Hallo zusammen,
darf ich pauschal 5% berufsbedinkte Aufwendungen abziehen oder darf ich auch die tatsächlich gefahrenen Kilomenter abrechnen (80km einfache Strecke = 80*0,15*20 Arbeitstage = 240 Euro) oder gar beide Strecken (160 km = 480 Euro) abziehen um das bereinigte Netto dar zustellen?
Danke für eure Hilfe!!
VG
Turbo
Moin,
die 5% gibt es nicht bei allen OLGs, in jedem Fall hast du aber das Recht, auch Einzelnachweise einzureichen.
I.d.R. gilt 0,30 € pro gefahrenen bis 20 Km und 0,20 danach.
Allerdings kann es passieren, dass du sehr genau nach Alternativen gefragt wirst, z.B. Bahn oder sogar Umzug.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
Scheidungsrecht nicht gleich Steuerrecht. Beim Scheidungsrecht kannst Du Hin und Rückfahrt angeben bei berufsbedingten Aufwendungen. Wurde bei mir so anerkannt.
LG...Ralf
Scheidungsrecht nicht gleich Steuerrecht. Beim Scheidungsrecht kannst Du Hin und Rückfahrt angeben bei berufsbedingten Aufwendungen. Wurde bei mir so anerkannt.
Hi,
welches OLG? Bei mir wäre es Hamm.
VLG
Turbo
Hi turbo
Hier die URL des OLG Hamm - und die entsprechende Passage:
10.2.1 Notwendige berufsbedingte Aufwendungen von Gewicht mindern das Einkommen, soweit sie konkret dargelegt werden.
10.2.2 Für Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz sind - jedenfalls in engen wirtschaftlichen Verhältnissen - in der Regel nur die Kosten öffentlicher Verkehrsmittel absetzbar. Ist die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar, sind die Kosten der PKW-Nutzung in der Regel mit 0,30 € je Kilometer (Formel: Entfernungskilometer x 2 x 0,30 € x 220 Arbeitstage : 12 Monate) abzugsfähig. Wenn die einfache Entfernung über 30 Kilometer hinausgeht, wird empfohlen, die weiteren Kilometer wegen der eintretenden Kostenersparnis nur mit den Betriebskosten von 0,10 €/km anzusetzen. Neben den Fahrtkosten sind regelmäßig keine weiteren Kosten (etwa für Kredite oder Reparaturen) abzugsfähig.
Bei der Darlegung der tatsächlichen Fahrtkosten kommt es also auf Nachweise an. Beengte wirtschaftl. Verhältnisse bedeuten in aller Regel, dass der Mindestunterhalt nicht gewährleistet werden kann. Solange also der Mindest-KU gezahlt wird, sollte es durchgehen. Das OLG Hamm allerdings erweitert dies auf alle UH-Pflichtigen, eine 5%-Pauschale kennt es nicht. Du wirst vermutlich auch nachweisen müssen, warum Du mit Auto fährst und nicht den ÖPNV nutzen tust.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Du wirst vermutlich auch nachweisen müssen, warum Du mit Auto fährst und nicht den ÖPNV nutzen tust.
Hi Oldie,
wahnsinn, woher ihr solche Infos immer "zaubert" Danke!!
Wären für eine mögliche Begründung viermaliges Umsteigen und damit mehr als doppelte Fahrtzeit je Strecke ausreichend??
Gruß
Turbo
Moin,
Wären für eine mögliche Begründung viermaliges Umsteigen und damit mehr als doppelte Fahrtzeit je Strecke ausreichend??
Bequemlichkeit ist nicht einklagbar. Und bei der Fahrzeit geht es nicht um Prozente, sondern um absolute Zeiten. Und da finden manche Gerichte alles bis zu 2 Stunden pro Weg zumutbar. Notfalls mit dem Zusatz "es ist ja Ihre freie Entscheidung, wenn Sie so weit entfernt von der Arbeitsstelle wohnen; Sie könnten ja auch umziehen."
Es gibt da keine in jedem Fall stichhaltige Begründung; zumindest dann, wenn der Mindest-KU nicht gewährleistet werden kann, gilt die Fahrt mit dem eigenen Auto zur Arbeit meist als entbehrlicher Luxus.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Es gibt da keine in jedem Fall stichhaltige Begründung; zumindest dann, wenn der Mindest-KU nicht gewährleistet werden kann, gilt die Fahrt mit dem eigenen Auto zur Arbeit meist als entbehrlicher Luxus.
Hallo,
Mindest-KU ist klar gewährleistet, es geht einfach nur darum um von Stufe 3 in 2 rutschen zu können!!
in meinem Fall konkret:
ÖPNV 2 Stunden 1 Minute
PKW 40 Minuten
Notfalls mit dem Zusatz "es ist ja Ihre freie Entscheidung, wenn Sie so weit entfernt von der Arbeitsstelle wohnen; Sie könnten ja auch umziehen."
in meinem Fall ist es aber auch der AG, der immer den Standort wechselt, kann ja nicht deshalb alle 2 bis 3 Jahre hinterherziehen - so denke ich zumindest, wenn argumentieren zu können
Gruß
Turbo
Moin turbo,
wir zeigen nur mögliche Fallstricke und Argumente auf, denen Du begegnen könntest; wir machen hier weder die Gesetze noch deren Auslegung. Und wenn ein Familienrichter in seiner beamteten Schlafmützigkeit befindet, dass Du durchaus alle 2 Jahre umziehen könntest, weil das Leben kein Ponyhof sei (oder alternativ die Fahrt mit dem Pkw Dein Privatvergnügen sei), dann ist das eben so.
Ob und in welchem Umfang Deine Argumente überzeugen, weiss hier keiner. Ebenso wenig, ob es sich wirklich lohnt, deshalb ein Fass aufzumachen; der Unterschied zwischen zwei Unterhaltsstufen liegt in der Gegend von 20 EUR, also bei 1 EUR Ersparnis pro Arbeitstag. Da können Richter schon einmal ungehalten werden, wenn knapp 500 EUR Fahrtkosten auf den Tisch gelegt werden.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
wir zeigen nur mögliche Fallstricke und Argumente auf, denen Du begegnen könntest; wir machen hier weder die Gesetze noch deren Auslegung.
Hi Martin,
das ist schon richtig, habe dich/euch auch verstanden, dennoch suchte ich nach Möglichkeiten, womit ich durchkommen könnte, denn ich zahle für KM schon genug (Stichwort: ehel. Schulden) ........und ich sehe dass der KU nicht bei der Kleinen ankommt!
VG
Turbo
Hu turbo
Wenn der Mindest-KU bei Dir sichergestellt ist kann es durchaus möglich sein, dass die ehelichen Schulden - so Du sie alleine trägst - anerkannt werden. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe gabe es vor kurzem einen Gerichtsentscheid, wo genau so verfahren wurde. Allerdings kommt es dann auf die Gesamtumstände an.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
