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ab wann muss Ex wieder arbeiten gehen?

 
(@angelmario)
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Hallo,

meine EX geht halbtags arbeiten. Das erzielte Gehalt wird aber nur hälftig für die Berechnung des nachehelichen Unterhalts angerechnet. (lt. Anwalt nicht zumutbar)
Unser Sohn geht ab August zur Schule und wird im September 7 Jahre alt.

Müßte das gehalt meiner Ex nicht voll angerechnet werden?

Danke
angelmaro

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.08.2006 14:32
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

schau mal in die Leitlinien deines OLGs. Meist ist die Begrenzung 3. Grundschulklasse oder 8 Jahre des jüngsten Kindes. Damit müsste sie noch nicht arbeiten.

Sie kann auf jeden Fall genau wie du die 5 % berufsbedingten Aufwand und den Weg zur Arbeit von ihrem Netto abziehen. Dazu kommt meist noch ein Betreuungsbonus von 100-150 € pro Kind. Oder es wird gesagt ein Teil des Nettos ist überobligatorisch. Aber inzwischen wird meist der Bonus berechnet.

Vollzeit muss sie erst wieder arbeiten wenn das jüngste 14 bis 16 ist je nach OLG.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 14:40
 elwu
(@elwu)

meine EX geht halbtags arbeiten. Das erzielte Gehalt wird aber nur hälftig für die Berechnung des nachehelichen Unterhalts angerechnet. (lt. Anwalt nicht zumutbar) Unser Sohn geht ab August zur Schule und wird im September 7 Jahre alt.

Müßte das gehalt meiner Ex nicht voll angerechnet werden?

Hi,

1) Die Leitlinien des zuständigen OLGs wurden ja bereits erwähnt. Ach ja, welcher Anwalt behauptet da was von wegen nicht zumutbar? Deiner oder ihrer?

2) Unabhängig davon gehen immer mehr OLGs dazu über, einen sogenannten Betreuungsbonus statt des idiotischen 'überobligatorisch' anzunehmen. Der liegt je nach den Umständen des Einzelfalls bei 100-200 Euro. Es scheint hierzu seit einigen Jahren ein Urteil des BGH zu geben, das auf diese Linie umgeschwenkt ist.

cya,

elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 18:10
(@taccina)
Registriert

Hallöle,

also mein Sohn ist 8 und in der Schule und dann noch in der Kernzeit.
Mein Gehalt wird voll angerechnet. Auch wenns nur aus nem 400€ Job ist.

Kein überoblegatorisch, kein Betreuungsbonus (was mir aber auch recht ist).

Die Kernzeitbetreuung (immerhin auch 86€ monatlich) bekomm ich vom Jugendamt bezahlt.

Liebe Grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 19:01