5% Verzinsung über ...
 
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5% Verzinsung über Basis Zinssatz

 
 Well
(@well)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,
ist in der jetzigen Zinsphase diese Regelung überhaupt noch rechtens oder schon überholt ?
Gibt es evtl ein BGH Urteil aus dem man ableiten kann das die Verzinsung nicht oder deutlich geringer gezahlt werden muss ?

freue mich auf eure Kommentare


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2017 14:06
(@inselreif)
Moderator

Hi Well,

wieso sollte es das? Die Zinsen sind niedrig und der Basiszinssatz ist es auch - derzeit -0,88% (Minus!). Damit beträgt der Verzugszinssatz für Verbraucher derzeit 4,12%. Das ist durchaus angemessen.
Davon abgesehen ist die Regelung im BGB normiert und da kann sich der BGH nicht darüber stellen.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2017 14:17
 Well
(@well)
Rege dabei Registriert

Die These ist das derzeit keine Anlagewerte / Verzinsung vorhanden wäre ( Wertpapiere etc ) die eine höhere Verzinsung zulassen.
Somit müsste der "Strafzins" an die derzeitige Situation angepasst werden.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2017 14:41
(@inselreif)
Moderator

Das würde aber genauso bei einem Basiszinssatz von z.B. 2% gelten.
Mit dieser These könnte man auch jeden Überziehungszinssatz in Frage stellen. Nichts anderes ist ein Verzugszins ja.
Der Gläubiger würde das Geld ja in der Regel nicht anlegen wollen sondern braucht es selber dringend und kommt nicht ran. Von daher finde ich die 5 Prozentpunkte Aufschlag durchaus noch moderat.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2017 14:55
 Well
(@well)
Rege dabei Registriert

dem kann ich folgen...

Grund meiner Frage war ist ....

Widerrufsjoker – BGH entscheidet für Verbraucher
Kreditnehmer im gesamten Bundesgebiet können sich freuen. Denn der BGH hat am 12.07.2016 in gleich zwei Urteilen (XI ZR 564/15, XI ZR 501/15 endlich die Gelegenheit erhalten, Stellung zu den zentralen Fragen des Widerrufsrechts zu beziehen. Die Entscheidungen sind, wie erwartet, insgesamt verbraucherfreundlich ausgefallen. Einzig bei der Frage der Nutzungsentschädigung müssen sich die Darlehensnehmer mit einer Verzinsung ihrer Zahlungen in Höhe von 2,5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz begnügen. Damit stehen zwar immer noch Ersparnisse in fünfstelliger Höhe im Raum, allerdings ist nun die bisher diskutierte günstigere Berechnungsmethode (5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) endgültig vom Tisch.

klar dies ist im Familienrecht wohlmöglich nicht direkt vergleichbar...
letztlich aber unter dem Gesichtspunkt der Gleichstellung evtl. denkbar...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2017 15:46
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo,

Das würde aber genauso bei einem Basiszinssatz von z.B. 2% gelten.
Mit dieser These könnte man auch jeden Überziehungszinssatz in Frage stellen. Nichts anderes ist ein Verzugszins ja.
[...]
Gruss von der Insel

Rotmark: mmmhhhmmm, also zumindest dies wird ja seit einigen (vielen) Jahren auch gemacht (zB. Verbraucherschutz) und eine Absenkung gefordert - sowohl beim Dispo selbst als auch bei den Überziehungszinsen... ... eben wegen der aktuelle Zinssituation


Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2017 15:11
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,
Rotmark: mmmhhhmmm, also zumindest dies wird ja seit einigen (vielen) Jahren auch gemacht (zB. Verbraucherschutz) und eine Absenkung gefordert - sowohl beim Dispo selbst als auch bei den Überziehungszinsen... ... eben wegen der aktuelle Zinssituation

Nö - die von Dir genannte Diskussion dreht sich um die absolute Höhe der Soll-Zinsen. Und vorallem vor dem Hintergund, dass die Banken eifrig die Zinssenkungen auf Habenzinsen an uns Kunden weitergegeben haben, während sie die Sollzinsen nur wenig und nachlaufend abgesenkt haben.

Hier geht es aber um einen Zinsaufschlag auf einen flexiblen Basiszinsatz. Und wenn Du jetzt mal vergleichst, wie sich  Dispozinsen eben kaum abgesenkt wurden, während die Summe aus Basiszins zzgl den 5%-Pkten Strafaufschlag eben gesunken ist, so zeigt sich, dass es sich um einen ganz anderen Sachverhalt handelt.

toto


AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2017 10:06