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ab 1 Januar andere Steuerklasse

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(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo loeffel1172,

Ok, dann werden mir wohl die 1050 Euro bleiben,was schon mal super ist ! wird zwar trotzdem eng, aber irwie muß es einfach klappen, alleine schon weil ich das Elternhaus nur ungern abstoßen würde - und billiger werde ich wohl hier auch nicht wohnen können - meine in der umgebung.

Aber dazu hätte ich auch noch eine Frage, wann sollte ich das Elternhaus auf mich überschreiben lassen, was wäre der beste "Termin" vor oder nach der Scheidung ? oder wäre es sinnvoller, die hälfte meinen Bruder zu "schenken" und ihm Miete zu zahlen ?

Okay, das sind gleich zwei Themen: Erstens der Zugewinnausgleich, und zweitens der Wohnvorteil, der ggf. dein unterhaltrelevantes Einkommen erhöht.

Was den Zugewinnausgleich betrifft, als Erbe ist dein Anteil am elterlichen Haus beim Zugewinnausgleich außen vor, was gut für dich ist (d.h. davon kriegt die Ex nix ab). Ohne dass ich die Einzelheiten kenne, würde ich tendenziell dazu raten, dass du mit irgendwelchen Kauf- oder Verkaufsaktionen wartest bis nach der Scheidung, denn nur zu gut ist es möglich, dass du an einen Richter gerätst, der sich für Robin Hood hält, und der entscheidet dann: Wenn die Transaktion gemäß seiner richterlichen Willkür zu deinen Gunsten war, dann gehört die Hälfte deines angeblichen Zusatzerlöses deiner Ex; wenn die Transaktion hingegen zu deinen Lasten war, dann war das selbstverständlich mutwillig von dir, ist somit dein Problem, und daher ausschließlich aus deiner Kasse zu bezahlen.

Was den Wohnvorteil betrifft: Hier wird dir die ersparte Miete als "fiktives Einkommen" auf dein echtes Einkommen draufgeschlagen, zum Zwecke der Unterhaltsmaximierung. Die ersparte Miete wird allerdings um jene Kosten gemindert, die ein Mieter nicht hätte; insbesondere also die Schuldzinsen, wenn auf der Immobilie noch eine Hypothek lastet. Aus diesem Grund könnte es u.U. sinnvoll sein, wenn die eine Haushälfte deinem Bruder gehört und du Miete zahlst; denn wenigstens für die mietpflichtige Hälfte kann es aus naheliegenden Gründen keinen Wohnvorteil geben (auch wenn man dem ein oder anderen Richter wohl ausführlich von seinem eigenen Anwalt erklären lassen muss, warum man für diese Haushälfte eben keinen Wohnvorteil hat). Ähnlich wie beim Zugewinnausgleich ist das aber ein hochkomplexes Thema; allgemeine Ratschläge sind hier nicht wirklich hilfreich und wenn du hier eine "vernünftige" Entscheidung treffen willst, dann wirst du nicht darum herumkommen, ein paar Varianten mit allen Konsequenzen durchzurechnen.

Was die Überstunden betrifft, dazu hat PaulPeter schon alles gesagt, was zu sagen ist, und mir bleibt nur noch zu ergänzen: dumm gelaufen für dich. Sich beruflich den A.rsch aufreißen, und nur die Ex hat einen finanziellen Vorteil davon. Offen gestanden, ich an deiner Stelle würde trotzdem versuchen, die Überstunden (dauerhaft!) loszuwerden. Auch wenn's im ersten Moment finanziell weh tut, wenn man im schlimmsten Fall nach einem Einkommen Unterhalt zahlen muss, das man gar nicht mehr hat ...

Dachte, wenn ich die nexten 3 moante keine mache, und so dann laut meiner Abrechnung für Januar nur auf 1800 euro komme, kriegt die EXE ja weniger TU, wenn dann alles neu berechnet ist, und ich dann mal einen Monat mit 1950 Euro habe, bekommt sie doch davon nix mit, oder ? bis dann wieder mal eine neu berechnung ansteht, oder ? dann hätte ich z.b 1050+150 von den Überstunden, zumindest war so mein denken dies bezüglich.

Kannste zwar versuchen; ich persönlich rate allerdings von solch bauernschlauen Versuchen ab. Eher früher als später kommt man dir doch unterhaltserhöhend auf die Schliche; und langfristig ist m.E. arbeitsfreie Zeit mehr wert als Geld. Zu den Dingen, die ich persönlich in den vergangenen vier Jahren gelernt habe, gehört insbesondere dieses: Leistung und beruflicher Ehrgeiz lohnen sich in diesem unserem Lande nicht, wenn man erst einmal unter das Rad der Unterhaltssklaverei geraten ist. (Nun, um es etwas präziser zu formulieren: Ich habe nach wie vor einen gewaltigen Ehrgeiz, meine Arbeit gut zu machen. Ich habe aber keinen Ehrgeiz mehr, einen möglichst großen Teil meines Lebens auf Arbeit zu verbringen. Sage ich jetzt mal ganz frech als jemand, der sich einige Zeit nach der Trennung ganz bewusst gegen die Vollzeitstelle, und für die Dreißig-Stunden-Woche entschieden hat.)

Muß meine RA´tin in Schutz nehmen - denn sie hätte den Fehler mit den"3Euro" bestimmt bemerkt, hätte sie eine Gelgenheit dazu gehabt ! denn ich bekam nur einen Anruf von meiner EX, das IhreRAtin gesagt habe, ich müsse jetzt 50 Euro mehr zahlen, weil die große nun 6 Jahre alt ist. Und da 225+50 dann auch 275 sind, habe ich das überwiesen, ohne vorher nach Düsseldorf zu schauen - war also mein Fehler ! Habe auch damit gerechnet, das ich Post bekomme von Ihrer RAtin, wegen der "erhöhung" aber kam nix !

