Mich würde mal interessieren, wie du die Kosten für das Haus geltend gemacht hast Gebäudeversicherung, Haftpflichtplicht, Schornsteinfeger?
Mein Rechtanwalt meinte, das wären normale Abgaben die ich auch in einer Mietwohnung hätte und dass diese nicht anzurechnen wären.
hi,
also, ich habe jetzt mal gerade mit meiner Anwältin tel. weil der ganze Kram mich doch sehr durcheinander bringt, sie sagte, ich sollte von meiner Firma eine vorläufige Abrechnung für Januar beantragen, die auf Steuerklasse 1 ausgerechnet ist, diese dann meiner Anwältin vorlegen, sie sagte, das es sein könnte, das ich für meine Exe nix mehr bezahlen muß, oder evtl. nur einen Bruchteil von dem, was ich zzt. zahle. sie schreibt dann der Gegenpartei einen _Brief, wo drin steht, das ich ab Januar weniger verdiene und somit der TU sich dann reduziert. Dann fragte ich nach, wie sich das mit den Überstunden am WE verhällt, das Amtsgericht hier bei uns, verlangt nur eine Abrechnung von Januar und daraus wird dann hochgerechnet, was ich das Jahr über theo. verdiene.
Allerdings würde das jedes Gericht anders machen, die einen so, die aneren so, fragte auch nach, ob ich dann einen Titel bekommen würde, worauf sie nein sagte. - bin gespannt.
Meine Firma macht mir jetzt mal 2 Stück, eine ganz normale Abrechnung und eine mit einem WE dienst drin.
Den Brief bekomme ich nach hause geschickt, werde euch dann die zahlen zukommen lassen.
lg
@Oldie
Sorry.wenn.ich mich.da.kurz einmische.
Wenn.die Kinder minderjährig sind, von.der.KM betreut.werden und.die.KM.dadurch selbstverstaendlich KU erhaelt, ist es.da maßgebend für den.Unterhaltspflichtigen.ob.die.KM arbeitet oder nicht. Dachte.KU ( nicht.Trennungs oder NU !) richtet.sich.ausschliesslich nach.dem.Einkommen.des.Unterhaltspflichtigen.
Hallo DG,
Wenn.die Kinder minderjährig sind, von.der.KM betreut.werden und.die.KM.dadurch selbstverstaendlich KU erhaelt, ist es.da maßgebend für den.Unterhaltspflichtigen.ob.die.KM arbeitet oder nicht. Dachte.KU ( nicht.Trennungs oder NU !) richtet.sich.ausschliesslich nach.dem.Einkommen.des.Unterhaltspflichtigen.
Eigentlich sollte inzwischen klar geworden sein: Es geht bei der ganzen Rechnerei in diesem konkreten Fall nicht vorrangig um den KU, denn auf dieser Baustelle dürfte es so oder so auf Zeile 1 der DT hinauslaufen; nicht mehr, nicht weniger. Die wirklich spannende Frage in diesem Fall lautet: Wie viel Unterhalt kann die Ex für sich selbst abgreifen - und für diese Frage ist es durchaus wichtig, ob und wieviel sie selbst verdient (nämlich dann, wenn sie so viel verdient, dass loeffel1172 nicht mehr "alles oberhalb des Selbstbehaltes" abliefern muss, sondern die 3/7-Regel für die Einkommensdifferenz greift, oder so ähnlich).
Ende der Durchsage,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo loeffel1172,
Verstehe ich das richtig ? Das würde bedeuten, das ich keine 1050 habe - sondern 950 - oder ?
