30% mehr Unterhalt ...
 
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30% mehr Unterhalt ab 2010?

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(@baeri22)
Rege dabei Registriert

Hallo,
nach der Tabelle von Deep sind es keine rosigen Aussichten. Ein schönes Willkommensgeschenk an alle Barunterhaltspflichtigen. Frag mich bloß wer all die Briefe rausschickt!!!!

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Geschrieben : 08.12.2009 23:01
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

.... wenn das so eintrifft was machen all die die jetzt schon über den Selbstbehalt zahlen und einen dynamischen Titel haben? Es ist echt zum  ;(

Andrea

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Geschrieben : 09.12.2009 00:05
(@schlaflos)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen,

die RA´s dieses schönen Landes rühren auch schon ordentlich mit folgendern Verlautbarungen die Klagetrommel bei ihrer Kundschaft, obwohl noch nichts entschieden ist.

"Die Unterhaltssätze für eheliche und uneheliche Kinder werden wahrscheinlich ab dem 01.01.2010 angehoben. Auch der Mindestbehalt für den i. d. R. unterhaltspflichtigen Vater wird auf 1.000 € heraufgesetzt, gemäß den Vorgaben der neuen Regierung.
Vorgesehen ist ein Mindestsatz für:
Ein Kind bis zum 6. Geburtstag:
317,00 € ./. hälftiges Kindergeld: 92,00 € Restbedarf: 225,00 € bisher 199,00 €

Kind bis zum 12. Geburtstag:
364,00 € ./. hälftiges Kindergeld: 92,00 € Restbedarf: 272,00 € bisher 240,00 €

Folge: Es sind immer 10% mehr, d. h. die Wesentlichkeitsgrenze für ein Abänderungsverfahren eines alten Urteils ist immer gegeben. Sorgen Sie also für eine Erhöhung des Kinderunterhalts ab dem 01.01.2010"

Ist halt auch ein riesen Geschäft, heißt doch Konjunkturpaket, oder.......

lg Schlaflos

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Geschrieben : 09.12.2009 10:13
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,
Wo hast du denn den Stuss

"Auch der Mindestbehalt für den i. d. R. unterhaltspflichtigen Vater wird auf 1.000 € heraufgesetzt, gemäß den Vorgaben der neuen Regierung. "

gefunden?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Themenstarter Geschrieben : 09.12.2009 10:15
(@schlaflos)
Zeigt sich öfters Registriert

das schreiben so einige Ra´s ihren klagefreudigen  Kundinnen und Kunden....

In meinem ersten Satz hatte ich aber bereits erwähnt, das noch nichts entschieden ist. Das Paket muss ja noch durch den Bunderat abgesegnet werden. Termin hierfür ist der 18.12.2009.

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Geschrieben : 09.12.2009 10:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

In meinem ersten Satz hatte ich aber bereits erwähnt, das noch nichts entschieden ist. Das Paket muss ja noch durch den Bunderat abgesegnet werden.

Ich meinte ja auch nicht dich mit Stuss, sondern den Advokaten.

Oder hat jemand irgendwo was von einer SB-Erhöhung auf 1.000,- gehört?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Themenstarter Geschrieben : 09.12.2009 10:53
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Morgen Beppo,

weder gehört, noch gelesen.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 09.12.2009 11:14
(@schlaflos)
Zeigt sich öfters Registriert

Da dieser "Werbebriefbrief" mit dem obig genannten Inhalt wohl von einigen RA´s so genutzt wird, scheint die Quelle für den "Stuss" wohl bei deren Informationssystem zu liegen.  :phantom:

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Geschrieben : 09.12.2009 11:31
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich konnte keinen Anwalt finden, der im Internet sowas verbreitet. Aber ich habe eine

Petition mit interessanter Diskussion gefunden.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

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Geschrieben : 09.12.2009 14:58
(@baeri22)
Rege dabei Registriert

Danke Eskima,

also wenn es ohne Regulierung durch geht dann sehe ich es so das man sich doch als Barunterhaltspflichtiger mal zusammenfinden und über einen guten Anwalt wie in der Disskussion beschrieben ein " Sammelklage" Zw. Gleichberechtigung einreichen sollte. Die Erfolgsaussichten werden Zitat:

Ansonsten würden sich die Chancen einer erfolgreichen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht durch die immer stärker werdende einseitige Belastung des Barunterhaltspflichtigen im Vergleich zum betreuenden Elternteil schon immens erhöhen.

erhöhen. Und bei mir ist das Maß solangsam voll. Denn bei mir tritt genau das ein, KM Harz4 und der Höhere Unterhalt kommt nicht dem Kind zugute sondern der Bedarfsgemeinschaft. Im Endeffekt stehen nicht mehr Geld sondern nur durch mich ein höherer Anteil des Pozentsatzes meiner Unterstützung der gesamten Bedarfsgemeinschaft in Zahlen da. Ich bin langsam stinksauer :gunman:

Die 32 Euro mehr jol ich mir definitiv vom Staat wieder!!!!!!!!!!!!!!!!

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Geschrieben : 10.12.2009 09:29




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Baeri,

ein weiteres mal. Amerikanische Anwaltsserien spiegeln nicht unser Rechtssystem. Unser System kennt nach wie vor keine Sammelklagen. Das wurde hier, glaub ich, schon öfter erwähnt.

Jeder muß für sich Klage einreichen und jeder bekommt dann seine Enzelfallentscheiden. Gäbe es Sammelklagen wären derzeit die "Sozialgericht" wegen Hartz IV nicht so überlaufen  😉

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 10.12.2009 09:35
(@cicero73)
Rege dabei Registriert

Ja und mit Maenner die in Ausland arbeiten? sie haben keine moeglichkeit die zusaetzliche KU belastung in die Steuer geltend zu machen! Nur Kurze vergleich...