Okay, habe ich verstanden. Und dass von deiner Anwältin nichts kam, ist schon richtig so: Schließlich wollte deine Ex was von dir, nicht umgekehrt. Hätte deine Anwältin dir etwa sagen sollen: "Lieber Herr Löffel, zahlen Sie doch in vorauseilendem Gehorsam schon mal 47 Euro mehr"?!? Nö, umgekehrt wird ein Schuh draus: Wenn von der Gegenanwältin so ein Drohbrief bei dir eintrudelt und du dir nicht wirklich 100% sicher bist, dass die Forderung okay ist, dann musst du dich schon selber schlaumachen. Entweder bei deiner Anwältin, oder gerne auch hier im Forum 😉

"offenbar einige Abzugsposten zur Bereinigung des Einkommens berücksichtigt worden?"
was genau meinst Du jetzt damit ?

Berufsbedingte Kosten, möglicherweise mit der Pauschalregelung "5% vom Netto", wenn das zuständige Oberlandesgericht diese Pauschale erlaubt; bei Einzelnachweis insbesondere Kosten für die Fahrten zur Arbeit.

Zusätzliche Altersvorsorge, wie z.B. Beiträge für eine Lebensversicherung oder einen Riestervertrag; auch Tilgung für Immobiliendarlehen fällt in diese Rubrik.

Eventuell auch Schuldendienst für Kredite aus der Ehezeit.

Hm, das dürften so die wesentlichen Posten sein, die für die Bereinigung des Nettoeinkommens in Frage kommen.

Was den Hase betrifft, heißt es im klartext, das ich schaue, was die Tabelle hergibt, die üblichen Sachen von meinem Netto abziehe und ihr dann die differenz als TU auszahle ? aber wie gesagt, das würde ja eh erst ab Februar gelten, da die Januar Abrechnung ja noch vom December ist - und somit noch für 2012.

Zusätzlich zur völlig richtigen Anmerkung von PaulPeter, von mir noch ein zusätzliches "Nein". Mit "wie der Hase läuft" meinte ich, dass du von Politik und Justiz unserer feinen Brunzrepublik Deutschland als Zahldepp auserkoren bist. Herzlichen Glückwunsch, willkommen im Club ... und gestalte dein Leben in deinem ureigensten Interesse bitte so, dass du von diesen Aasgeiern nicht mehr als unbedingt nötig ausgeweidet wirst.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2012 23:22
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

ok,

dann muß ich am montag das Finanzamt informieren und das Lohnbüro.

Was die Überstunden betrifft, deshalb hatte ich doch zu beginn gefragt, ob die neu Berechnung nur von einer Abrechnung gemacht wird, nämlich die von Januar !
Wie wird dann der Unterhalt an hand der letzten 12 monate berechnet, wenn ich da noch mehr verdient habe als ab Januar !? Da war ich doch noch STK. 3 und ab Januar STK 1.

Deshalb war doch meine Frage, ob das netto einkommen vom Januar genommen wird - um den neuen Unterhalt zu berechnen. Wenn dann dort keine dienste aufgeführt sind, dann hatte ich halt keine- oder ?

lg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2012 23:28
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Schau:

Brutto ändert sich an Deinem Einkommen nichts. Nur Netto. Deswegen nimmt man einfach das Gehalt der letzten 12 Monate brutto und macht daraus eine Nettoberechnung mit Stkl 1.
Die Anwälte haben ein Programm, ähnlich den Brutto-Netto-Rechnern aus dem Internet, die sie einfach mit den Zahlen und Deiner Steuerklasse füttern. Und am Ende steht, was Du abzudrücken hast.

Du musst jetzt sehen, dass Du die Initiative bekommst und nicht in die Defensive kommst.

Sieh doch mal auf Deinem letzten gehaltszettel nach, ob da nicht das kummulative Jahresbrutto angegeben ist. Die Zahl gib hier bekannt und gib an, wieviele Monate sie umfasst. Wir können dann den Unterhalt ausrechnen.

PP

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2012 23:40
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

Hi,

nee, das meine RAtin mir keine Brief schickt wegen 47 euro - war mir klar, hat mich nur gewundert, das meine Ex mir das so einfach am _Tel. mitteilen durfte, ohne Brief von Ihrer Ratin, ok, sei es so.............ist ja für die Kids, dann ist es ok ! sehe ich ja auch ein ! Mir geht´s in erster Linie darum, das sie so wenig wie möglich bekommt ! aber ich denke, so denken die meißten hier, zwar nicht alle - aber wohl die meißten.

Thema "Hase", ja, den Teil vom Hasen habe ich verstanden ! Das man hier nur zahlen darf - ohne zu leben, das ist bekannt, aber leider wohl noch nicht so ganz oben angekommen, könnte dazu jetzt noch etwas schreiben, aber ich lasse es lieber sein.....mittlerweile kann ich die REaktion von dem ein oder anderen nachvollziehen, das sollte reichen !

Was die von dir genannten Abzugsposten betrifft, ha, genau um diese hat es sich gehandelt.

Was die Überstunden und den Ehrgeiz betrifft........

mag sein, das sie mir dann irgendwann auf die schliche kommen, aber was soll ich machen ? wenn wir mal ehrlich sind, du weißt es, viele andere hier wissen es, ich weiß es, der Selbsterhalt ist einfach nur ein Witz ! Würde gerne mal sehen, wie diejenigen, die sich das haben einfallen lassen mit 1050 euro über die Runde kommen würden ! mag sein, das sie es evtl. 2,3 monate schaffen würden ! aber mehr wohl nicht !