Verabschiede dich bitte von der Vorstellung, dass du diese 1.050 Euro oder 950 Euro sichtbar auf dem Kontoauszug vorfinden wirst. Es wird eben nicht so sein, dass du auf dem Kontoauszug den Gehaltseingang sowie die roten Einträge für den Unterhalt hernimmst, die Differenz bildest, und dann bleiben da genau diese 1.050 Euro oder 950 Euro übrig. In die Berechnung gehen ja etliche Größen ein, die reine Rechengrößen sind; das fängt beim Bereinigen des Nettoeinkommens an (bei dir sind das diese 90 Euro, aber du hast nirgendwo einen Posten mit diesem Betrag und diesem Verwendungszweck auf dem Kontoauszug - sondern du bezahlst z.B. an der Tankstelle das Benzin für die Fahrten zur Arbeit, aber auch das werden in den seltensten Fällen exakt 90 Euro sein). Und die für dich übelste dieser "Rechengrößen" ist der Wohnvorteil ...
Ich hatte in meinem Beitrag vom Samstagabend versucht, diese beiden Dinge auseinanderzudröseln - also einmal die eigentliche Berechnung zu machen, nach bestem Wissen und Gewissen; aber andererseits und vor allen Dingen auch abzuschätzen, wie sich diese Berechnung auf deine "reale Situation" auswirkt. Und genau dieses "wie viel Geld bleibt dir tatsächlich, und was genau musst du davon alles bezahlen" ist gegen Ende eines jeden Monats wesentlich wichtiger als die Frage, welcher Selbstbehalt wo und warum in der Berechnung auftaucht.
Und genau diese reale Situation wird m.E. bei dir ziemlich düster aussehen, wenn und sobald man dir den Wohnvorteil auf Basis der erzielbaren Kaltmiete ans Bein bindet - auch und gerade dann, wenn in der Berechnung selbst, formal völlig korrekt, der Selbstbehalt von 1.050 Euro steht. Einen großen Teil dieser 1.050 Euro wirst du dann nämlich gar nicht in bar sehen, sondern in Form von eben diesen "virtuellen Euros"; nämlich als Wohnvorteil für ein Haus, das für dich alleine eigentlich viel zu groß ist - von diesem Wohnvorteil, von diesen virtuellen Euros, kannst du dir aber kein Schnitzel kaufen! Genau das ist ja das Problem dabei ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. und wenn du mir nicht glaubst, dann sage deiner Anwältin, dass sie dir nicht nur den Unterhalt für den Januar ausrechnet, sondern auch erzählt, wie deine Situation in einem halben Jahr / in einem Jahr / in einigen Jahren aussehen könnte. Es ist klar, dass sie dir da keine exakten Zahlen geben kann, aber m.E. müsste sie ebenfalls auf dem Radar haben, dass ein derart geringer Wohnvorteil für ein ganzen Haus nicht ewig so niedrig bleibt. Du aber willst diese Immobilie übernehmen - dann musst du aber unbedingt einen mittel- bis langfristigen Plan für deine Finanzen haben.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
danke für Deine weitere ausführliche antwort.
Das ich die 1050 oder 950 sichtbar auf dem Kontoauszug nicht vorfinden werde, ist mir bereits klar, denn so ist es ja jetzt auch schon 🙁 mir bleiben bisher die theo. 1050 Euro, was real ein paar mehr sind 🙂 Meine Frage bezieht sich zzt. allein auf die Frage hin, bleibt es bei den theo. 1050 oder muß ich mit theo. 950 euro rechnen ?
also mußß ich von den theo. 1050 alles bezahlen - sprich Abtrag,telefon,Versicherungen,Essen,trinken u.s.w oder von den 950 ?
darum geht es mir im moment.
lg
P.S Habe mit meiner Exe schon mal darüber geredet und sie gebeten, das sie auf meine Wohnvorteil verzichtet, oder zumindest den jetzigen, kleinen aktzepieren möchte.............direkt nein gesagt hat sie nicht, dann würde die Situation doch etwas anders aussehen, oder ? werde ja morgen oder am mittwoch von der firma die "Abrechnung" Steuerklasse 1 erhalten, dann gebe ich hier mal die Zahlen bekannt.
