Hallo allerseits,
mittlerweile habe ich mein Scheidungstermin beim Gericht durch!
Alles hat 5 Minuten gedauert und lief ohne Probleme.
Laut meiner Anwältin muss ich keinen nachehelichen Unterhalt zahlen und ihn einfach einstellen. Ihren Rat werde ich folgen.
Und jetzt meine Frage:
Das Schriftstück mit dem Scheidungsbeschluss habe ich die erste April Tage bekommen. Datum auf dem Schriftstück der 31.03.2014. Zustellungsdatum der 2. April.
Ich habe gelesen, dass erst einen Monat nach dem Bekanntgeben des Beschlusses die Scheidung rechtskräftig wäre. Stimmt das?
Ab wann ist dieser Beschluss rechtskräftig?
Einen Monat nach dem Scheidungstermin? (Wäre mitte April)
Einen Monat nachdem ich das Schriftstück bekommen habe? (wäre am 2. Mai)
Einen Monat nach dem Datum der auf dem Schriftstück steht? (Es steht 31. März. Wäre der 30. April!? oder der 1. Mai?)
Mir geht es darum zu wissen, ab welchen Datum der nachehelicher Unterhalt startet.
Kann ich schon ab Mai den Ehegattenunterhalt einstellen oder muss ich Mai noch zahlen und erst ab dem ersten Juni ihn einstellen?
Was könnte passieren, wenn ich den Unterhalt einstellen würde, obwohl die Scheidung noch nicht rechtskräftig wäre?
lg
MrPapa
Moin Papa,
es kommt ganz allein darauf an, ob ihr mit zwei Rechtsanwälten zum Termin da wart, oder nicht.
Bei einem RA gibt es immer eine ein monatige Widerspruchsfrist.
Deshalb ist es sinnvoll, sich notfalls zusätzlich vom Gerichtsflur (hab ich zum Beispiel gemacht) kurz den RA von der Vorgänger-Scheidung zu schnappen und so die Scheidung rechtskräftig zu bekommen.
Für die RAs überhaupt kein Problem. Aussage RA an die Richterin: "Schreiben Sie bitte ins Protokoll: RA XY erscheint und wird sofort wieder entlassen". Fertig ist die Scheidung. Gruß Ingo
Ich war ohne Rechtsanwalt und die Scheidung ist mit einem Monatsfrist ausgesprochen worden.
Meine frage bezog sich, ab wann ich den nachehelichen Unterhalt einstellen soll.
lg
MrPapa
4 Wochen nach Zustellung ist die Scheidung rechtskräftig, sofern keine Partei Beschwerde einlegt.
Somit würde nachehelicher Unterhalt wohl ab Juni gelten.
4 Wochen nach Zustellung ist die Scheidung rechtskräftig, sofern keine Partei Beschwerde einlegt.
Somit würde nachehelicher Unterhalt wohl ab Juni gelten.
Das habe ich leider befürchtet...
Danke für die Antwort!
Auch wenn es im Ergebnis nichts ändern dürfte:
Die Rechtsmittelfrist gegen den Scheidungsbeschluss beträgt einen Monat (nicht 4 Wochen) ab Bekanntgabe des Beschlusses. Bekanntgabe erfolgt entweder durch Verlesen im Scheidungstermin oder durch Zustellung.
Erst wenn keine der beiden Parteien mehr ein Rechtsmittel einlegen kann, ist der Beschluss rechtskräftig.
Eine anwaltlich vertretene Partei kann nach Bekanntgabe (also sowohl im Termin als auch später) Rechtsmittelverzicht erklären. Das geht selbstredend auch, wenn nur diese eine Partei anwaltlich vertreten ist oder nur diese eine Partei den Rechtsmittelverzicht erklärt. In diesen Fällen kommt es für die Rechtskraft der Entscheidung dann nur noch auf die Rechtsmittelfrist der anderen Partei an.
Relevant wäre hier noch, ob der Beschluss schon im Scheidungstermin verlesen wurde.
Gruss von der Insel
Hast Du einen gelben Umschlag bekommen, auf dem 2. April steht oder war das ein einfacher Brief. Im ersten Fall endet die Frist am 2. Mai, im anderen Fall am 3. Mai und da das ein Samstag ist der 5. Mai. Was an Deinem Problem aber nichts ändert ^^
Im ersten Fall endet die Frist am 2. Mai, im anderen Fall
...irgendwann ganz anders, weil nur durch Verkündung oder förmliche Zustellung eine Rechtsmittelfrist in Gang gesetzt werden kann.
Im Fall eines "einfachen Briefes" wäre dann wahrscheinlich im Termin verkündet wurde - die Antwort ist der TO noch schuldig.
Gruss von der Insel
Bei einfachen Brief drei Tage aufgrund der Zugangsfiktion
