30% mehr Unterhalt ...
 
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30% mehr Unterhalt ab 2010?

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(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Klingt logisch. Wenn das Einkommen 1500€ beträgt und für zwei Kinder der Stufe 3 gezahlt werden muss, dann ist nach aller Voraussicht im nächsten Jahr bei einem SB von 900€ bereits eine Mangelfallberechnung vorzunehmen, bzw. fiktives Einkommen, Haushaltsführung etc. anzusetzen. Wenn nun der SB auf 1000€ steigen würde, dann würden die Kinder noch weniger Unterhalt bekommen, die Kinderarmut größer werden und die Väter müssen noch mehr fiktiv beurteilt werden.

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2009 01:48
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich habe sowieso nie begriffen, wie die DDT, ausgehend von drei Unterhaltsgläubigern bei einem Einkommen bis 1.500 Euro von einem Zahlbetrag von 199 Euro ausgeht, wo doch jeder, der tatsächlich drei Unterhaltsgläubiger hat und unter 1.500 Euro verdient ein Mangelfall wird.

Aber ich muss ja nicht alles verstehen, oder?

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2009 01:57
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo LBM,

es gibt Dinge, die hinterfragt man nicht, die nimmt man einfach so hin. Ich hab es auch nie verstanden. Aber um mal in der Gegenwart zu bleiben: die Kaufkraft wird um 42 Euro voraussichtlich sinken:

http://www.handelsblatt.com/politik/konjunktur-nachrichten/gfk-studie-die-krise-kommt-2010-in-den-portemonnaies-an;2499060

  Das im Durchschnitt verfügbare Einkommen sinkt demnach um 42 Euro pro Einwohner

Bei den Einwohnern werden die Kinder mitgezählt und brauchen natürlich höheren Unterhalt, um das Defizit auszugleichen. Mein Ironieschild hab ich schon vor längerer Zeit verloren. Also: Vater verliert 42 Euro bei gleichbleibendem Einkommen, Kinder verlieren 42 Euro, die durch KU wieder reingeholt werden müssen.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2009 02:34
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

[ironie]
wenn ich es richtig gelesen habe, beziehen sich die 42 € auf das verfügbare Jahreseinkommen, gerade mal 3,50 € pro Monat. Das ist der Betrag, den ein ALG-2-Bezieher für die tgl. Ernährung zur Verfügung hat. Das ist ja nun nicht wirklich viel. Das wuppen wir doch mit Begeisterung
[/ironie]

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2009 10:55
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

so langsam könnte man über ein Zynismus-Schild nachdenken  :puzz:

Ich hab mal mit freundlicher Genehmigung des Verfassers die mail auf Seite 1 dieses threads kopiert und gestreut. Und ich denke je mehr Leute das tun, desto mehr würde die mail auch wahrgenommen werden, nach dem Motto: steter Tropfen höhlt den Stein.

Meist ärgere ich mich bei sowas ja über die Antworten, weil die so völlig am Thema und an der Fragestellung vorbei gehen. Nagut, die Opposition werde ich auch noch füttern, vielleicht haben die ja Bock, da mal ein Auge drauf zu werfen.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

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Geschrieben : 14.12.2009 13:23
(@black-knight)
Schon was gesagt Registriert

Moin zusammen,

ich hab mal beim JA angerufen und um Aufklärung gebeten. Hintergrung: Barunterhaltspflichtiger für 3 Kinder (100 %) dy. Titel seit 10/08. Sollte also das Gesetz durch den Bundesrat kommen, würde das für mich bedeuten, dass ich keinen Selbstbehalt mehr von 900 Euro hätte sondern ca. 90 EURO mehr zahlen müsste. Dies würde mich allerdings finanziell total aus den Socken hebeln.

