Hi,
ok, soweit verstanden, bis auf folgendes, mir gehört ja nur die hälte vom Haus, d.h wie müßte mein Bruder denn damit umgehen, sprich mit den kosten für Heizung,Müll,Grundsteuer etc. Müssen diese dann voll oder auch nur halb beim FA angegeben werden ? weil ihm ja auch nur die hälfte vom Objekt gehört.
Gewinnerzielungsabsicht bei Vermietug und Verpachtung sehen ... d.h. die Miete sollte nicht allzu tief angesetzt werden, besser knapp unterhalb der "ortsüblichen" Mieten.
wenn wir die Miete ja kurz unter ortsüblichen Mieten ansetzten, sagen wir 600 Euro wären möglich, setzten es für 500 euro an, dann habe ich ja nix gewonnen, sondern bin ja noch höher als mit der Rate von der Bank.
lg
Moin Loeffel,
Jetzt mal ein anderes Thema, sie hat in unser Haus von Ihremn Sparbuch 10.000 Euro mit in die Renovierung fließen lassen, ich hatte damals nix. Wenn es jetzt um den Zugewinn geht, wie verhält sich ds denn, soviel ich weiß, muß ich einen Kontoauszug vom tag der Hochzeit und dem Tag der Scheidung vorlegen, bei mir damals nix und jetzt auch nix 🙂 Bei ihr damals viel ca 17.000 Euro, bei der Scheidung vielleicht noch 3000 Euro, wie würde das denn gerechnet, muß ich ihr die volle 10.000 Euro zurückzahlen ?
Da keiner von euch beiden einen Zugewinn hatte, gibt es auch nix auszugleichen. Zur Abwechlung mal was Positives für dich...
Gruß
Brainstormer
hi,
ok, heißt jetzt auf gut deutsch, sie bekommt nix von mir - und ich habe dan weiterhin nix ! ja, würde gut klingen.
lg
Moin,
wenn wir die Miete ja kurz unter ortsüblichen Mieten ansetzten, sagen wir 600 Euro wären möglich, setzten es für 500 euro an, dann habe ich ja nix gewonnen, sondern bin ja noch höher als mit der Rate von der Bank.
Na ja, du musst ja nur Miete für ein halbes Haus zahlen, die andere Hälfte gehört sowieso dir. Somit müssen nicht 500 € angesetzt werden, sondern z. B. nur 250 €.
An deinem Wohnvorteil und der Berechnung des Unterhalts ändert das aber vermutlich nicht viel, wie @United bereits festgestellt hat, da du für deinen Teil des Hauses nun keine Darlehensraten mehr abziehen kannst.
Alleineigentum:
600 EUR Mietwert
340 EUR Zins + Tilgung (müsste korrekterweise getrennt werden, da Tilgung aber als Altersvorsorge Berücksichtigung findet, lass ich´s stehen)
-> 260 EUR WohnvorteilGemeinsames Eigentum (und anteilige Miete):
300 EUR Mietwert
-> 300 EUR Wohnvorteil
Selbst wenn du für deinen Teil des Hauses auch einen Wohnwert (Mietwert) von 250 € ansetzt, ergibt sich nur ein Unterschied von 10 €, gegenüber Alleineigentum:
Gemeinsames Eigentum (und anteilige Miete):
250 EUR Mietwert
-> 250 EUR Wohnvorteil
Oder nimmt jetzt jeder von euch beiden ein Darlehen für seine Hälfte auf? Das geht aus der Erläuterung der 2. Alternative nicht ganz hervor.
Gruß
Brainstormer
hi,
also heute kam Post vom Lohnbüro.
die 1.vorläufige Abrehnung würde so aussehen.
