Hallo,
ich habe folgende Frage:
Werden Schulden auf das Nettoeinkommen das man hat angerechnet wenn es um die
Berechnung des Kindesunterhalts geht?
zu meiner Situation:
Ich habe eine 13 jährigen Sohn der bei seiner Mutter lebt.
Leider haben wir uns 8 Monate nach der Geburt des Kleinen getrennt haben.
Anfangs nach der Trennung durfte ich den Kleinen auch sehen, bis
Sie einen neuen Freund hatte, dann hat sie mir leider den Kontakt verboten.
Ich wollte das Sorgerecht damals nicht gerichtlich erzwingen,
weil ich den Kleinen nicht hin und herreißen wollte, da von ihrer Seite ja
keinen falls kontakt erwünscht war.
ich habe immer wieder über Sie versucht zu ihm Kontakt haben zu dürfen,
Briefe geschrieben, Geschenke zum Geburtstag geschickt, kam alles
Kommentarlos zurück.
Vor ein paar Jahren hatte ich dann endlich 2 Jahre Kontakt zu ihm.
(Er hat bei seinem Großeltern, also meinen Eltern, angerufen und gesagt, dass er sie und seine Papa
so gerne mal kennen lernen würde. Seine Großmutter, also die Mutter meiner Exfreundin
hat das eingefädelt, hinter dem Rücken der Mutter, weil der Kleine in der Schule als es auf Thema Papa kam, dann die Oma daheim gelöchert hat)
Jedes 2tes Wochenende durfte ich ihn dann sehen, was sollte sie machen, wenn er will und ich will.
Dann habe ich auch für ihn mein Leben in die Hand genommen, weil ich ein gutes Vorbild sein wollte und habe meine Ausbildung nachgeholt.
Wir waren damals noch sehr jung als sie schwanger wurde (ich 19, sie 20).
Da sie bis heute keine Ausbildung hat und mittlerweile seit Jahren arbeitslos ist
Wollte wenigstens ich eine Ausbildung haben, um ihm a. Vorbild sein zu können und
b. damit wenigstens einer von uns beiden Geld verdient und dem Kleinen
was bieten kann. Und natürlich auch für mich selbst, ohne Ausbildung, was ist
man da heute noch wert? Wie lange hätte ich meinen damaligen Job halten können?
Das war für die Kindsmutter jedoch der Knackpunkt warum das ganze Theater wieder
Von vorn losging. Ich konnte meine Ausbildung nachholen, sie nicht.
Ich selbst weiß wie schwer es ist, etwas zu finden und die Jahre der Ausbildung mit so gut wie keinem
Gehalt auszukommen aber ich habe es auch gemacht, musste mich dafür aber verschulden.
Als ich trotzdem meine Ausbildung gemacht habe, ging das Schlechte reden über mich los und sie den Kontakt wieder verboten. Sie sagte mir damals am Telefon:
„Wenn ich wegen der Ausbildung den Unterhalt nicht aufbringen könne, bringe sie mich in den Knast“-…
Mittlerweile habe ich meine Ausbildung nachgeholt, bin Angestellter und meine Arbeit macht mir richtig Spaß.
Mein Verdienst ist an sich auch gut, aber ich bezahle jeden Monat knappe 700 Euro Schulden an die Bank und Bafög zurück. Mit den normalen Abzügen wie Warmmiete, Strom, Versicherungen und so weiter, was man eben hat, bleibt mir jedoch leider nicht viel.
Der momentane Unterhaltstitel beträgt 295,- Euro. Und das kann ich leider nicht aufbringen.
Würde man nach der eigen-Bedarfsklausel gehen, dass jeder so viel selbst zum Leben braucht etc. ich denke ihr wisst, was ich meine, müsste ich so hat mir neulich eine Mitarbeiterin des Jugendamts gesagt, dass ich gar nichts zahlen müsste.
Das will ich aber nicht, weil wie gesagt, sie arbeitslos ist und dann hat der Kleine gar nichts mehr.
Die 295 Euro kann ich aber leider aufgrund der hohen Rückzahlungen der Kredite nicht jeden Monat aufbringen, also zahle ich momentan das, was mir möglich ist: 150,-.
Nun zu meiner Frage:
Ich würde gerne den Titel ändern lassen, auf die 150,- Euro. Denn wenn ich jetzt nur die Hälfte zahlen kann, kommt die andere Hälfte ja irgendwann wieder oben drauf und ich komme nie von meinem Schuldenberg runter. Da die Kindesmutter aber den vollen Unterhalt möchte und mir per Anwalt mit Gericht gedroht hat und der Meinung ist dass diese Schulden nicht anzurechnen sind, würde ich nun hier gerne euren Rat haben und eine Einschätzung.
Gibt es jemand der vllt in einer ähnlichen Situation ist und mir weiterhelfen kann oder sich auskennt?!
Liebe Grüße von Modi
Hi modi
Statt den KU zu kürzen solltest Du mit der Bank und dem Bafög-Amt sprechen. Die wissen ganz genau, dass Unterhalt ihren Schulden vorgeht. Zudem wurde bei Dir bei nur einem UH-Berechtigten der von Dir zu leistende KU schon entgegenkommend tituliert: möglich wären 333€. Versuche die Schuldentilgung zu strecken, rede mit den Gläubigern. Wird bei Dir der Pfändungsfreibetrag gewahrt?
Bei dem Verhältnis - hier 700€ Schulden, dort 295€ KU - finde ich schon "interessant", dass Du den KU faktisch halbieren willst.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ich habe bereits mit meiner Bank und dem Bafög-Amt gesprochen.
Eigentlich wäre meine Rate noch höher als sie es jetzt schon sind.
DAs heißt es wurde bereits gekürzt.
Mit dem Titel ist mir niemand entgegen gekommen.
Eigentlich sind es 377 abzüglich Kindergeld und somit sind wir bei 295,-.
So hat mir es das Jugendamt vorgerechnet.
Den einzigen Schritt den es noch gäbe wäre Privat-Insolvenz anmelden....
und das kommt für mich nicht in Frage!