Die nette (ernst gemeint) Dame vom JA erklärte mir wie bereits im letzten Jahr, dass sie beim JA auf exakte Zahlen warten. Sie rechnen allerdings auch mit der hier diskutierten Änderung. Darüber hinaus erwarten sie ebenfalls eine Anpassung des SB auf 950 evtl. 1000 EURO. Hierzu konnte sie allerdings nichts genaues sagen - versteht sich!!!

Allerdings muss ich - wenn alles so eintritt - ein Antrag auf Neuberechnung des KU stellen, sie selbst kommen nicht auf einen zu, außer, das man besagte Informationpost nach Inkrafttreten des G bekommt. Sie würden dann dem Antrag entsprechen und nach Prüfung mit der KM in Kontakt treten, falls des zu einem Mangelfall kommt.

Ich denke, dass das alles für uns sehr sehr ärgerlich ist und von Gerechtigkeit kann ich keine Spur erkennen. Doch man kann aus solchen Vorgaben nur das beste machen. Ich warte jetzt erst mal ab und werde meine Excel-Datei über die Feiertage bemühen, damit ich für mich schon mal abschätzen kann wie hoch der KU so oder so sein wird.

LG
Black Knight

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2009 11:09
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Eine erste Antwort trudelt ein und erübrigt damit alle weiteren:

Sehr geehrter Herr DeepThought,

Dank für Ihre Mail zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz.

Vorneweg: Ich habe - wie die gesamte SPD-Bundestagsfraktion - am 4. Dezember im Deutschen Bundestag gegen das sog. Wachstumsbeschleunigungsgesetz gestimmt.

Der von Ihnen genannte Zusammenhang zwischen dem Anstieg des sächlichen Existenzminimums einerseits und dem Mindestunterhalt minderjähriger Kinder andererseits ist zutreffend. Durch die Erhöhung des Kinderfreibetrages im Zuge des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes dürfte auch der zu zahlende Mindestunterhalt ansteigen. Hier muss allerdings eine Gesamtbetrachtung gemacht werden: Höhere Unterhaltszahlungen werden - zumindest anteilig - durch das erhöhte Kindergeld bzw. die steuerliche Ersparnis durch den erhöhten Kinderfreibetrag ausgeglichen.

Ich teile Ihre Kritik, dass in der Darstellung der Bundesregierung zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz nicht erwähnt wird, dass hier durch die erhöhten Unterhaltsbelastungen für bestimmte Personengruppen zusätzliche Belastungen entstehen können anstelle der von der Bundesregierung propagierten Entlastungen.

Die geplante Anhebung der Freibeträge für Kinder und des Kindergelds ist insgesamt kritikwürdig. Sie entspricht weder den Anforderungen einer gerechten Familienförderung noch denen einer effektiven Wachstumsförderung. Um den Familien zu helfen, die dies am dringendsten brauchen, wären eine Erhöhung der Kinderregelsätze in der Sozialhilfe, ein weiterer Ausbau der Kindertagesstätten und Ganztagsschulen, Gebührenfreiheit der Einrichtungen sowie kostenlose Mittagstische in Kitas und Schulen erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bartels
________________________________________

Deutscher Bundestag
Dr. Hans-Peter Bartels, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Tel: 030-227-77638
Fax: 030-227-76052
www.hans-peter-bartels.de

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Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2009 20:19
(@baeri22)
Rege dabei Registriert

Danke Deep, ist alles klar jetzt. Denke da gibt es wenig hinzuzufügen. Wie schon erwähnt das Geld was wir mehr zahlen müssen steht der Wirtschaft nicht mehr zur Verfügung, die 32 Euro mtl. ca bei mir mehr hole ich mir auf andere weise doppelt wieder.