Hallo loeffel1172,
Das ich die 1050 oder 950 sichtbar auf dem Kontoauszug nicht vorfinden werde, ist mir bereits klar, denn so ist es ja jetzt auch schon 🙁 mir bleiben bisher die theo. 1050 Euro, was real ein paar mehr sind 🙂 Meine Frage bezieht sich zzt. allein auf die Frage hin, bleibt es bei den theo. 1050 oder muß ich mit theo. 950 euro rechnen ?
also mußß ich von den theo. 1050 alles bezahlen - sprich Abtrag,telefon,Versicherungen,Essen,trinken u.s.w oder von den 950 ?
Theoretisch, und nur theoretisch, kannst du mit den 1.050 Euro rechnen. Der Kindesunterhalt alleine bringt dich nämlich derzeit nicht einmal annähernd an dieser Grenze (1.800 minus 500 sind 1300, um's mal überschlägig zu sagen), und für den Exenunterhalt sind nun mal nicht die 950 Euro, sondern die 1.050 Euro maßgeblich.
Praktisch nützt dir das nichts, sobald dir der "marktübliche" Wohnwert angehängt wird. denn da sieht es, grob vereinfacht, so aus: Du hast 1.800 reale Euros, 600 virtuelle Euros, und Abzugsposten im Gesamtwert von 550 Euro; in Summe also 1.800 plus 600 minus 550 gleich 1.850 Euro. Du hast 500 Euro KU und 300 Euro Exenunterhalt an der Backe, also bleiben dir exakt 1.850 minus 500 minus 300 gleich 1.050 Euro, und hurra! wir haben den Selbstbehalt. Das Problem ist nur: Da die 800 Euro Unterhalt in realen Euros gezahlt werden müssen, setzen sich deine 1.050 Euro leider zusammen aus 600 virtuellen Euros, und nur 450 echten Euros ... der Abtrag ist dabei zwar schon gezahlt und die berufsbedingten 90 Euro auch (die sind in den Abzugsposten enthalten), aber für den ganzen Rest müssen halt die mickrigen realen 450 Euro herhalten.
Jetzt klarer geworden?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo loeffel1172,
P.S Habe mit meiner Exe schon mal darüber geredet und sie gebeten, das sie auf meine Wohnvorteil verzichtet, oder zumindest den jetzigen, kleinen aktzepieren möchte.............direkt nein gesagt hat sie nicht, dann würde die Situation doch etwas anders aussehen, oder ?
Ja und nein. Wenn und soweit du dich mit deiner Ex auf etwas einigen kannst, womit ihr beide leben könnt, dann ist das natürlich die beste aller Varianten. Nur muss ich gleich eine Warnung hinterherschieben: Von irgendwas muss auch deine Ex leben, und wenn die Idee lautet, dass sie auf Unterhalt verzichtet, den du ihr eigentlich zahlen müsstest, und sie sich das fehlende Geld dann in Form von Hartz IV holt, dann wird bald die ARGE bei dir auf den Busch klopfen und gucken, wie viel Unterhalt bei dir tatsächlich zu holen ist ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Danke für Deine Mühe,
bin wohl ein schwieriger fall, sorry.
Was ich imer noch net so ganz verstehe ist, jetzt z.b. habe ich theo. auch nur 1050 aber real sind es ca 1130 Euro, davon muß ich ja zzt. den abtrag für das jetzige haus leisten, nämlich 575 Euro - das geht auch, zwar knapp, aber es geht.
wenn ich doch jetzt von den 1050 ausgehe und den abtrag für´s neue haus nämlich 340 Euro abziehe, dann komme ich doch auf 710 - die mir dann für alles andere übrig bleiben.
was wäre, wenn ich weniger kredit aufnehmen würde, mein Bruder hat mir angeboten, z.b das ich ihm jetzt 50.000 Euro zahle - und später, wenns mal wieder besser ist (gott weiß wann) den REst, dann müßte ich keine wie jetzt gedacht 95.000 Euro aufnehmen, sondern nur 50.000 plus etwas für die hinterhand, sagen wir 25.000 Euro, dann wäre der Abtrag weniger, für mich dann mehr netto, oder auch wieder nicht ?
mir ist das irwie zu hoch, jetzt habe ich theo. auch nur 1050 euro, aber trotzdem sind es eigentlich etwas mehr,wie oben geschrieben, ca 1100 oder wenn ich ein we dienst drin habe 1250 Euro, was ja schon mal ein wenig besser ausschaut.
