6 Jahre nachehelich...
 
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6 Jahre nachehelicher Unterhalt -normal?

 
(@franzilll)
Schon was gesagt Registriert

Hallo
ich bin etwas geschockt!!
Gestern erfuhr ich,das ich 6 Jahre (!!!) nachehelichen Unterhalt akzeptieren soll!

Eckdaten:15 Jahre Ehe ,dann 3 Jahre(!) trennungsjahr (je 1 Kind bei mir/Ex)

Meine Frau ist Erzieherin und wird in 1 Monat arbeitslos obwohl erzieher händeringend gesucht werden.
dann wird sie dank Wohnvorteil etc mehr Unterhaltsgeld zur Verfügung haben als ich.
Zudem soll sie nach 6 Jahren noch weitere Zahlungen erhalten (Ausgleich ehebedingten Nachteils beim Gehalt)

Eine zeitlang hieß es ,man müßte überhaupt keinen nachehel.Unterhalt zahlen und dann das!!!!!!!!

Was ratet ihr mir? In Berufung gehen ??? (Jetzt oder in 3 Jahren?)

Danke für eure Hilfe!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2013 17:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Gestern erfuhr ich,das ich 6 Jahre (!!!) nachehelichen Unterhalt akzeptieren soll!

Von wem hast du das denn erfahren?
Von deiner Ex?
Ihrem Anwalt?
Einem Richter?

Beschluss oder Vergleich?

Mehr Licht bitte.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2013 18:00
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Franzil,

wie Beppo schon sagte: Mehr Infos bitte, so kann mehr schwer helfen.

Sprichst Du hier von den Vorbereitungen zu einer Scheidungsfolgenvereinbarung oder einem Beschluss? Bzw. sind das nur erste "Ergüsse" des gegnerischen Anwalts?

Da Du schon von "Berufung" sprichst, scheint hier ja schon ein gerichtliches Verfahren gelaufen zu sein. Hast Du dich im Vorfeld hier im Forum informiert? Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2013 18:13
(@franzilll)
Schon was gesagt Registriert

Details:
Nachdem der Scheidungstermin 6x verschoben wurde (!)weil meist der gegnerische Anwalt Terminüberschneidungen angab,war vor 1 Woche der Scheidungstermin.Die Richterin vertagte dann die
Sache/es gibt einen 2.Termin in  2 Wochen.Gestern stellte mir dann mein Anwalt das Protokoll der
Richterin zur verfügung.Darin standen die erwähnten Schockdaten.
Besonders,da mein Anwalt(Fachanwalt) vorher mich auf eine Unterhaltsdauer bis zur Volljährigkeit der Kinder
vorbereitet hatte-das wären nur 7 Monate gewesen.3 Jahre hätte ich auch noch verstanden...

Es kam noch schlimmer:Nach dem 1.Termin sagte mein Anwalt,das die Gegenseite seinen Zugewinnausgleich akzeptiert hätte.Ich erwiederte noch,das dies nur 3 min angesprochen wurde...und ich keine Akzeptierung
mitbekommen hätte.Tatsächlich ist davon im Protokoll nichts zu lesen.

Ihr könnt euch meine Frustration vorstellen??

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2013 18:35
(@franzilll)
Schon was gesagt Registriert

P.S:
Ich habe gerade paar alte Einträge gelesen...danach wurde erst Anfang 2013 wieder die
Unterhaltsdauer(nachehelich) von der Ehedauer abhängig gemacht und über 3 Jahre angesetzt.
Dann hätte ich den ganzen Mist nicht am Hals wenn mein Anwalt erreicht hätte ,das ich zügiger
und nicht erst nach 3 (!) Jahren den  Scheidungstermin gehabt hätte??!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2013 18:55
(@urmel63)
Rege dabei Registriert

Hallo Franzilll

Das wissen die Götter, bei mir hat‘s 10 Jahre gedauert bis der Kram durch war…

Derzeit vom OLG zu 12 Jahren nachehelicher Unterhalt (incl. Trennungsunterhalt) verdonnert bei 10 Jahren Ehe.

