Hi,
2007 geschieden, beide wiederverheiratet. 2 Kinder aus der Ehe. Sohn (16) lebt bei mir, Tochter (9) bei Ihr. Ich zahle auf einen Alttitel aus 2006 KU (damals Stufe 6) derzeit Zahlbetrag 294 EUR, bekomme für meinen Sohn keinen Unterhalt. Im Dezember bin ich mit meiner neuen Frau nochmal Vater geworden und dadruch auf meiner Seite entsprechend geringere Einkünfte (ca. 900 EUR weniger, meine jetzige Frau von Vollziet auf 0 runter Elterngeld auf 2 Jahre gestreckt). Dann sprach mich meine EX auf die geänderte DT an und ich nahm das zum Anlass Sie mit Unterhaltsforderung für meinen Sohn zu konfrontieren. In der ersten Aussprache hatte ich den Eindruck sie wäre einsichtig. Vor gut einem Monat sagte sie mir dann, ich könne mir das Abschminken und wenn ich was wollte sollte ich klagen.
Habe eigentlich lange überlegt, ob ich das machen soll, aber die Entscheidung wurde mir dann abgenommen als ich 2 Wochen später Post von Ihrem Anwalt bekam ... ich sollte _16_ EUR mehr für meine Tochter zahlen. Bin dann meinerseits zum Anwalt. Derzeitiger Stand:
- Sie verdient 670 EUR im Monat in einer 15 Stunden die Woche Tätigkeit
- Ihr Anwalt schreibt, dass Unterhaltsverpflichtungen des neuen Mannes Ihr gegenüber nicht in Frage kommen, da der zu hohe Abzahlungsverpflichtungen habe.
Zur gesteigerten Erwerbsobliegenheit und fiktivem Einkommen kein Wort.
Jetzt fragt meine Anwältin ob wir klagen sollen und dazu meine Fragen:
Es geht um 22xMindestunterhalt (dann ist mein Sohn 18).
Vor dem Hintergrund, dass ich ja wohl auch ein Prozeßkostenrisiko tragen muss, lohnt das bzw. mit welchen Kosten muss ich da ca. rechnen?
Werden die Kinder da irgendwie mit reingezogen?
Seht Ihr hier noch andere Möglichkeiten als die Klage?
--
TIA Maik
Hi m707,
naja, du kannst natürlich auch weiterhin den KU für deinen Sohn alleine bestreiten.
Dann wäre aber auch eine Abänderungsklage sinnvoll. Bei der Unterhaltberechnung für die Tochter wird sowohl dein "neues" Kind, als auch der Sohn berücksichtigt, wenn dieser von seiner Mutter keinen KU erhält. Auch deine Ehefrau kann durchaus berücksichtigt werden. Wir sprechen ja schließlic nicht vom Mindestunterhalt. dabei wird wohl eher ein geringer Betrag, als der bisherige herauskommen, aber mit Sicherheit keine 16 € mehr für die Tochter.
Trotzdem würde ich parallel zu eh notwendigen Abänderungsklage (die istaufgrund des "neuen Kindes und dessen KM notwendig), eine Klage für das Kind einreichen. Wenn du nicht gleich mit Kanonen schießen willst, kannst du alternativ für den 16-jährigen eine Beistandschaft beim JA erreicht und die kümmern sich danndarum, das die KM zahlt, oder auch nicht.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Servus m707,
ich möchte Tina nur noch ein wenig ergänzen.
Evtl. kann eine Einigung ohne Gerichtsverfahren gelingen.
Mache der Gegenseite ein Angebot! Tina hat Dir schon aufgezeigt, wie zu rechnen wäre:
Bei der Unterhaltberechnung für die Tochter wird sowohl dein "neues" Kind, als auch der Sohn berücksichtigt, wenn dieser von seiner Mutter keinen KU erhält. Auch deine Ehefrau kann durchaus berücksichtigt werden.
Wenn es überzeugend klingt, lässt sich Deine Ex evtl. darauf ein.
Allerdings musst Du darauf achten, dass Du in jedem Fall den alten Titel bekommst!