Wo kann ich denn mal nachschauen, wie der marktübliche Wohnwert ist ? gibt es da irgendwo eine tabelle oder so ?
die 600 sind von mir geschätzt, vielleicht sind es ja auch weniger, oder mehr.
wenn ich das haus z.b verkaufe, und in miete ziehe, wovon soll ich die denn zahlen ? habe mal nachgeschaut, also für 60 qm sind hier so ca 280 euro kaltmiete fällig ! also 60 euro weniger, als ich jetzt für das haus bezahlen würde,ok, der wohnvorteil würde wegfallen, aber 1050 sind doch trotzdem 1050.
ich schnall das alles net.
lg
meinte ebend, das sie den Wohnwert weniger aktzeptiert, sie soll nicht auf ihren unterhalt verzichten, das würde sie nicht tun ! nur wenn wir z.b sagen, das der wohnwert von dem neuen haus auch dem alten entspricht, dann würde sie ja trotzdem unterhalt bekommen.
Hallo loeffel1172,
Theoretisch, und nur theoretisch, kannst du mit den 1.050 Euro rechnen. Der Kindesunterhalt alleine bringt dich nämlich derzeit nicht einmal annähernd an dieser Grenze (1.800 minus 500 sind 1300, um's mal überschlägig zu sagen), und für den Exenunterhalt sind nun mal nicht die 950 Euro, sondern die 1.050 Euro maßgeblich.
würde sie dann den diffeferenzbetrag bekommen als unterhalt ? also sprich 1300-1050=250 Euro ?
lf
Hallo Löffel,
würde sie dann den diffeferenzbetrag bekommen als unterhalt ? also sprich 1300-1050=250 Euro ?
Nein. Eben nicht. Die 1.300 sind das, was von deinem Gehalt nach Abzug von KU übrigbleibt, also echtes Geld - aber das allein ist nicht ausschlaggebend für die Berechnung, da geht es um echtes und (!) virtuelles Geld. Also Geld, das du eigentlich gar nicht hast ...
Aber ich versuche mal, es ohne Zahlen zu erklären; d.h. so ähnlich, wie die "Sendung mit der Maus" es vermutlich erklären würde.
Also, das ist der Adam, der ist Richter. Und der Adam, der muss jetzt sagen, wie viel Geld der Löffel an die Löffeline zahlen muss. Dafür will der Adam erst mal wissen, wie reich der Löffel ist. Denn wenn der Löffel viel Geld hat, dann kann der Löffel auch viel Geld an die Löffeline geben. Ist ja klar. Darum schaut der Adam auf den Gehaltszettel von dem Löffel und denkt sich: Hoppla, so reich ist der Löffel wohl gar nicht? Also: Wenig Geld beim Löffel, wenig Geld für die Löffeline. Ist auch klar.
Aber dann entdeckt der Adam plötzlich was: Der Löffel, der hat auch noch ein Haus, und darin wohnt er. Und weil das Haus dem Löffel gehört, braucht der Löffel dafür nicht einmal Miete zu zahlen! Der Löffel zahlt zwar auch ein paar Dinge für sein Haus, aber das ist viel weniger als das, was die Nachbarn an Miete zahlen. Deshalb denkt sich der Adam: Dann bleibt beim Löffel also mehr Geld übrig als bei seinen Nachbarn! Hey, der Löffel, der ist ja doch reicher als gedacht - na wenn das so ist, dann kann der Löffel doch auch mehr Geld an die Löffeline zahlen!
Und deshalb muss der Löffel der Löffeline so viel Geld zahlen, als ob er Geld hätte, das er in Wirklichkeit gar nicht im Geldbeutel hat. Klingt vielleicht komisch - ist aber (leider) so.