Gesamtbrutto 2776 Euro
Nettobetrag 1856,57 Euro
diese Abrechnung beinhaltet Normale 3 schicht mit 40 Std. Nachtschicht
die 2.vorläufige Abrechnung würde so aussehen
Gesamtbrutto 3016,90 Euro
Nettobetrag 1975,06 Euro
ebenfalls mit 40 Std. Nachtschicht und einem Feuerwehr dienst am WE.
das sind die aktuellen Zahlen für mich in Steuerklasse 1.
lg
hi,
heute bekam ich Post vom Finanzamt wegen Steuerklassenwechsel - eine Woche hat das jetzt gedauert bis der Brief da war - egal, folgendes Problem, Ehefrau muß auch Unterschreiben, weigert sich aber, zuerst soll ich Ihr eine Unterschrift geben, das wenn wir die Stuererklärung für 2012 gemacht haben und es eine Rückzahlung geben sollte, das sie die hälfte bekommt, bei Nachzahlung soll ich alleine dafür aufkommen. Diese forderung bekam ich schriftlich von Ihrer Anwältin, ist schon etwas länger her.
Ist das so überhaupt rechts ?
was kann ich unternehmen, das mir das ja nicht unterschreibt.
lg
Hi,
was hast Du dem Finanzamt denn geschickt? Die Erklärung über das dauernde Getrenntleben?
Den Käse von der Anwältin unterschreibst Du tunlichst nicht.
Gruss von der Insel
hi
habe da am montag angerufen und erkklärt, das wir getrennt leben und ich die Stuerklasse zum 1 Januar wechseln muß/möchte - heute kam das Formular, soll ich ausfüllen und zurück schicken, Exe muß aber dort auch unterschreiben und weigert sich. Zuerst sollte ich Ihren Brief unterzeichnen (dem vom Anwalt) vorher würde ich die notwendige für den Wechsel nicht bekommen.
Moin,
ich habe dieses Formular hier auch gerade liegen und sehe dort keinen Hinweis darauf, dass es von beiden unterschrieben werden müsste.
Auch ist der Inhalt in Ich-Form geschrieben: "Ich erkläre, dass ich von meinem Ehepartner dauern getrennt lebe seit...".
Von wem hast du die Info, dass dort beide unterschreiben müssen?
Gruß
Brainstormer
Sehr geehrtes Finanzamt,
hiermit teile ich mit, dass ich seit dem XX.XX. von meiner Ehefrau (name, Nachname) dauernd getrennt lebe. Die Vorraussetzungen für die Verwendung der Steuerklasse 3 liegen somit ab dem 01.01.2012 nicht mehr vor.
Ich bitte unter Berücksichtigung von XX Kinderfreibeträgen um eine entsprechende Änderung der Steuerklasseneinstufung.
Mit freundlichen Grüßen,
Brainstormer
2. Brief:
Sehr geehrtes Lohnbüro,
wie oben. Letzter Satz:
Ich bitte daher, ab dem 01.01.2012 die für mich geltende Steuerklasse 1 mit XX Kinderfreibeträgen zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen,
Brainstormer
Diese beiden Briefe habe ich so an das Lohnbüro bzw. Finanzamt geschickt. Danach war alles gut. Ich habe vom Finanzamt eine Bestätigung erhalten und vom Lohnbüro weniger Geld. Das wars. Meine Ex musste nix unterschreiben.
Deine Ex macht sich angreifbar mit dem was sie tut, ihre Anwältin blufft nur. Ob die vorraussetzugnen für irgendeine Stkl vorliegen oder nicht, wird in Deinem (und meinem) Fall nicht von der Zustimmung der Ex sondern von den nackten Lebensfakten bestimmt. Ignorier das Schreiben der Anwältin oder hau es in die Tonne. Nagel es an die Klotür. Irgendsowas.
Gruß, PP
P.S: Das Finanzamt wird den Teufel tun und Dir Steine in den Weg legen, wenn Du mehr zahlen willst als bisher. 😉
hi
wie schon geschrieben, habe dort angerufen nd die schickten mir ein Formular zu, soll ich ausfüllen, mit steuernummer und den ganzen kram und da ist auch ein feld, wo die ehefrau unterschreiben muß.
Dann lässt du dieses Feld einfach frei.
