Ernüchterung auch bei den Alleinerziehenden:
Wessen Eltern arm sind, wird auch beim Unterhalt diskriminiert. Und die zahlungspflichtigen Väter oder Mütter haben überdies meist noch Ärger und (Rechts-)Streit mit der oder dem Ex-Partner/in. Denn die erwarten nach Lektüre der zitierten dpa-Meldung und den neuen Sätzen der »Düsseldorfer Tabelle« verständlicherweise deutlich mehr Unterhalt für die Kinder. Doch die Unterhaltspflichtigen haben durch die Rechenkunststücke von OLG-Juristen ja nicht plötzlich 13 Prozent mehr Geld.
http://www.alleinerziehend.net/artikel303.html
eskima
Ernüchterung macht sich einerseits schon breit...
Andererseits bleibt es doch ziemlich verlogen:
Sie beginnen bei 317 Euro für bis zu Fünfjährige, deren Vater oder Mutter bis 1500 Euro netto pro Monat haben, und endet bei stolzen 781 Euro für über 18-Jährige, deren unterhaltspflichtiger Elternteil über mehr als 4700 Euro verfügt.
Für letztere wäre das jeden Monat ein Feiertag, wenn der vom Oberlandesgericht Düsseldorf festgelegte Kindesunterhalt eingeht.
Was soll denn an dieser Stelle der Konjunktiv. Für letztere IST das jeden Monat ein Feiertag. Da werden Summen eingefordert die man nie im Leben für ein Kind ausgeben kann.
Hi
Da werden Summen eingefordert die man nie im Leben für ein Kind ausgeben kann.
Viel erstaunlicher finde ich, dass diese ganze UH-Erhöhung an auswärts untergebrachten Kindern spurlos vorüber geht. Die bekommen weiterhin 640€ (184€ KG inkl.), bei teilweiser voller Miete und sonstigen alltäglichen Kosten. Ja, die leben scheinbar in einer anderen Welt.
Damit hat ein 12-jähriges Kind, bei einem ET wohnend und entsprechender Leistungsfähigkeit des Pflichtigen vorausgesetzt, einen kräftig höheren Anspruch als ein Student irgendwo in Deutschland.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo zusammen,
Damit hat ein 12-jähriges Kind, bei einem ET wohnend und entsprechender Leistungsfähigkeit des Pflichtigen vorausgesetzt, einen kräftig höheren Anspruch als ein Student irgendwo in Deutschland.
Eben. Wenn man die ganzen fadenscheinigen Ausreden mal beiseite lässt, dann ist das Geld ja auch nicht für das zwölfjährige Kind gedacht, sondern für dessen Mutter, als verkappter Exen-Unterhalt. Aber wozu braucht Deutschland schließlich studierte Leute, wenn wir statt dessen auch arbeitsunwillige KMs haben können?
Deutschland, fahr zur Hölle - und das lieber heute als morgen!
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Wenn man sich vor Augen hält, das über den KU eine Querfinanzierung des betreuenden ET stattfinden soll (wurde schon mehrmals angesprochen), so ist das sogar einleuchtend.
KU ist im 1. Rang, eine gesteigerte Erwerbsverpflichtung liegt vor mit der Möglichkeit, den SB bis auf Sozialhilfeniveau zu drücken. Faktisch die Möglichkeit der Umverteilung von unten nach ganz unten. Es war von Anfang an bekannt, dass diejenigen, die es am nötigsten haben, absolut nichts davon haben. Ohne eine Erhöhung der ALG2-Bedarfssätze werden lediglich die Landeskassen entlastet.
Das ist der Wille der Macher dieses Werkes, und auch nur die Fortsetzung der Politik der Verabschiedung von sozialer Gerechtigkeit seit -zig Jahren. Die Kinder sind nur Mittel zum Zweck. Das ist m.M.n. das Verachtende daran, das Rumtrampeln auf den Schwächsten der Gesellschaft mit der geringsten Lobby.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Faktisch die Möglichkeit der Umverteilung von unten nach ganz unten.