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Uh Malachit, wie süß (und verständlich) du das erklärt hast! Gibt es hier einen "Gefällt mir" Button?
Moin Löffel,
wie dringlich ist denn die Übernahme des Hausanteils Deines Bruders ?
Hast Du mal überlegt, im ersten Ansatz seine Hälfte anzumieten ?
Besten Gruß
United
hi,
komme gerade von der Bank, nach 2 Stunden langen rechnen hin und her, auch wegen dem Wohnvorteil u.s.w gibt es nun 2 Alternativen,
1. wir würden das Elternhaus verkaufen, da ich für meines jetzt 140.000 euro bekomme, wo außen rum noch nix gemacht ist, das elternhaus von der Aufteilung ident. ist und außen alles fertig ist, rechnen wir mit einem Verkaufswert von 150.000 euro, denke, das ist realistisch.
diese 150.000 euro werden dann geteilt, mein Bruder 75.000 und ich 75.000 meinen Anteil könnte ich dann in meinen Restkredit mit einfließen lassen, soweit so gut, aber dann hätteich ja trotzdem dem wohnvorteil von 600 euro (sagen wir, diese würde ich für meines auch bekommen)weil es ja meine alleinige Immo wäre - und müßte meine zukünftige Ex ja auch noch ausbezahlen.
2.
Die wohl beste Variant wäre, wenn ich ins Elternhaus ziehe, und meinem Bruder Miete zahle, z.b 300 euro, dann wäre ich in 20 Jahren bei Ihm fertig, bis dahin würden wir dann beide im Grundbuch stehen, aber........
wie verhält es sich denn dann mit dem Wohnvorteil, wenn wir beide drin stehen, würde der sich denn z.b dann halbieren,sprich er würde anstatt 600 euro nur noch 300 euro betragen ?
oder trotzdem 600 euro ?
was würde ihr mir raten ?
lg
Moin Löffel,
ich halte Alternative 2 nicht aus unterhaltstechnischen Gründen für die bessere Möglichkeit, sondern deshalb, weil das Risiko dadurch überschaubar bleibt (Du hast keine neuen Schulden am Hals und besitzt ein halbes Haus, wie die derzeitige Schuldensituation nach Hausverkauf aussieht, weiß ich dabei allerdings nicht).
Eine spätere alleinige Übernahme oder ein späterer Verkauf kann als Option ja nach wie vor im Raume stehen bleiben (wenn die sich aus der Trennung ergebenden finanziellen Rahmenbedingungen feststehen).
Der Wohnvorteil wäre m.E. nur auf Deine Hälfte zu berechnen (ist deshalb aber nicht geringer als im Falle fremdfinanzierten alleinigen Eigentums).
Beispiel:
Alleineigentum:
600 EUR Mietwert
340 EUR Zins + Tilgung (müsste korrekterweise getrennt werden, da Tilgung aber als Altersvorsorge Berücksichtigung findet, lass ich´s stehen)
-> 260 EUR Wohnvorteil
Gemeinsames Eigentum (und anteilige Miete):
300 EUR Mietwert
-> 300 EUR Wohnvorteil
Gruß
United
hi,
ja, sehe das mittlerweile auch, muß jetzt nur noch meinen Bruder überzeugen - das wird wohl nicht ganz so einfach werden, weil er eignetlich seinen Anteil in form von Tilgung für sein Haus anlegen wollte, aber die Dame auf der Bank sagte, das er für 50.000 Euro z.b nicht viel Zinsen erwarten kann, und eine miete von mir, sind im Jahr 3.600 euro, die er dann in "sondertilgung" invest. könnte, was ja auch gut klingt.