VG an euch 🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2009 21:16
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie schon erwähnt das Geld was wir mehr zahlen müssen steht der Wirtschaft nicht mehr zur Verfügung,

Hi Baeri,

das ist ein Denkfehler. Das Geld das Unterhaltspflichtige mehr zahlen müssen steht durchaus der Wirtschaft zur Verfügung. Aber eben nicht mehr aus deinem Geldbeutel, sondern aus dem Geldbeutel deiner Ex  😉

Und genau deshalb dürfte es der Politik auch so völlig egal sein. Denn wer das Geld ausgibt ist denen egal.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2009 22:51
(@baeri22)
Rege dabei Registriert

Stimmt da gebe ich Dir recht, werde daher Klage wegen den in Aufstellung befindlichen Zielen einleiten. Klage auf jeden Fall gegen das Gesetz... Spreche demnächst mit meinem Anwalt. Erfolgsaussicht usw. Das Gesetz verstößt eindeutig gegen das Gleichstellungsgesetz von Zusammen Lebenden und Getrennt Lebenden Paaren!!!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2009 23:00




 elwu
(@elwu)

Ich teile Ihre Kritik, dass in der Darstellung der Bundesregierung zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz nicht erwähnt wird, dass hier durch die erhöhten Unterhaltsbelastungen für bestimmte Personengruppen zusätzliche Belastungen entstehen können anstelle der von der Bundesregierung propagierten Entlastungen.

Hallo,

wie immer bei den Roßtäuschern aller Parteien: genau lesen. Da steht nicht, dass er die Tatsache an sich kritisiert! Wäre auch von dieser Partei nicht zu erwarten, denn die hat noch stets geschaut, dass einer ihrer Zielklientel, alleinerziehenden Müttern, immer mehr KU zukommt. Er kritisiert nur das diesbezügliche Kommunikationsverhalten der Regierung. Großer Unterschied. Und wenn ich mir die Darstellungen der SPD in den vergangenen 11 Jahre ihrer Regierungsverantwortung ins Gedächtnis rufe, etwa zu den Hartz-Gesetzen... Seine Meinung 'Die geplante Anhebung der Freibeträge für Kinder und des Kindergelds ist insgesamt kritikwürdig' teile ich in keiner Weise. Abzulehnen ist an diesem Gesetzesmurks vieles, etwa der Einkommenssteigerungsbonbon für Hoteliers. Nicht aber die kindbezogenen Steuererleichterungen.

Davon ab: die meisten KU Titel sind an die DT gekoppelt. Nicht an das Gesetz, an zwölftel von Freibeträgen usw. Solange sich die DT nicht ändert, wird also auch wenig passieren. In welche Richtung die DT wandert muss man abwarten.

Ach ja, was mal wieder auffällt: selbst wenn der Selbstbehalt angehoben wird, hilft das nur Zahlemännern mit geringerem Einkommen. Die mit mittlerem haben davon goar nüscht, die müssen halt (noch) mehr zahlen. Wie stets wird also die Einkommensmitte noch mehr ausgepresst, während die weiter unten geschont werden. Die oberen... Müsste man mal rechnen, ob und wenn ja in welchen Konstellationen die höheren Freibeträge bei der Steuer mehr Ersparnis ausmachen als der Unterhalt steigt.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2009 23:01
(@baeri22)
Rege dabei Registriert

Hallo Elwu, danke dir erstmal

die Rede war von einer günstigeren Stellung bei Einkommen über 31000 Jahresverdienst... find das jetzt nur auf die schnelle nicht.

PS: Eines wir aber dabei vergessen. Bei den Unterhaltswerten für ein Kind werden die meisten nicht im mehr im geringsten weitere Zugeständnisse drin sein, wie Geburtstage, das erste Moped oder einen Zuschuß zum Führerschein. Damit ist dann echt alles abgedeckt. Zumindest sehe ich das jetzt so.

VG an euch.... aber erst mal sehen was die aus der DDT machen. Bestimmt nichts gutes 😡

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2009 23:40
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Müsste man mal rechnen, ob und wenn ja in welchen Konstellationen die höheren Freibeträge bei der Steuer mehr Ersparnis ausmachen als der Unterhalt steigt.