Was mich persönlich am meißten daran stört ist, das man auch die sonderausgaben davon bezahlen soll, meine, ist doch klar, das wenn man die kids nur alle 14 tage sieht, das man ihnen dann auch keinen wunsch ausschlagen möchte, wenn ich meine prinzessin sehe, dann will ich ihr alles ermöglichen, wasgeht - auch wenns vielleicht verkehrt ist, sie so zu verwöhnen, aber wer kann mir das bei allen 14 tagen verdenken ?

naja, davon gibt es hier welche, habe welche hier kennen gerlent, da fragte ich mich ehrlich, auf welche seite sie stehen, auf die der anderen Vädter oder eher die der _Mütter ! egal.
Was die Arbeitsfreie Zeit betrifft, nunja, irwie hast du ja recht, aber ich gehe auch gerne arbeiten, bin jem. der dauernd unter strom steht, klar ist es mal schön, ein WE zu hause zu sein, auch wenn keiner da ist, der sich freut, außer meiner blonden labbi dame, aber icgh denke, etwas ehrgeiz muß sein, sonst ist man heut zu tage schneller weg, als man denkt !"

Scheiße ! paulpeter
habe gerade deinen Post gelesen !

ich bin davon ausgegangen, das sie die Januar Abrechnung einfach mal 12 nehmen !
Meine Ratin sagte im juni zu mir, nachdem die berechnung durch war, alles was sie jetzt arbeiten, an überstundne und so, das kommt ihnen zu gute ! zumindest bis Januar ! und ich kloppte dann auch Stunden, hatte im schnitt 3 WE dienste im monat !

hatte sie extra noch gefragt, sie sagte mir, das nur die januar abrechnung zählen würde für die neuberechnung ! und anhand dieser es neu berechnet wird !

sorry,

muß jetzt mal ien bier kippen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2012 23:58
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin  loeffel1172

Deine Angaben kommen mir einfach zu zerfleddert daher, um dem Geschehen zu folgen und auf Deine Fragestellung antworten zu können. Schreibe doch bitte mal in einem Beitrag auf, wie Dein Netto sowohl mit StKl.3 war als auch mit StKl1 sein würde. Dann gebe an, welchen UH-Betrag Du an wen im Moment zahlst und auch aus welchen Gründen (Alter der Kinder, von wem berechnet auf Grund welcher Einkommensannahme). Dann sage bitte auch was zur erfolgten Bereinigung Deines Einkommens. Denn das kann ich überhaupt nicht in Deinen Beiträgen nachvollziehen.

Es reicht völlig, wenn Du zur Bestimmung Deines Einkommens Deine sämtlichen Einkünfte der letzten 12 Monate nimmst (aber bitte alle). Falls Du durch die Erbschaft auf weitere Einnahmen hoffen kannst oder bereits erzielst, so gebe diese unter Nennung der Einkommensart an. Bei der Bereinigung ist zu unterscheiden zw. Einkünften aus Erwerbstätigkeit und allen anderen Einkünften. Berufsbedingte Aufwendungen z.B. können nur bei ersterer Einkommensart berechnet werden.

Gruss oldie

PS: Und hat Deine Frau auch Einkommen? Wie hoch ist es? Gehen die Kinder in eine KiTa etc.? Wer bezahlt dies?

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2012 00:12
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

weiß zwar jetzt nicht, was das noch für eine rolle spielt, weil ich gerade ziemlich geschockt hier sitzte, aber ich versuche dir das zu schreiben.

Also, mit Steuerklasse 3 habe ich netto 2280,13 - laut meiner Steurkraft bei Steuerklasse 1. 1800-1830

abgezogen wurden
5 % für berufsbedingte Aufwendungen in Höhe vob 114,00 Euro - bleibt übrig 2166,13 Euro
weiter abzugsfähig sind die Tilgungsraten für die Immobilie, in Höhe von 221,00 euro und 353,63 euro zusammen sind dies dann 574,63, also der Abtrag für´s Haus. Es verbleiben 1591,50 euro

die Gegenseite berechnet einen Wohnvorteil von 360 euro.Für Haushaftpflichtversicherung,Grundsteuer,Brandversicherung 80 euro.

Unter Abzug deises Betrages vom wohnwert ist ein solcher einkommenserhöhend mit 280 Euro anzusetzten.Es verbleiben 1.871,50 Euro.
1.591,50+280.

dieses einkommen entspricht der einkommensgruppe 2 der DDT (1501-1900) Da die DDT aber davon ausgeht, dass der Unterhaltverpflichtigtete nur 2 Personen gegenüber Unterhalt schuldet, ist bei drei Unterhaltsberechtigeten derKindesunterhalt nach einkommengruppe 1 zu zahlen.
dies bedeutet dass für beide Töchter, nämlich XXXX und XXXX ein unterhalt in Höhe von jeweils 225 euro zu zahlen sind,wobei die Anrechnung des hälftigen Kindergeldes bereits berücksichtigt worden ist.
Sie schulden daher Unterhalt in Höhe von zusammen 450 euro.

Was den Ehegattenunterhalt betrifft, so berechnen sich dieser wie folgt:

Von ihrem bereinigten Einkomme in Höhe von 1871,50 euro sind die Zahlbeträgt für die beiden Kinder in Höhe von 450 euro abzuziehen, Es verbleiben 1.421,50 euro.
Desweitern abzugsfähid sind die von Ihen gezahlten monatlichen Kosten für die Steur und Haftpflichtversicherung für den PKW, der Marke XXXXXX mit dem amtlichen Kenzzeichen XXXXXXX den ausschließlich Ihre Ehefrau nutzt. Sie haben mir einen Kontoauszug vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass die Versicherung in Höhe von 72,96 euro abgebucht worden wurde. sie hatten mitgeteilt, dasss dieser Betrag für 1/4 Jahr geschuldet war.dies macht monatlich 18,24 Euro aus.Die KFZ Steuer zahlen Sie jährlich in Höhe von 108 Euro, was monatlich 9,00 Euro ausmacht.Unter Abzug dieser beiden Beträge verbleibt ein Beitrag in Höhe 1.394,26 euro.