Hallo,
nein, sondern das ist mal wieder eine Ausdehnung der Umverteilung von der Mitte nach unten und an den Staat. Das alles betrifft ja nur die Zahlemänner, die leistungsfähig sind.
/elwu
hi,
hat eigentlich jemand der hier anwesenden/lesenden/schreibenden abänderungsklage gegen die erhöhung eingeleitet?
greetz,
nachtigall
"schafft schampus her,
lasst weiber tanzen,
der fürst hat gute laune"
Moin,
nö, da mein Mann einen statischen Titel hat, warten wir noch auf die Aufforderung, dass er mehr zahlen soll und dann sehen wir weiter.
eskima
Hallo nachtigall,
mein Mann hat Anfang des Jahres beim JA nachgefragt, ob der Titel nun geändert und um eine Stufe heruntergestuft wird. Nach 10 Tagen hatte er das Schreiben über die Abänderung und Neueinstufung in Stufe 1 statt 2.
Ob das aber in jedem Fall so problemlos klappt kann ich nicht sagen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo
Also bis heute habe ich auch noch keine benachrichtigung von meiner Ex bekommen, das ich mehr KU zahlen soll. Ich denke es kommt aber noch Ende des Monats damit ich im Februar das doppelte zahlen darf, also 272€ plus die 30€ nachzahlung von Januar.
Lg
Hallo Tina,
dein Mann zahlt aber zumindest den Regelbetrag oder?
Mein LG hat für Januar auch den alten KU überwiesen noch hat er nichts gehört. Morgen ist Anhörung wegen Umgang, so wie die AWin seiner Frau drauf ist wird er spätestens morgen davon erfahren das sich der UH erhöht hat :wink:. Keine Ahnung was wir dann machen, wenn er eine Abänderungsklage macht und es um den Regelbetrag geht wird das ja sehr schwierig.
Gruß
Andrea
Ja Anfree,
vorangegangen war ,das er im Dezember einen neuen Titel unterschreiben mußte. Zuerst wurde er in Stufe 2 berechnet und in Stuffe 3 eingeruppiert, weil man mich als Unterhaltsberechtigt nicht anerkennen wollte. Nachdem das per Anwalt geklärt war war das JA bereit zur Einstufung in 2, was dan nauch tituliert wurde.
Wenn nach Stufe 1 gezahlt wird, wäre eine Abänderung allenfalls möglich, wenn der SB unterschritten würde und selsbt dann wohl eher nicht.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
hi,
Interessant, was die Verfasser der DT von selbiger halten:
sind die noch ganz knusper?
greetz,
nachtigall
"schafft schampus her,
lasst weiber tanzen,
der fürst hat gute laune"
sind die noch ganz knusper?
Was genau meinst du damit?
Die eigene Arbeit selbstkritisch zu hinterfragen ist ja schon mal nicht schlecht.
Man muss dazu aber auch sagen, dass die DT eigentlich erst ab Zeile 2 beginnt.
Die Zeile 1 ist Gesetz. Alles darüber ist Gestaltungsspielraum der Erschaffer der DT.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
hi,
>Was genau meinst du damit?
genau das, was du ebenfalls sagst meine ich damit:
denn dieses hier
>Die Zeile 1 ist Gesetz. Alles darüber ist Gestaltungsspielraum der Erschaffer der DT.
stimmt. Wie kann man aber gleichzeitig, wie soyka, miterschaffer der dt, meinen
"Der starke Anstieg ist weder durch höhere Einkommen noch durch höhere Lebenshaltungskosten gerechtfertigt"
aber gleichzeitig alle stufen, die im eigenen ermessensspielraum liegen, eben ungerechtfertigt erhöhen?
das erklärt sich für mich nur durch ein gewisses maß an schizophrenie.
da schiebt die richterschaft der politik zu unrecht den schwarzen peter zu...
greetz,
nachtigall
"schafft schampus her,
lasst weiber tanzen,
der fürst hat gute laune"
Naja etwas abgemildert haben sie ihren Teil ja.