Hallo elwu - jetzt wo du's schreibst, fällt mir auf: Da ist ja sogar ein Doppelmoppel für höheren Unterhalt drin! Durch den höheren Freibetrag hat man erst mal etwas mehr Netto, dadurch landet man ggf. gleich mal eine Zeile höher in der Düsseldorfer Tabelle, und wenn dann noch die Tabellenbeträge als solche angehoben werden ... hm, irgendwer in unserer Regierung hat da entweder überhaupt nicht  -  oder sogar besonders gründlich nachgedacht!

PS: Eines wir aber dabei vergessen. Bei den Unterhaltswerten für ein Kind werden die meisten nicht im mehr im geringsten weitere Zugeständnisse drin sein, wie Geburtstage, das erste Moped oder einen Zuschuß zum Führerschein. Damit ist dann echt alles abgedeckt. Zumindest sehe ich das jetzt so.

Hallo Baeri - mach dir da mal keine Sorgen. Die Richter vom BGH in ihrer unermesslichen Weisheit werden bestimmt noch irgendetwas finden, wo sie das ganz anders sehen als du und ich ...

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2009 00:17
(@baeri22)
Rege dabei Registriert

Malachit hat Recht, wenn das Gesetz so durch geht steht es auf so wackeligen Beinen das schon der Grundsatz "Gleichberechtigung" einen Hebel zum Ansatz gibt. Zusammenvernlagte Partner mit Kind besser zu stellen als nun mal getrennt lebende, aus welchem Grund auch immer, ich habe ja nicht mal zusammengelebt.

Meine Klage wird gegen die Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzes gehen. Zumal in der Harz 4 Apparat ja den hohen Anteil Unterhalt und Kindergeld für die Bedarfsgemeinschaft schluckt. Das Kind also reell gar nicht mehr finanz Mittel zur Vefügung hat. Wenn die das so beschließen dann komm ich 100% mit einer Klage durch, die Gerichtskosten gehen dann an den Staat. Habe das schon einmal mit einem Amt durch. 13000 Euro Gerichtskosten die wurden dann vom Staat/Land getragen weil die zu dämlich sind Ihre Gesetze so zu beschl. das eben kein Widerspruch dagegen mehr greift. Vielleicht auch ein Fall für den Bund der Steuerzahler... Die 13000 GK bei mir die ein Bundesland trug hätten weiß Gott besser eingesetzt werden können... Werde auch erstmal sollte ein höherer Betrag gefordert werden an KU ab 2010 den alten weiterzahlen und den Widerspruch wegen anliegender Klage begründen.

VG

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2009 09:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Unsere Nachbarn haben noch was bei den anderen Nachbarn ausgebuddelt:

Es ist die Antwort von Jutta Puls, der Vorsitzenden der Unterhaltskommission beim deutschen Familiengerichtstages und ehemalige OLG-Richterin.
Eigentlich sollte man man meinen, sie versteht was davon.

Ihre Besorgnis, mehr Unterhalt bei gleich gebliebenem Einkommen ab1.1.2010 zahlen zu sollen, ist gut nachvollziehbar. Ob allerdings der Bundesrat das Wachstumsbeschleunigungsgesetz , das eine Anhebung der Mindestunterhaltssätze für Minderjährige per 1.1.2010 zur Folge haben würde, am 18. 12. 2009 verabschieden wird, ist noch offen.

Die Zuwendungen aus dem Staatssäckel an die Länder werden es schon richten.
Damit erhöhen die Geschenke, die der Staat anderen auf unsere Koste macht, auch noch unsere Schulden, bzw. die unserer Kinder weiter.