Du hast deiner Pflicht Genüge getan, wenn du dem Fiamt mitgeteilt hast, dass du getrennt lebst.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
hi,
werde das morgen einfach kurz schriftlich mitteilen, so wie ein user es ebend schon gemailt hat, und hoffen, das es reicht.
was müßte denn bei Ich bitte unter Berücksichtigung von XX Kinderfreibeträgen stehen, b.z.w für die XX ?
lg
Hallo,
wenn ich mich kurz einmischen dürfte weil das ja bei mir auch ansteht.
Ich bekam om Oktober nen Schreiben von meinem neuen Fianzamt ( weil neuer Wohnort )
Die teilten mir mit das ich ja seit April getrennt bin.
Das heisst Sie würden mich ab dem Zeitpunkt der Trennung mit Steuerklasse 4 veranlagen.
Dies ist ja wohl der "normale" Ablauf.
Ich fragte mich wie die über die Trennung informiert wurden. Hatte da schon die Hexe im Verdacht das die mich "verpfiffen" hat um ir zusätzlich eine reinzuwürgen.
Nun hat Sie auch in gewisser Hinsicht aber nicht absichtlich.
Sie arbeitet ja seit Oktober. Klar da Sie keine gültige Lohnsteuerkarte hatte ( die faule Kuh arbeitete ja seit Jahren nicht ) musste Sie sich eine ausstellen lassen.
Dort wurde Sei selbstverständlich über Ihren Familienstand gefragt. Sie gab an getrennt lebend aber das Sei FREIWILLIG die Steuerklasse 5 nimmt für Oktober - Dezember. Damit ich 3 behalten kann. WIE NOBEL.
So mein Finanzamt hat mich trotzdem angeschrieben ( die bekamen dann wohl ne Meldung vom Finanzamt der Hexe ). Habe gleich schriftlich geantwortet das es richtig ist das ich getrennt bin aber in Rücksprache mit der Nochehefrau in Steuerklasse 3 bleibe. Und ab 01.01.2013 selbstverständlich 1 mit 0,5 Kind.
Warte seit Oktober jetzt auf ne Bestätigung vom Finanzamt. Es kam zwar nen Brief aber nur das ich ab 01.01.2013 Steuerklasse 1 mit 0,5 Kinder bin.
Muss denen nochmals schreiben und mir bestätigen lassen mit der Steuerklasse 3. Weil dem Sauladen traue ich nicht.
Hallo loeffel1172,
was müßte denn bei Ich bitte unter Berücksichtigung von XX Kinderfreibeträgen stehen, b.z.w für die XX ?
In Steuerklasse I hast du einen halben Kinderfreibetrag für jedes Kind (die andere Hälfte hat deine Ex). Wenn ich's richtig sehe, hast du zwei Kinder, also insgesamt einen Kinderfreibetrag. Wenn du's missverständnisfrei formulieren möchtest, dann schlage ich vor: "(...) unter Berücksichtigung von je einem halben Kinderfreibetrag für die Kinder <Name des ersten Kindes> und <Name des zweiten Kindes>".
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
hi,
ok,werde das dann so schreiben und abschicken - dann kann sie machen was sie will.
Hast du dir mal die Zahlen von den "vorläufigen" Abrechnungen angeschaut ?
lg
Falls Du der Anwältin signalisieren willst, dass Du Dich nicht von jeder Schickse dumm anreden lässt:
Sehr geehrte Rättin,
ich teile mit: Die Vorraussetzungen für die Steuerklassenwahl werden von den Lebensverhältnissen bestimmt, im vorliegenden Fall von der Tatsache, dass ich von meiner Frau dauernd getrennt lebe. Wünsche Ihrer Mandantin, wie die Steuernachazhlungen aufgeteilt werden oder diesbezügliche Schreiben Ihrerseits sind für die Eingruppierung in die Steuerklasse vollkommen irrelevant. Ihre Aufforderung, Steuernachzahlungen und Erstattungen nach den Wunschdenken Ihrer Mandantin als Vorrausetzung für den Steuerklassenwechsel vorzunehmen ist in der Sache daher weder nachvollziehbar noch gerechtfertigt. Ich betrachte Ihr Schreiben daher als gegenstandslos.