Du könntest Dir damit die Anwalts- und Gerichtskosten sparen. Beim Briefeschreiben und rechnen können Dir auch die Crack`s hier im Forum helfen.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moin,
mal ehrlich, nach der einleitenden Geschichte halte ich eine gütliche Einigung für eher unwahrscheinlich.
Bei Geld hört ja bekanntlich die Freundschaft auf.
Wünschenswert wäre es jedoch.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
@ Agent,
jeder der etwas davon versteht wird erklären können, dass m707 Recht hat.
Und der Ex geht es ja auch an den eigenen Geldbeutel.
Wenn es m707 also gelingt, ihr dass alles aufzuzeigen, dann kann es doch durchaus sein, dass sie sich einen von vorneherein verlorenen Streit ersparen will, und dem Vorschlag annimmt.
So ähnlich hat es sogar bei meiner Ex mal geklappt, und die hat ja ansonsten auch nix ausgelassen. 😉
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hi m707
Kannst Du mal Dein Netto-EK angeben? Ich sehe bei Dir 4 UH-berechtigte Personen. Bei derzeit 294€ KU müsste Dein bereits bereinigtes Netto-EK zw. 2300-2700€ liegen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Seht Ihr hier noch andere Möglichkeiten als die Klage?
Ich würde da schon scharf schiessen, aber erstmal bei der Logik bleiben, dass Du ja mit dem Status quo einverstanden warst, also im Sinne der Konfliktbegrenzung dabei auch bleiben. Das aber konsequent, und weil Dir ja jetzt Anwaltskosten enstanden sind und noch entehen, diese für ein aussergerichtliches Vergleichsangebot über BEIDE Unterhaltsfälle auf die laufenden KU-Zahlungen umlegen.
Das heisst: Vergleichsvorschlag bis Volljährigkeit Sohn: KU Sohn = 0, KU Tochter = 294-(Deine Kosten)/22
Im Sinne der Pawloschen Konditionierung wäre das die angemessene Reaktion.
Wird der Vergleich nicht akzeptiert dann Klage.
Und die hat gute Chancen. Sind die 670€ das Netto in Steuerklasse V, dann kommt da ja einerseits was drauf für die Umrechnung des Splittingvorteils, andereseits gibts ja mindestens die Bügelprämie als fiktives Einkommen ( Siehe Unterhaltsrechtliche Leitlinien, Punkt 6: "Haushaltsführung" ) und so kommt das schon übern Selbstbehalt.
Ausgezahlt kriege ich derzeit 2,5k netto. Ich fahre eine Firmenwaagen MB C-Klasse Kombi, habe vom meinem Arbeitgeber ein zinsfreies Darlehen für das Haus in dem ich wohne ich Höhe von 125K. Zusätzlich gibts noch 320 EUR Miete für eine Immo die ich geerbt habe. Ich bin derzeit auch in STK 4 mit einem Kind, statt 3 mit (mind.) 2 Kindern, da ich einfach Angst habe, dass das FA mir sonst nächstes Jahr nochmal in die Tasche packt (Elterngeld=unversteuert?). Ich bekomme halt lieber was wieder als das ich nachzahlen müsste ....
Grundsätzlich hat die Geschichte jedoch noch einen anderen Aspekt:
Ich gehe schwer davon aus, dass die KM sobald mein Sohn 18 sein wird (Abitur/Studium sind absehbar) sich auch bei ihm vor Unterhalt drücken wird. Ich denke kaum das mein Sohn gegen seine Mutter klagen wird. Wenn bereits jetzt Geld fließen würde, kann ich mir vorstellen, dass die Argumentation da irgendwie auch für ihn einfacher wird. Wenn sie meint nie zahlen zu müssen, wird das dann wohl auch wieder an mir hängen bleiben und meine jetzige Frau muss dann wieder berufstätig werden, damit wir Sohnemann das Studium finanzieren können. D.h. wenn meine jüngste Tochter 3 ist muss meine jetzige Frau wieder ran und die EX meint bei der Betreuung der 9-jährigen würden 15h/W reichen :(.
