Ab wann fällt der E...
 
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Ab wann fällt der Ehegatten Unterhalt weg

 
 pepe
(@pepe)
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Hallo,
ab wann fällter der Unterhalt für meine Ex-Frau weg ?
Kinder sind jetzt 12 und 9 Jahre alt !
Peter

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2007 15:50
(@papi74)
Registriert

Hallo,

pauschal kann man da gar nichts sagen.

Wegfallen wird er definitiv wenn Sie oder du in 100 Jahren in die Kiste hoppelt :rofl2:

In einigen Bundesländern ist es so, dass mit dem erreichen des Alters des jüngsten Kindes von 9 Jahren zumindestens eine Halbtagsstelle vorrausgesetzt wird....aber wie gesagt...stelle mehr Info's rein.

Wenn dann alle Vorraussetzungen gegeben sind, dann wirst du sicherlich (wenn Titel vorhanden) eine Abänderungsklage anstreben müssen.

mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2007 16:01
 pepe
(@pepe)
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was für Infos brauchst du denn ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2007 16:07
(@papi74)
Registriert

Hallo,

ist ein Titel vorhanden
hat deine holde Ex bereits Einkommen/Job
welches Bundesland

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2007 16:09
 pepe
(@pepe)
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Wir haben einen Vergleich geschlossen.
Arbeiten tut Sie nicht
NRW

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2007 16:17
(@papi74)
Registriert

Hallo,

wenn die holde Ex nicht arbeitet ist Sie weiterhin bedürftig.

Die Kinder haben jetzt ein Alter, wo Sie theoretisch eine Halbtagsstelle annehmen könnte, bzw. man kann Ihr ein fiktives Einkommen anrechnen.

Jetzt könntest du über einen RA versuchen eine Abänderungsklage durchzubekommen, dass Problem ist, das Vater Staat Dich zahlen läßt bevor er zahlt.

Ich kenne mich nicht mit der Rechtsauffassung in NRW aus...da werden Dir vielleicht andere was sagen können.

Vorab könntest du der holden Ex eine Schreiben zukommen lassen, in dem du Sie aufforderst sich einen Job zu suchen...mit dem Vermerk, dass du eine Abänderungsklage einreichen wirst und dann den EU einstellst...Aber ob Sie sich drauf einläßt bzw. wie die Chancen stehen...schwer zu sagen.

Befrage einen guten RA auf diesem Gebiet.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2007 17:21
(@traeumerin)
Schon was gesagt Registriert

hm schwer zu sagen, da über den inhalt des vergleichs nichts bekannt ist.....
aber mit dem 1.juli sollen auch für altfälle geänderte spielregeln gelten, man/frau muss allerdings abwarten, wie sich die rechtssprechung damit auseinandersetzt - wenn du pech hast und sie keine arbeit findet/annimmt, wirst du auch weiterhin zahlen müssen, allerdings hat papa da recht, es kann ihr ein fiktives einkommen angerechnet werden, wenn sie sich nicht nachweislich um eine arbeitsaufnahme bemüht hat.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2007 17:29