Grundsätzlich besteht ein Unterhaltsanspruch Ihrer Ehefrau in Höhe von 3/7 dieses Betrages, also in Höhe von 597,54 euro, sofern Ihnen noch ein Selbsterhalt in Höhe von 1050 euro zustehen würde, Dies ist nicht der Fall, sodass ein Unterhaltsanspruch in höhe von 344,26 besteht 1394,26-1050 euro
Etwas anderes würde sich ergeben, wenn auch Ihre Ehefrau ein Wohnvorteil in Höhe von 360 euro anzusetzten wäre.Dies wäre nur dann der Fall, wenn sie mietfrei bei Ihren Schweigereltern in einer abgeschlossenen Wohnung wohnen würde und die Schwiegereltern damit einverstaden wären, dass der Wohnwert bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt wird.Hirvon ist allerdings nicht auszugehen

so, stand es im dem brief meiner Ratin

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2012 00:23
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo loeffel1172,

yo, dann machen wir die gleiche Rechnung doch mal mit deinem neuen Netto. Da man der Gegenseite nicht unnötig entgegenkommen muss, gehe ich mal von 1.800 Euro netto aus. Wobei ich, ehrlich gesagt, deiner Steuerexpertin nicht ganz folgen kann. Wenn es in 2012 mit Lohnsteuerklasse III bislang 2.280 Euro waren, hätte ich bei ansonsten unveränderten Bedingungen in 2013 mit Lohnsteuerklasse I eher um die 2.030 Euro erwartet (und dann würde die Rechnung schon wieder ganz anders aussehen als bei 1.800 Euro).

Jedenfalls, starten wir mal mit 1.800 Euro. Davon ziehen wir 5% berufsbedingte Kosten ab, d.h. 90 Euro, bleiben 1.710 Euro. Minus Tilgung i.H.v. 574,63 Euro (ändert sich daran im neuen Jahr was?), bleiben noch 1.135,37 Euro. Plus Wohnwert von 280 Euro, dann sind wir bei 1.415,37 Euro.

Das ist von Haus aus schon mal Zeile 1 der Düsseldorfer Tabelle; für das zweijährige (?) Kind also 225 Euro und für das sechsjährige (?) Kind 272 Euro. Kleine Kontrolle: 1415 minus 225 minus 272 gleich 908 Euro, eigentlich ist der "kleine" Selbstbehalt somit schon unterschritten, also Mangelfall. Allerdings wird ein Richter im Mangelfall die 574 Euro Tilgung vermutlich als "unnötigen Luxus" betrachten und nicht anerkennen; bzw. das Ergebnis so hinrechnen, dass es halt doch für den Mindestunterhalt reicht.

In erster Näherung könnte die Kampfansage an die Ex also lauten: Mit dem deutlich reduzierten Netto aufgrund der Lohnsteuerklasse I reicht es gerade eben so, den Mindestunterhalt für die Kinder zu zahlen (also 225 Euro plus 272 Euro); die Ex selber hat zwar dem Grunde nach einen Anspruch auf TU, aber weil die Kinder vorrangig berechtigt sind, geht die Dame leider, leider leer aus 😉

Damit du mich nicht missverstehst: Es ist keineswegs sicher, dass du damit durchkommst. Ob und wie lange z.B. diese Tilgung berücksichtigt wird, kann ich mangels Glaskugel nicht vorhersehen (als zusätzliche Altersvorsorge gehen maximal 4% vom Brutto durch, das wären bei dir vermutlich ca. 130 Euro, also deutlich weniger als die tatsächlich geleistete Tilgung). Ich vermute, über kurz oder lang wird somit der Löwenanteil der Tilgung aus der Unterhaltsberechnung herausfallen; damit wird dein bereinigtes Netto, und somit der errechnete Unterhalt, entsprechend größer. Aber wenn die Ex bzw. deren Anwältin in dieser Hinsicht auf den Putz haut, dann meldest du dich einfach wieder hier.

Und vor allen Dingen: Überprüfe bitte die Sache mit den 1.800 bis 1.830 Euro für das neue Netto noch einmal. Irren ist zwar menschlich; allerdings, wenn meine Schätzung stimmen sollte, aber du mit den Zahlen deiner Steuerexpertin in den Ring steigst, d.h. mit einem um zweihundert Euro zu niedrig angesetzten Nettoeinkommen - dann lieferst du der Ex eine moralische Steilvorlage des Kalibers "seht alle her, auf welch plumpe Art und Weise mich der Dreckskerl be...schummeln wollte". Dieses Würstchen braucht man einer Exfrau nicht zu gönnen; und gehe weiterhin getrost davon aus, dass sie so eine Geschichte auch zehn Jahre danach noch bei jeder passenden wie unpassenden Gelegenheit aus der Mottenkiste zerren würde, wenn sich dich damit irgendwo in ein schlechtes Licht rücken könnte.

Aber, etwas ganz anderes:

Desweitern abzugsfähid sind die von Ihen gezahlten monatlichen Kosten für die Steur und Haftpflichtversicherung für den PKW, der Marke XXXXXX mit dem amtlichen Kenzzeichen XXXXXXX den ausschließlich Ihre Ehefrau nutzt.

Sieh' lieber zu, das sauber zu trennen. Wenn Ex die Karre nutzt, dann soll sie bitte auch gänzlich selbst dafür verantwortlich sein. Alles andere gibt nur Ärger, wenn sie z.B. mit der Kiste einen Unfall baut.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2012 01:10
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

Hi,

ja, meine Steuerfrau kam ungfeähr auf 1800 netto, warum, kann ich dir nicht sagen, sie hat gerechnet und das kam dann ca raus.Denke, sie hat das Bruttogehalt mit Stuerkalsse 1 gerechnet.Der Unterhalt für die Kids würde ja bleiben, was sich ändert, ist die tilgung, da ich ja dieses Haus verkauft habe und das andere übernehmen würde (was wohl nicht hinauen wird, wenn ich das hier alles so lese).