Sollte es dazu kommen, muss die Düsseldorfer Tabelle entsprechend angepasst werden. Dazu müssen sich die Oberlandesgerichte und die Mitglieder der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. überlegen, ob auch der Mindestselbstbehalt der Unterhaltsschuldner von derzeit 900,00 € erhöht wird. Eine der Erhöhung des Mindestunterhalts entsprechende Erhöhung des Mindestselbstbehalts um 13 % kommt nicht in Betracht, denn der Kindesunterhalt war in der Vergangenheit nicht ausreichend, das Existenzminimum von Kindern zu sichern, wie u.a. aus dem Bericht 2009 der Bundesregierung über das Existenzminimum hervorgeht.

Aha! Ich dachte, der Mindestunterhalt ist schon das doppelte des sächlichen Existenzminimums plus KG. Warum sind dann die Kinder vor 10 Jahren nicht reihenweise verhungert als der Unterhalt nicht mal halb so hoch war?
Warum darf Hartz4 Kindern auch im Jahr 2010 ein noch größerer Teil ihres Existenzminimums vom Staat wieder weggenommen werden, wo ihnen doch so schon nicht genug zum Leben bleibt?
Und welchen Verfassungsrang nimmt eigentlich die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. ein, dass sie sich anmaßen darüber zu bestimmen?

Hingegen deckt der in der derzeitigen Rechtsprechung übliche Mindestselbstbehalt von 900 € das Existenzminimum von Erwerbstätigen ab, und zwar nach der im erwähnten Bericht angestellten Prognose auch im Jahr 2010. Immerhin ist ein gegenüber Minderjährigen und privilegierten Volljährigen Unterhaltspflichtiger kraft Gesetzes (§ 1603 Abs. 2 BGB) gehalten, sich besonders hart anzustrengen, damit er den Mindestunterhalt für die Kinder aufbringen kann. Die Unterhaltslast wird durch die im erwähnten Gesetz vorgesehene Kindergelderhöhung erleichtert.

Wieso sollte der Selbstbehalt erhöht werden, wo doch Frau Puls schon festgestellt hat, dass das gar nicht nötig ist?

Und vielen Dank für die Erleichterung!
Meine Hälfte der Kindergelderhöhung habe ich ja schon meiner Frau zu geben.
Wie üblich 10,-€ wegnehmen, 1,-€ zurück geben und Dank erwarten.
Timeo danaos...

Wie auch immer eine Neufassung der Düsseldorfer Tabelle ausfallen mag, kann die Anpassung an eine neue Gesetzeslage nur vorläufig sein, denn im Frühjahr 2010 ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bemessung des Existenzminimums zu erwarten, die voraussichtlich eine grundlegende Änderung der Düsseldorfer Tabelle erforderlich machen wird. Bei etwaigen Anträgen von Kindern auf Erhöhung ihres bisherigen Unterhalts wird daher der Bemessung des Selbstbehalts für den Unterhaltsverpflichteten im Einzelfall besondere Bedeutung zukommen.

Aha! Die nächste Gelegenheit für eine Erhöhung der Unterhaltssätze nach nur 3 Monaten.

Sollten also Ihre berufsbedingten Aufwendungen oder die Belastungen für warme Unterkunft seit der letzten Unterhaltsfestsetzung gestiegen sein, können Sie diese einem Unterhaltserhöhungsverlangen Ihrer Kinder entgegenhalten.

Aha! Aufgrund welcher Rechtsgrundlage kann man das?

Die Kosten des Umgangsrechts sind nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich von beiden Elternteilen im Verhältnis ihrer beiderseitigen Einkünfte aufzubringen. Notfalls können die Kosten des Umgangsrechts durch öffentliche Hilfeträger übernommen werden........

Aha! Aufgrund welcher Rechtsgrundlage kann man das?

Mit freundlichen Grüßen

Jutta Puls
Vorsitzende der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V.
Deutscher Familiengerichtstag e.V.
c/o Fachhochschule des Bundes
Willy Brandt Straße 1

Das Richtergesocks vertröstet uns zunehmend mit Rechten, die sie uns gar nicht zubilligen!

