Da sich die wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben, möchte ich beim Familiengericht Abänderungsklage einreichen. Da wir hier in einem Formularstaat leben, ist dies sicher nicht formlos möglich. Abänderungsformulare für Unterhaltsberechtigte gibt es jede Menge, ich habe aber noch keins für Unterhaltspflichtige gefunden. Wo kann man noch suchen?
Moin,
Standardfrage: Gibt es einen Titel? Wenn ja, was exakt steht da drin?
Ein Formular gibt es nicht.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
es gibt einen dynamischen Vergleich. Das Übliche, 100% des Mindestunterhalts abzgl. 1/2 Kindergeld.
Tach,
ein Formular gibt es schon deshalb nicht, weil seit 1.9.2009 Anwaltspflicht für alle Unterhaltssachen gilt.
Ein Abschiedsgeschenk der Zypresse an ihre Anwaltskollegen auf unsere Kosten.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
inwieweit haben sich denn deine wirtschaftlichen verhältnisse geändert?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
meines Wissens nach, müssen sich die Verhältnisse mindestens um 10 % geändert haben, damit die
Grundlage für eine Abänderungsklage gegeben sind.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25