Ab nexten Jahr, werden es dann 340 euro sein, meine die tilgung für das haus.
Was das Auto betrifft, die ganzen kosten hat mittlerweile sie übernommen, habe nur mal schnell den brief getippt, den ich damals erhalten habe.
klingt iriwe jetzt so, als würden mir doch nur die 950 euro bleiben, oder ? das wäre schlecht !

So wie ich das dann aus peters post lese, werden die letzten 12 monate gerechnet - und nicht wi meine Ratin sagte, nur die januar abrechnung ! also war ich wirklich so doll - und habe die stunden um sonst gekloppt.
lg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2012 01:23
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

mir würden dann wohl doch nur noch die 950 bleiben, oder ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2012 01:33
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo loeffel1172,

ja, meine Steuerfrau kam ungfeähr auf 1800 netto, warum, kann ich dir nicht sagen, sie hat gerechnet und das kam dann ca raus.Denke, sie hat das Bruttogehalt mit Stuerkalsse 1 gerechnet.

Dann gibt doch bitte mal dein durchschnittliches Bruttogehalt an, das dieser Berechnung zugrundeliegt.

Hast oder hattest du eventuell irgendwelche Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eingetragen? Wenn ich von denen nix weiß, dann komme ich natürlich auf völlig falsche Zahlen.

Ab nexten Jahr, werden es dann 340 euro sein, meine die tilgung für das haus.

Und noch etwas (hätte mir eigentlich auch schon viel früher auffallen können): Du redest die ganze Zeit von "Tilgung" - aber was ist mit den Zinsen? Normalerweise zahlt man ja bei einer Hypothek eine bestimmte Rate, die aus zwei Anteilen besteht, nämlich den Zinsen und der Tilgung. Beides kann ggf. in der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden, aber i.d.R. an unterschiedlicher Stelle, also muss man das fein säuberlich auseinanderhalten. Also, mal ganz konkret - im kommenden Jahr, falls du das Haus behalten wirst: Wie hoch ist dann der monatliche Zinsanteil, und wie hoch ist der monatliche Tilgungsanteil?

Und wenn wir schon dabei sind: Dieser Wohnvorteil, also diese 360 Euro minus 80 Euro - bezieht sich dieser Wohnvorteil auf die alte oder auf die neue Bleibe? Wenn's noch die "alten" Zahlen sind, dann interessiert das für kommendes Jahr nicht mehr, statt dessen bräuchte ich für das geerbte Haus: (a) ungefähre Kaltmiete für ein vergleichbares Haus (also den Brutto-Wohnwert), (b) die zugehörigen Hypothekenzinsen (siehe voriger Absatz), und (c) die dort anfallenden und abziehbaren Dinge (also das was bislang diese 80 Euro waren).

mir würden dann wohl doch nur noch die 950 bleiben, oder ?

So wie ich das sehe, sind wir hier noch nicht an dem Punkt, wo wir fürs nächste Jahr eine auch nur einigermaßen zuverlässige Unterhaltsberechnung haben. Dafür sind einfach noch zu viele Fragen offen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2012 02:13




(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

muß ich nachschauen was den bruttogehlat betriift - ist schon wie gesagt alles verpackt.
also, der Abtrag nextes Jahr wird 340 euro sein, 2,73 zinsen und 1 % tilgung. werde diese Immobilie die wir zusammen gekaufft haben, ja verkaufen, und ziehe in das elternhaus, mein bruder bekommt 75.000 euro, ich benötige dann ca 20.000 euro für renovierung und so, bezahle dann eine rate von wie oben geschrieben von 340 euro.
Der Wohnvorteil bezieht sich auf die alte immobilie, habe nur schnell das getippt, was in dem brief stand.
Kaltmiete würde das objekt, meiner schätzung nach so ca 600 Euro betragen. Die 80 euro waren für Brandversicherung gerechnet, welche gleich bleibt, das es mehr oder weniger das gleiche haus ist (reihenhaus in einer siedlung).

denke, das der Wohnvorteil dadurch gleich bleiben wird.

lg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2012 02:26
(@Brainstormer)

Moin Loeffel, moin Malachit,

mir würden dann wohl doch nur noch die 950 bleiben, oder ?

So wie ich das sehe, sind wir hier noch nicht an dem Punkt, wo wir fürs nächste Jahr eine auch nur einigermaßen zuverlässige Unterhaltsberechnung haben. Dafür sind einfach noch zu viele Fragen offen.

Sorry, wenn ich hier kurz dazwischen springe, aber damit @loeffel1172 heute etwas ruhiger schlafen kann...dein Selbstbehalt gegenüber deiner DEF beträgt 1050 €. Da du vermutlich, wie von @Malachit berechnet, KU in Höhe von 497 € zahlen wirst, verbleiben 1303 € (1800-497), was deutlich über dem Selbstbehalt liegt. Somit werden dir auf jeden Fall 1050 € bleiben.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2012 02:32
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

wäre ja schon mal ok- besser 1050 als die 950 !

was mir Bauchweh macht ist, das ich dieses jahr zuviele stunden gemacht habe, und die Hexe dementsprechend überhaupt etwas bekomt, da meine Ratin mich wohl falsch beraten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2012 02:39
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin

Eine Möglichkeit, Deine Überstunden zu retten, wäre, dass Du als Grundlage der Berechnung für den künftigen Unterhalt den Bruttolohn nimmst, der bei der bisherigen Berechnung eine Rolle gespielt hat.
Das ist zwar nicht ganz astrein, aber auch nicht ganz verboten, immerhin spielen nach meinen Kenntnissen (die Experten mögen mich korrigieren) Gehaltssteigerungen nur dann eine Rolle, wenn sie mehr als 10% betragen, andere sagen, wenn der Unterhaltszahlbetrag sich dadruch um mehr als 10% ändert. Nagel mich darauf aber nicht fest, ich gebe offen zu, dass es sich dabei um eventuell gefährliches Halbwissen handelt und bitte die Experten im Forum, dies ggf. richtigzustellen.