Irgendwie geht das auch rum…

VG Urmel63

Lern aus der Vergangenheit – träum von der Zukunft und leb in der Gegenwart.
Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt, nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2013 02:10
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Franzilll

6 Jahre Nachehelicher Unterhalt bei 18 Ehejahren (15 + 3) hört sich nach gängiger Rechtsprechung an (ein Drittel).

...danach wurde erst Anfang 2013 wieder die Unterhaltsdauer(nachehelich) von der Ehedauer abhängig gemacht

Das ist nicht ganz richtig ...
Die Ehedauer war auch vorher ein Billigkeitskriterium in Bezug auf die Unterhaltsdauer.

Geändert hat sich, dass die Ehedauer als alleiniger Grund einer Befristung (wieder) entgegen stehen kann.

Insofern wäre es - bei "langer" Ehe - auch möglich, einen unbefristeten Unterhaltsanspruch zu sehen ...

Zudem soll sie nach 6 Jahren noch weitere Zahlungen erhalten (Ausgleich ehebedingten Nachteils beim Gehalt)

Was ist denn jetzt beschlossen, was sind die Berechnungsgrundlagen, was steht denn jetzt im Protokoll ?

Um Dir einen Rat zu geben, fehlen nach wie vor einige Rahmenangaben ...

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2013 18:26
(@franzilll)
Schon was gesagt Registriert

zu urmel 63:mein Beileid-ich hoffe dir macht dein Job Spaß...

Gewünschte Details:
Beim Gerichtstermin sollte ich zuerst unbegrenzten Unterhalt akzeptieren (nachdem mein Anwalt mich auf
Unterhalt bis zum 18.Lebensjahr der Kinder vorbereitet hat-wären ca 1/2 Jahr gewesen!!)
Nach unserem Protest ,hieß es man müsse u.a. darüber im 2.Termin reden.
Im Protokoll des 1.termins war erstmals von 5-7 Jahren nachehel.Unterhalt die Rede(mit 1/2 Wohnvorteil etc).
Danach solle ich unbegrenzt den ehelichen Nachteil ausgleichen (Differenz zu dem,was meine Frau hätte verdienen können ,wenn sie durchgearbeitet hätte un dem reellen Lohn).Mir wird jetzt zum Nachteil,das ich
Schurke meiner Frau ein Leben ohne Job ermöglicht habe (Hausfrau bei 2 Kids).
Man braucht schon eine stabiele Psyche um die Willkür der Justiz zu ertragen.Als Leistungsträger wird man
nur bestraft.Noch brutaler:Die tgl.Berichte über ermordete Ehepartner wundern mich nicht mehr...
Oder:Wieder mal ein Beweis der P3-Politik unserer Gesellschaft (P3:Parasiten produziernde Politik)
O.K. ich übertreibe...aber vermutlich habe ich die zynische Phase des Burn-out erreicht!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2013 19:35
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Mir wird jetzt zum Nachteil,das ich Schurke meiner Frau ein Leben ohne Job ermöglicht habe (Hausfrau bei 2 Kids).

Dem ist so.
Dieses wird damit gerechtfertigt, dass frau nicht dafür bestraft werden soll, dass sie Dir den Rücken für Deine Karriere freigehalten hat.
Das kann man zwar je nach Perspektive "doof" finden, hilft einem aber nicht weiter.

Viele Details hast Du nach wie vor nicht preisgegeben, weitere Fragen:
1. Kind bei Ex ist 17. Kind bei Dir ? Wird KU für bei Dir lebendes Kind gezahlt ?
2. Was hat Ex bis zur Geburt des ersten Kindes gemacht ? Erzieherin ?
3. Seit wann hat sie wieder gearbeitet (Teilzeit/Vollzeit), wie kommt die Kündigung zustande ?
4. Leistest Du derzeit Trennungsunterhalt ?
5. Wie sind die Einkommensverhältnisse ?

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2013 12:35
(@franzilll)
Schon was gesagt Registriert

Zwischenzeitlich habe ich die 6 Jahre akzeptiert,da der Zugewinn niedriger ausviel.
Danke für die Antworten-haben mir geholfen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2014 19:04