Hoffe, das ich ihn heute Abend überzeugen kann, ansonsten habe ich ein großes Problem. Was den Wohnvorteil betrifft, wenn dieser dann 300 Euro betragen würde, wäre er geringer als jetzt 🙂
Wichtig wäre mir - das ich über die Rundne komme !!!! und günstiger würde ich mit Miete auch nicht fahren, bis halt auf den Wohnvorteil, bin gespannt, was Malachit dazu meint.
lg
Moin Loeffel,
ja, sehe das mittlerweile auch, muß jetzt nur noch meinen Bruder überzeugen - das wird wohl nicht ganz so einfach werden
Du solltest dabei aber nicht unerwähnt lassen, dass Mieteinnahmen von deinem Bruder versteuert werden müssen.
Gruß
Brainstormer
Servus!
Du solltest dabei aber nicht unerwähnt lassen, dass Mieteinnahmen von deinem Bruder versteuert werden müssen.
...oder die Einnahmen sind so niedrig, dass aus Vermietung und Verpachtung ein einkomensmindernder Verlust entsteht. 😉
Grüssung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
hm,
das wäre dann doch der fall, wenn wir das offiziel machen, geht das nicht so unter der Hand ?
wie genau verhält sich das mit dem " einkomensmindernder Verlust" was genau bedeutet das ? b.z.w wann trifft das zu ?
Meine EX z.b zahlt ja "angeblich" ihren eltern auch Miete, dann müßte das doch dort auch versteuert werden, und einen Mietvertrag hat sie auch nicht darüber.
Aber dennoch wäre es doch für mich zzt. die beste Lösung, oder...? meine im Vergleich dazu, einen Kredit aufzunehmen, die von der Bank meinte heute, bei 1 % Tilgung wären es 335 Euro, bei 2 % Tilgung 404 euro. Die ersten 10 Jahre würde ich das wohl packen, aber was wäre, wenn die Zinsen in 10 Jahren bei 4,5 % wären ? dann würde es wohl nicht mehr gehen, deshalb kamen wir auf die Idee mit Mietkauf.
würdet ihr das denn auch so machen, an meiner Stelle ?
Mir geht es auch um den Selbsterhalt von 1050 Euro, wenn ich die 300 euro dann abziehe, bleiben 750 Euro erstmal übrig, damit könnte ich klar kommen, zwar ohne große Sprünge, aber es würde wohl gehen.
Wenn wir unser Haus verkaufen, bin ich erstmal Schuldenfrei, mit etwas Glück bleiben ein paar euros hängen.
Jetzt mal ein anderes Thema, sie hat in unser Haus von Ihremn Sparbuch 10.000 Euro mit in die Renovierung fließen lassen, ich hatte damals nix. Wenn es jetzt um den Zugewinn geht, wie verhält sich ds denn, soviel ich weiß, muß ich einen Kontoauszug vom tag der Hochzeit und dem Tag der Scheidung vorlegen, bei mir damals nix und jetzt auch nix 🙂 Bei ihr damals viel ca 17.000 Euro, bei der Scheidung vielleicht noch 3000 Euro, wie würde das denn gerechnet, muß ich ihr die volle 10.000 Euro zurückzahlen ?
lg
Servus!
das wäre dann doch der fall, wenn wir das offiziel machen, geht das nicht so unter der Hand ?
Du brauchst einen Mietvertrag und die Zahlungen müssen nachvollziehbar vom Mieter zum Vermieter fliessen!
wie genau verhält sich das mit dem " einkomensmindernder Verlust" was genau bedeutet das ? b.z.w wann trifft das zu ?
Für die Steuererklärung wird eine Einnahmen-Ausgaben-Berechnung für "Vermietung und Verpachtung" erforderlich; wenn die Ausgaben (Wasser, Heizung, Müll, Darlehen, Grundsteuer, etc.) höher sind als die Mieteinnahmen, dann würde dieser Verlust das zu versteuernde Einkommen verringern.
Aber Vorsicht dabei: manche FA´s wollen auch eine Gewinnerzielungsabsicht bei Vermietug und Verpachtung sehen ... d.h. die Miete sollte nicht allzu tief angesetzt werden, besser knapp unterhalb der "ortsüblichen" Mieten.
Grüssung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