Du könntest Dich dann auf den Standpunkt stellen, dass die Überstunden, die Du mehr erwirtschaftet hast nur dadurch möglich waren, dass Du vor lauter Trennung nicht mehr wusstest wohin mit der Zeit, die Du früher mit der familie verbrchtest. Wenn Du dieses Manöver fährst, solltest Du das Geld, das Du dadurch an Unterhalt sparst aber nicht verjubeln, sondern auf die hohe Kante legen, wenn es hart auf hart kommt (und es ist gut möglich, dass es so kommt), wirst Du Unterhalt nachzahlen müssen.
Es bliebe dann abzuwarten, was die Gegenseite daraus macht und wie sie reagiert. das wird man dann eben sehen.

Ich habe bei mir eine ähnlich gestrickte Situation. Moralisch habe ich dabei keine Bedenken, denn auch wenn Exen mit 2 kleinen Kindern (bei mir eines) an der Backe sicher einer höheren Belastung im Alltag ausgesetzt sind als ein Single, habe auch ich einen Haushalt zu führen, jedes 2. WE Dienst und an den anderen WE meinen Zwerg. Da sehe ich es dann nicht ein, wenn die Ex auch noch an den Früchten der Arbeit partizipiert, die ich zusätzlich zu meiner ohnehin schon erheblichen Arbeitsbelastung ernte. Darum streiten sich aber gerade unsere Anwälte, die Exenanwältin sieht das naturgemäß anders. 

PP

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2012 12:20
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo loeffel1172,

okay, ich versuche dann mal, das Ding zu sortieren. Wenn meine Annahmen irgendwo komplett danebenliegen, dann bitte entsprechende Rückmeldung.

Du hast im nächsten Jahr unterhaltsrechtlich zwei Sorten von Einnahmen, nämlich erstens dein Gehalt, und zweitens den Wohnvorteil für das Haus, das du zusammen mit deinem Bruder geerbt hast und in das du in näherer Zukunft einziehen willst, wobei du deinem Bruder seinen Hausanteil abkaufen willst. Weitere nennenswerte Einnahmen hast du nicht, soweit ich das bislang verstanden habe. Zwei Kinder, 2 und 6 Jahre alt, Scheidung ist noch nicht erfolgt, die Demnächst-Ex arbeitet derzeit nicht.

Du könntest gelegentlich noch sagen, welches Oberlandesgericht zuständig ist; bislang weiß ich nur, dass es offenbar eines jener Oberlandesgerichte ist, die die 5%-Pauschale für die berufsbedingten Kosten erlauben.

Fangen wir mal mit deinem Gehalt an. Deine Steuerexpertin hat gesagt, netto seien es zwischen 1.800 und 1.830 Euro; ich nehme für die Berechnung also mal 1.800 Euro. Dem müsste m.E. ein Bruttoeinkommen von ca. 2.800 Euro entsprechen.

Von den 1.800 Euro sind 5% berufsbedingte Kosten abziehbar, also 90 Euro. Bitte überprüfe, ob für dich ggf. der Einzelnachweis der berufsbedingten Kosten günstiger ist (dies dürfte bei dir z.B. dann der Fall sein, wenn du mit dem Auto zur Arbeit fährst und die einfache Wegstrecke 9 Kilometer oder mehr beträgt).

Bislang war es offenbar unstrittig, dass du die vollen Kreditraten direkt abziehen konntest (das waren damals die 574,63 Euro laut Anwaltsschreiben). Solange die Gegenseite nicht widerspricht werden wir das weiterhin so handhaben, aber es ist durchaus möglich, dass sich das spätestens mit Ablauf des Trennungsjahres ändert. Ich mache somit zwei Berechnungen, nämlich für die Zeit während des Trennungsjahres und für die Zeit nach dem Trennungsjahr. Während des Trennungsjahres ziehen wir wie gehabt die volle Rate für den Hauskredit ab, und wenn ich's richtig verstanden habe, beträgt diese Rate in der neuen Situation dann 340 Euro. Für die Zeit nach dem Trennungsjahr werden wir diese 340 Euro aufsplitten in einen Zins- und in einen Tilgungsanteil. In erster Näherung teile ich das mal auf anhand dem Zins von 2,73% und der (Anfangs-)Tilgung von 1%; dann müssten sich diese 340 Euro ungefähr aus 248 Euro Zins und 92 Euro Tilgung zusammensetzen. Nach dem Trennungsjahr können wir hier nur die Tilgung als zusätzliche Altersvorsorge unterbringen, maximal 4% vom Brutto, aber bei einem Brutto von ca. 2.800 Euro ist diese Kappungsgrenze unkritisch; wir können also die volle Tilgung i.H.v. 92 Euro als zusätzliche Altersvorsorge geltend machen (und den Zinsanteil verbraten wir dann beim Wohnvorteil).

Kommen wir zum Wohnvorteil. Während des Trennungsjahres wird dir zunächst nicht die marktübliche Kaltmiete angerechnet, sondern nur der angemessene Wohnwert und das wären dann wohl die 360 Euro aus dem damaligen Anwaltsschreiben (wobei ich mir nicht sicher bin, ob man dir da nicht aus deinem Umzug einen Strick drehen kann, und schon vor Ablauf des Trennungsjahres auf die marktübliche Miete geht). Nach dem Trennungsjahr kann dann aber auf alle Fälle die marktübliche Miete angesetzt werden, die du mit 600 Euro geschätzt hast; und ich gehe davon aus, dass deine Ex eher früher als später auf den Trichter kommt, genau dieses auch zu fordern. Ich rechne hier mit diesem Wert, d.h. mit den 600 Euro, aber wenn du in die Verhandlungen mit der Gegenseite einsteigst, dann solltest du stattdessen den kleinstmöglichen Betrag nehmen, den du auch nur halbwegs realistisch begründen kannst: Wie du weiter unten noch sehen wirst, ist dieser Wohnwert der ausschlaggebende Punkt wenn es darum geht, wie viel Geld du an Exenunterhalt abzuliefern hast.

