Hallo,
ich möchte eine Abänderungsklage anstreben. Hier ein paar Eckdaten :
Scheidung mit Vergleich in 2002
Unbefristete Unterhalt mit Abänderungsmöglichkeit.
Ein Kind aus1. Ehe , seit April 12 Jahre. Ex arbeitet scon seit '96, nach Ende Erziehungsurlaub, Teilzeit 15 Stunden die Woche.
Bin nun in zweiter Ehe verheiratet, ein Kind von 3 Jahre und das Zweite ist unterwegs.
Möchte nun eine Abänderung des Unterhaltes meiner Ex anstreben um a. zu reduzieren und b zu befristen.
Gruß
Stkriege
Hi,
da fehlt ja mal wieder alles an relevanten Infos... Was waren die Vergleichsgrundlagen, für welche Fälle wurde eine Abänderungsmöglichkeit benannt, und auf welche davon willst du deine Abänderung stützen? Ach ja: zeitliche Begrenzung kannst du bei Kinderbetreuung durch die Ex in aller Regel vergessen. Bestenfalls ist eine Reduzierung durchsetzbar.
cya,
elwu
Naja die 2 Kinder aus der zweiten Ehe müssen mit rein in die Berechnung.
Würde sich lohnen.
Gruß
Melly
Es gibt keine Auflistung in welchen Fällen abgeändert werden kann. Es steht nur ich zitiere :
Zwischen den Parteien besteht Einigkeit, dass eventuelle Abänderungsbegehren nach Erstberechnungsgrundsätzen erfolgen soll.
Ich möchte zumindest ein Reduzierung erreichen und dass sie ihre Tätigkeit auf Halbtags ausweitet.
gruß
Stkriege
Zwischen den Parteien besteht Einigkeit, dass eventuelle Abänderungsbegehren nach Erstberechnungsgrundsätzen erfolgen soll.
Ich möchte zumindest ein Reduzierung erreichen und dass sie ihre Tätigkeit auf Halbtags ausweitet.
Hi,
Sind diese 'Erstberechnungsgrundsätze' genannt?
cya,
elwu
Hi Elwu,
nein sind im Vergleich nicht genannt.
Gruß
StKriege
Hi,
dann läuft es im Fall einer Klage eh auf eine komplette Neuberechnung heraus. Übrigens gelten 15 Stunden / Woche durchaus als Teilzeit, bestenfalls wird ein Richter ein geringfügig höheres fiktives Einkommen anrechnen bei der Ex. Deine beiden Kids aus neuer Ehe sind im Rang der Erstehefrau und dem Kind aus erster Ehe gleichgestellt, und müssen daher nun berücksichtigt werden. Dein aktuelles Einkommen allerdings auch, wobei der Steuervorteil aus neuer Ehe nur für den KU zählt, nicht für den Geschiedenenunterhalt für die Ex.
Du solltest also mal eine konkrete Rechnung aufmachen, dazu einen Vorschlag zur Abänderung die per Einschreiben/Rückschein an die Ex. Mauert die, damit zum Rechtsanwalt. Erst mal PKH beantragen lassen, dann Klage. Wobei die Reduzierung (da Vergleich) auch rückwirkend (zu den Geburten der Kids aus zweiter Ehe) verlangt werden kann.
cya,
elwu
Danke für die Antworten.
Gruß
Stkriege