Hallo,
tituliert beim JA und vom Gericht beschlossen sind 105%. Wenn sich EK nun erhöht, so dass man in die nächste Stufe rutscht, muss man dann einen neuen Titel unterzeichnen bzw. eine Abänderungsklage einreichen oder reicht es, einfach den korrekten Betrag zu überweisen???
Wie wird die Steuerrückerstattung (Stkl. 4/4) auf den Unterhalt angerechnet, wenn man verheiratet ist? Wird der Teil der Ehefrau rausgerechnet???Wenn ja, wie rechnet man das raus???
Danke im voraus
Hallo,
Du bist aller 2 Jahre zu einer Auskunft über Dein Einkommen verpflichtet. Mehr nicht. Eigentlich müsstest Du die Unterhaltszahlung auch erst nach Aufforderung an das neue Einkommen anpassen. Aber wenn Du freiwillig in der richtigen Höhe zahlst, dann stellt das alles kein Problem dar.
Einen Titel musst Du nur erstellen, wenn er gefordert wird. Dabei muss der Titel nicht angepasst werden, wenn sich der Unterhalt nur wenig ändert. Sollte der Titel angepasst werden, dann muss als erstes der alte Titel herausgegeben werden und dann der neue erstellt werden. Es dürfen auf gar keinen Fall 2 Titel existieren, weil dann aus beiden vollstreckt werden kann!
Ein Gericht wäre nur zu bemühen, wenn sich die Eltern bzw. die Beistandschaft nicht einigen können. Das ist meistens dann der Fall, wenn das Einkommen sinkt und deshalb weniger Unterhalt gezahlt werden möchte.
Hinsischtlich der Steuererstattung habe ich keine Ahnung. Ich könnte mir aber vorstellen, dass die Steuerklasse 4 mit Faktor hier die Lösung sein könnte und man nicht hinterher überlegen muss, wem denn nun welcher Anteil der Stuererstattung zusteht.
VG Susi
d.h. KM kann mich wegen 5% nicht nötigen / verklagen um einen Titel über 110% zu bekommen ???
Nicht falsch verstehen, ich zahle natürlich den Betrag, der meinem Kind zusteht, also z.b. die 110% aber ich habe ein bisschen Bauchweh vor dem was mal kommt und ich weiß, dass sie KM einer Herabstufung niemals zustimmen würde. Und wenn ich weiß, dass sie mit einer Klage keinen Erfolg hat, dann kann ich ja einfach nur mehr zahlen. Das Verhältnis ist eh schon immens gestört, schlimmer gehts eigentlich nicht.
Hinsischtlich der Steuererstattung habe ich keine Ahnung. Ich könnte mir aber vorstellen, dass die Steuerklasse 4 mit Faktor hier die Lösung sein könnte
Das ist der Königsweg, um erst möglichst wenig Erstattung zu produzieren und damit Begehrlichkeiten zu wecken. Ansonsten wird tatsächlich rausgerechnet:
1. fiktive Steuerberechnung Mann und Frau in getrennter Veranlagung -> Ergebnis: Ermittlung Verhältnis der Steuerlast
2. Aufteilung der Steuerlast (nicht der Erstattung!) aus der gemeinsamen Veranlagung nach dem unter 1. ermittelten Verhältnis -> Ergebnis: durch Mann zu zahlende Steuer
3. Abzug der durch Mann geleisteten Vorauszahlungen (insbes. Lohnsteuer) von der unter 2. ermittelten Jahressteuer -> Ergebnis: auf Mann entfallende Erstattung (oder auch Nachzahlung)
Wer Spass hat, kann das gleiche dann noch für Frau rechnen und dann die Kontrollsumme bilden.
Soli und KiSt dann analog.
Bei all den Berechnungen werden auch gleich alle steuermindernden Positionen eliminiert, die unterhaltsrechtlich irrelevant sind. Wenn also z.B. die neue Brille und die Parteispende bei der Unterhaltsberechnung nicht anerkannt wurden, bleiben sie auch aus der Steuerberechnung draußen. Das ist durch BGH-Rechtsprechung gedeckt.
So lange niemand nachfragt, würde ich aber diese Aufteilung in der Schublade lassen - komplizierte Rechnungen schüren nur Mißtrauen.
Gruss von der Insel
Wie berechnet man das ganze fiktiv???
Zum Beispiel indem man eine fiktive Steuererklärung in Elster eingibt, natürlich nicht abschickt, und die Berechnung ausdruckt.