Ab wieviel Jahren h...
 
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Ab wieviel Jahren hat Tochter selbst Anspruch auf KU?

 
(@makuba)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

muss ich den KU bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr meiner Tochter der KM, bei der sie lebt, überweisen, oder hat meine Tochter  das Recht z.B. ab dem 16 Jahr das Geld selbst überwiesen zu bekommen.

Vielen Dank für eure Auskünfte.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2009 20:21
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo makuba,

ganz einfache Antwort. Ab Volljährigkeit hat das Kind Anspruch den KU direkt zu bekommen bzw. Unterhaltsansprüche selbst durchzusetzen. Davor nimmt die KM für das minderjährige Kind wahr und verwaltet auch den KU für dieses.

Und, um gleich die nächste Frage zu beantworten: Im KU sind Anteile an Miete, Nebenkosten, Nahrung, Kleidung u.s.w. enthalten.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2009 20:32
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Makuba,

bis zum 18. Geburtstag erhält die Mutter das Geld. Kurz vor der Volljährigkeit solltest Du Deine Tochter um eine Kontoverbindung bitten, um es ihr selbst auf das Konto zukommen zu lassen.

Dabei ist zu beachten, dass ab dem 18. LJ BEIDE ELtern barunterhaltspflichtig sind. Das heißt, der zu zahlende Unterhalt wird entsprechend der Einkünfte der Eltern gequotelt. Musst Du ihn aus welchen Gründen auch immer allein aufbringen, darf das ganze KG abgezogen werden.

Sollte die Tochter wollen, dass der KU weiter auf Mutters Konto gehen soll, sollte sie Dir das schriftlich geben.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2009 20:34
(@bengel)
Registriert

hallo makuba,

ich kann dir nur raten ,unbedigt auf das konto der erwachsenen tochter zu zahlen. ich erlebe gerade, dass ich der bu-mann bin, weil durch studium und selbstständigkeit ich nun verantwortlich gemacht werde, dass die KM die grosse wohnung nicht mehr halten kann.  weil EU und KU für 2 kinder eine gemeinsame sosse ist und alle beteiligten empfänger nun grossartig überrascht sind.

gruss

bengel

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2009 21:07
(@makuba)
Schon was gesagt Registriert

Hey, danke für die schnelle Info.

Schönen Sonntag Abend noch an Alle.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2009 21:13