler drinn..

Bitte ggf um Berichtigung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.07.2009 17:49




(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

o.k., ich hatte auch einen Denkfehler, aber Du zwei:

1. Erwerbsboni und Selbstbehalt gehen nicht zusammen, die 1000€ Selbstbehalt für Erwerbstätige
    beinhalten den Erwerbsboni bereits

2. Du betrachtest die Situation zwischen OKTOBER 2010, wo Deine Einkommensminderung
    passiert, und Januar 2011, wo nach Eurer Vereinbarung der KV-Unterahlt wegfaellt und
  die Finktion erhöht wird, das sind aber nur 3 Monate

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2009 17:59
 Ossi
(@ossi)
Schon was gesagt Registriert

ok, Danke,

das mit dem Boni und dem Selbstbehalt ist jetzt auch neu für mich. Hatte bisher selbst noch kein Mangelfallprobem.

werds dann aber doch mal von einem Anwalt durchrechnen lassen, wenns soweit ist. werds dann entscheiden müssen wenn ich alle Zahlen hab ob sich der Aufwand lohnt. Ist ja auch noch die Geschichte mit der Befristung.
Wenn nicht bleibt ja immer noch der Nebenjop am Hauptbahnhof 😉
Und zur Not gibts halt noch ein Baby. :thumbup:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.07.2009 18:38
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Ossi,

Und zur Not gibts halt noch ein Baby. :thumbup:

als Anhänger der These "Jedes Kind hat das Recht, erwünscht zu sein" finde ich solche Sätze im Kontext mit Unterhalts-Minimierung ziemlich daneben. Sogar mit angehängtem Schleimi.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2009 18:44
 Ossi
(@ossi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,
nur zum klarstellen.

Meine beiden Kinder  waren und sind erwünscht.
Erwünscht ist nur nicht, dass ich der Mutter meiner Kinder trotz anderstlautender Vereinbarungen und Urteile zum Umgang mit meinen Kindern, Unterhalt zahlen muss . Dabei habe ich meine Kinder das letzte Mal am 18.11.2007 gesehen. Aufgehetzt durch Ihre Mutter in einen entsprechenden Zustand.
Briefe bleiben unbeantwortet, Pakete kommen nicht an und verschwinden. Großeltern die ihre Enkel nicht mehr sehen können, weil Mutti nicht will usw.
Ich kann die ganze Angelegenheit nur noch mit Sarkasmus ertragen. Du gehst vielleicht anderst damit um wenn Du ähnliche Probleme hast. Ich versuchs halt so.

Komm Du mir bitte nicht auch noch mit Deiner Moral an.

Wir werden schon wissen wann es an der Zeit für ein Baby ist. Gewünscht ist es immer aber Essen muss es auch.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.07.2009 20:34
 Jan
(@jan)
Schon was gesagt Registriert

Ich gehe mal davon aus, dass die PN angekommen ist. Sonst melde Dich nochmal!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2009 21:18
(@wertyha)
Rege dabei Registriert

@Ossi

Du spricht mir aus der Seele, sicherlich bezahlt man gerne für die Kinder, denke aber auch, das es zusätzlich eine Unterstützung an die Mutter ist und wenn dann die Mutter noch die Kinder aufhetzt und trotzdem Geld -will das passt nicht zusammen.

Es heist ja immer geben und nehmen, aber die Mütter nicht alle, wollen halt nur nehmen und dafür hab ich kein verständnis. Und warum hetzt man Kinder wohl auf, damit man selber keinen Stress hat und das ungemache das der Vater die Kinder abholt vermeiden kann. TYPISCHER egoismus, sofern der Vater nichts angestellt hat.

Es ist ja auch so das man gerne die Kinder selber grossziehen will aber ist halt ne Grundsatzfrage!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2009 23:38