In England eine Kollege von mir, mit aenlicher Gehalt bzw. Einkommen wie ich, zahlt knapp 470 Englische Pfund (550€)  pro Monat KU fuer zwei minderjahrige Kinder. Ich zahle ab Januar 2010 ueber 1.230,-€ pro Monat fuer meine 3 Minderjahrige Kinder.

So einen Unterscheid in der Lebenshaltungskosten/index zwischen England und Deutschland gibt selbstverstaendlich nichts! Eine Sache ist sicher - Vaeter Deutsche Kinder sind lebenslang abgezockt!

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Geschrieben : 10.12.2009 11:05
(@baeri22)
Rege dabei Registriert

*vollquoting gelöscht

Aber eine Klage mit einer Erfolgsaussicht, die dann gewonnen und mit einem Urteil belegbar ist hat weitreichende Folgen für andere Fälle. Die Gerichte ich kenne es aus der Planungsbranche sind dann angehalten sich einem rechtsgültigem Urteil anzulehnen. Jeder Anwalt wird darauf für seinen Mandanten hinwirken. Die Frage ist was ist der Streitwert gegen ein Gesetz was eben nicht der Gleichstellung gegenüber zusammen veranlagten Paaren betrifft. In der Petition wurde erwähnt das sich die sog. "Günstigerprüfung" durch das FA erst ab 31000€ Jahreseinkommen zum Vorteil ergibt. Also auf meine Person auf alle Fälle. Wenn man durch die Steuerfreibeträge im endeffekt einen teil der mehrkosten zurück bekäme wäre es ja auch nicht weiter schlimm. Aber dann doch auch für alle Barunterhaltspflichtigen die dem nachkommen oder? warum erst ab 31t€? Die Politik muß nachbessern... ich würde klagen ist nur die Frage mit welchen Beträgen man dann nachher vielleicht sitzen bleibt wenn man kein Recht bekommt. Und nen Anwalt einen guten bräuchte ich dann auch.

Aber klagen würde ich für meine Person auf alle Fälle wenn Erfolg in Aussicht wäre!!!!!!!

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Geschrieben : 10.12.2009 23:38
(@baeri22)
Rege dabei Registriert

Am 18.12.2009 schlidert das Gesetz vor den Bundesrat... kann man da noch irgendwas zum umdenken in der Politik herantragen? Nach allem was ich lese ist gerade in Hinblick auf die Barunterhaltspflichtigen extremer Handlungsbedarf das Gesetz nachzubessern und eben den Anstieg des Unterhalts zu verhindern...

Wer bitte schafft sich dann in Deutschland freiwillig nich Kinder an????

Grüße

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Geschrieben : 13.12.2009 22:19
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Jeder, der dieses Topic liest und sich aufregt, möge doch bitte die Liste der Personen hier einstellen, die er in dieser Sache angeschrieben hat.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

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Geschrieben : 13.12.2009 22:39
(@nachtigall)
Zeigt sich öfters Registriert

hi,

angeschrieben habe ich lediglich per leserbrief die lokale zeitung, saarbrücker z.

ich werde wie o. a. beschrieben klage einreichen, sobald das ding durch den bundesrat ist.

argumentationslinie: mindestbetrag ist gesichert, inflation hat nicht stattgefunden, leistungsfähigkeit und bedarf hat sich nicht geändert. eine düsseldorfer tabelle, die noch aktuelle dt weist andere werte aus, als diejenigen, die sich dann aus meinem titel (dynamisch) ergeben.

daneben werde ich natürlich next jahr bei der eksterkl den vollen sächlichen freibetrag beantragen, da lediglich ich den sächlichen bedarf sichere. im letzten bverfg urteil zur thematik findet sich allerlei argumentationshilfe für das dann zu erwartende finanzgerichtsverfahren.

greetz,
nachtigall

"schafft schampus her,
lasst weiber tanzen,
der fürst hat gute laune"

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Geschrieben : 13.12.2009 23:03
 elwu
(@elwu)

Jeder, der dieses Topic liest und sich aufregt, möge doch bitte die Liste der Personen hier einstellen, die er in dieser Sache angeschrieben hat.

Hallo,

ich rege mich in dieser Sache nicht auf aber habe dennoch das BMJ angeschrieben, bislang ohne jedwede Reaktion. Dass ich allerdings von einer Ausgestaltung der Gesetze ausgehe, die eine derart grotesk sprunghafte Anhebung der Unterhaltssätze verhindert, habe ich ja schon vor langem oben im Thread geschrieben. Bereits jetzt über mögliche Klagen der Betroffenen zu spekulieren ist IMO verfrüht, da noch gar keine Tatsachen geschaffen wurden.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2009 00:12
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es wird schon jubiliert: http://www.anwalt24.de/rechtsanwalt/simone-graute-fachanwaeltin-fuer-familienrecht-597186/blog/15/6778/achtung-kindergelderhoehung-und-neue-duesseldorfer-tabelle-ab-2010-01-01

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2009 01:08
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Aber da steht auch:

  Sowie die neue Tabelle offiziell in Kraft getreten ist, werden wir sie mit den weiteren Änderungen (Selbstbehaltsänderungen des Pflichtigen) selbstverständlich auf unserer Homepage veröffentlichen.

Bleibt die Frage, ob es eine reine Vorsichtsmaßnahme ist, ein Gerücht oder was auch immer.

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2009 01:23
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mit den neuen Selbstbehaltsen wird natürlich Hoffnung geschürt und Bereitschaft erhofft. Nur, ein höherer Selbstbehalt führt nicht zwangsläufig zu niedrigerem KU oder Einfrieren des bisherigen.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2009 01:25




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