Hallo zusammen,
ich wurde von meiner Ex im Dezember 2010 aufgefordert den steuerlichen Nachteil zu erstatten. Da sie sich geweigert hat, mir eine Kopie des Steuerbescheides zu geben, habe ich ihr das Geld noch nicht erstattet. Wir haben jetzt vereinbart, dass wir gemeinsam mit ihren Daten zu einem Steuerberater gehen und diese Rechnung prüfen lassen.
Wir haben eine Vereinbarung, der die Höe des Unterhaltes bis Ende 2011 festlegt.
Wenn sie nun ab 2012 vor Gericht geht und ihr BU zugesprochen wird, nimmt das Gericht ja das Einkommen aus 2011 als Grundlage. Zählt die Erstattung des steuerlichen Nachteils für 2009, den ich ihr dann wohl erstatten werde und die Erstattung des steuerlichen Nachteils 2010, den ich wohl auch in diesem Jahr ausgleichen werde als Einkommen. Bedeutet wird ihr EInkommen dann um diese Beträge erhöht?
Dann fällt mir gerade beim Schreiben noch eine Frage ein. Sie wird 2011 ja 16h die Woche gearbeitet haben und ab Januar 2012 20 h die Woche arbeiten. Wird dann das Einkommen aus 2011 als Grundlage genommen oder das Einkommen auf die höhere Arbeitszeit hochgerechnet?
Vielen Dank und viele Grüße
Haydar
Moin.
Den Steuerbescheid hätte ich mir ja nicht entgehen lassen.
Wenn ihr das nicht passt, gibt es eben kein Geld.
Gerade weil ihr nächstes Jahr wieder in den Ring steigen wollt enthält der doch wichtige Informationen für dich.
Bei der nächsten Runde musst du darauf achten, dass der erwartete Nachteilsausgleich auch von deiner Leistungsfähigkeit abgezogen wird.
Zumindest, wenn sie auch vom Realsplitting profitiert.
Wenn klar ist, dass sie 2012 25% mehr arbeiten wird, ist das auch so zu berücksichtigen.
Du musst es nur eben auch so beantragen.
Von selbst passiert das nicht.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
das ist ein guter Hinweis, vielen Dank.
Ich habe ihre Einkommensnachweise aus dem Jahr 2009 vorliegen, basierend auf die haben wir ja den BU ausgerechnet. Das bedeutet, dass ich da keine großen Neuigkeiten erfahren werde. Was mich interessiert ist, welche Zinseinkünfte sie hatte. Das werde ich ja auch erfahren. Sie will mir keine Kopie gehen, weil sie Angst hat, dass ihre Daten im Netz landen. Das würden sie ja auch, wenn auch natürlich anonymisiert.
Das Problem ist, dass sie die "Anlage U" für 2011 widerrufen hat, und sie natürlich auch nicht unterschreiben würde, wenn ich ihr den Nachteil nicht ausgleiche. Was ich natürlich nicht mache, bevor ich mich nicht überzeugt habe, dass die Höhe der Forderung richtig ist.
Noch mal zurück zu meiner ursprünglichen Frage, ich erstatte ihr demnächst 2100 € für 2009 und sie hat zusätzlich bereits 520 € erhalten. Und ich werde ihr den Nachteil für 2010 (hoffentlich noch in 2011) erstatten. Wenn ich davon ausgehe, dass sie vielleicht 2000 € erstattet bekommt macht das in Summe 2600 €. Dier Erstattung für 2010 wirkt auf jeden Fall einkommenserhöhend, aber gilt das auch die 2100 €, die ich ihr ebenfalls in 2011 erstatten haben werde?
Und was ist mit den 520 €, die sie bereits 2010 vom Finanzamt erhalten hat?
Vielen Dank für die Unterstützung!
Viele Grüße
Haydar
Moin,
der Nachteilsausgleich findet Zug um Zug statt. Soll heißen: Deine Ex gibt dir belastbare Beweise für Ihre steuerliche Mehrbelastung (=Steuerbescheid) und du zahlst dann an sie. Alles andere ist Tünnif und bringt dich in eine nachteilige Position.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!