Grundsätzlich ist das Verhältnis zu beiden Kindern bestens und ich habe der KM anfangs auch angeboten, dass wir, sollte sie Ihre Berufstätigkeit ausweiten müssen/wollen, bereit wären bei der 9-jährigen Betreuung zu übernehmen (Mittag, bis Feierabend, Schulferien etc.). Wie gesagt anfangs war sie auch rel. einsichtig .... :(. Ich befürchte, dass ihr Anwalt (Bekannter über 2 Ecken, der für sie für lau arbeitet) ihr da einen Floh ins Ohr gesetzt hat 🙁
Hallo m707
Ich gehe schwer davon aus, dass die KM sobald mein Sohn 18 sein wird (Abitur/Studium sind absehbar) sich auch bei ihm vor Unterhalt drücken wird. Ich denke kaum das mein Sohn gegen seine Mutter klagen wird. Wenn bereits jetzt Geld fließen würde, kann ich mir vorstellen, dass die Argumentation da irgendwie auch für ihn einfacher wird. Wenn sie meint nie zahlen zu müssen, wird das dann wohl auch wieder an mir hängen bleiben und meine jetzige Frau muss dann wieder berufstätig werden, damit wir Sohnemann das Studium finanzieren können. D.h. wenn meine jüngste Tochter 3 ist muss meine jetzige Frau wieder ran und die EX meint bei der Betreuung der 9-jährigen würden 15h/W reichen :(.
Dieser Gedanke ist absolut zutreffend!
Du wirst nie wieder so gute Chancen haben, Madame zum arbeiten zu kriegen wie jetzt.
Wenn dein JA auf Zack ist, kannst du denen die Arbeit überlassen, wenn nicht brauchst du einen Anwalt.
Hier kommt dir die Antimännerreform von Frau Zypries vom 1.9.2009 zugute, dass nur die, die nicht vom JA vertreten werden, in Unterhaltssachen einen Anwalt brauchen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ausgezahlt kriege ich ... (Elterngeld=unversteuert?)
Na dann ist Stufe 3 ja nicht unrealistisch (Ausgehend von der 5 = bis 2700-3100€ und dann 2 runter wegen 4 statt 2 Berechtigter und das scheint ja auch die Gegenforderung zu sein (294+16 ?=? 309€, wo der eine Euro steckt sei dahingestellt). Elterngeld muss nicht wirklich versteuert werden, fällt aber unter den Progressionsvorbehalt (die ersten 300 dabei aber noch strittig), so dass das in erster Näherung o.k. ist, wenn Du von Steuerklasse 4 ausgehst.
Das heisst: Vergleichsvorschlag bis Volljährigkeit Sohn: KU Sohn = 0, KU Tochter = 294-(Deine Kosten)/22
Wenn bereits jetzt Geld fließen würde, kann ich mir vorstellen, dass die Argumentation da irgendwie auch für ihn einfacher wird.
Ob da reales Geld fliesst oder nur verrechnet wird ist ja nun eine eher akademische Frage, wichtig ist aber doch die Message: sie schreit nach mehr und bekommt weniger, also kann man doch in so einem aussergerichtlichen Vergleich festlegen, auf der Basis von KU Tochter = 309 und KU Sohn = X ( X = ca 50-100 ) wird eine Differenzzahlung vereinbart von 309-X, das ganze bis zum 12. Geburtstag Tochter, der bestehende Titel ist zurückzugeben.
X ( X = ca 50-100 )
D.h. das dem Gericht die 15 h/Woche die sie derzeit arbeitet wohl reichen werden, oder? Ich denke wenn sie zumindest zu 25h/Woche "verdonnert" werden, käme sie irgendwie näher an den Regelbetrag und meine Anwältin sprach bei einem 9 jährigen zu betreuenden Kind gar von einer 3/4 Stelle.
D.h. das dem Gericht die 15 h/Woche die sie derzeit arbeitet wohl reichen werden, oder? Ich denke wenn sie zumindest zu 25h/Woche "verdonnert" werden, käme sie irgendwie näher an den Regelbetrag und meine Anwältin sprach bei einem 9 jährigen zu betreuenden Kind gar von einer 3/4 Stelle.
Theoretisch hat deine Anwältin recht.
Ob das vor Gericht durchsetzbar ist hängt alleine von der Laune des Richters ab und ist nicht vorhersagbar.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.