Nehmen wir an, die KM reicht eine Abänderungsklage ein.
Sie selbst setzte mich im Juli 2016 in Verzug, bekam alle Lohnzettel bis einschließlich September 2016. Fordert nun per Anwalt ohne Beachtung der 2 Jahresfrist weiter Lohnzettel bis 2017.
Welche Lohnzettel legt das Gericht als Berechnung zugrunde???
Zum Thema Fahrtkosten
Der Anwalt der KM forderte das Eintragen des Steuerfreibetrags. Ich habe gerechnet und komme auf einen Steuervorteil von 80€ monatlich. Da da jedoch noch die einfache Strecke berücksichtigt wird, würde mich interessieren, ob ich mir die 2. Strecke trotzdem vom unterhaltsrelevantem Einkommen abziehen darf. Ich habe täglich eine einfache Strecke von 58km, das sind 535€ Fahrtkosten monatlich (bei dem Steuerfreibetrag wird der Pauschbetrag mit abgezogen)
Hallo Vater1982,
Der Anwalt der KM forderte das Eintragen des Steuerfreibetrags. Ich habe gerechnet und komme auf einen Steuervorteil von 80€ monatlich. Da da jedoch noch die einfache Strecke berücksichtigt wird, würde mich interessieren, ob ich mir die 2. Strecke trotzdem vom unterhaltsrelevantem Einkommen abziehen darf.
Natürlich darfst du. Steuerrecht ist Steuerrecht, und Unterhaltsrecht ist Unterhaltsrecht. Die im Steuerrecht angegebene Kilometerpauschale bezieht sich auf die einfache Strecke; die im Unterhaltsrecht angegebene Kilometerpauschale bezieht sich auf die tatsächlich gefahrene Strecke, also hin und zurück. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, die beiden Berechnungen beeinflussen sich daher in keiner Weise.
Und nebenbei bemerkt, da das Anwältlein offenbar das Eintragen des Steuerfreibetrags mit den Fahrtkosten begründet hat, hat er damit gewissermaßen bereits anerkannt, dass es tatsächlich Fahrtkosten über diese 58 Kilometer gibt, d.h. einfache Strecke, da Steuerrecht - und die müssen dann natürlich auch entsprechend in der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden, d.h. hin und zurück, da Unterhaltsrecht. Somit dürfte es dem Anwalt ziemlich schwerfallen, wenn er dir diese 535 Euro unterhaltsrechtlicher Fahrtkosten wieder wegdiskutieren möchte ... das geht vermutlich nur noch dann, wenn es wegen der unterhaltsrechtlichen Fahrtkosten sonst auf einen Mangelfall hinauslaufen würde.
Sie selbst setzte mich im Juli 2016 in Verzug, bekam alle Lohnzettel bis einschließlich September 2016. Fordert nun per Anwalt ohne Beachtung der 2 Jahresfrist weiter Lohnzettel bis 2017.
Welche Lohnzettel legt das Gericht als Berechnung zugrunde???
Hast du aufgrund der zweiten Aufforderung die aktuellen Daten schon geliefert? Dann vermute ich, das Gericht wird diese Daten auch verwenden, auch wenn du sie eigentlich gar nicht hättest zu liefern brauchen - es hat dich ja keiner gezwungen, über dieses anwaltliche Stöckchen zu springen, du hast sozusagen "freiwillig" geliefert.
Wenn du aber noch keine erneute Auskunft geliefert hast, dann kannst du dir überlegen, was für dich günstiger ist. Sind die "alten" Daten günstiger, dann kannst du dich erst mal auf den Standpunkt stellen, die nächste Auskunft sei erst Mitte 2018 fällig und das dem Anwalt mit Verweis auf die Lohnzettel vom September 2016 auch genau so mitteilen; in diesem Fall sind die KM und ihr juristischer Papiertiger gefordert, eine plausible Begründung zu liefern, warum du inzwischen deutlich mehr verdienst, wenn sie trotzdem an die neuen Daten rankommen wollen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
So, ich sehe gerade, die Diskussion ging hier bereits weiter: http://www.vatersein.de/Forum-topic-31222-start-msg369342.html#msg369342
Ich mache diesen Thread daher zu, damit das Thema nicht weiter zerfleddert.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