Während des Trennungsjahres also zunächst 360 Euro Wohnwert. Für diesen Zeitraum haben wir die volle Kreditrate bereits direkt vom Netto abgezogen, das können wir also nicht noch einmal abziehen; aber die 80 Euro für Haushaftpflicht, Grundsteuer, Brandversicherung ziehen wir noch ab. Bleibt ein anzurechnender Wohnwert von 280 Euro, also alles wie gehabt.

Nach dem Trennungsjahr beträgt der Wohnwert zunächst 600 Euro. Für diesen Zeitraum haben wir nur die Tilgung direkt vom Netto abgezogen, also können wir die Zinsen i.H.v. 248 Euro mit dem Wohnwert verrechnen; die 80 Euro für Haushaftpflicht, Grundsteuer, Brandversicherung natürlich ebenso. Bleibt ein Wohnwert von 272 Euro.

Nur zur Gesamtsicht. Während des Trennungsjahres hast du ein Netto von 1.800 Euro, abzüglich 90 Euro für berufsbedingte Kosten, abzüglich 340 Euro für die Kreditraten. Zwischensumme: 1.370 Euro. Du bist damit glasklar in Zeile 1 der Düsseldorfer Tabelle, Kindesunterhalt beträgt 225 Euro für das zweijährige Kind und 272 Euro für das sechsjährige Kind. Dir bleiben 873 Euro, damit ist dein Selbstbehalt von 950 Euro unterschritten, allerdings würde im Mangelfall die 5%-Pauschale für die berufsbedingten Kosten gekippt (du kannst nur zwingend notwendige Kosten per Einzelnachweis berücksichtigt bekommen, wenn überhaupt), die für dich günstige Regelung zum Wohnvorteil könnte da ziemlich schnell auf der Abschussliste stehen, oder der Richter kürzt dir mit einer mehr oder weniger fadenscheinigen Begründung den Selbstbehalt. Ob du also den Mindest-KU laut Zeile 1 der DT zähneknirschend akzeptierst oder versuchst, eine Mangelfallregelung durchzudrücken, sei dir überlassen. Wobei du mit Blick auf die Mangelfallregelung zwei Möglichkeiten hast: Entweder, du versuchst dein Glück vor Gericht (das kostet Zeit, Nerven, und Geld; die Erfolgsaussichten sind zweifelhaft, weil einige Richter ziemlich kreativ sind wenn es darum geht, wie sie trotz Mangelfall doch noch den Mindestunterhalt festsetzen können) - oder, du bettelst bei der Ex um Verständnis (das kostet Zeit, Nerven, und Selbstüberwindung; die Erfolgsaussichten sind ebenfalls zweifelhaft, wenn auch aus völlig anderen, und ziemlich offensichtlichen Gründen).

Für Exenunterhalt ist jedenfalls kein Platz, wenn und solange die für dich günstige Regelung mit dem angemessenen Wohnwert gilt.

Bitte berücksichtige, dass diese Berechnung einige "virtuelle" Euros enthält. Deine reale Situation ist wie folgt: Du hast 1.800 Euro netto. Davon gehen 497 Euro für KU drauf, 340 Euro gehen an die Hypothekenbank, weitere 80 Euro für sonstige unvermeidbare Hauskosten. Von den verbleibenden 883 Euro ist der ganze Rest zu zahlen; also Lebensmittel, Heizöl bzw. Gas, Strom, Telefon, Versicherungen, Fahrtkosten, Ausgaben für die Kinder wenn sie bei dir sind, und so weiter.

Nach dem Trennungsjahr  sieht es so aus: Du hast ein Netto von 1.800 Euro, abzüglich 90 Euro für berufsbedingte Kosten, abzüglich 92 Euro für zusätzliche Altersvorsorge (Tilgungsanteil der Kreditrate), zuzüglich Wohnvorteil von 272 Euro. Zwischensumme: 1.890 Euro. Das ist zunächst Zeile 2 der DT (aber nur noch gerade eben so, es ist hart an der Grenze zu Zeile 3; also noch ein Grund mehr, dass du mit sehr spitzem Bleistift rechnest). Da aber die Ex auch unterhaltsberechtigt ist, geht es trotzdem runter nach Zeile 1, dieses Spielchen mit der Anzahl der Unterhaltsberechtigten kennst du ja schon. Kindesunterhalt somit wie gehabt 225 Euro und 272 Euro. Dir bleiben rechnerisch 1.393 Euro. Der KU ist jetzt, aus Sicht der Justiz, völlig unproblematisch, und solange die Ex nicht selber Geld verdient, kann sie Anspruch erheben auf alles, was jenseits von 1.050 Euro liegt. Also 343 Euro - autsch.

Wie dir sicher aufgefallen ist, haben sich auf wundersame Weise deine "virtuellen" Euros vermehrt, während sich bei deinen realen Euros nicht die geringste Verbesserung ergeben hat. Entsprechend deprimierend sieht deine reale Situation aus: Du hast 1.800 Euro netto. Davon gehen 497 Euro für KU drauf, 343 Euro für den Hexenunterhalt, 340 Euro gehen an die Hypothekenbank, weitere 80 Euro für sonstige unvermeidbare Hauskosten. Von den verbleibenden 540 Euro ist der ganze Rest zu zahlen, siehe oben.