Der Mittelstand wird vollständig zu Fürsorgeempfängern.
Allerdings bekommt man für die ganze Schweineherde die sie einem vom Hof treiben, kein Schnitzel mehr zurück gegeben, sondern nur noch ein Kauknochen.

Warum soll man da noch arbeiten?

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2009 10:02
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Eine Antwort des BMJ ist gelandet:

Sehr geehrter Herr DeepThought,

ich danke Ihnen für Ihr Schreiben, in dem Sie die geplante Erhöhung des Kinderfreibetrages ansprechen.

Der Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) sieht in der Tat eine Erhöhung des Kinderfreibetrages in der von Ihnen benannten Höhe zu. Lassen Sie mich bitte hierzu folgendes anmerken:

Der Kinderfreibetrag bildet das sächliche Existenzminimum eines Kindes ab und wird vor allem auf Grundlage der sozialhilferechtlichen Bedarfssätze für Kinder ermittelt. Im Sozialrecht gab es im Verlauf dieses Jahres jedoch eine wesentliche Änderung, die bei der letzten Feststellung des sächlichen Existenzminimums von Kindern noch nicht berücksichtigt werden konnte (vgl. hierzu auch 7. Existenzminimumbericht der Bundesregierung vom 21.11.2008, Bundestags-Drucksache 16/11065, einsehbar unter www.bundestag.de) So wurde dort eine dritte Altersstufe für Kinder eingeführt. Folge dessen war ein Anstieg des Regelsatzes für 6- bis 13jährige Kinder von 60 auf 70 Prozent des für Erwachsene maßgeblichen Regelsatzes.

Auch vor diesem Hintergrund hat sich die Bundesregierung - wegen der Auswirkung auf das Unterhaltsrecht nach durchaus kontroverser Diskussion - letztlich für eine Erhöhung des Kinderfreibetrages nach Maßgabe des vorliegenden Gesetzentwurfes ausgesprochen. Dem ist der Deutsche Bundestag kürzlich gefolgt und hat dem Gesetzentwurf in 2./3. Lesung zugestimmt.

Das Gesetzgebungsverfahren ist gleichwohl noch nicht abgeschlossen. Es bedarf - wie Sie vielleicht schon der Presse entnommen haben - noch der Zustimmung des Bundesrates. Ich bitte daher um Verständnis, dass mir abschließende Aussagen derzeit nicht möglich sind.

Sollten Sie daher weitere grundätzliche Fragen zum Wachstumsbeschleunigungsgetz oder zu den Steuerfreibeträgen für Kinder haben, bitte ich Sie, sich an das hierfür federführend zuständige Bundesministerium der Finanzen zu wenden. Weitergehende Informationen zum Wachstumsbeschleunigungsgesetzim Internet unter www.bmf.bund.de zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

(Eterni)

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2009 13:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Um das mal in Zusammenhang mit deinen Fragen zu stellen und etwas zu komprimieren:

1. Ist dem Justizministerium diese Auswirkung bekannt?

Ja!

2. Ist diese Auswirkung in von mir skizzierter Höhe gewollt?

Ja!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2009 13:47
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

...denn: Familie ist da, wo Kinder sind

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2009 14:10
 elwu
(@elwu)

Eine Antwort des BMJ ist gelandet:

Hallo,

da bin ich mal gespannt auf die neue DT. Zu den Auswirkungen bzgl. Selbstbehaltanhebung habe ich ja schonw as angemerkt. So oder so stellt sich natürlich die Frage, ob Unterhaltsvorschuß auch angehoben wird.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2009 14:59
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ja, der UHV wird ebenso angehoben. Durch die Erhöhung des KFB und die Kopplung dessen an das BGB (oder auch umgehrt) wird der KU auch für den Staat steigen. Diese nicht zu verkennende Belastung ist im Gesetzesentwurf auch benannt.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
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Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2009 15:33




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