Die höheren Beträge wachsen ja "nur" um 5%.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
hi,
okay
das erklärt sich für mich nur durch ein gewisses maß an schizophrenie.
das erklärt sich für mich nur durch ein 5/13 maß an schizophrenie ;-).
nö eigentlich ist das nur feige.
greetz,
nachtigall
"schafft schampus her,
lasst weiber tanzen,
der fürst hat gute laune"
Moin,
am 14. Dezember 2009 hab ich eine Anfrage per mail an die CDU rausgeschickt, heute bekam ich die Antwort, die ich euch keinesfalls vorenthalten möchte:
Sehr geehrte Frau "eskima",
vielen Dank für ihre Geduld.
Gerne nehme ich zu Ihren Fragen Stellung:
Zu dem von Ihnen angesprochenen Sachverhalt ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Anpassung der Unterhaltssätze bzw. des Mindestunterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle geknüpft ist an die Höhe des steuerlichen Kinderfreibetrages nach §32 Abs. 6 EStG. Diese Anpassung erfolgt automatisch mit der Anhebung des steuerlichen Freibetrages für das sächliche Existenzminimum und trägt der Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach einer besseren Koordinierung zwischen Unterhalts-, Sozial- und Steuerrecht Rechnung.
Die Auswirkungen sind durchaus bekannt. Die Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrages ist erfolgt, weil sich die Kosten für ein Kind erhöht haben.
Die sich für viele Unterhaltspflichtige ergebende Mehrbelastung aus der erfolgten Anpassung erklärt sich aus dem Umstand, dass der Staat die Höhe des Existenzminimums lediglich steuerlich freizustellen hat. Es ist jedoch nicht Aufgabe des Staates, die Kosten des Existenzminimums in vollem Umfang durch staatliche Leistungen abzudecken. D. h. der Staat unterstützt die Eltern durch eine steuerliche Entlastung, er kann aber nicht sämtliche Ausgaben übernehmen, die Eltern durch ihre Kinder entstehen. Insofern verbleibt bei Unterhaltspflichtigen wie auch beim dem Elternteil, bei dem das Kind lebt, ein Teil der steigenden Kosten für den Lebensunterhalt als zusätzliche Belastung.
Selbstverständlich beteiligt sich auch der betreuende Elternteil an den Kosten für das gemeinsame Kind. Daher stehen ihm auch das anteilige Kindergeld und der anteilige Kinderfreibetrag zu.
Das neue Unterhaltsrecht hat die bis dahin geltende Besserstellung der Erstfamilie beendet und alle Kinder bei der Bemessung des Unterhalts gleich gestellt. Im Mangelfall müssen sich daher alle Kinder eines Unterhaltspflichtigen das zur Verfügung stehende Geld teilen. Dem Unterhaltspflichtigen bleibt für seinen persönlichen Bedarf der Selbstbehalt, der im Moment für Erwerbstätige 900 Euro beträgt, allerdings durch das Gericht auch höher angesetzt werden kann.
Die Erhöhung der Unterhaltsleistungen ist berechtigt, da die erhöhten Kosten für ein Kind nicht vom betreuenden Elternteil alleine aufgebracht werden können. Wenn ein Unterhaltspflichtiger finanziell dazu in der Lage ist, muss er sich auch dann an den Kosten für das gemeinsame Kind angemessen beteiligen, wenn er eine neue Familie gegründet hat.
In der Hoffnung, dass ich damit Ihre Fragen beantwortet habe, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Mit anderen Worten:
"Eure Armut kotzt uns an!"
War das ein Abgeordneter oder das allgemeine Textpuzzlebüro der CDU?
Packt sie an den Eiern, denn sie wissen was sie tun!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Wäre interessant mal zu fragen, ob Frau CDU selbst auch genug verdient um sich per Unterhalt an den Kosten für 2-3 Kinder angemessen zu beteiligen!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.