Sollte sich Ihre Mandantin weigern, den Steuerklassenwechsel anzuzeigen oder auf ihrer unsinnigen Rechtsauffassung beharren, sehe ich mich veranlasst, dies bei der Finanzbehörde entsprechend anzuzeigen.
Das Verhalten Ihrer Mandantin grenzt an Nötigung und begründet den Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung, an der ich beteiligt wäre. Sie haben Verständnis dafür, dass ich dies nicht hinnehme und die Finanzbehörden informieren muss um Rechtsnachteile für mich zu vermeiden.
Mit vorzüglicher Hochachtung (gilt unter Anwälten als unfreundlichste aller Schlussformeln)
brainstormer
dürfte klar sein, dass Du damit durchaus Sturmwolken hinaufbeschwören kannst.
Sehr geehrte Rättin,
...
Mit vorzüglicher Hochachtung (gilt unter Anwälten als unfreundlichste aller Schlussformeln)brainstormer
:applaus1: Danke, PaulPeter,
You made my day! :rofl2:
Auch wenn ich mich deinem Hinweis hiermit ausdrücklich anschließe:
dürfte klar sein, dass Du damit durchaus Sturmwolken hinaufbeschwören kannst.
Ich persönlich bin stets besser damit gefahren, den RAen meiner Gegner höflich (nicht devot) und korrekt zu begegnen.
Nur einmal musste ich einen Schwarzkittel (meinen eigenen :puzz: ) so ähnlich wie du es vorschlägst "abwatschen".
Hat sich bei der späteren Honorarklage in Mark und Pfennig ausgezahlt, da Herr RA Dumm-Dreist nicht behaupten konnte, mich umfassend beraten und die für mich beste Variante gewählt zu haben.
Macht trotzdem ab und an Spaß ... 😉
LG 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Moin.
Auch wenn ich mich deinem Hinweis hiermit ausdrücklich anschließe:
Ich persönlich bin stets besser damit gefahren, den RAen meiner Gegner höflich (nicht devot) und korrekt zu begegnen.
Aber das trifft doch auch auf diesen Schrieb auch zu.
Ich kann da keine Unhöflichkeiten oder Unkorrektheiten erkennen.
Zumindest nicht explizit.
Ich finde ihn auch sehr gut und hätte mir selbst stark auf die Zunge beißen müssen, da nicht noch etwas mehr stinkende, braune Maße einzurühren.
Ich habe mir angewöhnt, in solchen Fällen lieber auf den RA als auf meine Ex zu schießen, auch wenn klar ist, aus welcher Richtung der Wind stinkt, denn erstens ist er ein Mann und man schießt nicht auf Frauen (jedenfalls nicht vor Zeugen 🙂 )
Zweitens ist es sein Job, seine Rübe hinzuhalten.
Drittens sind seine Schreiben auch nur schwer mit Liebesbriefen zu verwechseln.
Wenn er mit dem Ton und dem Inhalt seiner Schreiben nicht einverstanden ist, soll er selbst nicht so schreiben. Aber wenn doch, muss er eben auch die Antwort verkraften.
Auf einen groben Klotz gehört eben auch ein grober Keil.
Das gilt aber in erster Linie nur für mich und meinen Fall.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
hi,
so, habe heute mal mit dem FA tel. weil die Unterschrift immer noch fehlt, habe der netten Frau die Sachlage geschildert, sie hingegen pocht aber weiterhin auf die fehlende Unterschrift, sagte"gute Frau, ich lese ihnen jetzt mal den Brief vor - und schicke den auch so ab" nützte alles nix, sie blieb weiterhin sturr ! habe ihn trotzdem abgeschickt, weil die Zeit so langsam ja eng wird, a) sind die auf dem amt bekanntlich ja nicht die schnellsten und b) habe ich nur noch 2 wochen Zeit, brauche ja noch eine Bestätigung für den Arbeitgeber.
lg