Keine rosigen Aussichten. Überlege dir, ob du das Haus wirklich behalten willst, denn unterhaltsrechtlich bricht es dir womöglich das Genick (weil bei den "virtuellen" Euros aus dem Wohnvorteil für die Unterhaltsberechnung so getan wird, als hättest du dieses Geld tatsächlich in der Hand und frei zur Verfügung). Und mach dich vor allen Dingen schleunigst schlau, in welche staatlichen Fördertöpfe du in deiner Situation ggf. reingreifen kannst. Sei es Wohngeld, sei es aufstockendes Hartz IV, oder was weiß ich. Mit diesen Dingen kenne ich persönlich mich nicht aus, ich kann folglich auch nicht abschätzen, ob das überhaupt erfolgversprechend ist; vielleicht können aber andere Leute hier (z.B. @Wildlachs) dir dabei Ideen liefern.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2012 22:01
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nachtrag:

ich benötige dann ca 20.000 euro für renovierung und so

Renovierung beschränkst du besser auf das absolut notwendige Minimum. Erstens behältst du damit ein bisschen mehr finanziellen Spielraum, und zweitens taugt "Renovierungsstau" auch als Argument, warum die sonst in dieser Gegend übliche Kaltmiete für diese Bruchbude nicht zu erzielen ist, und folglich nur ein geringerer Wohnwert anzusetzen ist. Nun gut, bei einem Richterlein, das wirklich ideologisch verbohrt ist, da zieht so ein Argument nicht, aber versuchen kann man's auf alle Fälle mal.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2012 22:14
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Noch ein Nachtrag:

Unterhalt für die Ex kannst du bei der Steuer geltend machen. In deinem Fall bedeutet das: Falls es tatsächlich auf 343 Euro Exenunterhalt hinausläuft, kannst du dir davon immerhin ca. 100 Euro vom Finanzamt wiederholen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2012 23:03
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wobei diese 100,- Ocken dann aber wieder unterhaltspflichtichtiges Einkommen darstellen, dass komplett bei der Mutter abzuliefern ist, solange ihr Bedarf nicht gedeckt ist.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2012 23:07
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

Hi,
sorry, hatte überraschend Besuch von der großen übers WE - war nicht geplant, deshalb erst jetzt eine Antwort von mir.
also, welches Oberlandesgericht für mich zuständig ist, weiß ich nicht genau, denke, es wird eines sein, wo meine exe wohnt, weil die Scheidung vor Gericht doch immer dort ist, wo die Kids, b.z.w die EXE lebt, oder ? das sind ca. 50 km von hier entfernt.
Der weg zur Arbeit beträgt eine Fahrt 6 km.
Der damalige Wonvorteilswert wurde von der GEgenpartei "angenommebn" b.z.w "errechnet" oder wie auch immer. Meine Anwältin stimmte diesen nur zu.
Hast gerechnet, das ich von den 540 euro - die übrig bleiben alles bezahlen muß, wie z.b. telefon, internet, Lebensmittel u.s.w ist das korrekt ?
Wenn ja, viel mehr habe ich zz.t auch nicht zur verfügung, weil ich ich ja noch eine höhere Rate habe, nämlich diese 575 Euro, also ca 235 Euro mehr !
Für die tatsächliche renovierung brauche ich nur ca 2000 Euro, der Überschuss wollte ich für "harte Zeiten" einfach in der Hinterhand halten, oder wäre das blöd ?

mein, wenn ich jetzt hingehe, und weniger aufnehme, also auch weniger Abtrag habe, dann habe ich doch keine großen Vorteil dadurch, oder.? außer, das wenn die schlechten Zeiten mal ganz schlecht sind, das ich dann nix in der Hinterhand habe, oder ?
Habe auch schon daran gedacht, das Haus zu verkaufen, aber ! Was mir dadurch dann zu gute kommen würde, ist das der Wohnvorteil entfällt, mehr nicht und vom Abtrag her, bin ich mit der Miete evtl. 50 euro billiger ! kommt auf die Bude drauf an.
So, habe ich aber für"später" etwas eigenes, auch wenn der Weg bis dahin noch lang und steinig wird, aber wenn ich jetzt mit 60 ca fertig bin für die kids zu bezahlen, dann kriege ich aber auch kein kredit mehr für ein Haus, wegen dem Alter.

Mir wäre jetzt erstmal wichtig zu wissen, sind es nun 950 oder 1050 die mir bleiben ! weil ich am dienstag zur Bank muß, und da je mal eine Zahl nennen muß, die ich zur Verfügung habe.

lg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.12.2012 20:34
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

Morgen,

sorry, so ganz verstehe ich Deine Rechnung vnoch immer nicht,

Wie dir sicher aufgefallen ist, haben sich auf wundersame Weise deine "virtuellen" Euros vermehrt, während sich bei deinen realen Euros nicht die geringste Verbesserung ergeben hat. Entsprechend deprimierend sieht deine reale Situation aus: Du hast 1.800 Euro netto. Davon gehen 497 Euro für KU drauf, 343 Euro für den Hexenunterhalt, 340 Euro gehen an die Hypothekenbank, weitere 80 Euro für sonstige unvermeidbare Hauskosten. Von den verbleibenden 540 Euro ist der ganze Rest zu zahlen, siehe oben.

Verstehe ich das richtig ? Das würde bedeuten, das ich keine 1050 habe - sondern 950 - oder ?

wenn ich jetzt von 1800 netto ausgehe und die 497 KU abziehe, bleiben 1303 - die Differenz ist dann 253 Euro für die Exe, oder ? dann würde ich auf 1050 Selbsterhalt kommen, wenn ich Deine REchnung nehme, dann komme ich 960, ist das korrekt ?

lg

Änderung durch Malachit: Zitat als solches kenntlich gemacht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2012 10:45




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